09.09.2021 Verwaltung, Verbände, Organisationen

VdK und SBV-Netzwerk veröffentlichen Forderungen zur Bundestagswahl

Der Sozialverband VdK Deutschland und das Bundes-Netzwerk Schwerbehindertenvertretungen fordern in der kommenden Legislaturperiode nach der Bundestagswahl am 26. September 2021 eine Verbesserung von Rehabilitation und Teilhabe und die Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen (SBV) in den Betrieben.

„Wir brauchen endlich einen klar geregelten Anspruch auf tage- oder stundenweise Freistellung von Vertrauensleuten, gerade auch in kleinen und mittleren Unternehmen, um die vielfältigen Aufgaben zu erledigen“, sagt die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele. „Es reicht nicht, wenn die Politik immer nur betont, wie wichtig Inklusion in der Arbeitswelt sei, sie muss endlich auch die Voraussetzungen dafür schaffen.“ Der VdK, u. a. Ansprechpartner für schwerbehinderte Beschäftigte, hat daher gemeinsam mit dem Bundes-Netzwerk Schwerbehindertenvertretungen politische Kernforderungen erarbeitet. 

„Gemeinsam werden wir darauf dringen, dass unsere Forderungen in den nächsten Koalitionsvertrag aufgenommen und in der kommenden Legislaturperiode umgesetzt werden“, kündigten VdK-Präsidentin Verena Bentele und Alfons Adam, Initiator und Sprecher des Bundes-Netzwerks, an. Bentele forderte zudem, die Vertrauenspersonen schwerbehinderter Beschäftigter schon frühzeitig einzubeziehen bei geplanten Personalmaßnahmen, beispielsweise bei Versetzungen und Aufhebungsverträgen: „Ohne die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretungen müssen personelle Maßnahmen der Arbeitgeber, die Beschäftigte mit Behinderungen betreffen, künftig unwirksam sein.“ 

Verpflichtendes BEM und Erhöhung der Ausgleichsabgabe

Die Arbeitgeber sollen auch bei langzeiterkrankten Beschäftigten verpflichtet werden, nach jeder beendeten medizinischen Rehabilitation das gesetzlich vorgeschriebene Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Versprochene Verbesserungen habe der Gesetzgeber bisher nur unzureichend umgesetzt.

Fast 44 000 Unternehmen beschäftigen bundesweit seit vielen Jahren keinen schwerbehinderten Menschen, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. Damit erfüllt ein Viertel aller beschäftigungspflichtigen Unternehmen die Pflichtquote nicht. „Wir brauchen eine vierte Stufe der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht oder nur unzureichend (unter zwei Prozent) nachkommen“, fordert Alfons Adam.

Aus dem Forderungspapier:

  1. Die Überarbeitung und Weiterentwicklung der Feststellung einer Behinderung muss durch ein interdisziplinär besetztes und partizipativ ausgerichtetes Gremium erfolgen!
  2. Ausgleichabgabe für Unternehmen, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht oder unzureichend nachkommen, erhöhen!
  3. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) stärken!
  4. Personelle Maßnahmen ohne die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung müssen unwirksam sein!
  5. Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen stärken, auch in kleinen und mittleren Unternehmen
  6. Besonderen Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung stärken!
  7. Barrierefreiheit muss verpflichtend werden!
  8. Die Partizipation behinderter Menschen und ihrer Verbände bei den Sozialleistungsträgern muss verbessert werden!
  9. Die Versorgungsstruktur muss gemeinde- und betriebsnah sein!

 

Auch 100 Jahre nach der gesetzlichen Verankerung der Interessenvertretung behinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und zwölf Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland sei die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, insbesondere im Arbeitsleben, noch lange nicht erreicht, erklären VdK-Präsidentin Verena Bentele und Alfons Adam „Schwerbehinderte Menschen stoßen weiterhin auf viele Hürden und Barrieren vor allem im Arbeitsleben. Das muss sich ändern.“

Weiterführende Informationen

Zum Forderungspapier auf der Website der VDK

Zur Website des Bundes-Netzwerks Schwerbehindertenvertretungen

Zur Pressemitteilung auf der Website des VDK

(Quelle: Sozialverband VdK Deutschland)


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