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            <title>Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht</title>
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                <copyright>Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) und die jeweiligen Herausgeber</copyright>
            
            <pubDate>Sat, 14 Mar 2026 15:25:49 +0100</pubDate>
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                        <pubDate>Fri, 13 Mar 2026 14:25:43 +0100</pubDate>
                        <title>Beitrag A2-2026</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-a2-2026</link>
                        <description>Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Eingangsverfahren der Werkstatt für behinderte Menschen – Anmerkung zu LSG Bayern, Beschluss vom 27. März 2025 – L 9 AL 119/24 B ER</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Die Autorin Maren Conrad-Giese bespricht in diesem Beitrag die Entscheidung des LSG Bayern vom 27. März 2025 (Az. L 9 AL 119/24 B ER). Das Gericht hat u. a. entschieden, dass die besondere Leistung im Eingangsverfahren einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) voraussetzen, dass der Mensch mit Behinderungen nach Teilnahme an diesen Leistungen in der Lage ist, wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen (Prognoseentscheidung). Dabei dürften keine übersteigerten Anforderungen an das Mindestmaß der wirtschaftlich verwertbaren Arbeitsleistung gestellt werden, da andernfalls das Eingangsverfahren die ihm zugedachte Erprobungsfunktion nicht erfüllen könne und weil das geforderte Mindestmaß erst nach der Teilnahme am Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich zu erwarten sein müsse.</p>
<p>Die Autorin begrüßt die Entscheidung und betont, dass bereits jetzt gesetzlich vorgegeben sei, dass ein Ausschluss aus einer WfbM nicht voreilig erfolgen kann, sondern vielmehr Leistungen zu erbringen sind, um eine Teilhabe am Arbeitsleben möglich zu machen. Wenn die persönliche Eignung und Neigung eine Beschäftigung in der WfbM nicht ausschließen, dann seien im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Leistungen zu gewähren, die die begehrte Leistung ermöglichen bzw. Teilhabe gewährleisten. Ausreichend sei, dass ein Mindestmaß verwertbarer Arbeitsleistung nicht vollständig unwahrscheinlich ist.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Wed, 11 Mar 2026 10:09:29 +0100</pubDate>
                        <title>Verbände warnen vor Kürzungen in der Eingliederungshilfe</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/verbaende-warnen-vor-kuerzungen-in-der-eingliederungshilfe</link>
                        <description>Fünf große Verbände diakonischer und Caritas-Dienstgeber fordern eine klare Anerkennung und verlässliche Refinanzierung in der Eingliederungshilfe. Vorschläge der Sozialstaatskommission sowie die Beratungen vom 26. Februar 2026 im Kanzleramt zwischen Bund, Ländern und Kommunen zu Einsparungen in der Eingliederungshilfe werden als ungeeignet bewertet, eine zukunftssichere und verlässliche Unterstützung für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD), die Caritas-Dienstgeber, der evangelische Bundesfachverband für Teilhabe (BeB), der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.&nbsp;V. (CBP) und die Diakonie Deutschland sehen mit Sorge einen Teil der aktuellen Reformüberlegungen zur Weiterentwicklung des Sozialstaats. Diskutiert werde unter anderem, tarifliche Entgelte künftig nicht mehr grundsätzlich als wirtschaftlich anzuerkennen. Das Sozialgesetzbuch IX und die darauf aufbauenden Landesrahmenverträge erkennen aktuell Entgelte aus Tarifverträgen oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen in der Regel als wirtschaftlich an. Dies beruhe auf einem Urteil des Bundessozialgerichts und habe sich aus Sicht der Verbände bewährt. Überlegungen, Tarifverträge des öffentlichen Dienstes zur alleinigen Referenzgröße im Sinne einer Obergrenze zu machen, bewerten die Verbände als einen massiven Eingriff in das kirchliche Selbstbestimmungsrecht und die Tarifautonomie.</p>
<p>Der BeB, der CBP sowie die Caritas-Dienstgeber weisen auf den engen Zusammenhang zwischen Teilhabe, Fachkräfesicherung und Tarifbindung hin. „Nur mit ausreichend qualifizierten Fachkräften können Unterstützungsleistungen kontinuierlich, bedarfsgerecht und in hoher Qualität erbracht werden. Einrichtungen und Dienste sind darauf angewiesen, Personal langfristig zu gewinnen und zu binden, um stabile Unterstützungsangebote zu gewährleisten und echte Teilhabe im Alltag zu ermöglichen“, erklärt BeB-Vorsitzender Pfarrer Frank Stefan.</p>
<p>Zugleich sehen die diakonischen und caritativen Unternehmen erhebliches Potenzial, Kosten durch Bürokratieabbau zu senken. Die derzeit oft kleinteiligen und zwischen den Bundesländern unterschiedlichen Regelungen zur Leistungsabrechnung verursachten einen hohen administrativen Aufwand.</p>
<p>Die Sozialstaatskommission hatte Ende Januar 2026 Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe vorgelegt, die u. a. eine Kombination aus Neusystematisierung, rechtlicher Vereinfachung und Digitalisierung vorsehen. Der Dialogprozess zwischen Bund, Ländern und Kommunen soll bis Mitte 2026 konkrete Maßnahmen zur Kostenbegrenzung vorlegen.</p>
<p>(Quelle: Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland, Caritas-Dienstgeber, Evangelischer Bundesfachverband für Teilhabe (BeB), Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.&nbsp;V., Diakonie Deutschland)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Tue, 10 Mar 2026 15:26:13 +0100</pubDate>
                        <title>Forderungen zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/forderungen-zur-weiterentwicklung-der-eingliederungshilfe</link>
                        <description>Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) setzt sich in einer neuen Veröffentlichung für eine verlässliche und bedarfsgerechte Ausgestaltung der Eingliederungshilfe ein. Nur so können Werkstätten, Inklusionsbetriebe, andere Leistungsanbieter und Förderstätten auch künftig hochwertige, personenzentrierte Leistungen sicherstellen.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>In der aktuellen Debatte treten die grundlegenden sozialstaatlichen Prinzipien der sozialen Sicherheit, Gerechtigkeit und Chancengleichheit zunehmend in den Hintergrund, schreibt die BAG WfbM. Diese seien jedoch zentral, um die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verlässlich zu gewährleisten. Der Verband fordert unter anderem eine verlässliche Finanzierung, weniger Bürokratie und bessere Rahmenbedingungen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben.</p>
<h3>Sozialrechtliches Dreieck und Vergabelogik</h3>
<p>Das sozialrechtliche Dreieck aus Leistungsträgern, Leistungserbringern und Leistungsberechtigten dürfe nicht durch Vergabeverfahren unterlaufen werden. Der Verband fordert einen konsequenten Bürokratieabbau.</p>
<h3>Stärkung der beruflichen Bildung</h3>
<p>Ein weiterer Schwerpunkt ist die Stärkung der beruflichen Bildung in den WfbM, etwa durch die Angleichung an das duale Ausbildungssystem und die Anerkennung bundesweit einheitlicher Qualifizierungen durch die zuständigen Kammern. Zudem solle das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDIG) als Übergangsinstrument wirksam umgesetzt werden, u. a. geht es dabei um eine gesicherte Kostenübernahme für die Leistungsträger.&nbsp;Die BAG WfbM fordert zudem einen gleichberechtigten Zugang von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf zum Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich und damit eine Durchlässigkeit zwischen Teilhabeangeboten. Werkstätten müssten hierfür entsprechend strukturell und personell ausgestattet werden.</p>
<h3>Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt</h3>
<p>Darüber hinaus fordert die BAG WfbM die Mitglieder des Verbands als Akteure beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu stärken, so dass diese mit der Vermittlung betraut werden und Unternehmen beratend begleiten können. Dazu gehöre auch eine dauerhafte und auskömmliche Refinanzierung von Jobcoaching sowie eine Anpassung von rentenrechtlichen Regelungen für Menschen, die mit dem Budget für Arbeit auf den Arbeitsmarkt wechseln. Auch Investitionen in Digitalisierung und digitale Kompetenzen für Fachkräfte und Werkstattbeschäftigte seien notwendig.</p>
<h3>Entgeltsystem</h3>
<p>Ein Appell geht an die Politik, unverzüglich ein transparentes und nachhaltiges Entgeltsystem zu schaffen. Hierfür hat die BAG WfbM Modelle wie das „Grundeinkommen für Werkstattbeschäftigte“ und „Arbeitnehmerstatus mit Teilhabeanspruch“ entwickelt, die aus Sicht des Verbands einbezogen werden sollten.</p>
<p><a href="https://bagwfbm.de/2026/03/09/forderungen-zur-weiterentwicklung-der-eingliederungshilfe/" title="BAGWFBM.de; Weiterentwicklung EGH, öffnet in neuem Fenster" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zum Forderungspapier (09.03.2026)</a></p>
<p>(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Tue, 10 Mar 2026 10:43:40 +0100</pubDate>
                        <title>BIH: Themenportal zur SBV-Wahl 2026 umfassend aktualisiert</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/bih-themenportal-zur-sbv-wahl-2026-umfassend-aktualisiert</link>
                        <description>Alle vier Jahre wird die Schwerbehindertenvertretung (SBV) gewählt. Im Herbst 2026 ist es wieder soweit. Hierfür hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) ihr Portal zur Wahl rundum erneuert und stellt Informationen und praktische Hilfen in verschiedenen Formaten bereit.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Was zeichnet das vereinfachte Wahlverfahren, was das förmliche Wahlverfahren aus? Und warum ist das wichtig? – Im Themenportal der BIH gibt es Antworten auf häufig gestellte Fragen zur SBV-Wahl nicht nur schriftlich, sondern auch im Videoformat. Mit dem „Wahlwissen“ von der Vorbereitung bis zur Durchführung der Wahl sollen Wahlvorstände, Kandidatinnen und Kandidaten, Beschäftigte sowie Arbeitgeber unterstützt werden. Neben einfachen Übersichten können Interessierte auch an interaktiven Selbstlernkursen der BIH-Akademie teilnehmen sowie ihr Wissen mittels aktuellen Urteilen und juristischen Kommentaren zur SBV-Wahl in der Datenbank BIH Wahlwissen Recht vertiefen.</p>
<p>Als kreative Neuerung wirbt ein Motivationsfilm, ein sogenanntes Mockumentary, im Stil der Kultserie „Stromberg“ für das Ehrenamt der Vertrauensperson. Zu den Besonderheiten der Wahl in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) wurde ein eigenes FAQ-Papier erstellt. Für die Durchführung der Wahl stehen Plakate und Formulare sowie eine Broschüre zum kostenlosen Download bereit. Die Wahl-Broschüre kann ab Mitte März auch als Druckversion bei Inklusions- bzw. Integrationsämtern angefragt werden. In den nächsten Wochen sind weitere Veröffentlichungen geplant: ein interaktiver Wahlwegweiser mit Fristenrechner, ein Glossar mit Begriffen rund um die SBV-Wahl sowie ein Flyer mit kompakter Erklärung der SBV-Wahl in 17 Sprachen.</p>
<p>Mehr Informationen unter <strong><a href="https://www.bih.de/integrationsaemter/sbv-wahl/" title="BIH.de; SBV-Wahl, öffnet neues Fenster" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">bih.de/sbv-wahl</a></strong></p>
<p>(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsämter und Hauptfürsorgestellen)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Betriebe und Interessenvertretungen</category>
                            
