07.03.2017 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen mit Behinderung

Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) führte am 15. Februar 2017 in Berlin im Rahmen einer Verbändekonsultation eine öffentliche Anhörung zum Thema Flüchtlinge mit Behinderungen durch. Im Mittelpunkt stand die aktuelle Versorgungs- und Unterbringungssituation von Flüchtlingen mit Behinderungen in Deutschland.

Hierzu wurden 13 zivilgesellschaftliche Organisationen und Träger befragt. Rund 100 Interessierte nahmen an der Veranstaltung teil und tauschten im Anschluss an die Anhörung ihre Erfahrungen aus.

Flüchtlinge mit körperlichen, geistigen, psychischen oder Sinnesbeeinträchtigungen gehören zum Personenkreis besonders Schutzbedürftiger. Dazu zählen auch chronisch kranke und traumatisierte Flüchtlinge. Die Erfahrungsberichte aus der Praxis zeigen: Derzeit ist ihre bedarfsgerechte Versorgung und Unterbringung nicht gesichert. Die gehörten Expertinnen und Experten berichteten von einer Vielzahl von Schwierigkeiten, die sich zum Teil drastisch auf die Lebenssituation der Flüchtlinge mit Behinderungen auswirken. Ihre Erfahrungen basieren auf der Beratung von insgesamt rund 2000 Geflüchteten mit Behinderungen im Jahr 2016.

Ein grundlegendes Problem bestehe darin, dass Flüchtlinge mit Behinderungen deutschlandweit nicht registriert werden und keine bedarfsgerechte Versorgung eingeleitet wird. Es hänge vom Engagement einzelner Sozialarbeitenden und Ehrenamtlichen ab, ob sie anerkannt und unterstützt würden. Anträge auf notwendige Therapien, Hilfsmittel oder medizinische Behandlungen würden spät oder gar nicht bewilligt. Während der ersten 15 Monate des Asylverfahrens verwiesen die Behörden regelmäßig darauf, dass das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) lediglich die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände vorsehe. Es liege zwar im Ermessen der Behörden, darüber hinausgehende Leistungen, etwa aus dem Katalog der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, zu bewilligen, aber dies würde kaum bis gar nicht getan. Von dieser restriktiven Bewilligungspraxis seien auch chronisch kranke Kinder betroffen, die über lange Zeiträume unterversorgt bleiben, so dass sich ihr Gesundheitszustand zum Teil irreversibel verschlechtere.

Flüchtlinge werden erst in Notunterkünften oder Erstaufnahmeeinrichtungen und danach in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften oder dezentral in den Kommunen untergebracht. Die Akteure berichteten, bei der Verteilung werde in der Regel nicht berücksichtigt, ob eine Beeinträchtigung vorliege. Es gäbe kaum barrierefreie Unterkünfte und wenn doch, seien diese nur auf körperlich beeinträchtigte Personen ausgelegt. Der Zugang zu Unterkünften für besonders Schutzbedürftige sei meistens durch lange Wartezeiten verstellt. Sprachbarrieren könnten nur durch ehrenamtliche Dolmetscherinnen und Dolmetscher überwunden werden, die jedoch nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung stünden. Gehörlose Flüchtlinge lebten isoliert, da häufig niemand vor Ort der Gebärdensprache mächtig sei. Flüchtlinge mit Behinderungen würden nicht zuletzt nur unzureichend über ihre Rechte und den nicht stigmatisierenden Behinderungsbegriff aufgeklärt.

Die Monitoring-Stelle UN-BRK legt einen ihrer Arbeitsschwerpunkte 2017 auf das Thema "Geflüchtete mit Behinderungen" und wird die Ergebnisse in den Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte an den Deutschen Bundestag zur Menschenrechtssituation in Deutschland einfließen lassen.

Die öffentliche Anhörung fand im Rahmen der 24. Verbändekonsultation der Monitoring-Stelle statt, zu der die Monitoring-Stelle drei Mal im Jahr behindertenpolitische Organisationen einlädt. Die Konsultationen dienen dem Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Zivilgesellschaft und Monitoring-Stelle über die UN-Behindertenrechtskonvention und der Diskussion von Strategien mit Blick auf die Einhaltung und Umsetzung der UN-BRK.

 

Weitere Informationen:

Programm der Anhörung zum Thema Flüchtlinge mit Behinderungen (PDF/ 335 KB)

(Quelle: Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention)


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