Die Wahl vom Betriebs·rat


Grün geschriebene Wörter sind schwere Wörter.

Die Wörter werden am Text·ende erklärt.


Der Betriebs·rat vertritt die Interessen von allen Beschäftigen
in einem Betrieb gegenüber dem Arbeit·geber.

Zum Beispiel bei

  • Fragen
  • Anregungen
  • Problemen
  • Beschwerden.

In diesem Text beantworten wir Fragen zum Betriebs·rat.

Zum Beispiel:

  • Wo wird der Betriebs·rat gewählt?
  • Wer darf den Betriebs·rat wählen?            

In Werkstätten vertritt der Werkstattrat die Interessen von den Beschäftigten.

In welchen Betrieben kann man einen Betriebs·rat wählen?

Wenn es 5 oder mehr Beschäftigte gibt,
die wählen dürfen.

Wenn Personen wählen dürfen,
dann sind sie wahl·berechtigt.

Wer darf wählen?

Alle Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind und in dem Betrieb arbeiten.

Das heißt:

  • Arbeit·nehmerinnen und Arbeit·nehmer
  • Aushilfen                              
  • Auszubildende
  • Praktikantinnen und Praktikanten
  • Leih·arbeiterinnen und Leih·arbeiter,
    die 3 oder mehr Monate in dem Betrieb arbeiten.

Bestimmte Personen dürfen den Betriebs·rat nicht wählen,
zum Beispiel: leitende Angestellte.

Wen kann man in den Betriebs·rat wählen?

Man kann alle Personen wählen,

  • die in dem Betrieb beschäftigt sind und
  • die selbst wählen dürfen.

Die Personen müssen

  • 18 Jahre alt sein
  • mindestens seit 6 Monaten in dem Betrieb arbeiten.

         Es gibt eine Ausnahme:
         Wenn der Betrieb neu ist und seit weniger als 6 Monaten besteht,
         kann man auch Personen wählen,
         die weniger als 6 Monate im Betrieb arbeiten.

Wie viele Personen sind im Betriebsrat?

Das ist abhängig davon, wie viele Menschen im Betrieb arbeiten.

Je mehr Beschäftigte im Betrieb sind,
umso mehr Mitglieder hat der Betriebs·rat.

Im Betriebs·verfassungsgesetz stehen die Regeln:

Wenn im Betrieb 5 bis 20 Personen wahl·berechtigt sind,
dann hat der Betriebs·rat 1 Mitglied.

Wenn im Betrieb 21 bis 50 Personen wahl·berechtigt sind,
dann hat der Betriebs·rat 3 Mitglieder.

Wenn im Betrieb 51 bis 100 Personen wahl·berechtigt sind,
dann hat der Betriebs·rat 5 Mitglieder.

Größere Betriebe haben noch mehr Mitglieder.

Die Tabelle zeigt die Anzahl der Mitglieder im Betriebs·rat:

Wahl·berechtigte Personen im Betrieb

wählen

Mitglieder im Betriebs·rat

5 bis 20 Personen

= 1

21 bis 50 Personen

= 3

51 bis 100

= 5

 

Wann wird gewählt?

Gibt es noch keinen Betriebs·rat im Betrieb?

Dann kann man sofort wählen.

Gibt es schon einen Betriebs·rat?

Dann wird alle 4 Jahre gewählt
in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai.

Die letzte Wahl war 2018.

Die nächste Wahl ist 2022.

Und dann 2026.

Es gibt Ausnahmen:

Man kann zu einer anderen Zeit wählen,
wenn der Betriebs·rat zurücktritt oder
wenn die Wahl angefochten wird.

Die Wahl anfechten heißt:

Man beantragt eine neue Wahl,
weil bei der Wahl Regeln nicht beachtet wurden.

Wer organisiert die Wahl?

Der Wahl·vorstand organisiert die Wahl.

Im Wahl·vorstand sind

  • 1 Mitglied als Vorsitzender
  • 2 zusätzliche Mitglieder.

Der Wahl·vorstand bereitet die Wahl vor und
er führt die Wahl durch.