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                        <pubDate>Thu, 05 Mar 2026 15:20:47 +0100</pubDate>
                        <title>Beitrag E1-2026</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-e1-2026</link>
                        <description>DiversityKAT – Eine Handreichung für diversitätssensible medizinische Rehabilitation
</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>In einer sich immer weiter entwickelnden Gesellschaft entstehen auch immer wieder neue Herausforderungen für das Gesundheitssystem. Mit dem Projekt DiversityKAT entwickelten die Autorinnen und Autoren des Beitrags eine Handreichung für Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation, um eine diversitätssensible Versorgung in der Praxis umsetzen und voranbringen zu können. Dabei stützten sich die Autorinnen und Autoren auf eigens entwickelte Forschungsergebnisse einer bundesweiten Befragung, die mit einem Mixed-Methods-Design durchgeführt und ausgewertet wurde.</p>
<p>Der vorliegende Beitrag wurde bereits unter dem gleichen Titel leicht abgewandelt in der Zeitschrift RP Reha 4/2025 erstveröffentlicht. Wir danken dem Universitätsverlag Halle-Wittenberg für die Erlaubnis zur Zweitveröffentlichung.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>E: Recht der Dienste und Einrichtungen</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Thu, 05 Mar 2026 11:42:12 +0100</pubDate>
                        <title>Publikation: Juristische Expertise zur Weiterentwicklung der Nationalen Demenzstrategie</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/publikation-juristische-expertise-zur-weiterentwicklung-der-nationalen-demenzstrategie</link>
                        <description>Wie kann Teilhabe für Menschen mit Demenz gelingen? Eine juristische Expertise im Auftrag der Geschäftsstelle Nationale Demenzstrategie enthält u. a. konkrete Empfehlungen, welche Mittel der Rechtssetzung aufgegriffen und verfolgt werden sollten, um die Lebenssituation von Menschen mit Demenz und ihren An- und Zugehörigen in Deutschland zu verbessern. Dabei sind auch bestehende Gesetze und deren Wirkung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene berücksichtigt.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Um herauszufinden, welche Gesetze und Paragraphen die Nationale Demenzstrategie berühren und wo zwischen Recht und Realität von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen Lücken bestehen, hat der Rechtswissenschaftler und Sozialexperte Prof. Dr. Thomas Klie die juristische Analyse mit einem menschenrechtsbasierten Blick auf Teilhabe, Autonomie, Schutz und Versorgung verbunden. Kernstück der Expertise bilden Empfehlungen zur Verbesserung der Rechtspraxis, der Rechtsauslegung und der Rechtsgestaltung.</p>
<p>Die Geschäftsstelle Nationale Demenzstrategie hat in einer Meldung zu der Publikation exemplarisch u. a. die folgenden Themen herausgegriffen:</p><ul> 	<li>Freiheitsentziehende Maßnahmen bedürften zwar richterlicher Genehmigung, seien aber u.&nbsp;a. in Krankenhäusern und auch in häuslichen Pflegesettings ohne besondere fachliche und rechtliche Reflexion verbreitet. Graubereiche bildeten Sensortechniken, die die Bewegungsfreiheit einschränken können (z.&nbsp;B. Türsensoren, die bestimmte Personengruppen passieren ließen und andere nicht).&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<br> 	Gemäß der Expertise muss hier die Rechtspraxis auf den Prüfstand gestellt werden. Eine Sensibilisierung der Bevölkerung, von Familien und Institutionen gegenüber diesen Maßnahmen und ihren negativen Auswirkungen auf die Teilhabe von Menschen mit Demenz sei von höchster Relevanz. Die Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen sei im Kern eine Haltungsfrage.</li> 	<li>Menschen mit Demenz „sind in besonderer Weise von Straftaten bedroht, die sich gegen ihre persönliche Willensfreiheit richten“ heißt es in der Expertise. Neben freiheitsentziehenden Maßnahmen beschreibt der Experte hier Heil- oder Pflegebehandlungen ohne Einwilligung der Patientinnen und Patienten bis hin zu Formen psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt.<br> 	Gewaltpräventionsmaßnahmen im stationären und häuslichen Bereich, die die Pflegekassen finanzieren, sollten seiner Ansicht nach mehr genutzt werden. Wichtig sei auch die „Unterstützung von gesundheitsförderlichen Bedingungen in der Pflege“: Gesundheitsförderung der Pflegenden und Verzicht auf Gewalt hingen eng zusammen.</li> 	<li>Einen wichtigen Beitrag zur Begleitung von Menschen mit Demenz leisten bürgerschaftlich Engagierte. Dabei sollten die verschiedenen Formen der Unterstützung – informell, freiwillig, ehrenamtlich – unterschieden und jeweils eindeutig profiliert werden. &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<br> 	Formen der „Monetarisierung von Hilfen“ seien klar vom Ehrenamt als gemeinwohlorientierte Nebentätigkeit abzugrenzen. Dazu empfiehlt die Expertise u.&nbsp;a., bürgerschaftliche Sorgestrukturen als Teil verpflichtender kommunaler Sozialplanung aufzubauen und zu stärken.</li> </ul><p>Die Expertise empfiehlt darüber hinaus, Demenz nicht vorrangig unter pflegerischen Gesichtspunkten zu sehen, sondern als Behinderung im Sinne des Teilhaberechts zu verstehen. Teilhabebedarfe seien auch bei der Feststellung von Pflegebedürftigkeit zu berücksichtigen.</p>
<p><a href="https://www.nationale-demenzstrategie.de/aktuelles/artikel/das-recht-laedt-dazu-ein-mit-demenz-leben-zu-lernen" title="Zum Beitrag auf der Website Nationale Demenzstrategie, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zur Meldung der Geschäftsstelle Nationale Demenzstrategie (04.03.2026) und zur juristischen Expertise</a></p>
<p>(Quelle: Deutsches Zentrum für Altersfragen)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                                <category>Medizinische Reha, Gesundheit, Pflege</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Tue, 03 Mar 2026 15:26:32 +0100</pubDate>
                        <title>REHADAT-kompakt: das Budget für Ausbildung</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/rehadat-kompakt-das-budget-fuer-ausbildung</link>
                        <description>In seinem Informationssystem REHADAT stellt das Institut der Deutschen Wirtschaft Köln e. V. seit dem Jahr 2021 kompakt gebündelte Informationen zu Themen der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in 2-seitigen Info-Blättern zur Verfügung. Das neueste der mittlerweile 18 Themen: Das Budget für Ausbildung.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Das Budget für Ausbildung bietet eine Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Anstatt in einer WfbM tätig zu sein, lernen die Teilnehmenden in einem Betrieb und in der Berufsschule. Der Arbeitgeber erhält eine Erstattung der Ausbildungsvergütung.</p>
<p>REHADAT-kompakt informiert über Fördervoraussetzungen für ein Budget für Ausbildung, die Beantragung, den zuständigen Träger und Fördermöglichkeiten für Unternehmen.</p>
<p>REHADAT-kompakt erscheint viermal im Jahr.</p>
<p><a href="https://www.rehadat.de/mediathek/kompakt/" title="Zur Mediathek von REHADAT, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zur Mediathek:&nbsp;REHADAT-kompakt</a></p>
<p>(Quelle: Institut der Deutschen Wirtschaft Köln e. V.)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                                <category>Teilhabe an Arbeit und Bildung</category>
                            
                        
                        
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                        <guid isPermaLink="false">news-4802</guid>
                        <pubDate>Tue, 03 Mar 2026 09:58:44 +0100</pubDate>
                        <title>Praxisbuch: ableistische Bilder entkräften und vermeiden</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/praxisbuch-ableistische-bilder-entkraeften-und-vermeiden</link>
                        <description>Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. (ISL) und der Verein aktiv und selbstbestimmt e. V. (akse) haben gemeinsam das Praxisbuch „(Antidiskriminierungs-)Beratung ohne Ableismus“ entwickelt. Es richtet sich insbesondere an Mitarbeitende in Antidiskriminierungs- und Beratungsstellen und soll sie dabei unterstützen, ableismuskritische Perspektiven systematisch in ihre Arbeit – und darüber hinaus – zu integrieren.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Ableismus bezeichnet die Diskriminierung, Abwertung und Ausgrenzung von Menschen mit körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen. „Jede*r von uns hat Bilder, Vorstellungen und Muster übernommen, die Menschen mit Behinderungen ausgrenzen oder abwerten. Das ist keine Schuldfrage – sondern ein Ausgangspunkt. Aber wir können etwas verändern“, heißt es einleitend zu dem Praxisbuch.</p>
<p>Veränderungen sind dabei aus Sicht der Autorinnen und Autoren auf unterschiedlichen Ebenen möglich:</p><ul> 	<li>persönlich, indem die eigenen Haltungen reflektiert werden;</li> 	<li>beruflich, indem die Beratungspraxis inklusiver gestaltet wird;</li> 	<li>gesellschaftlich, indem Personen ihren Teil dazu beitragen, Ableismus sichtbar zu machen und abzubauen.</li> </ul><p>Das Praxisbuch baut inhaltlich auf der erschienenen Broschüre „(Antidiskriminierungs-)Beratung ohne Ableismus“ (2025) auf. Es enthält Übungen, Reflexionsfragen sowie konkrete Handlungsempfehlungen. Als Arbeitsbuch konzipiert, ist es besonders für Teams, neue Mitarbeitende sowie für Entwicklungs- und Veränderungsprozesse innerhalb von Beratungsstellen gedacht.</p>
<p>&nbsp;Es gliedert sich in zwei Teile:</p><ul> 	<li>einen individuellen Teil, der zur persönlichen Reflexion einlädt und dabei unterstützt, eigene Haltungen, Erfahrungen und Unsicherheiten zu betrachten;</li> 	<li>einen Teamteil, der Übungen und Impulse für gemeinsame Lernprozesse in Beratungsstellen bietet.</li> </ul><p>Beide Teile können flexibel genutzt werden – einzeln und in Kombination. So soll ein nachhaltiger Prozess aus persönlicher Auseinandersetzung und gemeinsamer Weiterentwicklung der Beratungspraxis entstehen. Dazu nutzt das Praxisbuch auch Verweise auf Videos, zitiert die UN-Behindertenrechtskonvention oder das SGB IX.</p>
<p><a href="https://fachstelle-antidiskriminierung-behinderung.de/broschuere/" title="Zur Broschüre auf der Website Fachstelle Antidiskriminierungsberatung, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zur Broschüre „(Antidiskriminierungs-)Beratung ohne Ableismus“</a></p>
<p><a href="https://fachstelle-antidiskriminierung-behinderung.de/praxisbuch/" title="Zum Praxisbuch auf der Website Fachstelle Antidiskriminierungsberatung, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zum Praxisbuch</a></p>
<p>Der Illustrator und Comic-Zeichner Ralph Ruthe hat für die Aktion Mensch ein Video gemacht. Das Video zeigt 5 klassische Situationen, in denen Menschen mit Behinderung mit Ableismus konfrontiert werden:</p>
<p><a href="https://www.yout-ube.com/watch?v=bSwV6lEwPfU" title="Zum Video auf YouTube, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zum YouTube-Video</a></p>
<p>(Quelle: Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. – ISL, Aktion Mensch e. V.)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                                <category>Teilhabe und Inklusion</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Thu, 26 Feb 2026 14:05:57 +0100</pubDate>
                        <title>Beitrag D3-2026</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-d3-2026</link>
                        <description>Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit (Schwer-)Behinderung und Einwanderungsgeschichte – Teilprojekt der Humboldt-Universität zu Berlin im Rahmen des Projektes VinkA</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Der vorliegende Beitrag beschreibt das VinkA-Teilprojekt an der Humboldt-Universität zu Berlin. Es gliedert sich in drei Module. In Modul A wird eine Sekundäranalyse der Daten des Teilhabesurveys mit Fokus auf das Merkmal Einwanderungsgeschichte durchgeführt. Modul B beinhaltet zum einen Einzelinterviews mit Menschen mit Beeinträchtigung und Einwanderungs- bzw. Fluchtgeschichte, um die Subjektperspektive auf den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erfassen. Zum anderen werden Fokusgruppen mit Beratungsfachkräften durchgeführt, um Beratungsanliegen an der Schnittstelle Migration und Behinderung zu erfassen. Im Rahmen eines Workshops sowie einer Fachtagung werden Ergebnisse kommuniziert und Vernetzungsmöglichkeiten der häufig noch getrennt agierenden Beratungsstellen geschaffen. Eine Gruppe von Erfahrungsexpertinnen und -experten in eigener Sache begleitet den partizipativ-orientierten Forschungsprozess.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>D: Konzepte und Politik</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Tue, 24 Feb 2026 10:39:05 +0100</pubDate>
                        <title>Aufgaben der SBV für (junge) schwerbehinderte Menschen online diskutieren</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/aufgaben-der-sbv-fuer-junge-schwerbehinderte-menschen-online-diskutieren</link>
                        <description>Vom 24. Februar bis zum 20. März richtet die DVfR in Kooperation mit dem Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (ZSH) einen digitalen Austausch zur Förderung der Ausbildung und Einstellung von schwerbehinderten jungen Menschen und der anschließenden Beschäftigungssicherung durch die Schwerbehindertenvertretung (SBV) aus.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Die Diskussion richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, Eltern, Schwerbehindertenvertretungen, Jugend- und Ausbildungsvertretung, Betriebs- und Personalräte sowie Betriebe und Dienststellen, Arbeitsagenturen, Inklusionsämter, Integrationsfachdienste, Schulen, Beratende oder Jobcoaches. Ziel ist ein offener Austausch über Möglichkeiten, Herausforderungen und Unterstützungsbedarfe bei der Ausbildungsplatz- und Jobsuche und beim Übergang von der Schule in die Ausbildung. Schwerpunkt ist die Rolle der SBV bei der Gestaltung der Ausbildung für junge Menschen sowie bei der Sicherung ihrer Beschäftigung.</p>
<p>Während der Online-Diskussion sollen u. a. folgende Fragen im Fokus stehen:</p><ul> 	<li>Die Bundesagentur für Arbeit wird bei freigemeldeten Arbeitsplätzen nur aufgrund eines „Vermittlungsauftrags“ tätig: Was bedeutet das für die Praxis?</li> 	<li>Welche Erfahrungen gibt es mit der Berichtspflicht der Arbeitgeber über die Beschäftigung schwerbehinderter und behinderter Auszubildender (§ 155 II 2 SGB IX)? Welche Verbesserungen sind möglich?</li> 	<li>Ist die SBV auch für Praktika zuständig?</li> 	<li>Was bedeutet die Pflicht zur Beschäftigung eines „angemessenen“ Teils von schwerbehinderten Auszubildenden (§ 155 II 1 SGB IX)?</li> 	<li>Wie kann das Potenzial für das Budget für Ausbildung (§ 61a SGB IX) und anderer auf schwerbehinderte Menschen angepasster Ausbildungsformen (verzahnte Ausbildung,&nbsp; assistierte Ausbildung) vollständig genutzt werden?</li> 	<li>Welche Regelungen einer Inklusionsvereinbarung können diesen Prozess unterstützen?</li> </ul><p>Der rund dreiwöchige Austausch wird in dem interaktiven Forum „Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht“ (FMA) durchgeführt. Alle Interessierten sind dazu eingeladen, einem Team aus Expertinnen und Experten ihre Fragen zu stellen und mitzudiskutieren.</p>
<p>Die folgenden Expertinnen und Experten begleiten den Austausch fachlich:</p><ul> 	<li>Constantin Eberhardt, Rechtsanwalt, Leipzig</li> 	<li>Irene Husmann und Julia Loose, Beratungsstelle handicap, Hamburg</li> 	<li>Dr. Doreen Kalina, Richterin am Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven</li> 	<li>Joachim Steck, Vorsitzender der Gesamtschwerbehindertenvertretung Landesbank Baden-Württemberg; Stv. Landesverbandsvorsitzender und Bezirksverbandsvorsitzender Sozialverband VdK Nordwürttemberg</li> </ul><p>Die Diskussion erfolgt im Rahmen des Projekts „Mit Vielfalt zum inklusiven Arbeitsmarkt – Aufgaben für das Reha- und Teilhaberecht“ (VinkA), das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird.</p>
<p>Zur Online-Diskussion "Von der Ausbildung bis zur Beschäftigungssicherung: Aufgaben der SBV für (junge) schwerbehinderte Menschen" im Forum Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht (FMA):<strong> </strong><a href="https://fma.reha-recht.de/index.php?board/223-von-der-ausbildung-bis-zur-besch%C3%A4ftigungssicherung-aufgaben-der-sbv-f%C3%BCr-junge-sc/" title="FMA.Reha-Recht.de; Forum Fragen - Meinungen - Antworten, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">FMA.reha-recht.de</a></p>
<p>Weitere Informationen zum Projekt unter<strong>: </strong><a href="https://www.reha-recht.de/vinka" title="Reha-Recht.de; VinkA Projektseite, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="internal-link">www.reha-recht.de/vinka</a></p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Sonstige Veröffentlichungen</category>
                            
