Das Budget für Arbeit – Ergebnisse aus der Forschung

Teil 2

Dies ist ein Text über ein Forschungs-Projekt zum Budget für Arbeit.

Der Text ist von:

Lea Mattern, Ulrike Peters, Tonia Rambausek-Haß und Gudrun Wansing.

 

Der Text hat 3 Teile.

Sie lesen gerade Teil 2.

 

Teil 2 informiert über:

1. Geld für den Arbeit-Geber

2. Geld für Anleitung und Begleitung am Arbeits-Platz

3. Rückkehr-Recht

4. Sozial-Versicherungen

  • 4.1 Besonderheit: Arbeitslosen-Versicherung
  • 4.2 Besonderheit: Rente für das Alter
  • 4.3 Besonderheit: Erwerbs-Minderungs-Rente

 

Grün geschriebene Wörter sind schwere Wörter.

Die Wörter werden am Text-Ende erklärt.


1. Geld für den Arbeit-Geber

Ein Teil vom Budget für Arbeit ist
der Lohn-Kosten-Zuschuss.

Lohn-Kosten-Zuschuss ist ein Fach-Wort.

Der Lohn-Kosten-Zuschuss ist Geld vom Amt.

Dieses Geld ist für den Arbeit-Geber.

Arbeit-Geber ist ein anderes Wort für Chef.


Mit dem Geld bezahlt der Arbeit-Geber
einen Teil vom Lohn vom Budget-Nehmer.

Der Budget-Nehmer kann nämlich meist nicht so viel arbeiten
wie Mitarbeiter ohne Behinderung.

Aber der Arbeit-Geber soll dem Budget-Nehmer trotzdem genug Geld bezahlen.

Deshalb gibt es den Lohn-Kosten-Zuschuss vom Amt.

 

Die Werkstatt bekommt Geld für jeden Beschäftigten.

Die Regierung hat gesagt:

Der Arbeit-Geber soll das gleiche Geld bekommen.

Wenn er einen Budget-Nehmer einstellt.

 

Manche Menschen sagen:

Das Geld für den Arbeit-Geber ist zu wenig.

Der Arbeit-Geber kann dem Budget-Nehmer
meist nur den Mindest-Lohn bezahlen.

Deshalb verdient der Budget-Nehmer
nur wenig Geld.

Der Arbeit-Geber soll mehr Geld vom Amt bekommen.

Dann kann der Budget-Nehmer mehr Lohn bekommen.

 

Das Geld für den Arbeit-Geber ist nicht befristet.

Das bedeutet:

Ein Budget-Nehmer arbeitet in einer Firma:

Dann bekommt die Firma
in dieser ganzen Zeit Geld.

Der Budget-Nehmer hört auf in der Firma zu arbeiten:

Erst dann bekommt die Firma
kein Geld mehr.

 

In einigen Bundes-Ländern prüfen die Ämter:

Bekommt der Budget-Nehmer wirklich den Lohn?

Die Ämter fragen die Budget-Nehmer.

Dann muss der Budget-Nehmer dem Amt den Lohn-Zettel zeigen.

In dem Brief muss der Budget-Nehmer schreiben:

Ich bekomme den Lohn.

Das ist in allen Bundes-Ländern unterschiedlich.

 

2. Geld für Anleitung und Begleitung am Arbeits-Platz

Der zweite Teil vom Budget für Arbeit ist:

Geld für Anleitung und Begleitung
am
Arbeits-Platz.

Anleitung und Begleitung am Arbeits-Platz bedeutet:

Ein Mensch hilft dem Budget-Nehmer
bei der Arbeit.        

Diesen Menschen nennen wir: Anleiter.

 

Der Budget-Nehmer kann selbst entscheiden:

  • Wer soll mir bei der Arbeit helfen?
  • Wer soll meine Fragen beantworten?

Meistens macht der Integrations-Fach-Dienst
die Anleitung und Begleitung.

