21.12.2015 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Vorschläge der DVfR zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes

In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts begrüßt die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) die Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention und schlägt einige konkrete Formulierungen zur umfassenderen Berücksichtigung der Bedürfnisse behinderter Menschen vor. Von Behinderung bedrohte Menschen sollten von den Bestimmungen nicht ausgenommen werden.

Das am 1. Mai 2002 in Kraft getretene BGG soll Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen beseitigen und deren gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft sicherstellen Das Gesetz geht dabei insbesondere auf die Herstellung von Barrierefreiheit in gestalteten Lebensbereichen ein. Da es in der Praxis jedoch immer noch zu Unsicherheiten und Problemen bei der Rechtsauslegung und -anwendung kommt, soll das BGG nun im Licht der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt werden.

In ihrer Stellungnahme zum Entwurf vom 9.11.2015 thematisiert die DVfR u. a. folgende Anliegen:

  • Die vorgesehene Angleichung des Behinderungsbegriffs an die Maßstäbe der UN-Behindertenrechtskonvention wird begrüßt, die DVfR schlägt jedoch vor, in den Geltungsbereich des BGG auch Menschen mit einer drohenden Behinderung einzubeziehen.

  • Um den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen mit Blick auf die Barrierefreiheit noch deutlicher Rechnung zu tragen, soll – analog zur geplanten Neufassung des Landesbehinderten­gleichstellungsgesetzes von Nordrhein-Westfalen – die zulässige Nutzung individuell benötigter Hilfsmittel explizit in das novellierte Gesetz aufgenommen werden. Dazu zählen z.B. auch Assistenzhunde.

  • Neuregelungen zur barrierefreien Kommunikation sollten aus Sicht der DVfR nicht auf einzelne Gruppen behinderter Menschen verengt, sondern möglichst offen gefasst werden.

Am 9. Dezember 2015 fand die Anhörung zum Referentenentwurf des BGG im Bundesministerium für Arbeit und Soziales statt, an der die DVfR mit vielen anderen Verbänden teilgenommen hat.

Zur vollständigen Stellungnahme der DVfR

(Quelle: Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V.)


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