Er veröffentlicht das Wahl·ausschreiben.

Im Wahl·ausschreiben sind alle wichtigen Informationen zur Wahl,
zum Beispiel:

  • Wie viele Mitglieder gewählt werden
  • Tag, Ort und Zeit für die Wahl
  • Organisation der Briefwahl.

Gibt es schon einen Betriebs·rat?

Dann bestimmt der Betriebs·rat den Wahl·vorstand.

Gibt es noch keinen Betriebs·rat?

Dann muss eine Versammlung stattfinden, zu der alle Wahl·berechtigten eingeladen werden.

Wie wird gewählt?

Die Wahl ist geheim.                     

Es gibt einen Stimm·zettel mit den Namen der Personen,
die man wählen kann.

Die Wahl·berechtigten kreuzen den gewünschten Namen an.

Jede wahl·berechtigte Person hat so viele Stimmen,
wie der Betriebs·rat Mitglieder hat.

Der Stimm·zettel wird in einen Umschlag gesteckt.
Dann wird er in den Wahl·kasten gesteckt.

In großen Betrieben mit mehr als 100 wahl·berechtigten Personen '
kann eine Listenwahl stattfinden.

Bei der Listenwahl hat jede Person nur 1 Stimme.

Mit der Stimme kann die Person eine Liste wählen.

Auf der Liste stehen die Namen von mehreren Personen, die man damit wählt.

Wer ist gewählt?

Wenn alle Wahl·berechtigten ihre Stimm·zettel abgegeben haben,
zählt der Wahl·vorstand die Stimmen.

Er sagt das Ergebnis.

Die Personen mit den meisten Stimmen haben gewonnen.

Beim Zählen der Stimmen dürfen alle Beschäftigten dabei sein.

In großen Betrieben mit mehr als 100 Wahl·berechtigten können Listen gewählt werden.

Beispiel:
Eine Liste bekommt bei der Wahl so viele Stimmen,
dass 3 Personen in den Betriebs·rat kommen.
Dann werden die ersten 3 Personen auf der Liste Mitglied im Betriebs·rat.

Im Betriebs·rat müssen Männer und Frauen sein,
damit es Gleich·stellung gibt.

Gab es Fehler bei der Wahl?

Das Ergebnis ist da.

Wurde die Wahl nicht richtig gemacht?

Dann können mindestens 3 wahl·berechtigte Personen
innerhalb von 2 Wochen einen Brief an das Arbeitsgericht schreiben.

Sagt das Arbeitsgericht:

         Ja, es gab einen Fehler bei der Wahl.

         Die Wahl ist ungültig.

Dann muss man neu wählen.

Erklärungen

Gleich·stellung
Menschen dürfen keine Nachteile haben,
weil sie Frauen oder Männer sind.

Männer und Frauen sollen die gleichen Möglichkeiten haben.

Zum Beispiel im Beruf, in der Freizeit und in der Familie.

Leih·arbeit
Arbeits·kräfte werden für eine bestimmte Zeit
von einer Leihfirma an Betriebe zum Arbeiten „ausgeliehen“.

Die Arbeits·kräfte sind bei der Leih·firma angestellt.

Wenn ein Betrieb einmal zu wenig Arbeits·kräfte hat,
kann er sich Arbeits·kräfte bei der Leih·firma „ausleihen“.

Deshalb nennt man diese Arbeits·kräfte:

Leih·arbeiterinnen und Leih·arbeiter.

Leitende Angestellte
Das sind Personen, die besondere Rechte
vom Arbeit·geber bekommen haben.

Sie dürfen zum Beispiel
selbstständig Personen einstellen oder entlassen.

Mehr Informationen

In Werkstätten vertritt der Werkstattrat die Interessen von den Beschäftigten.

Mehr Informationen zum Werkstattrat gibt es hier.


Dieser Text wurde übersetzt und geprüft vom:

Institut für Textoptimierung Halle (IFTO)

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Alle Icons (Pfeil, Figur, Kreuz) sind von IFTO.

Das Bild von dem Wahlkasten ist von der © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 
Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.


 

 

 

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