Beitrag drucken oder senden
Beitrag in Sozialen Netzen teilen
Zugehörige Artikel
- 29.06.2017 Budget für Arbeit
REHADAT zeigt in 13 Praxisbeispielen, wie das Budget für Arbeit in Betrieben konkret eingesetzt wird. Seit dem 1. Januar 2018 ist das Budget für Arbeit eine bundesweite Regelleistung, die mit dem Bundesteilhabegesetz (§ 61 SGB IX) eingeführt wurde.
Ziel des Budgets für Arbeit ist es, Menschen, die wesentlich behindert sind, eine Beschäftigungsalternative zur Werkstatt für behinderte Menschen bei Unternehmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Dabei erhalten Betriebe und Unternehmen einen Lohnkostenzuschuss als Minderleistungsausgleich. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können durch verschiedene Betreuungsleistungen (z. B. Begleitung durch einen Jobcoach) Unterstützung erfahren.
Die Praxisbeispiele stammen aus ganz unterschiedlichen Branchen: aus einem Ministerium, einem Verlag, der Landwirtschaft oder einer Kindertagesstätte.
Sie sind abrufbar unter: www.rehadat-gutepraxis.de
(Quelle: REHADAT)
Kommentare (1)