01.01.2015 Sozialmedizin

Versorgungsmedizin-Verordnung und versorgungsmedizinische Grundsätze

Die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) stellt Grundsätze auf, nach denen versorgungsärztliche Gutachter das Ausmaß von Gesundheitsstörungen sowie den Grad einer Behinderung gemäß Sozialgesetzbuch Nummer Neun (SGB IX) feststellen.

Die Versorgungsmedizin-Verordnung mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (VersMedV) ist seit dem 1. Januar 2009 gültig.

Zum Jahresanfang 2015 gab es einige Änderungen im SGB IX, die insbesondere die Feststellung der Behinderung und die dafür maßgebliche Versorgungsmedizin-Verordnung betreffen. Die Änderungen traten am 8. Januar 2015 in Kraft.

Auszug aus dem Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil II Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2015, S. 15 ff.

Versorgungsmedizinischen Grundsätze (§ 2 VersMedV) werden auf Grundlage des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft unter Anwendung der Grundsätze der evidenzbasierten Medizin weiterentwickelt. Basis hierfür sind die Beschlüsse des unabhängigen Ärztlichen Sachverständigenbeirats Versorgungsmedizin, der das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu allen versorgungsärztlichen Angelegenheiten berät und die Fortentwicklung vorbereitet. Die Umsetzung erfolgt durch Verordnungen zur Änderung der VersMedV.

Zur Rechtsverbindlichkeit von Verordnungen finden Sie weitere Informationen im Diskussionsbeitrag C11-2011 von Prof. Dr. Katja Nebe

Übersichtsseiten beim BMAS:

zur Versorgungsmedizin-Verordnung

zu Änderungsverordnungen

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)


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