Zurück in den Job, aber nachhaltig! – Teilhabekonzepte nach schweren Erkrankungen

Bis zu 300 Teilnehmende haben am 26. und 27. April 2021 digital darüber diskutiert, wie eine nachhaltige Rückkehr ins Erwerbsleben nach einer schweren Erkrankung gelingen kann. Veranstalter war die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) und mit ihr kooperierende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Projekt „Partizipatives Monitoring der aktuellen Entwicklung des Rehabilitations- und Teilhaberechts bis 2021“.       

Nach einer Begrüßung und kurzen Vorstellung des rahmengebenden Projekts durch Dr. med. Matthias Schmidt-Ohlemann, Vorsitzender der DVfR, führte Prof. Dr. iur. Katja Nebe von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in das Thema ein: „‘Return to Work‘, die Rückkehr in das Arbeitsleben, die Wiedererlangung von Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten, ist eine der ganz wichtigen Säulen der beruflichen Teilhabe. Das ist auch der Kern dieser Veranstaltung, deren Konzept mit wesentlichen Impulsen aus der Selbsthilfe entstanden ist.“

Es gehe darum, rechtliche Rahmenbedingungen mit „den Fragen des wirklichen Lebens“ in Beziehung zu setzen, ergänzte Prof. Dr. iur. Felix Welti, Universität Kassel, in seiner Anmoderation der ersten Vorträge. Anschließend stellte Alexandra Sikora von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Ergebnisse der empirischen Forschung zum Thema Return to Work und Betriebliches Eingliederungsmanagement bei längerfristigen Erkrankungen vor. In seinem Kommentar ging Joachim Böckmann, Prostatakrebs Selbsthilfegruppe Ammerland, aus Sicht der Selbsthilfe auf häufige Probleme in der Praxis ein. Über die Möglichkeiten einer Rückkehr an den Arbeitsplatz werde häufig erst spät und nur unzureichend informiert, dabei sei gerade eine frühzeitige Thematisierung in vielen Fällen hilfreich, um Perspektiven aufzuzeigen.

Vertiefung und Diskussion in Workshops

Der interaktive Austausch blieb auch virtuell ein wichtiges Anliegen der Mitwirkenden. In vertiefenden Workshops konnte das bundesweit zugeschaltete Publikum – Vertreterinnen und Vertreter der Rehabilitationsträger, der Sozial- und Selbsthilfeverbände, von Beratungsstellen oder Schwerbehindertenvertretungen, Medizinerinnen und Mediziner, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Menschen mit Behinderungen – intensiv in einen ausgewählten inhaltlichen Schwerpunkt und den Dialog einsteigen.

Am 26. April befasste sich einer von zwei Workshops mit dem Grad der Behinderung, der sogenannten „Heilungsbewährung“ und dem Schwerbehindertenschutz unter der Leitung von Prof. Dr. iur. Wolfhard Kohte, Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. In seinem Vortrag ging Dr. med. Matthias Schmidt-Ohlemann auf die Heilungsbewährung ein. „Für eine nachhaltige Rückkehr in den Job nach schwerer Erkrankung kann das Vorliegen des Status ‚schwerbehindert‘ eine sehr große Rolle spielen“, erläuterte er. Die beschleunigte Anerkennung eines Grads der Behinderung bei schwerer Erkrankung, wie beispielsweise nach der Entfernung eines bösartigen Tumors, biete besondere Chancen. Praxisnah erklärte Dr. Schmidt-Ohlemann das einfache Anerkennungsverfahren und empfahl, den Antrag bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen so früh wie möglich zu stellen.

Ein zweiter Workshop vertiefte die Teilhabe am Arbeitsleben – Verbleib, Rückkehr und Übergänge von Menschen mit psychischen Erkrankungen, geleitet von Prof. Dr. phil. Gudrun Wansing, Humboldt-Universität zu Berlin. Der Impulsvortrag von Thomas Künneke und Azize Kasberg vom Verein Kellerkinder e. V. widmete sich den Merkmalen barrierefreier Arbeitsplätze für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Anschließend wurden erste Ergebnisse einer regionalen Studie in Berlin zur Umsetzung des Budgets für Arbeit durch Dr. phil. Tonia Rambausek-Haß und Lea Mattern, beide Humboldt-Universität zu Berlin, vorgestellt. Wegen des großen Interesses am Instrument des Budgets für Arbeit und den zahlreichen Rückfragen stellten die Veranstalter eine weitere Fachtagung mit diesem Schwerpunkt in Aussicht (weitere Informationen unter www.reha-recht.de/monitoring/).

