Das Budget für Arbeit umsetzen – Recht trifft Praxis

Online-Fachtagung am 12./13. Juli 2021

Mit dem Budget für Arbeit sollen Menschen eine reale Beschäftigungschance auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erhalten, die wegen ihrer Beeinträchtigung bislang ausgeschlossen sind. In der Praxis wird das Förderinstrument bundesweit noch wenig umgesetzt. Zu den hemmenden Faktoren zählen u. a. vielfältige Unklarheiten, etwa zu den Anspruchs­voraussetzungen, zum Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber oder zu weiteren Unterstützungs-möglichkeiten. Vor diesem Hintergrund veranstaltete die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) gemeinsam mit ihren wissenschaftlichen Kooperationspartnerinnen und -partnern am 12. und 13. Juli 2021 die digitale Fachtagung „Das Budget für Arbeit umsetzen – Recht trifft Praxis“.

„Immer wieder zeigen sich Unsicherheiten, etwa ob der Arbeitsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen durchlaufen werden oder eine festgestellte volle Erwerbsminderung vorliegen muss, um Anspruch auf ein Budget für Arbeit zu haben. – Beide stellen jeweils keine Voraussetzung dar“, erklärt Prof. Dr. Gudrun Wansing von der Humboldt-Universität zu Berlin. Die interdisziplinäre Fachtagung zum Budget für Arbeit soll Klarheit vermitteln und Handlungsoptionen aufzeigen. Ausgehend von Vorträgen und Impulsen zu rechtlichen Grundlagen und empirischen Daten will die Tagung mit vier Diskussionsforen ausreichend Raum für den interaktiven Austausch zu Erfahrungen und Fragen bieten. Dabei stehen folgende Inhalte zur Auswahl:

  • Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Anspruchsvoraussetzungen für ein Budget für Arbeit und weitere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Beratung zum und Begleitung im Budget für Arbeit
  • Budget für Arbeit und soziale Sicherung

Expertinnen und Experten vonseiten der Rehabilitationsträger, der Leistungserbringer, der Teilhabeforschung und Teilhabeberatung sowie Budgetnehmende selbst wirkten mit. Alle Interessierten waren eingeladen, sich bei kostenfreier Teilnahme aktiv in den Austausch einzubringen. Die interdisziplinäre Veranstaltung wurde im Rahmen des Forschungs- und Kooperationsprojekts „Partizipatives Monitoring der aktuellen Entwicklung des Rehabilitations- und Teilhaberechts bis 2021“ durchgeführt.

Tagungsdokumentation: Die Präsentationen aus der Fachtagung finden Sie als barrierefreie PDFs zum Download im unten stehenden Programm.


Programm am 12. Juli 2021

Begrüßung und Einführung
(9.00 - 9.15 Uhr)

Dr. med. Matthias Schmidt-Ohlemann (Facharzt für Orthopädie, Rheumatologie; Facharzt für physikalische und rehabilitative Medizin, Bad Kreuznach, Vorsitzender der DVfR)

Prof. Dr. phil. Gudrun Wansing (Humboldt-Universität zu Berlin [HU])

Wissenschaftliche Vorträge
(9.15 – 9.55 Uhr)

  • Voraussetzungen und Bedarfsermittlung
    Prof. Dr. iur. Katja Nebe (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg [MLU])
  • Empirische Ergebnisse zu Anspruchsvoraussetzungen
    Dr. Tonia Rambausek-Haß (HU Berlin)
    • Fachbeiträge: Studienergebnisse in Fachbeiträgen "Das Budget für Arbeit: Ausgewählte Ergebnisse einer explorativen Studie zu seiner Umsetzung – Teil I: Anspruchsvoraussetzungen und Zugang" Beitrag D9-2021 und "Das Budget für Arbeit: Ausgewählte Ergebnisse einer explorativen Studie zu seiner Umsetzung – Teil II: Ausgestaltung und sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen" D10-2021

Impuls aus der Praxis
(10.00 – 10.20 Uhr)

  • Perspektive Budgetnehmende und Leistungsberechtigte
    Barbara Vieweg (bifos e. V., ISL e. V.)
    • Erwähnte Links: Projekt "Inklusive Alternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen bekannt machen und unterstützen" unter www.budgetfuerarbeit.de
    • Modellprojekt JobBudget

Pause

Vertiefung verschiedener Aspekte in Diskussionsforen (DF)
(10.45 – 12.30 Uhr)

  • DF1: Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    Leitung / Moderation: Prof. Dr. phil. Gudrun Wansing (HU Berlin), Impuls: Murat Erdogan (Budgetnehmer)
    Es diskutierten weitere Expertinnen und Experten: Klaus Peter Rohde (Integrationsamt, LVR), Martin Bothner (EGH Stuttgart), Dr. jur. Christiane Goldbach (Fachreferentin Reha- und Teilhaberecht, BAR)

