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            <title>Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht</title>
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            <language>de</language>
            
                <copyright>Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) und die jeweiligen Herausgeber</copyright>
            
            <pubDate>Sun, 12 Jul 2026 12:15:06 +0200</pubDate>
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                        <pubDate>Thu, 09 Jul 2026 16:02:44 +0200</pubDate>
                        <title>Fachzeitschrift DIAS: Digitalisierung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/fachzeitschrift-dias-digitalisierung-und-teilhabe-von-menschen-mit-behinderungen</link>
                        <description>Die aktuelle Ausgabe der Fachzeitschrift „DIAS – Digitales Arbeits- und Sozialrecht“ beleuchtet rechtliche, gesellschaftliche und praktische Herausforderungen der Digitalisierung mit dem Fokus auf der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Beiträge aus Wissenschaft und Praxis behandeln digitale Barrierefreiheit, den Einsatz von KI in der Arbeitswelt, Fragen der Teilhabe sowie die Bedeutung der betrieblichen Schwerbehindertenvertretungen. </description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Durch digitale Technologien eröffnen sich neue Möglichkeiten in der Kommunikation, der Bildung und der Arbeitswelt. Doch ist die Digitalisierung ein wichtiger Treiber für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen? Im Editorial der neuen DIAS-Ausgabe 2/2026 weisen die Herausgeber Prof. Dr. Isabell Hensel (Universität Kassel) und Dr. Ernesto Klengel (Hugo Sinzheimer Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Hans-Böckler-Stiftung) auf die Schattenseiten hin: „In der Realität der Arbeitswelt zeigen sich mit einer zunehmenden Digitalisierung neue Barrieren und Diskriminierungsrisiken.“ Als Beispiel verweisen sie auf algorithmische Entscheidungssysteme, voreingenommene Sprachmodelle und digitale Bedienoberflächen, die oftmals nicht auf unterschiedliche Formen der Behinderungen ausgelegt seien.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund befasst sich die aktuelle Ausgabe insbesondere in drei Aufsätzen mit den Aufgaben des Rechts an der Schnittstelle zwischen Technologie und Behinderung:</p><ul> 	<li>Prof. Dr. Daniel Hlava (Frankfurt University of Applied Sciences) und Jan Trienekens (Uni Kassel) analysieren die <strong>rechtlichen Grundlagen digitaler Barrierefreiheit</strong> im Arbeits- und Sozialrecht. Ihr Beitrag spannt den Bogen von u.&nbsp;a. der UN-Behindertenrechtskonvention über das Unionsrecht bis hin zu aktuellen Entwicklungen im deutschen Recht.</li> 	<li>Der Einsatz von neuen Technologien und KI am Arbeitsplatz trifft auf einen Rechtsrahmen, der nicht für diese Technologien geschaffen wurde. Prof. Dr. Dörte Busch (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin) analysiert die <strong>Schnittstellen von Arbeitsschutz-, Rehabilitations- und Teilhaberecht</strong> und erläutert die neuen Vorgaben der <strong>KI-Verordnung</strong>, die auch die Rechte von Schwerbehindertenvertretungen stärken.</li> 	<li>Katharina Klappheck (Referentin der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag) hinterfragt in ihrem politikwissenschaftlichen Beitrag „<strong>Künstliche Intelligenz und Inklusion zwischen Utopie und Dystopie“</strong>, ob KI-Systeme tatsächlich den vielfach propagierten Beitrag zu mehr Teilhabe leisten. Sie beleuchtet kritisch aktuelle Überlegungen, Neurodiver­genz in Humankapital umzudeuten.</li> </ul><p>In der Rubrik „Perspektiven“ zeigen Praxisbeispiele, wie Schwerbehindertenvertretungen die Digitalisierung in Betrieben aktiv mitgestalten können. Außerdem fokussiert ein Beitrag die digitalen Barrieren in der Arbeitswelt und erläutert, ob der Ansatz Barrierefreiheit by De­sign (in etwa: umfassende Barrierefreiheit als Maßstab für die gesamte Entwicklung) Abhilfe schaffen könnte. Ein Kommentar geht auf die geplanten Änderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes ein.</p>
