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In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts begrüßt die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) die Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention und schlägt einige konkrete Formulierungen zur umfassenderen Berücksichtigung der Bedürfnisse behinderter Menschen vor. Von Behinderung bedrohte Menschen sollten von den Bestimmungen nicht ausgenommen werden.
Das am 1. Mai 2002 in Kraft getretene BGG soll Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen beseitigen und deren gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft sicherstellen Das Gesetz geht dabei insbesondere auf die Herstellung von Barrierefreiheit in gestalteten Lebensbereichen ein. Da es in der Praxis jedoch immer noch zu Unsicherheiten und Problemen bei der Rechtsauslegung und -anwendung kommt, soll das BGG nun im Licht der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt werden.
In ihrer Stellungnahme zum Entwurf vom 9.11.2015 thematisiert die DVfR u. a. folgende Anliegen:
Am 9. Dezember 2015 fand die Anhörung zum Referentenentwurf des BGG im Bundesministerium für Arbeit und Soziales statt, an der die DVfR mit vielen anderen Verbänden teilgenommen hat.
Zur vollständigen Stellungnahme der DVfR
(Quelle: Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V.)
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