                                <category>Teilhabe an Arbeit und Bildung</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Tue, 24 Feb 2026 09:39:02 +0100</pubDate>
                        <title>Von der Ausbildung bis zur Beschäftigungssicherung: Aufgaben der SBV für (junge) schwerbehinderte Menschen</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/diskussionen/fragen-meinungen-antworten/artikel/von-der-ausbildung-bis-zur-beschaeftigungssicherung-aufgaben-der-sbv-fuer-junge-schwerbehinderte-menschen</link>
                        <description>Vom 24. Februar bis zum 20. März richtet die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) in Kooperation mit dem Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (ZSH) einen digitalen Austausch zur Förderung der Ausbildung und Einstellung von schwerbehinderten jungen Menschen und der anschließenden Beschäftigungssicherung durch die Schwerbehindertenvertretung (SBV) aus.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Die Diskussion richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, Eltern, Schwerbehindertenvertretungen, Jugend- und Ausbildungsvertretung, Betriebs- und Personalräte sowie Betriebe und Dienststellen, Arbeitsagenturen, Inklusionsämter, Integrationsfachdienste, Schulen, Beratende oder Jobcoaches. Ziel ist ein offener Austausch über Möglichkeiten, Herausforderungen und Unterstützungsbedarfe bei der Ausbildungsplatz- und Jobsuche und beim Übergang von der Schule in die Ausbildung. Schwerpunkt ist die Rolle der SBV bei der Gestaltung der Ausbildung für junge Menschen sowie bei der Sicherung ihrer Beschäftigung.</p>
<p>Die Diskussion findet im Forum "Fragen-Meinungen-Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht (FMA)" statt: <strong><a href="https://fma.reha-recht.de/index.php?board/223-von-der-ausbildung-bis-zur-beschaeftigungssicherung-aufgaben-der-sbv" title="FMA.Reha-Recht.de; Diskussionsthema öffnet in neuem Fenster" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zum Online-Forum</a></strong></p>
<p>Wesentliche Aspekte aus dem Diskussionsverlauf werden im Anschluss zusammengefasst und als Fachbeitrag hier bei Reha-Recht.de veröffentlicht.</p>
<p>Die Diskussion erfolgt im Rahmen des Projekts&nbsp;Mit Vielfalt zum inklusiven Arbeitsmarkt – Aufgaben für das Reha- und Teilhaberecht“ <a href="/vinka" title="Projektseite VinkA, öffnet neues Fenster" target="_blank" class="internal-link">(VinkA)</a>, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird.</p>
<hr>
<h3>Pressemitteilung</h3>
<p><a href="http://example.comfileadmin/user_upload/RehaRecht/Intern/Pressemitteilung/2026/2026-02-24_PM_FMA_SBV.pdf" title="Von der Ausbildung bis zur Beschaeftigungssicherung (PDF, 110 KB), öffnet neues Fenster" class="pdf" target="_blank">Von der Ausbildung bis zur Beschäftigungssicherung:&nbsp;Aufgaben der SBV für (junge) schwerbehinderte Menschen (24.02.2026)</a></p>
<hr>
<h3>Das Online-Forum</h3>
<p><em>Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht</em> ist ein interaktives Angebot, angegliedert an&nbsp;Reha-Recht.de. Das Forum für unsere Diskussionen ist unter&nbsp;<a href="https://fma.reha-recht.de/" title="FMA.Reha-Recht.de, Online-Forum öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">https://fma.reha-recht.de</a>&nbsp;zu finden. Es ist für alle Interessenten offen. Für eine aktive Beteiligung ist ein Benutzerkonto erforderlich, bei der Einrichtung (Registrierung) helfen wir gerne. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an&nbsp;<a href="mailto:info@reha-recht.de" title="Kontakt zur DVfR, öffnet im Mailprogramm." class="mail">info@reha-recht.de</a>.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Diskussionsthema</category>
                            
                                <category>Diskussionen</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Mon, 23 Feb 2026 14:55:55 +0100</pubDate>
                        <title>Themenband zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland, Österreich und der Schweiz</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/themenband-zur-umsetzung-der-un-brk-in-deutschland-oesterreich-und-der-schweiz</link>
                        <description>Die Universität Kassel hat im Februar 2026 den Sammelband „Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland, Österreich und der Schweiz – Ausblicke nach den Prüfungen der Staatenberichte“ veröffentlicht. Der Band dokumentiert und vertieft die Beiträge einer gleichnamigen Fachtagung vom Sommer 2024 in Kassel. Schwerpunkte sind die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf gleiche Anerkennung als Rechtssubjekt sowie auf Bildung und Arbeit, wie sie die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) postuliert.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Der Sammelband orientiert sich in seiner Gliederung am Aufbau der Tagung und baut die dort behandelten Aspekte weiter aus. Ausgangspunkt sind die abschließenden Bemerkungen des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu den Staatenberichten der sogenannten DACH-Staaten Deutschland, Österreich und Schweiz. Die Umsetzung der drei Schwerpunktthemen</p><ul> 	<li>Recht auf gleiche Anerkennung als Rechtssubjekt (Artt. 12 und 13 UN-BRK)</li> 	<li>Recht auf Bildung (Art. 24 UN-BRK)</li> 	<li>Recht auf Arbeit (Art. 27 UN-BRK)</li> </ul><p>erfährt eingehende und vergleichende Betrachtung. Beiträge aus Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft analysieren rechtliche Strukturen, politische Steuerung, Beteiligungsmöglichkeiten und bestehende Defizite. Die Perspektive der DACH-Staaten wird durch Beiträge zur Umsetzung der UN-BRK in Taiwan ergänzt. Hier stammen viele der frühen sozialen Dienste für Menschen mit Behinderungen von christlichen Organisationen aus Europa. Sie brachten europäische Modelle, einschließlich der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, nach Taiwan. Der Band soll deutlich machen, dass Inklusion, Teilhabe und Gleichberechtigung keine Selbstläufer sind, sondern eine kontinuierliche rechtliche, politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung erfordern. Ziel ist es, diese Diskussion sichtbar zu machen, einzuordnen und Impulse für eine wirksamere Umsetzung der UN-BRK zu geben.</p>
<p>Die in dem Sammelband dokumentierte Veranstaltung war Teil des Kooperationsprojekts „Zugänglichkeit – Inklusion – Partizipation. Nachhaltige Teilhabe an Arbeit durch Recht (ZIP – NaTAR)“, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wurde und an dem die DVfR, die Humboldt-Universität Berlin, die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und das Zentrum für Sozialforschung Halle beteiligt waren.</p>
<p>Der Sammelband (263 Seiten) ist unter einer Open-Access-Lizenz veröffentlicht und kann <a href="https://kobra.uni-kassel.de/items/cb2ec0b8-a8f7-4744-b8bc-9d16d8892804" title="Zum Sammelband auf der Website der Universität Kassel, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">hier</a> abgerufen werden.</p>
<p>(Quelle: Universität Kassel)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Sonstige Veröffentlichungen</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
                    <item>
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                        <pubDate>Mon, 23 Feb 2026 11:05:34 +0100</pubDate>
                        <title>Wenn Menschen mit Behinderungen zum (Kosten)Problem gemacht werden</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/wenn-menschen-mit-behinderungen-zum-kostenproblem-gemacht-werden</link>
                        <description>Im Beitrag „Wenn Menschen mit Behinderungen zum (Kosten)Problem gemacht werden“ bezieht die Arbeitsgruppe Recht und Politik in der Rehabilitation der Deutschen Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften Stellung zur aktuellen Debatte um Leistungen der Eingliederungshilfe.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Die Arbeitsgruppe kritisiert, dass die gegenwärtige Diskussion Teilhabeansprüche von Menschen mit Behinderungen v. a. unter fiskalischen Gesichtspunkten verhandelt und damit auf ein vermeintliches „Kostenproblem“ verengt. Zudem sei die Debatte zunehmend von sprachlichen Entgleisungen aktueller wie ehemaliger politischer Verantwortungsträgerinnen und -träger geprägt.</p>
<p>In ihrer Stellungnahme setzt sich die AG mit zentralen Argumentationsmustern der aktuellen Diskussion auseinander, ordnet diese rechtlich und sozialpolitisch ein und entkräftet problematische Verkürzungen. Dabei macht sie deutlich: Leistungen der Eingliederungshilfe sind Ausdruck eines menschenrechtlich fundierten Teilhabeanspruchs. Menschen mit Behinderungen wegen kommunaler Haushaltslöcher Teilhabeleistungen kürzen zu wollen, verkenne Ursache und Wirkung der Kostendynamik und schiebe die Verursachung vermeintlich hoher Kosten in unsachgemäßer Weise den Menschen mit Behinderungen zu.</p>
<p>Der Beitrag erscheint in Kürze in Ausgabe 1/2026 der Zeitschrift <em>RP Reha</em> und wird hier exklusiv vorab veröffentlicht. Wir danken dem&nbsp;Universitätsverlag Halle-Wittenberg für die freundliche Genehmigung.</p>
<p><a href="http://example.comfileadmin/user_upload/RehaRecht/Infothek/Sonstige_Ver%C3%B6ffentlichungen/2026/RP_Reha_1_2026_AGRePol_weitgehend_bf.pdf" title="Auszug aus der Zeitschrift RP Reha 1/2026 (PDF, 403 KB, weitgehend barrierefrei), öffnet in demselben Fenster." class="pdf" target="_blank">Der Beitrag als PDF zum Download (403 KB, weitgehend barrierefrei)</a></p>
<p>(Quelle:&nbsp;Universitätsverlag Halle-Wittenberg)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Sonstige Veröffentlichungen</category>
                            