Praxisbeispiele: das Recht greifbar machen

Der zweite Veranstaltungstag startete mit einem Vortrag von Prof. Dr. iur. Wolfhard Kohte zu Leistungen und Organisation der Rückkehr ins Arbeitsleben durch koordinierende Verfahren. Die Teilnehmenden erhielten damit eine umfassende Einordnung bestehender gesetzlicher Grundlagen. Der Experte setzte diese nicht nur in Beziehung zueinander, sondern auch in Bezug zu übergeordneten Paradigmen. So ersetze eine fähigkeitsorientierte und partizipative Begutachtung und Beratung die defizitorientierte Perspektive: „Statt um Atteste – XY kann nicht mehr als 5 Kilogramm heben – geht es beispielsweise darum, ob und welche Hilfsmittel einsetzbar sind.“

Besondere Aufmerksamkeit erfuhren an beiden Tagen die anschaulichen Kommentare aus der Praxis, die Stolpersteine auf dem Weg zurück ins Arbeitsleben anhand von Fallbeispielen greifbar machten. Am 27. April war das die Darstellung von Marina Brunnert vom Integrationsfachdienst des Landes Brandenburg, in Trägerschaft der Johanniter-Unfall-Hilfe im Regionalverband Potsdam-Mittelmark-Fläming. Sie beschrieb die Begleitung einer Person mit anerkannter Schwerbehinderung bei der beruflichen Umorientierung und stufenweisen Wiedereingliederung. Von der Beratung der Klientin über die Aufklärungsarbeit gegenüber (potenziellen) Arbeitgebern bis hin zur technischen Arbeitsplatzausstattung und mehr verdeutlichte dieses Beispiel die vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten der Integrationsfachdienste. „Die Klientin hat sich über Jahre qualifiziert und arbeitet heute als Teamleiterin“, berichtete Marina Brunnert.

Auch am zweiten Tag boten zwei Workshops Gelegenheit zur Vertiefung ausgewählter Inhalte: Unter der Leitung von Prof. Dr. iur. Felix Welti wurde die soziale Absicherung bei langfristiger Arbeitslosigkeit thematisiert und durch einen Kommentar von Dr. iur. Hans-Joachim Sellnick, Sozialgericht Nordhausen, ergänzt. Prof. Dr. Katja Nebe vermittelte in ihrem Workshop die Voraussetzungen, Ziele und Folgen eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) und die Besonderheiten der Stufenweisen Wiedereingliederung. Marina Brunnert stellte ein Beispiel für ein BEM-Verfahren vor und Dr. iur. Martin Theben, Rechtsanwalt in Berlin, kommentierte aus juristischer Perspektive. Die Ausgestaltung der gesetzlichen Rahmen-bedingungen des Return to Work gelingt besonders dort, wo ein enges Netzwerk und steter Austausch aller Beteiligten einschließlich der Rehabilitationsträger besteht, so ein Fazit des Vormittags.

Bei offenen Fragen zu den Vorträgen und Workshops, die aufgrund der begrenzten Zeit nicht abschließend geklärt werden konnten, verwiesen die Veranstalter auf die parallel verlaufende Online-Diskussion zu demselben Thema im moderierten Forum „Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht"
Bis zum 4. Mai konnten Fragen dort weiter diskutiert werden. Eine Zusammenfassung der Diskussion liegt als Fachbeitrag D29-2021 vor.

Tagungsdokumentation: Die Präsentationen aus der Fachtagung finden Sie als barrierefreie PDFs zum Download im unten stehenden Programm.