<p>Die Zeitschrift ist online kostenfrei abrufbar: <a href="https://www.bund-verlag.de/bundonline/modul/1726-139145/inhalt/1726-139146/zeitschrift/396-2296" title="Bund-Verlag.de; Aktuelle Ausgabe 2-2026, öffnet im neuen Fenster" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">DIAS Ausgabe 2/2026</a></p>
<p>(Quelle: Bund Verlag GmbH)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Thu, 09 Jul 2026 15:38:58 +0200</pubDate>
                        <title>ISL verliert Rechtsstreit gegen Bahn</title>
                        <link>https://www.dvfr.de/rehabilitation-und-teilhabe/meldungen-aus-der-reha-landschaft/detail/artikel/isl-verliert-rechtsstreit-gegen-bahn</link>
                        <description>Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. (ISL) hat den Rechtsstreit gegen die Deutsche Bahn (DB) verloren. Mit ihrer Klage wollte die Selbstvertretungsorganisation erreichen, dass Ein- und Ausstiegshilfen nach entsprechender Voranmeldung während des gesamten Zugbetriebs zur Verfügung gestellt werden.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Die ISL setzt sich nach eigenen Angaben seit März 2017 dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen zu allen Zeiten, zu denen Züge fahren, diese auch nutzen können. Da bislang keine barrierefreien Züge unterwegs seien, seien ersatzweise Hublifte als angemessene Vorkehrungen vorgesehen, heißt es in der Pressemitteilung der Interessenvertretung. Diese Lifte werden laut ISL aber nur in Abhängigkeit von den Dienstplänen der Bahn-Mitarbeitenden eingesetzt. Bundesbehörden müssten jedoch seit 2016 angemessene Vorkehrungen vorhalten. Deshalb sieht die ISL die DB in der Pflicht, ihren Service für Fahrgäste mit Behinderungen auszubauen.</p>
<p>Ein mehrjähriges Schlichtungsverfahren ging laut ISL-Geschäftsführerin Wiebke Schär im Dezember 2020 mit einem für die ISL positiven Schlichtungsvorschlag zu Ende. Dieser sei von der Gegenseite abgelehnt worden.</p>
<p>Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte die Klage im März 2026 u. a. wegen Unzulässigkeit schließlich ab, heißt es weiter in der Pressemitteilung. Auch die von der ISL beantragte Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sei abgelehnt worden. „Das bedeutet, dass wir als behinderte Fahrgäste weiterhin vom guten Willen der DB abhängig sind und nicht reisen können wie alle anderen auch“, kritisiert Schär.</p>
<p>(Quelle: Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Teilhabe und Inklusion</category>
                            
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                        <pubDate>Thu, 09 Jul 2026 11:03:38 +0200</pubDate>
                        <title>Beitrag E3-2026</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-e3-2026</link>
                        <description>Geschlechtsbezogene Bekleidungsregeln in der Reha-Wassertherapie – Diskriminierung nicht-binärer Personen, Anwendungsbereich des § 19 AGG und Grenzen der Rechtfertigung nach § 20 AGG – Anmerkung zu AG Brandenburg a. d. Havel, Grundurteil v. 6. Mai 2026 – 30 C 181/24</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>In diesem Beitrag befasst sich Dr. Jonas Jacob mit einer Entscheidung des Amtsgerichts Brandenburg a. d. Havel, in der um die Anwendung des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots (§ 19 AGG) und die Rechtfertigung von Benachteiligungen (§ 20 AGG) im Rahmen einer medizinischen Rehabilitation gestritten wurde. Anlass war die Klage einer Person, die als non-binärer Mensch ihre als weiblich wahrgenommene Brust während der Wassertherapie in einer stationären Rehabilitationseinrichtung nicht bedecken wollte. Die weitere Teilnahme an der Wassertherapie wurde daher verwehrt. Das AG Brandenburg a. d. Havel sah darin eine unmittelbare und nicht gerechtfertigte Benachteiligung wegen des Geschlechts und sprach der klagenden Person einen Entschädigungsanspruch gem. § 21 Abs. 2 AGG zu.</p>
