19.06.2018 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Verbände kritisieren Gesetz über barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

Im Rahmen der Sachverständigenanhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen am 11. Juni 2018 haben sich die Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen kritisch zu den Änderungen im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie zum Beteiligungsverfahren geäußert.

Kritik wurde bspw. hinsichtlich des Anwendungsbereichs der barrierefreien Informationstechnik geäußert. Die bisherige Formulierung „Internetauftritte und -angebote sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberflächen, einschließlich Apps und sonstiger Anwendungen für mobile Endgeräte“ wird durch die Formulierung „Websites und mobile Anwendungen, einschließlich der für die Beschäftigten bestimmten Angebote im Intranet“ ersetzt. Dies entspreche zwar den Mindestanforderungen der EU-Richtlinie, allerdings finde damit eine Verschlechterung der bisherigen Rechtslage statt. Insbesondere sei ein großes Problem, dass Internetangebote öffentlicher Stellen außerhalb der eigenen Website, z. B. auf Facebook, nicht mehr dem Anwendungsbereich des BGG unterliegen.

Zudem wurde kritisiert, dass ein Anspruch auf Alternativangebote bei unvollständiger Barrierefreiheit, entgegen der entsprechenden Richtlinienbestimmung, nicht gesetzlich verankert wurde. Auch seien die Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung nicht zufriedenstellend. Ein wesentlicher Rückschritt liege vor allem in der Ausweitung des Ausnahmetatbestandes der unverhältnismäßigen Belastung.

Neben der Kritik am Gesetzesentwurf selbst wurde auch das Beteiligungsverfahren bemängelt. Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen sei zu kurz gewesen und ein intensives Befassen der Abgeordneten mit dem Thema nicht möglich.

Die erste Vorsitzende des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V., eines an der Sachverständigenanhörung beteiligten Verbandes, spricht auf der Verbands-Website von einer verpassten Chance, behinderte Menschen bei der Digitalisierung gleichberechtigt einzubeziehen und ihnen eine Kommunikation mit den öffentlichen Stellen frei von Barrieren zu ermöglichen.

Weitere Informationen

Video der Sachverständigenanhörung

Wortprotokoll

Pressemitteilung des DVBS 

(Quelle: Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf)


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