                                <category>Teilhabe und Inklusion</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
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                        <pubDate>Wed, 18 Feb 2026 12:49:14 +0100</pubDate>
                        <title>Neue Handlungshilfe zum Arbeiten mit chronischer Erkrankung</title>
                        <link>https://www.dvfr.de/rehabilitation-und-teilhabe/meldungen-aus-der-reha-landschaft/detail/artikel/neue-handlungshilfe-zum-arbeiten-mit-chronischer-erkrankung</link>
                        <description>Den Umgang mit chronischen Krankheiten im Beruf stärker in den Fokus zu rücken und praxisnahe Unterstützung zu bieten, ist das Ziel einer neuen Handlungshilfe der BAG SELBSTHILFE und des Lehrstuhls für Arbeit und berufliche Rehabilitation der Universität zu Köln. Das Web-Angebot „Arbeiten mit Krankheitsgefühl – ja oder nein?“ wendet sich sowohl an Mitarbeitende als auch an Unternehmen.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Im Mittelpunkt der Veröffentlichung steht laut Pressemitteilung der Abwägungsprozess, den viele Beschäftigte kennen: Soll ich trotz Krankheitsgefühl arbeiten oder nicht? Die Handlungshilfe erklärt, warum diese Entscheidung komplex ist und wie sie informierter und damit bewusster getroffen werden kann.</p>
<p>Unter dem Reiter „Gut zu wissen!“ sind Daten und Fakten zu chronischen Erkrankungen und zu (Schwer-)Behinderung gebündelt. Dort erfährt man z. B., dass ungefähr ein Drittel der Bevölkerung im Erwerbsalter mit einer chronischen Krankheit lebt und dass das Phänomen Präsentismus, also die Entscheidung, trotz Krankheitsgefühl zu arbeiten, bei Mitarbeitenden mit chronischer Erkrankung häufig auftritt. Außerdem finden sich in diesem Menüpunkt Erfahrungsberichte von Arbeitnehmenden und von Unternehmen, in denen verschiedene Menschen vielfältige Einblicke in ihr persönliches Erleben geben.</p>
<p>Die „Perspektive Mitarbeitende“ liefert Betroffenen Informationen und Reflexionsangebote. Dort wird beispielsweise erläutert, wie jede und jeder persönliche Entscheidungskriterien für bzw. gegen das Arbeiten für sich entwickeln kann und wie man von einer Entscheidung tatsächlich ins Handeln kommen kann.</p>
<p>Die „Perspektive Unternehmen“ bietet Impulse, wie Führungskräfte, Personalabteilungen, betriebliche Interessenvertretungen und Kolleginnen und Kollegen den Arbeitsalltag für Menschen mit chronischer Erkrankung gestalten bzw. zu einer gesundheitsförderlichen Zusammenarbeit beitragen können.</p>
<p>Anlaufstellen für Mitarbeitende wie Unternehmen und deren jeweilige Angebote und Zuständigkeiten sind auf der Website unter dem Reiter „Netzwerke“ zu finden.</p>
<p><a href="https://arbeiten-jaodernein.de/" title="arbeiten-jaodernein.de, öffnet in neuem Reiter" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zur Handlungshilfe „Arbeiten mit Krankheitsgefühl – ja oder nein?“</a></p>
<p>(Quelle: BAG SELBSTHILFE)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Teilhabe an Arbeit und Bildung</category>
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Wed, 18 Feb 2026 12:21:07 +0100</pubDate>
                        <title>Verordnung von AKI-Leistungen voraussichtlich ab Oktober auch per Videosprechstunde möglich</title>
                        <link>https://www.dvfr.de/rehabilitation-und-teilhabe/meldungen-aus-der-reha-landschaft/detail/artikel/verordnung-von-aki-leistungen-voraussichtlich-ab-oktober-auch-per-videosprechstunde-moeglich</link>
                        <description>Ärztinnen und Ärzte können Leistungen der außerklinischen Intensivpflege (AKI) künftig auch per Videosprechstunde verordnen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Voraussetzungen dafür am 22. Januar 2026 festgelegt. Mit einer Inanspruchnahme wird ab Oktober 2026 gerechnet.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Videosprechstunden gewännen in der Versorgung zunehmend an Relevanz, informiert der G-BA in seiner Pressemitteilung zum Beschluss. So ist es aktuell bereits möglich, ärztliche Verordnungen via Videosprechstunde etwa für Heilmittel, häusliche Krankenpflege und medizinische Rehabilitation oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen.</p>
<p>Wesentliche Voraussetzungen für eine Verordnung von AKI-Leistungen per Videosprechstunde sind:</p><ul> 	<li>Die Erstverordnung von außerklinischer Intensivpflege per Videosprechstunde ist generell ausgeschlossen. Die verordnungsrelevante Diagnose, die Funktionseinschränkungen und der Hilfsbedarf durch Pflegefachkräfte müssen zuerst durch eine persönliche Untersuchung festgestellt worden sein.</li> 	<li>Für Folgeverordnungen gilt: Eine Verordnung per Videosprechstunde muss bei der Art und Schwere der Erkrankung überhaupt möglich sein. Es muss sicher beurteilt werden können, ob die Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch weiterhin bestehen. Andernfalls muss eine unmittelbare körperliche Untersuchung stattfinden.</li> 	<li>Da es sich bei der außerklinischen Intensivpflege um die Versorgung von schwerkranken Patientinnen und Patienten mit einem hohen und kontinuierlichen Versorgungsbedarf handelt, muss innerhalb der letzten 12 Monate immer mindestens eine unmittelbar persönliche Konsultation erfolgt sein.</li> 	<li>Es besteht kein Anspruch auf eine Verordnung im Rahmen einer Videosprechstunde.</li> </ul><p>Die Richtlinienänderung tritt in Kraft, wenn das Bundesministerium für Gesundheit sie rechtlich nicht beanstandet und der G-BA den Beschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht hat. Der G-BA geht in seiner Pressemitteilung davon aus, dass die Verordnung per Videosprechstunde ab Oktober dieses Jahres möglich sein wird.</p>
<p>(Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss)</p>
<h3>Weitere Informationen</h3>
<p><a href="https://www.dvfr.de/rehabilitation-und-teilhabe/meldungen-aus-der-reha-landschaft/detail/artikel/g-ba-passt-richtlinie-zur-ausserklinischen-intensivpflege-an" title="dvfr.de; G-Ba passt Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege an, öffnet in neuem Reiter" target="_blank" class="internal-link">Zur DVfR-Meldung „G-BA passt Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege an“ vom 23.06.2025</a></p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Medizinische Reha, Gesundheit, Pflege</category>
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Tue, 17 Feb 2026 12:56:38 +0100</pubDate>
                        <title>Podcast „rehalitätsnah“ zum Zusammenspiel von Recht und Realität</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/podcast-rehalitaetsnah-zum-zusammenspiel-von-recht-und-realitaet</link>
                        <description>Im Podcast der Deutschen Rentenversicherung ist unter der Überschrift „Mensch, du hast Recht“ eine neue Staffel mit den Schwerpunkten Recht, Teilhabe, Barrieren und Wege für eine faire Versorgung in der Rehabilitation gestartet. Gesprächsthema ist neben der Versorgungsgerechtigkeit und Realität im System auch, welchen Einfluss die Forschung hat. Erster Gesprächsgast war Prof. Dr. Felix Welti von der Universität Kassel.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>In der Startfolge unterhalten sich Dr.&nbsp;Marco Streibelt, Deutsche Rentenversicherung Bund, und Prof. Dr. Felix Welti&nbsp;über die Geschichte der Menschenrechte bzw. der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und die Bürgerrechtsbewegungen der USA für mehr Teilhabe bis hin zu inklusiven Strukturen in Deutschland. Im Fokus stehen dabei die Potenziale für Wissenschaft und Praxis sowie die Frage, inwiefern auch Rehabilitation als Menschenrecht verstanden werden kann.&nbsp;Deutlich wird dabei, dass die Inklusion von Menschen mit Behinderungen ein komplexes Zusammenspiel vieler Akteurinnen und Akteure ist.</p>
<p>Eine besondere Rolle kommt der Forschung zu, die als kritischer Akteur Schwachstellen in der Umsetzung der UN-BRK identifizieren, aber auch konstruktive Impulse für eine inklusive und wirksame Reha geben kann, so das Fazit der Podcastfolge. Als Forschungsbedarfe werden einerseits die gleichberechtigte Möglichkeit, Rehabilitationsleistungen in Anspruch zu nehmen, andererseits die Erfolgsfaktoren einer inklusiven Versorgung im internationalen Vergleich genannt. Des Weiteren könne Forschung auch neue Alternativen der Leistungserbringung bewusst entwickeln und evaluieren.</p>
<p><a href="https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Reha-Wissenschaften/podcast/podcast_node.html" title="Deutsche-Rentenversicherung.de; Podcast Rehalitätsnah, öffnet neues Fenster" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zur aktuellen Podcastfolge</a></p>
<p>(Quelle: Deutsche Rentenversicherung)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Sonstige Veröffentlichungen</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Mon, 16 Feb 2026 13:57:46 +0100</pubDate>
                        <title>Beitrag D2-2026</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-d2-2026</link>
                        <description>Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA): Aufbau und Verstetigung im Kontext von Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit
</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Der Beitrag untersucht im Rahmen des vom Inklusionsamt des Landschaftsverbands Rheinland (LVR-InA) geförderten Projekts „EvaEfA“ den Einfluss öffentlichkeits- und netzwerkorientierter Maßnahmen der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) auf die Zahl der Kontaktanfragen durch Arbeitgeber. Ausgehend von der gesetzlichen Verpflichtung nach § 185a SGB IX, Angebote bekannt zu machen und Kontakte zu knüpfen, werden bundesweit dokumentierte Statistiken der EAA analysiert. Mit Hilfe von Korrelationsanalysen wird geprüft, ob signifikante Zusammenhänge zwischen den Aktivitäten der EAA und der Anzahl an Anfragen bestehen. Das explorative Design ermöglicht erste Erkenntnisse zur Wirksamkeit der EAA-Strategien im Kontext der sozialen Innovation im Rehabilitations- und Arbeitsmarktsystem.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>D: Konzepte und Politik</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
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                        <pubDate>Wed, 11 Feb 2026 16:16:40 +0100</pubDate>
                        <title>Regierungsentwurf für eine Reform des BGG beschlossen</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/regierungsentwurf-fuer-eine-reform-des-bgg-beschlossen</link>
                        <description>Mit der Zustimmung der Bundesregierung zum Gesetzesentwurf für eine Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) am 11. Februar 2026 geht dieser in das parlamentarische Verfahren über. Verbände und Institutionen vermissen in dem Entwurf insbesondere verbindliche Regelungen zum Abbau von Barrieren im privatwirtschaftlichen Bereich. Sie appellieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, den Regierungsentwurf dringend nachzubessern.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Bundesbehörden und andere öffentliche Stellen des Bundes sind durch das BGG bereits seit mehr als 20 Jahren zur Barrierefreiheit verpflichtet. Weitgehend ungeregelt ist bisher der private Bereich. Daher war die gesetzliche Verpflichtung privater Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zu Barrierefreiheit schon lange eine Forderung von Selbstvertretungs- und Behindertenverbänden. Die Reform des BGG ist dementsprechend eng mit der Hoffnung verknüpft, allen Menschen durch verbindliche Regelungen für die Privatwirtschaft einen verbesserten Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen, Wohnraum sowie Kultur- und Freizeitangeboten zu ermöglichen.</p>
<p>Statt auf verbindliche Vorgaben für private Unternehmen setzt der aktuelle Gesetzentwurf jedoch auf das Konzept der „angemessenen Vorkehrungen“. Private Anbieter sollen bei Bedarf im Einzelfall durch eine „einfache und praktikable Lösung“ den Zugang zu ihren Angeboten sicherstellen. Die angemessene Vorkehrung darf das Unternehmen „nicht unverhältnismäßig“ belasten. „Das Konzept baut damit auf Eigenverantwortung und den Dialog der Beteiligten statt auf detaillierte Vorschriften“, heißt es in einer Meldung der Bundesregierung zum Kabinettsbeschluss.</p>
<h3><strong>Kaum Verbesserungen erwartet</strong></h3>
<p>Das Deutsche Institut für Menschenrechte, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, der Sozialverband VdK und andere reagierten umgehend. Trotz punktueller Verbesserungen sehen viele in dem Entwurf eine verpasste Chance. Unternehmen der Privatwirtschaft hingegen dürfte der Gesetzesentwurf entgegenkommen. „Die Privatwirtschaft wird nicht zu Barrierefreiheit verpflichtet, lediglich auf Anfrage und im Einzelfall muss sie Maßnahmen ergreifen. Selbst kleine Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen werden bislang pauschal für unzumutbar erklärt, unabhängig von den tatsächlichen Kosten“, kommentiert Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. „Auch die Sanktions- und Klagemöglichkeiten sind im Entwurf auf ein Minimum beschränkt. So bleibt das Benachteiligungsverbot in der Privatwirtschaft nahezu wirkungslos und das geplante Gesetz wird kaum Verbesserungen für die Bürger*innen bringen.“</p>
<p>Auch der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Jürgen Dusel bezeichnet den Regierungsentwurf als „zahnlosen Tiger“: Die rechtliche Durchsetzung von Maßnahmen bleibe allein Sache der Betroffenen, und privaten Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen benachteiligen, drohten keinerlei Sanktionen wie Bußgelder oder Schadensersatzzahlungen. „Der Anspruch, der uns leiten sollte, wäre, ein modernes Land zu sein, das allen Menschen den Zugang zu öffentlichen wie privaten Angeboten zusichert. Doch dazu gehört mehr Mut, Gestaltungswillen und Veränderungsbereitschaft, als bei der Ausgestaltung dieses Gesetzesentwurfs zum Tragen kam.“ Eine Modernisierung der Infrastruktur bleibe damit stecken.</p>
<p>Ein Blick in andere Länder zeige, dass eine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit im privaten Sektor entscheidend für eine nachhaltige und flächendeckende Umsetzung sei, betont auch Leander Palleit. In der vorliegenden Form sei der Gesetzesentwurf unwirtschaftlich.</p>
<p>Die Gesetzesbegründung sorgt ebenfalls für Kritik. Der VdK Deutschland macht in seiner Reaktion auf anschauliche Beispiele aufmerksam: In einem Lokal solle das Verrücken von Tischen für einen Rollstuhl als unzumutbar gelten, wenn der Gastronom belegen könne, dass ihm dadurch wegen des Platzverlusts Umsatz entgehe. Für kleine Gaststätten könnte es eine unverhältnismäßige Belastung sein, die Speisekarte in einer barrierefreien Datei zu erstellen. Kritisch sieht der VdK zudem, dass bei Stufen, die in ein Lokal führen, in der Gesetzesbegründung die Außer-Haus-Lieferung als angemessene Vorkehrung beschrieben sei: Das würde in einem solchen Fall bedeuten, dass eine Person im Rollstuhl das Restaurant nicht mehr mit einem Freund oder einer Freundin besuchen könne. Sie müsste sich mit der angemessenen Vorkehrung zufriedengeben, dass das Essen zu ihr nach Hause geliefert werden könne.</p>
<h3><strong>Regelungen für den öffentlichen Raum</strong></h3>
<p>Grundsätzlich begrüßt werden hingegen Verbesserungspläne für öffentliche Stellen. Hier gewährleistet das Gesetz zudem eine Klage auf Schadensersatz (z. T. mit Deckelung der Summe). Kritik riefen allerdings schon im Vorfeld teils lange Fristen hervor.</p>
<p>Im öffentlichen Bereich sieht das Gesetz u. a. folgende Regelungen vor:</p><ul> 	<li>Öffentlich zugängliche Gebäudeteile von Bestandsbauten des Bundes müssen in den kommenden 19 Jahren (bis 2045) barrierefrei ausgebaut werden.</li> 	<li>Bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit soll ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache eingerichtet werden. Es soll die Bundesministerien und ihre nachgeordneten Behörden dabei beraten, Informationen in Gebärdensprache und Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen.</li> 	<li>Alle relevanten Dokumente in Verwaltungsverfahren wie etwa Anträge sollen künftig barrierefrei sein.</li> 	<li>Das Amt der bzw. des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen soll gestärkt werden.</li> </ul><h3><strong>Bestimmung für die Zertifizierung von Assistenzhunden</strong></h3>
<p>Die vorgesehenen Bestimmungen für die Zertifizierung von Assistenzhunden schließen eine Gesetzeslücke, die Betroffene schon seit 2024 belastete. Seitdem konnten sie ihre Assistenzhunde, die unter hohen Kosten ausgebildet wurden, nicht mehr zertifizieren und anerkennen lassen. Ihre Zutrittsrechte z. B. in Geschäfte oder den Bahnverkehr waren damit eingeschränkt. Das soll sich nun ändern.</p>
<h3><strong>Umsetzung der UN-BRK erschwert</strong></h3>
<p>Wie viele andere Verbände hatte sich auch die DVfR im Vorfeld mit dem Referentenentwurf zur Änderung des BGG auseinandergesetzt und u. a. Hinweise aus sozialrechtlicher Perspektive übermittelt: So könnten vorgeschlagene Neuerungen gegen das im Grundgesetz verankerte Benachteiligungsverbot verstoßen und es erschweren, die UN-Behindertenrechtskonvention sowie EU-Vorgaben zu Barrierefreiheit und Produktsicherheit einzuhalten.</p>
<p><a href="https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Regierungsentwuerfe/gesetz-zur-aenderung-des-behindertengleichstellungsgesetzes.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1" title="Zum Regierungsentwurf (PDF, 596 KB) auf der Website des BMAS, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zum Gesetzesentwurf auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales</a></p>
<p>(Quellen: Bundesregierung.de, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Bundesministerium für Arbeit und SozialesDeutsches, Institut für Menschenrechte, Sozialverband VdK)</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Politik</category>
                            