Abschlussplenum
(12.40 – 13.00 Uhr)

Moderation: Prof. Dr. iur. Felix Welti (Uni Kassel)


Programm am 13. Juli 2021

Wissenschaftliche Vorträge
(9.00 – 9.40 Uhr)

Impuls aus der Praxis
(9.45 – 10.05 Uhr)

Pause

Vertiefung verschiedener Aspekte in Diskussionsforen
(10.30 – 12.15 Uhr)

  • DF3: Beratung zum und Begleitung im Budget für Arbeit
    Leitung / Moderation: Prof. Dr. phil. Gudrun Wansing (HU Berlin)
    Impuls: Tamara Dell (Budgetnehmerin) und Gerlinde Busch (ZSL Mainz)
    Es diskutierten weitere Expertinnen und Experten: Nicole Wandmaker (Fachdienst Eingliederungshilfe, Kreis Dithmarschen), Bettina Süßmilch (KVJS, Referat Teilhabe am Arbeitsleben), Martin Bloeck (IFD Berlin Mitte), Sven Neumann (elbe Werkstätten), Thomas Künneke (Budgetnehmer und EUTB-Berater), Prof. Dr. iur. Wolfhard Kohte (ZSH Halle)
  • DF4: Budget für Arbeit und soziale Sicherung
    Leitung / Moderation: Prof. Dr. iur. Felix Welti (Uni Kassel)
    Impuls Soziale Sicherung Berthold Deusch (Integrationsamt, KJVS Baden-Württemberg)
    Es diskutierten weitere Expertinnen und Experten: u. a. Iva Kraus (EUTB Breisgau-Hochschwarzwald und Freiburg); Angelika Thielicke (BAG Unterstützte Beschäftigung); Lukas Krämer (Budgetnehmer)

Abschlussplenum
(12.25 – 13 Uhr)

Moderation: Prof. Dr. phil. Gudrun Wansing (HU Berlin)

Abschließende Worte: Dr. med. Matthias Schmidt-Ohlemann (DVfR)

Das Programm als PDF zum Download


Beschreibung der Diskussionsforen

DF1: Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Termin: Montag, 12. Juli 2021, 10.45 – 12.30

Leitung / Moderation: Prof. Dr. phil. Gudrun Wansing (HU Berlin)

Impuls: Murat Erdogan (Budgetnehmer)

Die weiteren Expertinnen und Experten:Klaus Peter Rohde (Inklusionsamt, LVR), Martin Bothner (EGH Stuttgart), Dr. jur. Christiane Goldbach (Fachreferentin Reha- und Teilhaberecht, BAR)

Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung sind Schlüsselprozesse im Rehabilitations­geschehen. Sie stellen wesentlich die Weichen für Übergänge ins und die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen. Der Gesetzgeber schreibt in § 13 Abs. 1 SGB IX eine einheitliche und überprüf­bare individuelle Bedarfsermittlung vor und nimmt damit die Rehabilitationsträger in die Pflicht, Instrumente mit systematischen Arbeits­prozessen und standardisierten Arbeitsmitteln aus­zugestal­ten. Bei mehreren Leistungen bzw. beteiligten Leistungsträgern sollen die Leistungen in einem Teil­habeplan schriftlich zusammengestellt und aufeinander abgestimmt werden (§ 19 SGB IX). Im Zu­ständig­keitsbereich der Eingliederungshilfe gelten ergänzend die Vorgaben zum Gesamtplan­verfahren (§ 117 SGB IX). Selbstbestimmung und Partizipation der Leistungs­berech­tigten haben bei der Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung einen besonderen Stellen­wert, die begleitende Beratung ist von großer Bedeutung.

In diesem Diskussionsforum soll aus Sicht der verschiedenen beteiligten Akteure der Frage nach­gegangen werden, wie diese Vorgaben zur Bedarfsermittlung und Teilhabe­planung bei Leistun­gen zur Teilhabe am Arbeitsleben und insbesondere beim Budget für Arbeit umgesetzt werden. Heraus­forderungen und Lösungsansätze sollen diskutiert werden.


DF2: Anspruchsvoraussetzungen für ein Budget für Arbeit und weitere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Termin: Montag, 12. Juli 2021, 10.45 – 12.30

Leitung / Moderation: Prof. Dr. iur. Katja Nebe (MLU Halle)

Impuls: Prof. Dr. iur. Steffen Luik (Richter am Bundessozialgericht)

Die weiteren Expertinnen und Experten: Katarzyna Straßner-Wolf (Sozialdienst WfbM, Stiftung „Samariterherberge“), Kathrin Kramer (Leitung der Lernwerkstatt, Philoso­phische Fakultät III, MLU Halle), Irina Wolf (Sozialagentur Sachsen-Anhalt)

Das Budget für Arbeit (BfA) zielt darauf, Menschen mit Behinderungen trotz behinderungs­bedingter Zugangsschwierigkeiten eine Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen und damit eine Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt zu eröffnen.

