13.06.2025 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Träger und BIH verabschieden Leistungsvereinbarung zum Jobcoaching

Menschen mit Behinderung können mit einem Jobcoaching an ihrem Arbeits- oder Ausbildungsplatz unterstützt werden. Dazu haben die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV), die Bundesagentur für Arbeit (BA), die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) eine gemeinsame Leistungsbeschreibung verabschiedet.

In der Leistungsbeschreibung nach SGB IX haben sich die Unterzeichner auf gemeinsame Qualitätsanforderungen, ein Verfahren bei der Beauftragung und Grundsätze der Finanzierung verständigt. Ein Jobcoaching findet im Betrieb am Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplatz statt. Ein bereits bestehender Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz ist daher Fördervoraussetzung. 

Jobcoaching hat das Ziel, die betrieblichen Beteiligten zu befähigen, in einem begrenzten Zeitraum eigene Lösungen bei Herausforderungen im Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis zu entwickeln. Um dieses Ziel zu erreichen, sei es unabdingbar, das betriebliche Umfeld zum Umgang mit behinderungsbedingten Einschränkungen einzubeziehen, zu sensibilisieren und zu befähigen, schreibt die BIH.

Jobcoaching am Arbeitsplatz stelle für die Unterzeichner eine gute Möglichkeit dar, um das Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsverhältnis eines Menschen mit Behinderung zu Beginn sowie im Verlauf zu sichern. Berücksichtigt werde damit auch das Anliegen der Arbeitgebenden, bei Bedarf schnell und unkompliziert eine Unterstützung und Begleitung zu bekommen.

Weitere Informationen

Zur Meldung „Leistungsvereinbarung Jobcoaching verabschiedet“ auf der Website der BIH

(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen)


Kommentare (2)

  1. Melanie Müller
    Melanie Müller 16.06.2025
    ps. Ich hatte kürzlich die Gelegenheit mit einem Arbeitgeber zu sprechen, der mehr Jugendlichen die Möglichkeit geben würde, ein Praktikum zu absolvieren, wenn es mehr Unterstützung gäbe. Er sagte, dass sein Betrieb das nicht leisten könne, wie es aktuell läuft. Der Praktikant kommt alleine und 1 x während des gesamten Praktikums kommt ein Lehrer zu Besuch.
  2. Melanie Müller
    Melanie Müller 16.06.2025
    Sehr geehrte Damen und Herren !

    Das ist eine sehr gute Nachricht. Sehr wichtig wäre allerdings, viel früher anzusetzen, damit die jungen Menschen mit Handicap überhaupt mal die Chance auf einen Ausbildungs- bzw Arbeitsplatz erhalten. Nämlich schon bei den Schülerpraktika. Aktuell gehen die Schüler alleine zum Praktikum, (sofern sie überhaupt eins auf dem ersten Arbeitsmarkt finden) was für beide Seiten unbefriedigend ist. Hier wäre es besser, bereits mit Job Coaching anzusetzen, um die Chancen auf einen Ausbildungsplatz zu erhöhen und das Praktikum optimal zu nutzen. Evtl sogar mit Kleber Effekt.

    Freundliche Grüsse

    Melanie Müller

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