                                <category>Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Fri, 06 Feb 2026 15:26:00 +0100</pubDate>
                        <title>Diakonische Eckpunkte zur Weiterentwicklung der medizinischen Rehabilitation</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/diakonische-eckpunkte-zur-weiterentwicklung-der-medizinischen-rehabilitation</link>
                        <description>Medizinische Rehabilitation kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Beschäf­tigungsfähigkeit zu sichern oder wiederherzustellen. Mit einem Eckpunktepapier formuliert die Diakonie Deutschland Vorschläge zu Zugang, Angebotsstrukturen, Finanzierung und Versorgungssicherheit der medizinischen Rehabilitation. Ziel ist es die rehabilitative Versorgung zu stärken und Teilhabechancen für alle Bevölkerungsgruppen sicherzustellen.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Ein besonderes Augenmerk legt die Diakonie in ihren Eckpunkten auf die Rehabilitation von Menschen mit komplexen Teilhabeeinschränkungen. Dazu werden in dem Papier zahlreiche Vorschläge formuliert, die konzeptionelle und versorgungsstrukturelle Fragen berühren.<strong> </strong>Im Vorwort unterstreicht Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, die Notwendigkeit von deutlichen Reformen und einer Neuausrichtung der medizinischen Rehabilitation, um auch Leistungen für Menschen mit besonderen Bedarfen zu erschließen, die bislang kaum Rehabilitationschancen hätten. Gemeint sind etwa pflegebedürftige, psychisch kranke oder Menschen mit komplexeren Beeinträchtigungen und Teilhabeeinschränkungen wie etwa langzeitarbeitslose Menschen oder Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen. Darüber hinaus geht das Papier auch auf Bedarfe von Kindern und Jugendlichen ein.</p>
<p>Zentrale Anliegen der Diakonie sind der Abbau von Zugangshürden zur medizinischen Rehabilitation, eine frühzeitige und verbesserte Bedarfserkennung sowie die Einbindung rehabilitativer Leistungen in regionale Versorgungsstrukturen und Sozialräume, beispielsweise durch den Ausbau von mobilen und ambulanten Rehabilitationsangeboten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Weiterentwicklung von Angebotsstrukturen wie etwa der Komplexleistung Frühförderung oder der Fallbegleitung. Konzepte wie „Rehabilitationsfähigkeit“ und „Rehabilitationsprognosen“ sollen dem Papier zufolge überprüft werden und ggf. durch Aussagen zur Ermöglichung von Teilhabe durch Rehabilitation ersetzt werden. Gleichzeitig wird auf die unzureichende Datenlage zu besonderen rehabilitativen Bedarfen hingewiesen.</p>
<p>Zur Sicherstellung der Versorgung schlägt die Diakonie u. a. eine Stärkung des gesetzlichen Sicherstellungsauftrags, verbindlichere Kooperationsstrukturen der Rehabilitationsträger sowie eine Reform des Vertragsrechts vor nebst einer Begrenzung des Einflusses von Finanzinvestoren. Zudem thematisiert das Papier tragfähige Rahmenbedingungen und eine Refinanzierung von Aufgaben, die im Zuge des Klimawandels und der Klimaanpassung auf die Einrichtungen zukommen.</p>
<p>Das Papier ist auf der Seite der Diakonie Deutschland abrufbar:</p>
<p><a href="https://www.diakonie.de/informieren/blog/tomas-steffens/2026/diakonische-eckpunkte-zur-weiterentwicklung-der-med-rehabilitation-sind-erschienen" title="Diakonie.de; Eckpunkte, öffnet neues Fenster" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zu den Eckpunkten</a></p>
<p>(Quelle: Diakonie Deutschland)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Sonstige Veröffentlichungen</category>
                            
                                <category>Medizinische Reha, Gesundheit, Pflege</category>
                            
                        
                        
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                        <guid isPermaLink="false">news-4784</guid>
                        <pubDate>Fri, 06 Feb 2026 10:28:14 +0100</pubDate>
                        <title>Kein Anspruch auf Nachteilsausgleich für chronisch erkrankten Referendar</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/kein-anspruch-auf-nachteilsausgleich-fuer-chronisch-erkrankten-referendar</link>
                        <description>Bei Konzentrationsschwierigkeiten, schneller Ermüdung und erhöhtem Regenerationsbedarf infolge einer Autoimmunerkrankung ist in Klausuren zum zweiten Juristischen Staatsexamen kein Nachteilsausgleich zu gewähren. Das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden begründete dies in seinem Beschluss am 29. April 2025 (Aktenzeichen 7 L 819/25.WI) damit, dass diese Beeinträchtigungen Kernkompetenzen betreffen, die prüfungsrelevant sind.  </description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Der Antragsteller hat seit frühester Kindheit eine autoimmune Hepatitis und ist in Dauerbehandlung u. a. mit Immunsuppressiva. Dadurch und durch die Therapie ergeben sich in unterschiedlicher Ausprägung eine verminderte Konzentrationsleistung, schnelle Ermüdbarkeit und erhöhter Regenerationsbedarf. Der Rechtsreferendar beantragte die Einräumung eines Nachteilsausgleichs in Form einer Verlängerung der Schreibzeit für die anstehenden Klausuren des zweiten Staatsexamens. Er hatte bereits im ersten Versuch des Examens einen Nachteilsausgleich beantragt, der jedoch abgelehnt wurde. Im Zweitversuch scheiterte er erneut mit diesem Antrag.</p>
<p>Das Justizprüfungsamt begründete die Ablehnung damit, dass ein Nachteilsausgleich nur in Betracht käme, wenn die auszugleichende Beeinträchtigung lediglich die technische Umsetzung der im Rahmen der Prüfung unter Beweis zu stellenden Fähigkeiten betreffe, nicht aber die Fähigkeiten selbst. Im juristischen Staatsexamen werde aber neben dem erforderlichen Fachwissen auch die Fähigkeit abgeprüft, dieses unter Zeitdruck auf einen konkreten Fall anzuwenden und eine gegliederte und nachvollziehbare Lösung zu entwickeln. Der Begrenzung der Bearbeitungszeit komme dabei eine wesentliche Bedeutung zu. Zudem wertete die Prüfungsbehörde die Erkrankung des Antragstellers als ein „Dauerleiden“, das seine Leistungsfähigkeit dauerhaft präge, nicht durch Hilfsmittel ausgeglichen werden könne und sein normales Leistungsbild bestimme, das eben im Rahmen der Prüfung unter Beweis gestellt werde.</p>
<p>In seinem Antrag auf Eilrechtsschutz beschrieb der Referendar u. a. das dynamische Krankheitsbild, mit nicht prognostizierbaren schubweisen Auswirkungen. Dazu brachte er auch die Teilhaberichtlinien für schwerbehinderte Kandidatinnen und Kandidaten in der zweiten juristischen Staatsprüfung aus der Website des Justizprüfungsamts vor. Aufgrund seiner chronischen Erkrankung falle er unter die Personengruppe der schwerbehinderten Menschen und sei als Beamter auf Widerruf auch Beschäftigter im Sinne der Teilhaberichtlinien. Zusätzlich machte er deutlich, dass die chronische Erkrankung seine Examensvorbereitung und den Vorbereitungsdienst extrem beeinflusst habe. Dies müsse in der Frage des Nachteilsausgleichs berücksichtig werden.</p>
<h3>Nachteilsausgleich nicht zulässig</h3>
<p>Das VG Wiesbaden lehnte den Antrag auf Eilrechtsschutz ab und folgte der Ansicht der Prüfungsbehörde. Für die Gewährung von Nachteilsausgleich müsse eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit in einem Bereich vorliegen, der nicht Prüfungsgegenstand ist. Die Prüfungsbehörde habe daher zu ermitteln, welche Fähigkeiten in der konkreten Prüfung „abgefragt“ bzw. „abgerufen“ werden. Defizite hinsichtlich dieser Fähigkeiten dürfen nicht im Wege des Nachteilsausgleichs ausgeglichen werden. Betreffen die Defizite aber Fertigkeiten, die lediglich für den praktischen Nachweis einer geprüften Fähigkeit erforderlich sind, muss das Prüfungsamt die Prüfungsbedingungen für alle Prüflinge gleich gestalten, was einen Ausgleich je nach Umständen erforderlich machen kann.</p>
<p>Gemessen hieran sei ein Nachteilsausgleich für die vom Antragsteller befürchteten, nicht vorhersehbaren Leistungseinschränkungen infolge seiner Autoimmunhepatitis nicht zulässig, so das VG Wiesbaden. Die Aufsichtsarbeiten dienen gemäß §&nbsp;48 Abs.&nbsp;2 JAG der Feststellung, ob der Rechtsreferendar fähig ist, einen Vorgang in beschränkter Zeit und mit begrenzten Hilfsmitteln zu erfassen und für seine rechtliche Lösung in den üblichen Formen der Rechtspraxis einen überzeugend begründeten Vorschlag zu machen. Die zeitliche Begrenzung und damit das Erfordernis zügigen Arbeitens stellten sich demnach als wesentliche Prüfungsvorgabe, die Fähigkeit zum zügigen Arbeiten demnach als prüfungsrelevante Fähigkeit dar.</p>
<p>Das Gericht verwies außerdem darauf, dass es in Hessen keine einfach- oder untergesetzliche Rechtsgrundlage für Nachteilsausgleiche gibt; ein Anspruch wird unmittelbar aus dem durch Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) vermittelten Anspruch auf prüfungsrechtliche Chancengleichheit abgeleitet. Im konkreten Fall sah das Gericht jedoch keine ausreichende Begründung für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs.</p>
<p>Die ausführliche Begründung ist unter folgendem Link abrufbar:<br> <a href="https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE250000683" title="Hessenrecht, Permalink, Beschluss vom " target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Beschluss des VG Wiesbaden</a></p>
<p>(Quelle: Verwaltungsgericht Wiesbaden)</p>
<p>Zu diesem Beschluss ist im Verfassungsblog ein Beitrag erschienen&nbsp;von Dr. Anna-Miria Fuerst:<em> </em>Gute Behinderungen ins Töpfchen, schlechte ins Kröpfchen: Prüfungsrechtliche Nachteilsausgleiche im Lichte von Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, VerfBlog, 2026/2/12,&nbsp;<a href="https://verfassungsblog.de/diskriminierung-behinderung-nachteilsausgleich-examen/" title="Verfassungsblog.de, Beitrag von Dr. Fuerst zum Nachteilsausgleich, öffnet neues Fenster" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">zum Beitrag im Verfassungsblog</a>.</p>
<hr>
<p>Weitere Entscheidungen zum Rehabilitations- und Teilhaberecht finden sich auch in der</p>
<p><a href="/infothek/rehadat" title="Der Link zur Rechtsdatenbank wird in demselben Fenster geöffnet." class="internal-link">Rechtsdatenbank unseres Partners REHADAT</a>.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Rechtsprechung</category>
                            
