Träger und BIH verabschieden Leistungsvereinbarung zum Jobcoaching
Menschen mit Behinderung können mit einem Jobcoaching an ihrem Arbeits- oder Ausbildungsplatz unterstützt werden. Dazu haben die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV), die Bundesagentur für Arbeit (BA), die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) eine gemeinsame Leistungsbeschreibung verabschiedet.
In der Leistungsbeschreibung nach SGB IX haben sich die Unterzeichner auf gemeinsame Qualitätsanforderungen, ein Verfahren bei der Beauftragung und Grundsätze der Finanzierung verständigt. Ein Jobcoaching findet im Betrieb am Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplatz statt. Ein bereits bestehender Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz ist daher Fördervoraussetzung.
Jobcoaching hat das Ziel, die betrieblichen Beteiligten zu befähigen, in einem begrenzten Zeitraum eigene Lösungen bei Herausforderungen im Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis zu entwickeln. Um dieses Ziel zu erreichen, sei es unabdingbar, das betriebliche Umfeld zum Umgang mit behinderungsbedingten Einschränkungen einzubeziehen, zu sensibilisieren und zu befähigen, schreibt die BIH.
Jobcoaching am Arbeitsplatz stelle für die Unterzeichner eine gute Möglichkeit dar, um das Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsverhältnis eines Menschen mit Behinderung zu Beginn sowie im Verlauf zu sichern. Berücksichtigt werde damit auch das Anliegen der Arbeitgebenden, bei Bedarf schnell und unkompliziert eine Unterstützung und Begleitung zu bekommen.
Weitere Informationen
Zur Meldung „Leistungsvereinbarung Jobcoaching verabschiedet“ auf der Website der BIH
(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen)
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