<p>Jacob ordnet die Entscheidung ein und befasst sich mit den Fragen, ob § 19 AGG bei Leistungen zur stationären medizinischen Rehabilitation anwendbar ist, ob eine Benachteiligung wegen des „Geschlechts“ oder wegen der „sexuellen Identität“ vorlag, der Vergleichsgruppenbildung und der Darlegungs- und Substantiierungslast für Drittinteressen. Schließlich folgt eine kritische Auseinandersetzung mit der Rechtfertigung der Ungleichbehandlung nach § 20 Abs. 1 AGG.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>E: Recht der Dienste und Einrichtungen</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Thu, 09 Jul 2026 08:31:44 +0200</pubDate>
                        <title>Niedersachsen: 10-Punkte-Plan für mehr Inklusion im Arbeitsleben</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/niedersachsen-10-punkte-plan-fuer-mehr-inklusion-im-arbeitsleben</link>
                        <description>Das Land Niedersachsen hat Anfang Juli 2026 gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften und Verbänden einen Zehn-Punkte-Plan für mehr Inklusion im Arbeitsleben vorgestellt. Finanzielle Anreize für die Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, Netzwerkarbeit sowie verbesserte Information und Beratung sollen die berufliche Teilhabe von schwerbehinderten Menschen voranbringen.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>In Niedersachsen waren im Januar 2026 rund 15.660 Menschen mit einer Schwerbehinderung arbeitslos gemeldet. Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) belegen, dass nicht nur ihre Erwerbsbeteiligung niedriger ist als bei der Bevölkerung ohne Behinderungen, sondern sie trotz guter Qualifizierung auch häufiger und länger von Arbeitslosigkeit betroffen sind (BA, Arbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen 2024, April 2025).</p>
<p>Um künftig Barrieren abzubauen und passende Rahmenbedingungen für die Einstellung von Menschen mit Behinderungen zu fördern, haben sich wesentliche Akteure in Niedersachsen nun auf zehn Maßnahmen verständigt. Am „Runden Tisch“ sind dazu das Niedersächsische Arbeits- und Sozialministerium, die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, die Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der BA, das Integrationsamt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, der Niedersächsische Landkreistag (NLT), der Niedersächsische Städtetag (NST), die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e.V. (LAG FW), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Unternehmerverbände Niedersachsen e.V. (UVN) zusammengekommen.</p>
<p>Der größte Teil der erwerbstätigen Menschen mit Schwerbehinderung in Niedersachsen bedürfe keiner besonderen Unterstützungsmaßnahmen, heißt es einleitend in ihrem neuen 10-Punkte-Plan. In den Fällen, in denen behinderungsbedingte Einschränkungen spezielle Hilfen erforderlich machten, gebe es vielfältige Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmende. Oftmals seien diese Unterstützungsmöglichkeiten jedoch nicht ausreichend bekannt oder das Finden der richtigen Ansprechperson gestalte sich schwierig. Die Partnerinnen und Partner des Runden Tisches haben deshalb verschiedene Maßnahmen zur Information und Sensibilisierung herausgearbeitet, die einen Beitrag zu mehr Transparenz bei Förder- und Unterstützungsangeboten der verschiedenen Reha-Träger leisten.</p>
<h3><strong>„Niedersachsen als Vorreiter“</strong></h3>
