28.07.2020 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Verfassungsbeschwerde gegen Triage-Verfahren

Im Kontext der Corona-Krise sehen Menschen mit Behinderungen den Gesetzgeber in der Pflicht, über verfassungsrechtlich nachprüfbare Prinzipien zu regeln, wer bei knappsten Ressourcen intensivmedizinisch behandelt werden soll und wer nicht. Mit Unterstützung von AbilityWatch haben neun Menschen mit Behinderungen Verfassungsbeschwerde eingelegt und fordern, die aktuell bestehenden Orientierungshilfen für Priorisierungsentscheidungen zu überprüfen (Az.: 1 BvR 1541/20).

Ende März 2020 hatten sieben medizinische Fachgesellschaften Leitlinien veröffentlicht und später überarbeitet, die Orientierung geben sollen, wer bei begrenzten Ressourcen intensivmedizinisch behandelt werden soll und wer nicht. Diese „Triage-Empfehlungen“ der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) sind rechtlich nicht bindend. Eine Rechtsnorm, die das Problem der Zuteilung medizinischer Kapazitäten im Pandemiefall regelt, fehlt bislang.

Die Beschwerdeführer befürchten, dass ihnen und anderen Menschen mit Behinderungen aufgrund der DIVI-Leitlinien im kritischen Fall eine medizinische Aussortierung droht. Die Fachgesellschaften hingegen betonen, nicht aufgrund von Behinderungen oder dem Alter diskriminieren zu wollen. Aus Sicht von AbilityWatch umfassen die Empfehlungen jedoch Kriterien zur Priorisierung, nach denen fast jeder ältere Mensch oder Mensch mit einer Behinderung automatisch die Voraussetzungen erfülle, um einen „schlechten Punktwert“ zu erhalten:

„Da u. a. aus diesen Punktwerten eine ‚Erfolgswahrscheinlichkeit‘ der lebensrettenden Behandlung errechnet wird, die für die Zuteilung der Ressourcen entscheidend sein soll, würde Menschen mit Behinderungen in vielen Fällen eine medizinische indizierte, lebensrettende Behandlung vorenthalten. Gerade wir wissen aber und haben erlebt, wie häufig solche Prognosen falsch sein können.“

Auch Behindertenorganisationen sowie das Deutsche Institut für Menschenrechte hatten in Stellungnahmen zu den Empfehlungen der DIVI u. a. die fehlende menschenrechtliche Fundierung und den Bezug auf das Klassifizierungssystem Clinical Frailty Scale (CFS) kritisiert. Die Skala skizziert neun Einstufungen von „Gebrechlichkeit“ und illustriert diese mit Symbolen wie Rollatoren oder Rollstühlen.

Ethische Orientierung als gesamtgesellschaftliche Frage

Die DIVI sei als private Institution nicht direkt an das Grundgesetz gebunden, erklärt AbilityWatch. Einer Stellungnahme des Deutschen Ethikrats zufolge, wäre dem Gesetzgeber eine solche Abwägung, wie sie in den Leitlinien durch die DIVI proklamiert werde, gar nicht erlaubt, da sie gegen das Grundgesetz verstoße. In der Stellungnahme des Ethikrats heißt es:

„Die Möglichkeiten des Staates, abstrakt bindende Vorgaben für die Allokation knapper Ressourcen zu machen, sind somit begrenzt. Die grundrechtlichen Direktiven beschreiben im Wesentlichen negativ den Bereich des nicht mehr Zulässigen. Positive Orientierung für die konkrete Auswahlentscheidung in der Klinik bieten sie dagegen kaum. (...) Das verweist auf die Funktion zum Beispiel der Fachgesellschaften, die im Rahmen der vorgenannten Grundvorgaben wichtige Orientierungshilfen geben können und sollten, welche inhaltlich über das hinausgehen, was staatlicherseits zulässig wäre."

AbilityWatch sieht den Gesetzgeber dennoch in der Pflicht. Mediziner könnten entscheiden, wie eine lebensrettende Behandlung aussehen könne und für wen sie indiziert sei. „Wenn es zu wenig Behandlungsplätze gibt, ist die Frage, wer diese bekommt, hingegen keine medizinische Frage, sondern eine gesellschaftliche“, schreibt AbilityWatch. Der Gesetzgeber sei hier gefordert, grundlegende Entscheidungen selbst zu treffen.

Die Verfassungsbeschwerde wird vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein von der Kanzlei Menschen und Rechte, Hamburg.

Weitere Informationen

AbilityWatch: Verfassungsbeschwerde gegen Triage-Verfahren

PM der DIVI: Triage bei COVID-19: „Wir entscheiden nicht nach Alter oder Behinderung“ – Intensiv- und Notfallmediziner aktualisieren klinisch-ethische Entscheidungsempfehlungen (23.04.2020)

Deutscher Ethikrat: Solidarität und Verantwortung in der Corona-Krise

(Quellen: AbilityWatch, Deutscher Ethikrat, Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin)


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