17.08.2015 Verwaltung, Verbände, Organisationen

VdK zum Pflegestärkungsgesetz II: Demenzkranke Pflegebedürftige bessergestellt – weitere Fortschritte nötig

„Pflegebedürftige aufgrund von Demenz und deren pflegende Angehörige werden durch das Pflegestärkungsgesetz II endlich bessergestellt“, kommentierte Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, den im Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf in einer Pressemitteilung vom 12. August 2015.

Seit vielen Jahren kämpfe der VdK für die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes, der vor allem demenzkranken Pflegebedürftigen und ihren pflegenden Angehörigen helfen soll, heißt es in der Mitteilung. Mit den Kampagnen ‚Pflege geht jeden an!‘ und ‚Große Pflegereform jetzt!‘ habe der Sozialverband maßgeblich zu den im Pflegestärkungsgesetz II vorgesehenen Verbesserungen, insbesondere in der häuslichen Pflege, beigetragen.

Kritisch sieht der VdK, dass in einem künftigen Ausschuss zur Qualitätsberichterstattung in der Pflege die Vertreter der Pflegebedürftigen-Verbände wie der VdK kein Stimmrecht erhalten sollen. „Es ist höchst verwunderlich, wenn ausgerechnet die Vertreter der Betroffenen ausgeschlossen bleiben. Wir fordern, dass uns Minister Gröhe Stimmrecht gibt“, betont Mascher in der Pressemitteilung.

Auch bei der Finanzierung gebe es Mängel: Rund 1,2 Milliarden Euro jährlich würden in sogenannten Pflegevorsorgefonds geparkt und fehlten deshalb den Betroffenen. Der Verband fürchtet außerdem eine Entwertung beim Pflegegeld und den Pflegesachleistungen - eine automatische Anpassung an das Preis- und Einkommensniveau sei im Gesetz nicht vorgesehen. Auch beim Thema Bestandsschutz seien Nachbesserungen erforderlich. Bei bereits eingestuften Pflegebedürftigen gebe es nur bis 2019 einen Bestandsschutz. Der VdK befürchtet, dass Betroffene bei einer neuen Begutachtung nach zwei oder drei Jahren der bisher zugesicherte Schutz verloren gehen könnte.

(Quelle: Sozialverband VdK, Pressemeldung vom 12.08.2015(PDF))


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.