Dann bekommt der Integrations-Fach-Dienst das Geld.

Auch die Werkstatt kann die Anleitung und Begleitung machen.

 

Der Budget-Nehmer will den Anleiter
nicht vom Integrations-Fach-Dienst haben.

Der Budget-Nehmer will den Anleiter selbst bestimmen.

Dann bekommt der Budget-Nehmer
ein Persönliches Budget.

Das bedeutet:

Der Budget-Nehmer bekommt selbst das Geld.

Mit dem Geld kann der Budget-Nehmer
die Anleitung selbst bezahlen.

Ein Kollege oder eine andere Vertrauens-Person
kann Anleiter sein.

Vertrauens-Person bedeutet:

  • Ich kenne diese Person gut.
  • Ich vertraue der Person.
  • Diese Person hilft mir immer.

 

Mehrere Budget-Nehmer arbeiten
in derselben Firma.

Dann gibt es meistens
nur einen Anleiter für alle Budget-Nehmer.

Aber ein Budget-Nehmer kann sagen:

Ich möchte einen Anleiter nur für mich.

Dann bekommt der Budget-Nehmer
einen eigenen Anleiter.

Das Amt bezahlt einen festen Geld-Betrag
für die Anleitung.

Den festen Geld-Betrag nennt man: Pauschale.

Alle Anleiter bekommen immer gleich viel Geld.

 

Viele Menschen finden das schlecht.

Manche Menschen sagen zum Beispiel:

Menschen mit schweren Behinderungen
brauchen sehr viel Anleitung
.

Dafür reicht das Geld vom Budget für Arbeit nicht.

So schließt das Budget für Arbeit Menschen
mit schweren Behinderungen aus.

 

Andere Menschen sagen:

Eine fester Geld-Betrag für die Anleiter ist immer schlecht.

Jeder Budget-Nehmer braucht unterschiedlich viel Anleitung.

Deshalb soll auch jeder Anleiter unterschiedlich viel arbeiten.

Und dann müssen die Anleiter unterschiedlich
viel Geld bekommen.

 

Die Menschen sehen darin ein großes Problem.

Der feste Geld-Betrag bestimmt vielleicht:

Wie viel Anleitung darf der Budget-Nehmer haben?

Aber der Budget-Nehmer soll im Mittel-Punkt stehen.

Jeder Budget-Nehmer soll genug Anleitung bekommen.

 

3. Leistung: Rückkehr-Recht

Budget-Nehmer haben ein Rückkehr-Recht.

Das bedeutet:

Ein Budget-Nehmer hat vorher in einer Werkstatt gearbeitet.

Und der Budget-Nehmer verliert
die Arbeit auf dem allgemeinen Arbeits-Markt.

Oder der Budget-Nehmer möchte einfach wieder
zurück in die Werkstatt.

Dann darf der Budget-Nehmer wieder
in die Werkstatt zurück-kehren.

 

Viele Menschen sagen:

Das ist gut.

So haben die Budget-Nehmer Sicherheit.

Und die Budget-Nehmer können nicht
arbeitslos werden.

 

4. Leistung: Sozial-Versicherungen

Im Gesetz steht:

Ein Mensch arbeitet auf dem allgemeinen Arbeits-Markt.

Und der Mensch verdient mehr als 450 Euro.

Dann muss der Mensch Geld in
die Sozial-Versicherungen einzahlen.

Es gibt 5 Sozial-Versicherungen:

  • Die Kranken-Versicherung
  • Die Pflege-Versicherung
  • Die Renten-Versicherung
  • Die Arbeitslosen-Versicherung
  • Die Unfall-Versicherung.

Das Geld für fast alle Sozial-Versicherungen bezahlen
die Menschen vom Lohn.

Das Geld geht jeden Monat automatisch
an die Sozial-Versicherungen.

 

Zum Beispiel:

Jeden Monat geht ein Teil vom Lohn
an die Kranken-Kasse für die Kranken-Versicherung.