<p>Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Annetraud Grote, betont: „Menschen mit Behinderungen gehören selbstverständlich in unsere Arbeitswelt. Wer Barrieren abbaut, gewinnt: Unternehmen und der öffentliche Dienst gewinnen engagierte Fachkräfte, unsere Gesellschaft gewinnt an Vielfalt, Gerechtigkeit und Zusammenhalt. Niedersachsen hat die Chance, Vorreiter für einen inklusiven Arbeitsmarkt zu werden – wirtschaftlich stark und sozial gerecht.“</p>
<p>Erreicht werden soll dies u. a. durch mehr Information und Beratung von Arbeitgebenden und schwerbehinderten Menschen. Dazu sollen alle Leistungsträger gemeinsam für Niedersachsen eine umfassende Übersicht zu den Beratungs-, Unterstützungs- und Förderangeboten erarbeiten und dabei auf digitale Barrierefreiheit achten. Das Niedersächsische Sozialministerium, die BA und das Integrationsamt erarbeiten zusammen mit den Unternehmerverbänden ein Faktenpapier, das die Vorurteile von Arbeitgebenden bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen entkräften und Transparenz schaffen soll. Die Partnerinnen und Partner des Runden Tisches setzen sich zudem für eine Ergänzung des SGB IX ein: Sie wollen erreichen, dass Kontaktdaten von Arbeitgebenden, die die Beschäftigungsquote nicht erfüllen, durch die BA oder das Integrationsamt an die EAA weitergegeben werden dürfen, um diese Daten für Beratungszwecke nutzen zu können.</p>
<p>Ein weiterer Punkt der Initiative gilt der regionalen Vernetzung: Unter Beteiligung der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA), der Integrationsfachdienste, des Integrationsamtes, der Jobcenter, der BA, der Arbeitgebenden und Kammern sowie sonstiger Partnerinnen und Partner sollen regelmäßige Arbeitstreffen und Austauschformate etabliert oder weiter verstetigt werden.</p>
<p>Zugleich zielt ein Teil der geplanten Maßnahmen auf eine finanzielle Unterstützung von Unternehmen bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ab. Diese kann auch dann schon greifen, wenn es sich lediglich um Praktikumsverhältnisse handelt, z.&nbsp;B. in Form einer „Praktikumsprämie“, da Berufspraktika oftmals der Einstieg in eine Beschäftigung bedeuten könnten.</p><ul> 	<li>Die Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der BA, das niedersächsische Sozialministerium und das Integrationsamt prüfen gemeinsam die Entwicklung eines neuen länderspezifischen Sonderprogramms „Job-Carving“, mit dem die Arbeitgebenden finanziell beim Job-Carving-Prozess unterstützt werden können. Mit dem Job-Carving, was so viel bedeutet wie „eine Arbeitsstelle schnitzen“, wird ein Arbeitsplatz nach Maß für einen schwerbehinderten Menschen gestaltet.</li> 	<li>Mit dem bis 31. Dezember 2025 befristeten Sonderprogramm des Landes wurden befristete sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse von bis zu sechs Monaten aus Mitteln der Ausgleichsabgabe mit einem Lohnkostenzuschuss von bis zu 100 Prozent gefördert. Dieses Programm soll nun fortgesetzt werden: „Durch die Unterstützung konnten Arbeitgebende Beschäftigte mit einer Schwerbehinderung ohne weitergehende finanzielle Verpflichtungen kennen lernen und sich von deren Qualitäten überzeugen.“ Die zur Verfügung stehenden Mittel wurden um 750.000 € auf insgesamt 3.000.000 € pro Jahr erhöht.</li> 	<li>Mit dem landeseigenen Arbeitsmarktprogramm „Arbeit ohne Hindernisse“ fördert das Land aus der Ausgleichsabgabe neue und unbefristete Beschäftigungsverhältnisse für schwerbehinderte Menschen durch einen degressiven Lohnkostenzuschuss von bis zu 70 % mit einer Gesamtsumme von bis zu 40.000 € bzw. bei Arbeitnehmenden über 55 Jahre von bis zu 80 % mit einer Gesamtsumme von bis zu 50.000 €. Diese Förderkonditionen sollen „unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen sowie der in den letzten Jahren erheblich gestiegenen Lohnkosten“ aktualisiert werden.</li> </ul><h3><strong>„Positive Erfahrungswerte nutzen“</strong></h3>