 

Programm am 26. April 2021

I. Return to work – Einführungsvorträge und Diskussionen
(10.00 - 11.15 Uhr)

Moderation: Prof. Dr. iur. Felix Welti (Universität Kassel)

Begrüßung und Einführung

Dr. med. Matthias Schmidt-Ohlemann (Facharzt für Orthopädie, Rheumatologie; Facharzt für physikalische und rehabilitative Medizin, Bad Kreuznach, Vorsitzender der DVfR)

Prof. Dr. iur. Katja Nebe (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg)

Return to Work und Betriebliches Eingliederungsmanagement bei längerfristigen Erkrankungen – Ergebnisse der empirischen Forschung Alexandra Sikora (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)

Kommentar aus der Praxis

Joachim Böckmann (Prostatakrebs Selbsthilfegruppe Ammerland e. V., Bad Zwischenahn)

II. Vertiefung verschiedener Aspekte in Workshops
(11.30 - 12.30 Uhr)

WS 1: Grad der Behinderung, Heilungsbewährung und Schwerbehindertenschutz

Leitung / Moderation: Prof. Dr. iur. Wolfhard Kohte (Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (ZSH), Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg)

Impulsvortrag Dr. med. Matthias Schmidt-Ohlemann (Facharzt für Orthopädie, Rheumatologie; Facharzt für physikalische und rehabilitative Medizin, Bad Kreuznach, Vorsitzender der DVfR)

WS 2: Teilhabe am Arbeitsleben – Verbleib, Rückkehr und Übergänge von Menschen mit psychischen Erkrankungen

Leitung / Moderation: Prof. Dr. Gudrun Wansing (Humboldt-Universität zu Berlin)

Impulsvorträge:

Barrierefreie Arbeitsplätze für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen – Vorstellung und Diskussion der qualitativen Studie mit partizipativen und kollaborativen Anteilen Thomas Künneke und Azize Kasberg (Kellerkinder e. V., Berlin)

Erste Ergebnisse einer regionalen Studie in Berlin zur Umsetzung des Budgets für Arbeit Dr. Tonia Rambausek-Haß, Lea Mattern (beide Humboldt-Universität zu Berlin)

III. Ergebnisse der Workshops
(12.40 - 13.00 Uhr)

Moderation: Prof. Dr. iur. Felix Welti (Universität Kassel)

Diskussion mit den Moderatorinnen und Moderatoren


Programm am 27. April 2021

I. Return to work – Einführungsvorträge und Diskussionen
(10.00 - 11.00 Uhr)

Moderation: Prof. Dr. iur. Katja Nebe (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg)

Return to work – Leistungen und Organisation durch koordinierende Verfahren Prof. Dr. iur. Wolfhard Kohte (Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (ZSH); Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg)

Kommentar aus der Praxis Marina Brunnert (Integrationsfachdienst der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., Regionalverband Potsdam-Mittelmark-Fläming)

II. Vertiefung verschiedener Aspekte in Workshops
(11.15 - 12.15 Uhr)

WS 1: Soziale Absicherung bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit

Leitung / Moderation: Prof. Dr. iur. Felix Welti (Universität Kassel)

Impuls bzw. Kommentar Dr. Hans-Joachim Sellnick (Sozialgericht Nordhausen)

WS 2: Betriebliches Eingliederungsmanagement und Stufenweise Wiedereingliederung

Leitung / Moderation: Prof. Dr. iur. Katja Nebe (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg)

Einführungsvortrag Prof. Dr. iur. Katja Nebe, Dr. Martin Theben (Rechtsanwalt, Berlin)

Kommentar Marina Brunnert (Integrationsfachdienst der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., Regionalverband Potsdam-Mittelmark-Fläming)

III. Ergebnisse der Workshops
(12.25 - 13 Uhr)

Moderation: Prof. Dr. iur. Felix Welti (Universität Kassel)

Diskussion mit den Moderatorinnen und Moderatoren

Das Programm als PDF zum Download


 

Online-Diskussion

Parallel zur Fachtagung wurde vom 14. April bis 4. Mai 2021 die interaktive öffentliche Online-Diskussion "Zurück in den Job nach schwerer Erkrankung" im Forum "Fragen - Meinungen - Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht" durchgeführt. Alle Teilnehmenden der Fachtagung und Interessierte konnten sich mit eigenen Fragen in den Austausch mit den Expertinnen und Experten einbringen.

Die Diskussion ist inzwischen beendet und wird nun als Fachbeitrag zusammengefasst, sie ist weiterhin nachzulesen unter folgendem Link:Zur Online-Diskussion