                        
                        
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                        <guid isPermaLink="false">news-4783</guid>
                        <pubDate>Thu, 05 Feb 2026 10:18:19 +0100</pubDate>
                        <title>Aktualisierte Broschüren des Deutschen Hörverbands zu Hörbeeinträchtigungen</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/aktualisierte-broschueren-des-deutschen-hoerverbands-zu-hoerbeeintraechtigungen</link>
                        <description>Der Deutsche Hörverband (DHV) hat sechs Ratgeber herausgegeben, die schwerhörigen Menschen sowie deren Umfeld in Beruf und Alltag Unterstützung bieten sollen. Thematisch behandeln die Schriften vor allem Aspekte der medizinisch-beruflichen Rehabilitation für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen wie z. B. Hilfsmittel und Unterstützung im Beruf. Die Ratgeber können als digitale Publikationen heruntergeladen werden.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Bei den Broschüren handelt es sich um aktualisierte und neugestaltete Fassungen von Ratgebern, die ehemals vom Deutschen Schwerhörigenbund e. V. (DSB) herausgegeben wurden und nun vom DHV fortgeführt werden. Adressiert werden damit nicht nur schwerhörige Menschen und deren Angehörige, sondern etwa auch Arbeitgeber, Beratungsstellen sowie die breite Öffentlichkeit.</p>
<p>Die Broschüren widmen sich den folgenden Themen:</p><ul> 	<li>Hörbeeinträchtigt – was kann ich tun?</li> 	<li>Besser kommunizieren mit Hörbeeinträchtigung</li> 	<li>Kostenübernahme bei Hörgeräten</li> 	<li>Nachteilsausgleiche und Hilfen im Beruf bei Hörbeeinträchtigung</li> 	<li>Hörbeeinträchtigung im Beruf: So gelingt die Kommunikation</li> 	<li>Arbeitsräume für Menschen mit Hörbeeinträchtigung</li> </ul><p>Die Neuauflagen wurden unter Mitwirkung von Mitgliedern des DSB und der Deutschen Cochlea Implantat Gesellschaft (DCIG) sowie mit Unterstützung der BAG-Selbsthilfe und einer Förderung der Deutschen Rentenversicherung realisiert. Der DSB und die DCIG sind Gründungsmitglieder des Deutschen Hörverbandes e. V. und planen im Laufe der kommenden Jahre in eben diesem Bundesverband zu fusionieren. Der DHV soll sich für die Belange aller hörgeschädigten Menschen in Deutschland gegenüber der Politik, der Gesellschaft und der Öffentlichkeit einsetzen. Die Ratgeber-Broschüren und das damit vorgestellte Corporate Design sind weitere Schritte auf diesem Weg.</p>
<p>Die Broschüren sind kostenlos verfügbar unter folgendem Link: <a href="https://www.hoerverband.de/seite/830425/ratgeberdownload.html" title="Hoerverband.de; Ratgeber-Download, öffnet neues Fenster" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">DHV-Downloadbereich</a></p>
<p>(Quelle: Deutscher Hörverband e. V.)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                                <category>Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Wed, 04 Feb 2026 16:03:22 +0100</pubDate>
                        <title>Ratgeber für Jugendliche mit Behinderungen zum Thema Ausbildung</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/ratgeber-fuer-jugendliche-mit-behinderungen-zum-thema-ausbildung</link>
                        <description>Der Familienratgeber der Aktion Mensch richtet sich mit einer Übersicht zum Thema Ausbildung direkt an Jugendliche mit Behinderungen. Er beantwortet wesentliche Fragen zu möglichen Ausbildungswegen, informiert über Beratungs- und Unterstützungsangebote und verweist auf weiterführende Informationen.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Wann sollte ich nach einer Ausbildung suchen? Wie läuft eine berufliche Ausbildung ab? Und welche besonderen Ausbildungsformen gibt es für Jugendliche mit Behinderungen? Diese und andere Fragen beantwortet der Ratgeber der Aktion Mensch gut verständlich, mit Links zu anschaulichen Beispielen oder zu vertiefenden Videos. Neben Fakten zum Ablauf einer klassischen dualen Ausbildung geht es auch um die sognannte Einstiegsqualifizierung, bei der junge Menschen bis 25 Jahre – bzw. Menschen mit Fluchtgeschichte bis 35 Jahre – ein mindestens 6-monatiges Praktikum in einem Ausbildungsbetrieb machen. Nutzende können außerdem erfahren, was ein Nachteilsausgleich ist, wo der Unterschied zwischen einer Fachpraktikerausbildung und einer Assistierten Ausbildung liegt oder welche Möglichkeiten der Ausbildung es in einem Berufsbildungswerk gibt. Auch das Budget für Ausbildung und die Individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung (InBeQ) werden angesprochen.</p>
<p>Weitere Bereiche des Familienratgebers befassen sich u. a. mit Fragen rund um die Bewerbung oder mit Hilfsmitteln für den Beruf.</p>
<p><a href="https://www.familienratgeber.de/lebensbereiche/ausbildung-arbeit/ausbildung-jugendliche-mit-behinderung/" title="Zum Familienratgeber der Aktion Mensch, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zum Familienratgeber der Aktion Mensch</a></p>
<p>(Quelle: Aktion Mensch)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                                <category>Teilhabe an Arbeit und Bildung</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Wed, 04 Feb 2026 11:10:19 +0100</pubDate>
                        <title>Beitrag D1-2026</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-d1-2026</link>
                        <description>Übergänge vom Studium in den Arbeitsmarkt gestalten – Herausforderungen und Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende mit Behinderungen – Zusammenfassung der Online-Diskussion im Forum Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht (18.11.–09.12.2025)
</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Livia Grupp fasst in diesem Beitrag die Online-Diskussion zu inklusiven Übergängen in den Arbeitsmarkt für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen zusammen, die die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) und federführend die Universität Kassel vom 18. November bis 9. Dezember 2025 durchführten. Die Diskussion befasste sich mit den besonderen Herausforderungen für Studierende mit Behinderungen beim Übergang in das Arbeitsleben oder auch in Praktikumsphasen. Es wurde aufgezeigt, dass für den Berufseinstieg von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen eine frühzeitige Planung unerlässlich ist, bspw. zur Klärung von Unterstützungsbedarfen wie Hilfsmittel und Assistenzen. Dabei wurde der Beratung durch gut vernetzte Hoch­schulinstanzen wie auch außeruniversitäre Akteure und Leistungsträger eine wesentliche Bedeutung beigemessen.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>D: Konzepte und Politik</category>
                            
                        
                        
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                        <guid isPermaLink="false">news-4779</guid>
                        <pubDate>Tue, 03 Feb 2026 13:21:36 +0100</pubDate>
                        <title>Medizinische Reha zunehmend gefragt</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/medizinische-reha-zunehmend-gefragt</link>
                        <description>Die Anzahl medizinischer und von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) durchgeführter Reha-Leistungen ist im Jahr 2024 erneut gestiegen. Auslöser sind in den meisten Fällen orthopädische Erkrankungen, gefolgt von psychischen Erkrankungen. Diese und weitere Fakten sind im Reha-Atlas 2025 der DRV in kurzen Texten und Grafiken zusammengefasst.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Dass Rehabilitationen bereits vor der Corona-Pandemie stetig zunahmen, lässt sich laut Reha-Atlas vor allem mit der demografischen Entwicklung erklären: Die Generation der Babyboomer (meist zwischen 1955 und 1969 Geborene) habe ein Alter erreicht, in dem zunehmend Reha-Leistungen notwendig würden. Von 2023 bis 2024 stiegen die medizinischen Reha-Leistungen von rund 994.000 auf etwas über 1 Million bzw. um knapp 6 Prozent.</p>
<p>Eine weitere Zunahme macht sich im Bereich der ambulanten Reha-Leistungen bemerkbar: Ihre Anzahl hat sich in den Jahren 2006 bis 2024 mehr als verdoppelt (auf 16 Prozent im Jahr 2024), während der Anteil stationärer Reha-Leistungen im gleichen Zeitraum von 90 auf etwa 80 Prozent gesunken ist. Gestiegen ist auch das durchschnittliche Alter der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden: von knapp 51 auf etwas mehr als 53 Jahre.</p>
<p>Neben den medizinischen Reha-Leistungen finanziert die Rentenversicherung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA), auch als „berufliche Rehabilitation“ bekannt. Dazu zählen Aus- und Weiterbildungsangebote, technische Hilfen oder auch finanzielle Unterstützung für den Arbeitgeber, um einen Arbeitsplatz bedarfsgerecht anzupassen. Insgesamt wurden dem Reha-Atlas zufolge rund 118.000 LTA im Jahr 2024 abgeschlossen. Davon entfielen rund zwei Drittel auf Männer. Frauen und Männer, die im Berichtsjahr Leistungen zur beruflichen Rehabilitation wahrnahmen, waren im Schnitt etwas jünger als Rehabilitandinnen und Rehabilitanden im medizinischen Bereich, nämlich 49,2 bzw. 50,3 Jahre alt.</p>
<p>Der Reha-Atlas nimmt in einer Grafik auch die Jüngsten in den Blick. Unter der Überschrift „Damit der Start gelingt“ wird u. a. aufgezeigt, dass die beantragten Kinder- und Jugendrehabilitationen nach einem Einbruch im Jahr 2020 wieder kontinuierlich zugenommen und mit rund 57.000 Anträgen 2024 fast wieder vorpandemisches Niveau erreicht haben.</p>
<p><a href="https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Statistiken-und-Berichte/Rehaatlas/2025/rehaatlas-2025-download.html" title="deutsche-rentenversicherung.de; Statistiken und Berichte; Rehaatlas 2025, öffnet in neuem Reiter" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zum Reha-Atlas 2025</a></p>
<p>(Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Daten, Fakten, Statistiken</category>
                            