<p>Der Sozialverband SoVD in Niedersachsen begrüßt den 10-Punkte-Plan. Beim Maßnahmenkatalog fehlen dem größten Sozialverband in Niedersachsen allerdings zwei Dinge: eine bessere Verzahnung mit den Werkstätten für Menschen mit Behinderung und eine stärkere Nutzung des Know-hows kleiner Unternehmen. „Hier ist die Beschäftigungsquote der Menschen mit Behinderung in den zurückliegenden Jahren um 33 Prozent gestiegen – und dass ohne eine Verpflichtung. Hier gibt es also positive Erfahrungswerte, die wir dringend nutzen müssen“, fordert der SoVD-Vorstand. Außerdem müssten Werkstätten für Menschen mit Behinderung einen besseren Übergang in den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen. „Die Übergangsquote ist bislang viel zu gering“, sagt Kortylak und ergänzt: „Wichtig ist, dass die guten Vorschläge jetzt schnell angepackt werden und an manchen Stellen noch nachgebessert wird. Wir brauchen mehr Menschen mit Behinderung auf dem regulären Arbeitsmarkt.“</p>
<p><a href="https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/soziales_inklusion/inklusion_von_menschen_mit_behinderungen/inklusion-von-menschen-mit-behinderungen-171501.html" title="Zum 10-Punkte-Plan auf der Website des Niedersächsischen Sozialministeriums, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zum 10-Punkte-Plan des Landes Niedersachsen</a></p>
<p>(Quellen: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank, Sozialverband Deutschland – Landesverband Niedersachsen)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Politik</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Wed, 08 Jul 2026 13:39:45 +0200</pubDate>
                        <title>BMAS fördert Projekte für bessere politische Teilhabe</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/bmas-foerdert-projekte-fuer-bessere-politische-teilhabe</link>
                        <description>Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Förderung neuer Projekte aus dem Partizipationsfonds ausgeschrieben. Ziel der Förderung sind Projekte von bundesweit agierenden Organisationen von Menschen mit Behinderungen zur Stärkung der politischen Teilhabe. Im August finden zwei Antragsworkshops dazu statt.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Förderfähig sind&nbsp;Projekte von Verbänden und Organisationen mit einem Projektstart ab 1. Februar 2027 oder später. Dabei können z. B. folgende Maßnahmen gefördert werden:</p><ul> 	<li>Fortbildungen für in Selbstvertretungsorganisationen Tätige</li> 	<li>Förderung von potenziellen Nachwuchskräften und Jugendarbeit</li> 	<li>Kostenübernahme für behinderungsbedingte Nachteilsausgleiche für Veranstaltungsteilnahmen von ehrenamtlich Tätigen</li> 	<li>Assistenzleistungen bis zu 8.000 Euro pro Jahr</li> 	<li>Unterstützung des Erfahrungsaustauschs</li> 	<li>Erstellung von barrierefreien Informationsmaterialien und Medien</li> 	<li>Digitale Maßnahmen</li> </ul><p>Nicht förderfähig sind kommunale, regionale oder Sportprojekte.</p>
<h3>Antragsverfahren</h3>
<p>Anträge können ab dem 3. August 2026 über das Förderportal des BMAS bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) eingereicht werden.</p>
<p>Zur Unterstützung bietet die DRV KBS am 6. August und 27. August 2026 (jeweils 10.00 Uhr) <strong>Antragsworkshops</strong> an. Anmeldungen sind per E-Mail an <a href="mailto:partizipationsfonds@kbs.de" title="E-Mail Partizipationsfonds KBS, öffnet neues Fenster" class="mail">Partizipationsfonds@KBS.de</a> möglich.</p>
<p><strong>Antragsschluss ist der 17. September 2026, 15.59 Uhr.</strong></p>
<p><a href="https://www.foerderportal-bmas.de" title="Förderportal-BMAS.de; öffnet in neuem Fenster" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zum Förderportal BMAS</a></p>