Der Budget-Nehmer wird krank und muss zum Arzt.

Dann bezahlt die Kranken-Kasse
den Besuch beim Arzt.

 

Auch Budget-Nehmer arbeiten
auf dem allgemeinen Arbeits-Markt.

Und Budget-Nehmer verdienen mehr als 450 Euro.

Deshalb müssen auch Budget-Nehmer in
die Sozial-Versicherung einzahlen.

Aber es gibt einige Besonderheiten für Budget-Nehmer.

In den nächsten Text-Abschnitten erklären wir
die Besonderheiten.

 

4.1 Besonderheit: Arbeitslosen-Versicherung

Ein Mensch arbeitet auf dem allgemeinen Arbeits-Markt.

Und der Mensch verliert seine Arbeit.

Dann bekommt der Mensch Geld von
der Versicherung für Arbeitslose.

Das Geld kommt vom Amt.
Das Amt heißt: Agentur für Arbeit.

 

Die Regierung sagt aber:

Der Budget-Nehmer und sein Arbeit-Geber sollen nicht
in die Arbeitslosen-Versicherung einzahlen.

Ein Budget-Nehmer verliert seine Arbeit.

Dann bekommt der Budget-Nehmer kein Arbeitslosen-Geld.

Aber die Agentur für Arbeit hilft dem Budget-Nehmer trotzdem
beim Suchen nach einer neuen Arbeit.

 

Der Budget-Nehmer verliert die Arbeit.

Und der Budget-Nehmer will nicht in der Werkstatt arbeiten.

Der Budget-Nehmer bekommt dann nur
Grund-Sicherung.

Aber die Grund-Sicherung ist wenig Geld.

Das Geld aus der Arbeitslosen-Versicherung
ist mehr Geld.

 

Einige Menschen sagen:

Das ist schlecht.

Der Budget-Nehmer muss dann nämlich in
die Werkstatt zurück.

Aber viele Budget-Nehmer wollen nicht zurück in die Werkstatt.

Sie wollen weiter auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeiten.

 

4.2 Besonderheit: Rente für das Alter

Ein Mensch arbeitet auf dem allgemeinen Arbeits-Markt.

Dann muss der Mensch Geld in
die Renten-Versicherung einzahlen.

Auch Budget-Nehmer müssen in
die Renten-Versicherung einzahlen.

Ein Mensch verdient nur wenig Geld.

Dann zahlt der Mensch nur wenig Geld in
die Renten-Versicherung ein.

Der Mensch bekommt dann später nur wenig Rente.

 

In der Werkstatt ist das anders.

Ein Mensch arbeitet in der Werkstatt.

Dann zahlt die Werkstatt für den Menschen
Geld in die Renten-Versicherung.

Das bedeutet:

Viele Budget-Nehmer bekommen später
wenig Rente.

Viele Beschäftigte in der Werkstatt bekommen mehr Rente.

 

Manche Menschen sagen:

Das ist schlecht.

Die Budget·nehmer sind im Alter vielleicht arm.

Andere Menschen sagen:

Budget-Nehmer verdienen mehr Geld
als in der Werkstatt.

Deshalb können Budget-Nehmer
zusätzlich Geld für das Alter sparen.

 

Ein Mensch will das Budget für Arbeit haben.

Und der Mensch will wissen:

Wie hoch ist meine Rente später?

Dann kann der Mensch eine Beratung bei
der Renten-Versicherung bekommen.

 

4.3 Besonderheit: Erwerbs-Minderungs-Rente

Ein Mensch kann nur weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten.

Dann sagt die Renten-Versicherung:

Der Mensch hat eine volle Erwerbs-Minderung.

 

Viele Beschäftigte in der Werkstatt haben
eine volle Erwerbs-Minderung.

Diese Menschen können nur wenig arbeiten.

Sie bekommen Lohn und eine Erwerbs-Minderungs-Rente.

 

Bei Budget-Nehmern kann das anders sein.