                                <category>Medizinische Reha, Gesundheit, Pflege</category>
                            
                        
                        
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                        <guid isPermaLink="false">news-4776</guid>
                        <pubDate>Tue, 27 Jan 2026 15:38:15 +0100</pubDate>
                        <title>Beitrag A1-2026</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-a1-2026</link>
                        <description>Wunsch- und Wahlrecht bei stationärer medizinischer Rehabilitation und Kostenerstattung bei fehlender Ermessensausübung – Anmerkung zu LSG Hessen, Urteil vom 16. Januar 2024 – L 8 KR 90/21</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Der Autor Fabian Walling von der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg befasst sich in diesem Beitrag mit dem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 16. Januar 2024 – L 8 KR 90/21. Gegenstand der Entscheidung ist die Reichweite des Wunsch- und Wahlrechts nach § 40 Abs. 2 Satz 2 SGB V i. V. m. § 9 SGB IX a. F. bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie die dogmatische Einordnung von Kostenerstattungsansprüchen bei rechtswidriger Leistungsablehnung. Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Ermessensausübung durch den Rehabilitationsträger und die Abgrenzung zwischen Sachleistung und Selbstbeschaffung. Zudem geht es auch um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Mehrkostentragung durch den Leistungsberechtigten in Fällen rechtswidriger Leistungsablehnung in Betracht kommt. Der Beitrag ordnet die Entscheidung systematisch in das Leistungserbringungs- und Kostenerstattungsregime des SGB IX ein, arbeitet die Konsequenzen fehlender Ermessensausübung heraus und zeigt die Bedeutung der Entscheidung für die rehabilitationsrechtliche Praxis auf.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>A: Sozialrecht</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Mon, 26 Jan 2026 12:14:30 +0100</pubDate>
                        <title>Selbstvertretungsorganisationen fordern bundesweite Triage-Neuregelung per Artikelgesetz</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/selbstvertretungsorganisationen-fordern-bundesweite-triage-neuregelung-per-artikelgesetz</link>
                        <description>Die Triage – das Verfahren zur schnellen Einstufung der Dringlichkeit medizinischer Hilfe bei knappen Ressourcen – kann der Bundestag per Artikelgesetz regeln. Dazu muss das Grundgesetz nicht geändert werden. Zu diesem Schluss kommt der „Runde Tisch Triage (RTT)“, der am 20. Januar 2026 „10 Essentials“ zu seinem Vorschlag veröffentlicht hat.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>„Das Bundesverfassungsgericht hat die Triageregelungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes im Herbst 2025 zwar für nichtig erklärt, weil der Bund an dieser Stelle keine Gesetzgebungskompetenz habe,“ erläutert Ottmar Miles-Paul, Sprecher der LIGA Selbstvertretung, die mit weiteren Organisationen beim RTT aktiv ist. Das bedeute aber nicht zwangsläufig, dass nun die Länder aktiv werden müssten, denn der Bund könne per Artikelgesetz Regelungen in anderen Bundesgesetzen erlassen, für die seine Gesetzgebungskompetenz unzweifelhaft bestehe.</p>
<p>Durch eine Kombination von Regelungen beispielsweise in den SGB I, SGB IV und SGB V, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Strafgesetzbuch könne der Bund aufgrund bestehender Gesetzgebungskompetenzen Triage-Regelungen schaffen, die weder diskriminierend seien noch die ärztliche Berufsfreiheit unzulässig einschränkten.</p>
<p>Bereits im Dezember 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Gesetzgeber aufgefordert aktiv zu werden, um Menschen mit Behinderungen in einer Triage-Situation bei knappen medizinischen Ressourcen vor Benachteiligung zu schützen. Ende 2022 kam der Bundesgesetzgeber dieser Aufforderung durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes nach, die laut eines erneuten Beschlusses des BVerfG wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz nun für nichtig erklärt wurde.</p>
<p>„Unsere Essentials machen auch deutlich, dass die Zuweisung knapper medizinischer Ressourcen in einer Notsituation umfassender als lediglich für eine Pandemie zu betrachten ist,“ erläutert Ottmar Miles-Paul. Schließlich seien alle Notlagen der öffentlichen Gesundheit, des Klimawandels und der Katastrophenvorsorge in den Blick zu nehmen. „Wichtig ist uns als RTT auch, dass die ´Triage vor der Triage´, also das Aussortieren vor einer Krankenhausaufnahme, verboten wird,“ ergänzt der LIGA-Sprecher.</p>
<p>Die LIGA Selbstvertretung ist ein Zusammenschluss von 13 bundesweit tätigen Selbstvertretungsorganisationen, die von behinderten Menschen selbst verwaltet, geführt und gelenkt werden. Der RTT setzt sich aus der LIGA Selbstvertretung und Vertreterinnen und Vertretern des Bundesverbands Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. (CBP), des Forums behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) und des Bochumer Zentrums für Disability Studies (BODYS) zusammen.</p>
<p><a href="http://liga-selbstvertretung.de/wp-content/uploads/2026/01/260120_10_Essentials_Triage_Neuregelung.pdf" title="Zur Publikation auf der Website der Liga Selbstvertretung, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Link zu den 10 Essentials des Runden Tisch Triage</a></p>
<p>(Quelle: LIGA Selbstvertretung)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                                <category>Medizinische Reha, Gesundheit, Pflege</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Wed, 21 Jan 2026 15:01:32 +0100</pubDate>
                        <title>Erfahrungswerte und Handlungsbedarfe für erfolgreiche Maßnahme im BFW untersucht</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/erfahrungswerte-und-handlungsbedarfe-fuer-eine-erfolgreiche-massnahme-in-einem-bfw-umfassend-untersucht</link>
                        <description>Warum nehmen Menschen eine berufliche Reha-Maßnahme in einem Berufsförderungswerk (BFW) in Anspruch? Welche Bedingungen unterstützen eine erfolgreiche Durchführung, und wo erfordern neuralgische Punkte eine erhöhte Aufmerksamkeit? – Um evidenzbasierte Erkenntnisse für die Weiterentwicklung der beruflichen Rehabilitation zu erhalten, hat der Bundesverband Deutscher Berufsförderungswerke (BV BFW) gemeinsam mit der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und dem Institut für sozialwissenschaftliche Prozessanalysen und Arbeitsgestaltung eine sozialwissenschaftliche Prozessanalyse durchgeführt. Der im Januar 2026 veröffentlichte Bericht fasst die Ergebnisse zusammen.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Barrieren und Hindernisse auf dem Weg von der Herausbildung eines Anspruchs auf eine berufliche Rehabilitationsmaßnahme bis zum Einstieg in die Qualifizierungsmaßnahme und deren Durchführung stehen im Fokus der Studie „Bedarfsanalyse zur Weiterentwicklung und Stabilisierung der Berufsförderungswerke durch eine Prozessanalyse der Entwicklung der LTA und der Zugangswege in die berufliche Rehabilitation der Berufsförderungswerke“. Der besondere Fokus gilt den Zugangsprozessen von der Antragstellung bis zur Qualifizierung im BFW, neuralgischen Punkten, Einflussfaktoren und Erfolgskriterien. Zwischen September 2024 bis Oktober 2025 wurden dafür Arbeitgebende, Mitarbeitende des Sozialdienstes in medizinischen Reha-Kliniken, Reha- und Integrationsmanagerinnen und -manager in den BFW, Reha-Fachberatende der Kostenträger sowie Teilnehmende in BFW und Interessierte an beruflicher Rehabilitation befragt und die Erhebungsergebnisse analysiert. Es geht um die Frage, an welchen Stellen im Zugangsprozess und aufgrund welcher Bedingungen ein Anspruch auf eine berufliche Reha-Maßnahme nicht zur Aufnahme einer entsprechenden Qualifizierung, sondern möglicherweise zum Ausstieg der/des Leistungsberechtigten führt. Darüber hinaus wurden die Erfolgskriterien in der Durchführung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) in BFW untersucht.</p>
<p><strong>Diskrepanzen zwischen erwartetem und realem Verlauf</strong></p>
<p>Der idealtypische Prozess umfasst in der Regel die Identifizierung des Rehabilitationsbedarfs, gefolgt von einer formalisierten Antragstellung, einer systematischen Bedarfsermittlung, der Zuweisung in Maßnahmen und der Durchführung ebendieser und -mündet schließlich in die Integration der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden in den Arbeitsmarkt. Die Prozessanalyse zielte darauf ab, Diskrepanzen zwischen dem erwarteten und dem realen Verlauf aufzudecken. Dazu wurden Hindernisse, Verzögerungen oder Abweichungen, die im praktischen Umfeld auftreten können, erfasst – etwa unvollständige Antragsunterlagen, fehlende Transparenz in der Bedarfsermittlung oder unzureichend abgestimmte Maßnahmenangebote. Schließlich identifizierten die Forschenden mögliche Weichenstellungen und neuralgische Punkte aus den unterschiedlichen Perspektiven, um Hinweise für eine Weiterentwicklung der beruflichen Rehabilitation zu geben.</p>
<p>Der BV BFW plant nun, die umfassende Prozessanalyse intern auswerten und mit Akteurinnen und Akteuren der beruflichen Rehabilitation zu diskutieren.&nbsp; &nbsp;</p>
<p><a href="https://soz.ovgu.de/isoz_media/downloads/arbeitsberichte/86_Ohlbrecht_Detka_Grobys.pdf" title="Zum Forschungsbericht (PDF, 2,4 MB) auf der Website der OVGU, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="pdf" rel="noreferrer">Zum Forschungsbericht</a></p>
<p><a href="https://www.bv-bfw.de/files/public/downloads/Forschung/kurzbericht_prozessanalyse_bv_bfw.pdf" title="Kurzfassung (PDF, 664 KB, barrierefrei) auf der Website des BV BFW, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="pdf" rel="noreferrer">Kurzfassung (bf)</a></p>
<p><a href="https://forschung-sachsen-anhalt.de/project/bedarfsanalyse-weiterentwicklung-stabilisierung-27388" title="Informationen zum Projekt, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Projektseite im Forschungsportal Sachsen-Anhalt</a></p>
<p>(Quellen: Bundesverband Deutscher Berufsförderungswerke, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                        
                        
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                        <guid isPermaLink="false">news-4771</guid>
                        <pubDate>Mon, 19 Jan 2026 13:51:48 +0100</pubDate>
                        <title>Save the Date: Die DVfR beim 35. Reha-Kolloquium in Leipzig</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/save-the-date-die-dvfr-beim-35-reha-kolloquium-in-leipzig</link>
                        <description>Das jährliche Rehabilitationswissenschaftliche Kolloquium der Deutschen Rentenversicherung ist der größte interdisziplinäre Kongress für Rehabilitationsforschung und -praxis in Deutschland. 2026 lautet das Motto: „Fairsorgt in der Reha? Vielfalt leben – Chancengleichheit schaffen“. Auch die DVfR wird mit einem Stand vertreten sein.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Das 35. Reha-Kolloquium findet vom 24. bis 26. März 2026 in Leipzig statt.&nbsp;Im Mittelpunkt stehen Fragen einer offenen, diversitätssensiblen und gerechten Gestaltung von Teilhabeleistungen und Potenziale für die zukunftsorientierte Weiterentwicklung der Rehabilitation. Das wissenschaftliche Programm umfast mehr als 300 wissenschaftliche Vorträge und Poster zu aktuellen rehabilitations- und teilhabebezogenen Themen aus der Reha- und Versorgungsforschung, der Reha-Praxis und der Gesundheitspolitik. Dazu gehören verschiedene Diskussionsformate, „Meet-the-Experts“-Veranstaltungen oder Workshops, Keynotes und Plenarvorträge.</p>
<p>Die DVfR wird sich als Ausstellerin am&nbsp;Reha-Kolloquium beteiligen und im persönlichen Gespräch u. a. über das laufende Projekt „Mit Vielfalt zum inklusiven Arbeitsmarkt – Aufgaben für das Reha- und Teilhaberecht“ (VinkA) informieren. Wir freuen uns, wenn Sie sich diesen Termin vormerken und uns am <strong>Stand E-63 auf Ebene -1</strong> besuchen.</p>
<p><strong>Wir sind für Sie da:</strong></p><ul> 	<li>Dienstag,&nbsp;24. März 2026, 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr</li> 	<li>Mittwoch, 25. März 2026,&nbsp;09:00 Uhr bis 18:00 Uhr</li> 	<li>Donnerstag,&nbsp;26. März 2026, 09:00 Uhr bis Ende der Veranstaltung</li> </ul><p><strong>Veranstaltungsort</strong></p>
<p>Congress Center Leipzig (CCL)<br> Seehausener Allee 1<br> 04356 Leipzig</p>
<p>Das Reha-Kolloquium 2026 wird von der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland und der Deutschen Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften (DGRW) veranstaltet.</p>
<p>Weitere Informationen zum wissenschaftlichen Programm, zu organisatorischen Fragen oder zur Anmeldung unter&nbsp;<a href="https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Reha-Wissenschaften/Wissensaustausch_Veranstaltungen/Reha-Kolloquium/Reha-Kolloquium-aktuell/kolloquium_aktuell_index.html" title="deutsche-rentenversicherung.de; Reha-Kolloquium, öffnet in neuem Reiter" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">35. Reha-Kolloquium: 24. bis 26. März 2026 in Leipzig</a></p>
<p>(Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Sonstige Veröffentlichungen</category>
                            
