02.07.2018 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Verfahrensabsprache zwischen Trägern soll Zugang zu Reha und Teilhabe am Arbeitsleben verbessern

Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV), Bundesagentur für Arbeit (BA), Deutscher Landkreistag und Deutscher Städtetag wollen ihre Zusammenarbeit im Bereich der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Zuständigkeit der DRV effektiver gestalten. Dazu haben sie sich auf eine gemeinsame Verfahrensabsprache geeinigt, die zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist.

Die Verfahrensabsprache ist auch als Leitfaden für alle Sachbearbeiter und Fallmanager der Deutschen Rentenversicherung, den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern gedacht. Enthalten ist eine Checkliste zur Identifikation möglicher Teilhabebedarfe sowie eine Liste der wichtigsten Antragsformulare der Deutschen Rentenversicherung.

Das Papier widmet sich dem Zugang zur Rehabilitation, ihrer Durchführung und der anschließenden Arbeitsvermittlung in vier Schritten:

  • Identifikation möglicher Teilhabebedarfe in Agenturen für Arbeit und Jobcentern aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen
  • Unterstützung durch die Agenturen für Arbeit und Jobcenter bei der Einleitung des Rehabilitationsantrages beim zuständigen Rentenversicherungsträger
  • Durchführung der Rehabilitation
  • Vermittlung arbeitsuchender Rehabilitanden

Die beschriebenen Regelungen ergeben sich aus den jeweiligen Leistungsgesetzen. Mit der Verfahrensabsprache haben die Beteiligten eine vollständige Übersicht der bisher weit verstreuten Vorgaben geschaffen. Anlass dafür waren Unklarheiten über die gesetzlichen Aufgabenbereiche von Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit und Deutscher Rentenversicherung und fehlende bzw. mangelhafte Anleitungen für das Verfahren.

Zugleich haben die Beteiligten Maßnahmen vereinbart, die absichern sollen, dass die Absprache auch umgesetzt wird. Hierzu zählen regelmäßige Treffen der Beteiligten auf örtlicher Ebene, die Erreichbarkeit von Ansprechstellen oder die Benennung Verantwortlicher für die regionale Umsetzung.

Zur "Verfahrensabsprache der Deutschen Rentenversicherung, vertreten durch die Deutsche Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit, des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städtetages über die Zusammenarbeit im Bereich der Leistungen zur Rentenversicherung zur Teilhabe am Arbeitsleben"(Februar 2018, PDF, gefunden auf umsetzungsbegleitung-bthg.de)

(Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Deutscher Verein)    


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