Über die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme eines BfA besteht in der Praxis oft Unsicherheit. Eine festgestellte Erwerbsminderung verlangt das Gesetz nicht. Das BfA umfasst zudem lediglich einen Lohnkostenzuschuss und die notwendige Unterstützung am Arbeitsplatz, aber beides immerhin dauerhaft. Positive Effekte lassen sich nur erzielen, wenn auch weitergehende Leistungsbedarfe langfristig erfüllt werden. Das betrifft die behinderungsgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes, etwaige Hilfsmittel, evtl. die Unter­stützung für den Weg von und zur Arbeit u. v. m. Auch über die Voraussetzungen weiterer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben besteht oft Unsicherheit.


DF3: Beratung zum und Begleitung im Budget für Arbeit    

Termin: Dienstag, 13. Juli 2021, 10.30 – 12.15

Leitung / Moderation: Prof. Dr. phil. Gudrun Wansing (HU Berlin)

Impuls: Tamara Dell (Budgetnehmerin) und Gerlinde Busch (ZSL Mainz)

Die weiteren Expertinnen und Experten: Nicole Wandmaker (Fachdienst Eingliederungs­hilfe, Kreis Dithmarschen), Bettina Süßmilch (KVJS, Referat Teilhabe am Arbeits­leben), Martin Bloeck (IFD Berlin Mitte), Sven Neumann (elbe Werkstätten), Thomas Künneke (Budgetnehmer und EUTB-Berater), Prof. Dr. iur. Wolfhard Kohte (ZSH Halle)

Im Rahmen des Budgets für Arbeit sollen gem. § 61 Abs. 2 SGB IX Aufwendungen für eine Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz ausgeglichen werden. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass für poten­zielle Budgetnehmende schon im Vorfeld Beratung und Unterstützung bei der Vermittlung und Beantragung unabdingbar sind. Dies gilt vor allem für Personen, die nicht an die WfbM angebunden sind. Wer die Anleitung und Begleitung beim Budget für Arbeit durchführt, ist gesetzlich nicht geregelt. Häufig werden Dienst­leister wie Integrationsfachdienste beauftragt. Leistungsberechtigte können sich jedoch auch über das Persönliche Budget für eine andere fachlich geeignete Person entscheiden. Denkbar wären hier bspw. betriebliche Anleitende. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die WfbM diese Aufgabe übernimmt.

In dem Diskussionsforum sollen Erfahrungen mit diesem Teil der Leistung des Budgets für Arbeit ausgetauscht und mögliche Herausforderungen und Lösungsansätze mit den unterschiedlichen beteiligten Akteuren diskutiert werden.


DF4: Budget für Arbeit und soziale Sicherung 

Termin: Dienstag, 13. Juli 2021, 10.30 – 12.15

Leitung / Moderation: Prof. Dr. iur. Felix Welti (Uni Kassel)

Impuls: Berthold Deusch (Integrationsamt, KJVS Baden-Württemberg)

Die weiteren Expertinnen und Experten: u. a. Iva Kraus (EUTB Breisgau-Hochschwarzwald und Freiburg); Angelika Thielicke (BAG Unterstützte Beschäftigung); Lukas Krämer (Budgetnehmer)

Personen, die das Budget für Arbeit in Anspruch nehmen, sollen nach der Gesetzesbegründung des Bundesteilhabegesetzes als nicht dem Arbeitsmarkt verfügbar gelten (§ 28 Abs. 1 Nr. 2 SGB III) und nicht in die Arbeitslosenversicherung einbezogen werden. Das wird mit dem Recht auf Rückkehr in eine Werk­statt für Menschen mit Behinderungen begründet. In der Praxis gibt es jedoch Zugangswege zur Arbeitslosenversicherung und in der Literatur gibt es Kritik an der These, dass ein Ausschluss gerecht­fertigt sei. Auch sind Personen, die das Budget für Arbeit in Anspruch nehmen, rentenrechtlich anders gestellt als Personen, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen arbeiten. Befürchtungen, dass die Alterssicherung durch eine Beschäftigung außerhalb der WfbM verschlechtert werden könnte, sind eine Barriere bei der Inanspruchnahme des Budgets für Arbeit und anderer Formen, um Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen, etwa des Persönlichen Budgets.

Im Diskussionsforum soll diskutiert werden, welche Möglichkeiten es im geltenden Recht und durch Reformen gibt, die soziale Sicherung von Budgetnehmenden sicherzustellen.


Für Rückfragen kontaktieren Sie bitte:

DVfR: Sekretariat (06221 187901-0, sekretariat@dvfr.de)