                                <category>Aus der DVfR</category>
                            
                        
                        
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                        <guid isPermaLink="false">news-4769</guid>
                        <pubDate>Tue, 13 Jan 2026 16:15:23 +0100</pubDate>
                        <title>Krankenhausbegleitung von Menschen mit Behinderungen: wenig bekannt, wenig genutzt</title>
                        <link>https://www.dvfr.de/rehabilitation-und-teilhabe/meldungen-aus-der-reha-landschaft/detail/artikel/krankenhausbegleitung-von-menschen-mit-behinderungen-wenig-bekannt-wenig-genutzt</link>
                        <description>Menschen mit Behinderungen können sich seit November 2022 bei einem Krankenhausaufenthalt von einer vertrauten Bezugsperson begleiten lassen. Ein im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erstellter Forschungsbericht untersucht die Umsetzung und Wirkung der seitdem geltenden gesetzlichen Regelungen und gibt Hinweise zu ihrer Weiterentwicklung.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Mit Hilfe der gesetzlichen Änderungen soll die medizinische Versorgung auch bei Menschen mit komplexen Unterstützungsbedarfen gewährleistet und deren Belastung gesenkt werden. Die im Dezember 2025 veröffentlichte Evaluation des BMAS beleuchtet insbesondere Fragen zur praktischen Anwendung, zur finanziellen Verteilung zwischen den beiden betroffenen Leistungssystemen (gesetzliche Krankenversicherung und Eingliederungshilfe) und zur Qualität der Krankenhausbegleitung.</p>
<p>Im Fazit ihrer Untersuchung fassen die Forschenden zusammen, dass es bislang nur wenige Hunderte Krankenhausbegleitungen pro Jahr gab: Im Jahr 2023 waren es 207 Fälle nach § 44b SGB V und schätzungsweise 180 Fälle nach § 113 Abs. 6 SGB IX. Als Grund für die geringe Inanspruchnahme vermutet das Autorenteam, dass die Neuregelungen sowohl bei Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen als auch bei Krankenhäusern und Leistungserbringern noch wenig bekannt sind. In der Praxis werde die Krankenhausbegleitung dennoch zunehmend berücksichtigt; viele Träger der Eingliederungshilfe hätten ihre Bedarfsermittlungsinstrumente und Gesamtplanverfahren entsprechend angepasst.</p>
<p>Die im Rahmen der Untersuchung durchgeführten Fallstudien zeigen dem Bericht zufolge, dass die Begleitung im Krankenhaus von den begleiteten Personen überwiegend positiv wahrgenommen wurde. Insgesamt zeigten die Studien, dass die Begleitung einen wesentlichen Beitrag zur Selbstbestimmung und Teilhabe von erkrankten Menschen mit Behinderungen leisten könne, jedoch strukturell noch nicht ausreichend abgesichert sei. Für eine bedarfsgerechte Gestaltung der Krankenhausbegleitung, brauche es klare Zuständigkeiten, bessere Beratung und verbindliche Regelungen.</p>
<h3>Krankenhausbegleitung schon bei Bedarfsermittlung prüfen</h3>
<p>Ausgehend von ihren Ergebnissen schlagen die Forschenden &nbsp;u. a. folgende konkrete Maßnahmen zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen vor:</p><ul> 	<li>Der Erhalt von Leistungen der Eingliederungshilfe als Voraussetzung sollte überdacht werden. Denn dadurch könnten gerade ältere Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, die häufig nur Pflegeleistungen erhalten, von den Leistungen ausgeschlossen werden, obwohl sie zum leistungsberechtigten Personenkreis nach § 99 SGB IX gehören könnten.</li> 	<li>Umfasst die Begleitung im Krankenhaus weniger als acht Stunden, wird es für diejenigen, die keinen Anspruch auf Leistungen gemäß § 113 Abs. 6 SGB IX haben, problematisch, da ihre Angehörigen aufgrund der zu kurzen Dauer keinen Anspruch auf Krankengeld gemäß § 44b SGB V haben. Dabei könne sich auch ein zeitlich geringerer Begleitungsbedarf negativ auf den Beruf der Begleitpersonen auswirken, argumentieren die Forschenden.</li> 	<li>Ob eine Krankenhausbegleitung in Frage kommt, sollte bereits bei der Bedarfsermittlung systematisch geprüft und festgehalten werden. Das sei vor allem für Notfälle wichtig.</li> 	<li>Um haftungsrechtliche Unsicherheiten zu vermeiden, werden enge Absprachen zwischen dem Krankenhauspersonal und den Begleitpersonen empfohlen. Übernimmt die Begleitung pflegerische Aufgaben, sollte dies schriftlich vereinbart und ausführlich dokumentiert werden.</li> 	<li>Nicht zuletzt plädieren die Forschenden dafür, die Beratungs- und Informationsmöglichkeiten zur Krankenhausbegleitung gezielt zu verbessern. Krankenhäuser könnten ihrer Auffassung nach dabei eine zentrale Rolle als Anlaufstelle für Begleitpersonen aus dem persönlichen Umfeld und für Leistungserbringer übernehmen.</li> </ul><p><a href="https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/fb-673-begleitung-von-menschen-mit-behinderungen-im-krankenhaus.html" title="bmas.de; Forschungsberichte; Begleitung von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus, öffnet in neuem Reiter" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zum Forschungsbericht auf der Website des BMAS</a></p>
<p>(Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Der Paritätische Gesamtverband)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Medizinische Reha, Gesundheit, Pflege</category>
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Tue, 13 Jan 2026 16:08:41 +0100</pubDate>
                        <title>Diversität unter der Lupe: Gesundheitsreport und Vielfaltsbarometer</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/diversitaet-unter-der-lupe-gesundheitsreport-und-vielfaltsbarometer</link>
                        <description>Eine faire Behandlung, gelebte Vielfalt und diskriminierungsfreie Arbeitsbedingungen sind entscheidende Gesundheitsfaktoren für Beschäftigte in Unternehmen und Betrieben. Zu diesem Ergebnis kommt der BKK Gesundheitsreport 2025 „Vielfalt und gesunde Arbeit“. Die zentrale Botschaft ist: Unternehmen, die Zugehörigkeit fördern, stärken die Motivation, das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeitenden. Wie es allgemein um das Zusammenleben in Deutschland bestellt ist, damit hat sich eine repräsentative Befragung der Robert Bosch Stiftung befasst.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Der <strong>BKK Gesundheitsreport 2025</strong> befasst sich mit der Vielfalt in der Arbeitswelt aus unterschiedlichen Perspektiven. Die Autorinnen und Autoren wollen aufzeigen, „wie Diversität erkannt, verstanden und genutzt werden kann – im Sinne einer gesunden und zukunftsfähigen Arbeitsgestaltung und nicht zuletzt als Grundlage zielgerichteter Prävention“. Den Ergebnissen zufolge berichtet fast ein Drittel der Befragten von Diskriminierungserfahrungen im Job, am häufigsten aufgrund von Alter, Geschlecht oder gesundheitlichen Einschränkungen. Besonders betroffen sind dabei Jüngere. Beschäftigte mit Diskriminierungserfahrungen berichten häufiger von Konflikten, sind weniger zufrieden mit ihrer Arbeit und bewerten ihre Arbeitsfähigkeit schlechter als Kolleginnen und Kollegen ohne solche Erfahrungen.</p>
<p>Gleichzeitig zeigt die Auswertung einer Beschäftigtenbefragung mit 3019 Teilnehmenden, dass die Mehrheit die Kultur ihres Unternehmens grundsätzlich als offen und gerecht erlebt. 68 Prozent der Befragten fühlen sich fair behandelt, gut die Hälfte berichtet von gleichen Aufstiegs- und Entwicklungschancen. Knapp 40 Prozent kritisieren aber eine zu geringe Vielfalt in Führungspositionen. Viele Beschäftigte verbinden Diversität mit besseren Arbeitsergebnissen und einem besseren Miteinander. Allerdings erwartet rund ein Drittel mehr Konflikte, vor allem dort, wo persönliche Begegnung fehlt, z. B. im Homeoffice oder in der Leih- und Zeitarbeit. Mehr als die Hälfte der Befragten berichtet von betrieblichen Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung und fast ein Drittel erlebt Diversitätsmanagement. Wo solche Strukturen existieren, werden Aufstiegschancen und Unternehmenskultur deutlich positiver bewertet. Insbesondere in kleineren Betrieben fehlen allerdings häufig Maßnahmen gegen Diskriminierung oder ein Diversity Management.</p>
<p>Eine vielfältige Belegschaft sei nicht nur gelebte Realität, sondern beinhalte auch großes Potenzial für Unternehmen und eine gesunde Arbeitswelt, so der BKK Dachverband.&nbsp;„Wenn Unternehmen die Individualität jeder Person schätzen, schaffen sie nicht nur eine gerechtere, sondern auch eine produktivere und gesündere Arbeitswelt,“ heißt es im Fazit des Reports. Unterstrichen wird dabei auch, dass es sich um einen kontinuierlichen Prozess handele, der politisches Engagement, unternehmerische Verantwortung und gesellschaftliches Umdenken erfordere.&nbsp;</p>
<p><a href="https://www.bkk-dachverband.de/publikationen/bkk-gesundheitsreport/bkk-gesundheitsreport-2025" title="BKK-Dachverband.de; BKK-Gesundheitsreport 2025, öffnet neues Fenster" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zum BKK-Gesundheitsreport 2025</a></p>
<p>Während der BKK‑Report vor allem Aspekte und Strategien zu einer gesunden Arbeitswelt thematisiert, ist das <strong>Vielfaltsbarometer 2025</strong> der Robert Bosch Stiftung eine repräsentative Befragung zu den Themen gesellschaftliche Vielfalt und Zusammenleben in Deutschland. Es liefert Daten über die Einstellungen zu den Vielfaltsdimensionen Lebensalter, Geschlecht, Behinderung, sexuelle Orientierung, soziökonomische Schwäche, ethnische Herkunft und Religion und bündelt die Ergebnisse in einem Vielfaltsgesamtindex. Für das Vielfaltsbarometer 2025 wurden rund 4.800 deutschsprachige Personen im Alter ab 16 Jahren online befragt.&nbsp;Nach der Auswertung ist der Vielfaltsgesamtindex von 68 Punkten im Jahr 2019 auf aktuell 63 Punkte (Skala 0–100) gesunken. Ein Rückgang, den die Autorinnen und Autoren der Studie als ein deutliches Signal für wachsende gesellschaftliche Spannungen sehen. Insbesondere ethnische und religiöse Diversität würde zunehmend abgelehnt. Stabil seien aber bspw. die Zustimmung beim Aspekt Behinderung, der weiterhin die höchsten Werte erzielt (82 Punkte) sowie die Einstellung gegenüber dem Lebensalter (71 Punkte), beim Thema Geschlecht sei die Akzeptanz um fünf Punkte auf 74 Skalenpunkte gestiegen. Zu diesen Ergebnissen ist im Dezember 2025 zusätzlich die Sonderauswertung „Teilhabe und Zugehörigkeit in der Einwanderungsgesellschaft“ erschienen, die sich damit befasst, wie Menschen mit und ohne Migrationshintergrund auf unterschiedliche Aspekte von Vielfalt schauen und wie sich Teilhabe und Zugehörigkeit für möglichst viele ermöglichen lässt.&nbsp;</p>
<p><a href="https://www.bosch-stiftung.de/de/storys/vielfaltsbarometer-2025-die-akzeptanz-von-diversitaet-deutschland-nimmt-ab" title="Bosch-Stiftung.de; Vielfaltsbarometer 2025, öffnet neues Fenster" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zum Vielfaltsbarometer 2025</a></p>
<p><a href="https://www.bosch-stiftung.de/de/publikation/teilhabe-und-zugehoerigkeit-der-einwanderungsgesellschaft" title="Bosch-Stiftung.de; Sonderauswertung 2025, öffnet neues Fenster" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zur Sonderauswertung</a></p>
<p>(Quellen: BKK Dachverband e. V., Robert Bosch Stiftung)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Daten, Fakten, Statistiken</category>
                            
                                <category>Sozialmedizin</category>
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                        
                        
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