05.09.2017 Verwaltung, Verbände, Organisationen

VdK möchte rheinland-pfälzisches Modell des Budgets für Arbeit beibehalten

Der Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz fürchtet schlechtere Bedingungen für Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt in ihrem Bundesland. Hintergrund sind schlechtere Finanzierungsbedingungen beim Budget für Arbeit, das durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) bundesweit eingeführt werden soll. Mit einer Unterschriftensammlung will der Verband die Landesregierung dazu bringen, nicht das Bundesmodell zu übernehmen.

Der VdK schreibt, das rheinland-pfälzische Budget für Arbeit sei seit Jahren ein Erfolgsmodell, weshalb es auch im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes bundesweit übernommen werden soll. Allerdings zu schlechteren finanziellen Bedingungen als in Rheinland-Pfalz. Denn dort wurden bisher die Lohnkosten des Arbeitgebers mit bis zu 70 Prozent des Arbeitgeber-Bruttos vom Land bezuschusst. Beim Bundesmodell werden nur bis zu 75 Prozent des Arbeitnehmer-Bruttos als Lohnkostenzuschuss übernommen. Der VdK bemängelt, dass damit der Arbeitgeberanteil zu Sozial- und anderen Pflichtversicherungen aus der Bezuschussung herausgerechnet werde.

"Das bedeutet, wenn ein Arbeitgeber einen Menschen mit Behinderung zu einem Arbeitgeber-Brutto von 1320 Euro einstellt, dann würden für ihn künftig rund 100 Euro des Zuschusses wegfallen", rechnet Willi Jäger, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Rheinland-Pfalz, den Nachteil der Bundesregelung vor: "Die höheren Lohnkosten verringern natürlich den Anreiz für Arbeitgeber, Menschen mit Behinderung eine Chance zu geben."

Das "Netzwerk Gleichstellung und Selbstbestimmung in Rheinland-Pfalz" – in dem auch der VdK Mitglied ist – sammelt bis zum 31. Oktober Unterschriften, damit die rheinland-pfälzischen Rahmen- und Finanzierungsbedingungen beibehalten werden.

Die Unterschriftenliste kann auf der Webseite des VdK heruntergeladen werden:

Zur Unterschriftenliste (PDF/ 113 KB)

(Quelle: VdK Rheinland-Pfalz)


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