21.05.2015 Politik

Wiesbadener Erklärung: Behindertenbeauftragte fordern konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Am 20. und 21. Mai 2015 haben die Beauftragten für behinderte Menschen des Bundes und der Länder in Niedernhausen bei Wiesbaden getagt. Unter dem Motto "Menschenrechte stärken!" forderten sie, bestehende und kommende Gesetze konsequenter an der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auszurichten.

So bleibe Deutschland als Vertragsstaat der UN-BRK weit hinter seinen Möglichkeiten zurück. Der menschenrechtliche Ansatz der Konvention sei "noch nicht in der Lebenswirklichkeit der Menschen angekommen", heißt es in einer Pressemitteilung vom 22. Mai 2015.

Dringender Handlungsbedarf bestehe in der Gesetzgebung - dazu zählten beispielsweise die Bücher des Sozialgesetzbuches, Behindertengleichstellungsgesetze, Schulgesetze der Länder und die Bauordnungen der Länder - sowie in der Umsetzung weiterer konkreter Maßnahmen.

In der Wiesbadener Erklärung äußern sich die Behindertenbeauftragten darüber hinaus zu folgenden Themen:

  • Behinderungsbegriff
  • Diskriminierungsverbot, Menschenrechte und Teilhabe (Artikel 4 UN-BRK)
  • Angemessene Vorkehrungen (Artikel 5 UN-BRK)
  • Bewusstseinsbildung (Artikel 8 UN-BRK)
  • Barrierefreiheit (Artikel 9 UN-BRK)
  • Gleiche Anerkennung vor dem Recht / Zugang zur Justiz (Artikel 12/13 UN-BRK)
  • Inklusives Schulsystem (Artikel 24 UN-BRK) und Arbeit und Beschäftigung (Artikel 27 UN-BRK)

Zur Wiesbadener Erklärung:

Menschenrechte stärken! Jetzt UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umsetzen Wiesbadener Erklärung der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen des Bundes und der Länder vom 21. Mai 2015

 (Quelle: Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen)


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