Gedanken zum Budget für Arbeit

Torsten Schaumberg ist Professor an einer Uni in der Stadt Nordhausen.

Ein Professor ist ein Lehrer an einer Uni.

Torsten Schaumberg hat einen Text über ein neues Gesetz geschrieben.

Und über dieses Gesetz nachgedacht.

Das kann man hier in Leichter Sprache lesen.

Worum geht es in diesem Text?

Seit dem 1. Januar 2018 gibt es ein neues Gesetz.

Es heißt: Bundes·Teilhabe·Gesetz.

Das Gesetz sagt: Menschen mit Behinderung entscheiden selbst.

Eine ganz neue Sache in dem Gesetz ist:

das Budget für Arbeit.

Budget spricht man: Büdschee.

Ein Budget ist eine bestimmte Menge Geld.

Für eine bestimmte Sache.

Für wen ist das Budget für Arbeit?

Das Budget für Arbeit ist nur für Menschen mit Behinderung.

Wenn diese Menschen in einer WfbM arbeiten dürfen.

WfbM bedeutet: Werkstatt für behinderte Menschen.

Einige Menschen mit Behinderung bekommen Geld vom Job·Center.

Das spricht man: Dschobb·Senta.

Das ist eine Abteilung von der Agentur für Arbeit.

Auch für diese Menschen gilt das Budget für Arbeit.

Mit dem Budget für Arbeit gibt es viele Regeln.

Wie geht das Budget für Arbeit?

Es gibt die WfbM.

Und es gibt andere Arbeitsplätze.

Dort kann ein Chef Geld bekommen.

Für einen Arbeitsplatz für Menschen mit Behinderung.

Dort kann dann ein Mensch mit Behinderung arbeiten.

Aber:

  • Es muss einen richtigen Arbeits·Vertrag geben.
  • Es muss Lohn bezahlt werden.
  • Und alle Versicherungen werden vom Lohn bezahlt.

Was bekommt ein Chef für diesen Arbeits·Platz?

Das Amt muss wissen, wie hoch der Lohn ist.

Das Amt fragt auch:

Wie viel kann der Mensch mit Behinderung dort arbeiten?

Das Amt rechnet dann genau aus, wie viel der Chef dazu bekommt.

Und wenn ein Mensch Hilfe beim Arbeiten braucht?

Einige Menschen mit Behinderung brauchen Hilfe an einem anderen Arbeitsplatz.

Dann helfen Kollegen von außerhalb.

Die heißen Job·Coach.

Das spricht man: Dschobb·Kootsch.

Das ist so ähnlich wie eine Arbeits·Assistenz.

Der Job·Coach wird auch aus dem Budget für Arbeit bezahlt.

Manchmal unterstützt ein Job·Coach viele Menschen mit Behinderung.

Was darf der Chef nicht?

Ein Beispiel:

Der Chef kündigt einen Mitarbeiter ohne Behinderung.

Der Chef gibt dann diesen Arbeits·Platz einem Menschen mit Behinderung.

Damit er dafür das Geld bekommt.

Das ist verboten!

Welches Amt zahlt das Budget für Arbeit?

Es gibt viele Ämter:

  • das Sozial·Amt
  • die Unfall·Versicherung
  • die Renten·Versicherung
  • die Kriegs·Opfer·Versorgung
  • das Jugend·Amt
  • die Agentur für Arbeit.

Welches Amt muss bezahlen?

Das wird immer geprüft.

Wie geht es jetzt weiter?

Torsten Schaumberg sagt:

Das Budget für Arbeit ist ein gutes Gesetz.

So bekommen Menschen mit Behinderung auch andere Arbeits·Plätze.

Ob das auch klappt?

Man wird sehen:

  • ob viele Chefs Arbeits·Plätze machen.
  • ob die Ämter schnell bezahlen.
  • ob das Geld für einen Arbeits·Platz reicht.
  • oder ob das Geld auch für den Job·Coach reicht.

Torsten Schaumberg hofft:

Das klappt alles gut.

Das Budget für Arbeit ist gut für Menschen mit Behinderung.

Und gut für alle Menschen in Deutschland.


Dieser Text wurde übertragen und geprüft vom:
Einfach.darüber.reden. Büro für Leichte Sprache.

Übertragung:  Till Weber und Henning Niebuhr.

Prüfung: Der Text wurde geprüft in Zusammenarbeit mit der 'Zeitungs-Gruppe' der Stormarner Werkstätten Ahrensburg, Diakonie-Hilfswerk Schleswig-Holstein.


Die Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Der Zeichner ist Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.


© Europäisches Logo für einfaches Lesen:

Inclusion Europe.

Weitere Infos auf der Internet·Seite: Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Logos und Piktogramme


Den Text gibt es auch in schwerer Sprache:

Schaumberg: Das Budget für Arbeit – Erste Überlegungen zur Anwendung in der Praxis; Beitrag A8-2018 unter www.reha-recht.de; 11.04.2018

Den Text in Leichter Sprache herunterladen:

Gedanken zum Budget für Arbeit (PDF/150 KB)