24.01.2013 Rechtsprechung

Verpflichtungen der Krankenkasse bei der Hörmittelversorgung

Am 24.01.2013 hat sich der 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) erneut mit der Praxis der Krankenkassen bei der Versorgung mit Hörhilfen auseinandergesetzt (Aktenzeichen B 3 KR 5/12 R).

Umstritten war, ob in der Versorgunganzeige eines Hörgeräteakustikers ein Antrag der Versicherten auf Übernahme der Kosten für ein Hörgerät zu sehen ist und ob daher die Krankenkasse  im vorliegenden Fall erstangegangener Rehabilitationsträger im Sinne des § 14 SGB IX war.

Lesen Sie hier den Bericht des Senats zu der getroffenen Entscheidung vom 28.01.2013, der hier ungewöhnlich deutliche Worte zur Praxis der Krankenkassen bei der Hörgeräteversorgung findet.

Quellen: BSG-Pressemitteilung Nr. 1/13 vom 28.01.2013 und Pressemitteilung Nr. 50/14 vom 31.10.2014 zum Urteil vom 24.1.2013, B 3 KR 5/12 R

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Bei dem genannten Urteil handelt es sich um eine ausgewählte Entscheidung zum Thema Hörmittelversorgung. 

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