Ein Budget-Nehmer hat eine volle Erwerbs-Minderung.

Und er arbeitet mehr als 3 Stunden.

Und er verdient mehr als 6.300 Euro im Jahr.

Dann bekommt er keine Erwerbs-Minderungs-Rente mehr
neben dem Lohn.

 

Ein Beschäftigter arbeitet seit 20 Jahren in der Werkstatt.

Dann bekommt der Beschäftigte eine Erwerbs-Minderungs-Rente.

 

Beim Budget für Arbeit ist das genauso.

Ein Budget-Nehmer arbeitet seit 20 Jahren im Budget für Arbeit.

Dann bekommt der Budget-Nehmer eine Erwerbs-Minderungs-Rente.

 

Ein Budget-Nehmer hat vorher in einer Werkstatt gearbeitet.
Oder er hat nachher in einer Werkstatt gearbeitet.

Dann werden alle Arbeits-Jahre zusammen-gezählt:

  • Die Jahre mit dem Budget für Arbeit.
  • Und die Jahre in der Werkstatt.

Es müssen zusammen 20 Jahre oder mehr sein.

Dann bekommt der Mensch eine Erwerbs-Minderungs-Rente.

 


Mindest-Lohn:
Der Mindest-Lohn ist ein Geld-Betrag.

Arbeit-Nehmer müssen einen bestimmten Geld-Betrag
für 1 Stunde Arbeit bekommen.

Das steht im Gesetz.

 

Persönliches Budget:
Das Persönliche Budget ist ein Geld-Betrag.

Das Geld kommt vom Amt.

Das Geld kann ein Mensch mit Behinderung bekommen:

  • für Hilfe und Unterstützung
  • für Hilfs-Mittel

Wo bekommen Sie noch mehr Informationen?

Dies war Teil 2 von unserem Text in Leichter Sprache über das Budget für Arbeit.

Der Text hat insgesamt 3 Teile.

 

Teil 1 informiert über:

1. Unser Forschungs·projekt

2. Was ist das Budget für Arbeit?

3. Wer bekommt das Budget für Arbeit?

4. Wer bezahlt das Budget für Arbeit?

5. Warum nutzen nur wenige Menschen das Budget für Arbeit?

  • 5.1 Missverständnis: Erwerbs-Minderung
  • 5.2 Missverständnis: Werkstatt-Bereiche
  • 5.3 Arbeits-Vermittlung
  • 5.4 Außen-Arbeits-Plätze

Hier kommen Sie zu Teil 1.

 

Teil 3 informiert über:

1. Teilhabe und Arbeit

2. Was spricht für das Budget für Arbeit?

  • 2.1 Das sagen die Leistungs-Berechtigten
  • 2.2 Das sagen die Arbeit-Geber

3. Was sind die Probleme beim Budget für Arbeit?

  • 3.1 Problem: Die Menschen wissen zu wenig über das Budget für Arbeit
  • 3.2 Das denken die Leistungs-Berechtigten
  • 3.3 Das Amt braucht viel Zeit für die Bearbeitung

4. Was macht die Werkstatt im Budget für Arbeit?

Hier kommen Sie zu Teil 3.


Hier finden Sie noch mehr Informationen zum Budget für Arbeit:

www.budgetfuerarbeit.de

Auch die EUTB-Beratungs-Stellen beraten zum Budget für Arbeit:

www.teilhabeberatung.de


Dieser Text wurde übersetzt von:

Ulrike Peters, Humboldt-Universität zu Berlin
und
media.plus x GmbH, Hildesheim


Den Text gibt es auch in schwerer Sprache:

Mattern, Rambausek-Haß, Wansing: Das Budget für Arbeit: Ausgewählte Ergebnisse einer explorativen Studie zu seiner Umsetzung – Teil II: Ausgestaltung und sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen; Beitrag D10-2021 unter www.reha-recht.de; 18.03.2021


Die Bilder sind von:

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel