14.12.2001 Rechtsverordnungen, Richtlinien, weitere Regelungen

Verwaltungsvereinbarung soll unterschiedliche Beurteilungen der Leistungsfähigkeit vermeiden

Die Verwaltungsvereinbarung erfolgte im Jahr 2001 zwischen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger mit dem Ziel einer einvernehmlichen Beurteilung des Leistungsvermögens eines Versicherten.

Mit ihrer Verwaltungsvereinbarung wollen die BA und der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger unterschiedliche Beurteilungen der Leistungsfähigkeit eines Versicherten durch den Rentenversicherungsträger und durch das Arbeitsamt vermeiden sowie unnötigen Doppeluntersuchungen vorbeugen. Sie enthält u. a. Bestimmungen zur gegenseitigen Unterrichtung und einvernehmlichen Abstimmung in Zweifelsfällen.

Vereinbarung zur Leistungsabgrenzung auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung

 (Quelle: Deutsche Rentenversicherung)


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