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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) hat überprüft, was von ihren zehn Thesen aus dem Jahr 2015 zur Weiterentwicklung des Rechts der Menschen mit Behinderungen im beruflichen Kontext im Bundesteilhabegesetz (BTHG) berücksichtigt wurde.
Die BIH hatte im Herbst 2015 im Vorfeld der Gesetzgebung zum BTHG fachpolitische Leitgedanken und Vorschläge zur Weiterentwicklung des Schwerbehindertenrechts im beruflichen Kontext veröffentlicht und dem Papier zehn Thesen zu zentralen Handlungsfeldern vorangestellt. Darin forderte die BIH u. a., den Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen zu modernisieren und die Rechte der Schwerbehindertenvertretung (SBV) zu verbessern. Die Thesen wurden mit dem BTHG zum Teil umgesetzt.
Im März 2018 nimmt die BIH den Gesetzgebungsprozess zum Anlass, die Berücksichtigung ihrer Thesen zu betrachten und ihre Vorschläge weiterzuentwickeln:
Weiteres siehe auf der Webseite der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen unter
„Zehn Thesen der BIH 2018“
(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen)
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