06.02.2025 Politik
Bundestag beschließt Änderungen in der Hilfsmittelversorgung
Am 30. Januar 2025 hat der Deutsche Bundestag mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG, Entwurf Drucksache 20/11853) u. a. eine Änderung in der Hilfsmittelversorgung von Menschen mit Behinderungen beschlossen. Zukünftig soll die Prüfung durch die Krankenkasse bzw. den Medizinischen Dienst entfallen, wenn ein Hilfsmittel von einem Arzt oder einer Ärztin eines Sozialpädiatrischen Zentrums (SPZ) bzw. eines Medizinischen Zentrums für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) verordnet wurde.
Bisher kann die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) trotz ärztlicher Bescheinigung eine Prüfung der medizinischen Notwendigkeit eines Hilfsmittels durch den Medizinischen Dienst vornehmen lassen und die Leistung ggf. ablehnen. Bei Menschen mit Behinderungen, die eine Verordnung aus einem SPZ oder MZEB vorlegen, soll die Prüfung durch die GKV in Zukunft entfallen und die Versorgung deutlich schneller werden. Verordnungen eines niedergelassenen Arztes bzw. einer niedergelassenen Ärztin fallen nicht unter die Regelung. Am 14. Februar muss noch der Bundesrat über den Gesetzentwurf entscheiden.
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Jürgen Dusel betonte den Mehrwert der gesetzlichen Änderung insbesondere für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen. Die Überprüfung einer Verordnung durch die Krankenkasse führe häufig zu unnötig langen Genehmigungs- oder nervenaufreibenden Widerspruchsverfahren. Im schlimmsten Fall würden fachärztliche Therapieentscheidungen ausgehebelt und medizinisch notwendige Leistungen abgelehnt. Gerade bei Kindern könne das schwerwiegende Folgen für den weiteren Entwicklungsverlauf haben. „Auch wenn der Weg zu echter Barrierefreiheit in der Gesundheitsversorgung weiter lang ist: Wir applaudieren zu diesem wichtigen Schritt.“, schreibt der Beauftragte auf seinem offiziellen Facebook-Account.
Flächendeckende Versorgung durch MZEB gefordert
Auch die Bundesvereinigung Lebenshilfe begrüßt den Beschluss des Bundestages und fordert den Bundesrat auf, die Neuregelung nicht abzulehnen. Gleichzeitig müssten mehr MZEB geschaffen werden, damit die Bestimmung auch wirklich zu einem Verfahren ohne lange Verzögerungen führen könne. Derzeit gebe es noch keine flächendeckende Versorgung mit solchen Behandlungszentren.
Die Entwicklung der MZEB in Deutschland schreitet seit 2015 nur langsam voran, und die bestehenden aktiven Zentren sind ungleichmäßig verteilt. Patientinnen und Patienten mit intellektuellen Beeinträchtigungen oder schwerer Mehrfachbehinderung benötigen wegen ihrer besonderen Bedarfe eine auf sie zugeschnittene Ergänzung zur ambulanten Regelversorgung. Auf sie sind die MZEB ausgerichtet.
„Das Gesetz schafft also keine echte Gleichstellung, sondern bevorzugt eine bestimmte Patientengruppe – während andere weiterhin kämpfen müssen. Ein echter Fortschritt wäre gewesen, fachärztliche Verordnungen grundsätzlich verbindlicher zu machen, unabhängig davon, ob sie von einem MZEB oder einem anderen Spezialisten ausgestellt werden“, heißt es in einem Diskussionsbeitrag in dem Nachrichtenportal Kobinet.
(Quellen: Deutscher Bundestag, Facebook, Kobinet)
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