<p><a href="https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/WUY2qTybGU0j7NNPhsP/content/WUY2qTybGU0j7NNPhsP/BAnz%20AT%2001.07.2026%20B2.pdf" title="Förderrichtlinie vom 3. Juni 2026 (PDF, 504 KB), Download im neuen Fenster" target="_blank" class="pdf" rel="noreferrer">Zur Förderrichtlinie</a></p>
<p>(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Politik</category>
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                                <category>Teilhabe und Inklusion</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Tue, 07 Jul 2026 15:42:41 +0200</pubDate>
                        <title>Informationen zum Thema Behinderung und Intersektionalität</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/informationen-zum-thema-behinderung-und-intersektionalitaet</link>
                        <description>Das Bochumer Zentrum für Disability Studies (BODYS) an der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe hat auf seiner Website weiterführende Literatur zum Stichwort „Intersektionalität“ zusammengestellt. Interessierte finden hier Dokumentationen ausgewählter Veranstaltungen, rechtliche Grundlagen, Artikel zum Thema und mehr.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p><em>„Intersektionalität ist ein Begriff aus der Wissenschaft, die sich mit Diskriminierung und Identität beschäftigt. Er drückt aus, dass soziale Kategorien wie Geschlecht, Ethnizität, Alter, Behinderung, ökonomischer Status sich in einer Person überschneiden und gleichzeitig zusammenwirken. So entstehen ganz besondere Formen von Diskriminierung und Ausgrenzung.“</em>&nbsp;</p>
<p>Diese Definition steht am Anfang der Themenseite, die sich im Folgenden in verschiedene Kategorien aufgliedert und dabei immer von einer Behinderung plus ein oder mehrere Merkmale ausgeht:<em>&nbsp;</em></p><ul> 	<li>Behinderung / Geschlecht</li> 	<li>Behinderung / Geschlecht / Alter / Migration</li> 	<li>Behinderung / Race, ethnische Herkunft</li> 	<li>Behinderung / Alter</li> 	<li>Behinderung / Migration, Flucht</li> </ul><p>BODYS ist ein Institut, das Disability Studies als theoretische Grundlage für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention versteht: „Ihre Implikationen für Theorie und Praxis, für die Behindertenhilfe und für die Gesellschaft insgesamt sind zentraler Forschungsgegenstand.“ Die Beachtung intersektionaler Fragen wird anhand von Strukturkategorien wie Klasse (Klassismus), Geschlecht (Sexismus), „Rasse“ (Rassismus) und Körper (Ableismus) untersucht.</p>
<p><a href="https://www.bodys-wissen.de/intersektionalitaet.html" title="Zur Website von BODYS, Unterseite Intersektionalität, öffnet in neuem Fenster" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zur Übersichtsseite „Intersektionalität“ des Bochumer Zentrums für Disability Studies</a></p>
<p>(Quelle: Bochumer Zentrum für Disability Studies)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Thu, 25 Jun 2026 14:08:16 +0200</pubDate>
                        <title>Im Podcast: Hilfsmittel für Kinder und Jugendliche mit besonderen Unterstützungsbedarfen</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/im-podcast-hilfsmittel-fuer-kinder-und-jugendliche-mit-besonderen-unterstuetzungsbedarfen</link>
                        <description>Verschiedene Podcasts haben die Hilfsmittelversorgung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Beeinträchtigungen in den Blick genommen. Dabei wird deutlich, dass gerade bei der Versorgung junger Menschen mit geeigneten Hilfsmitteln der Faktor Zeit eine wichtige Rolle spielt, um ihrer Entwicklung gerecht zu werden.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Die folgenden Podcast-Episoden greifen Erfahrungen, Standpunkte und Impulse aus der Perspektive der Selbsthilfe für eine (zukünftige) Versorgung mit Hilfsmitteln auf, erzählen aber auch von gesetzlichen Neuregelungen, die aus Sicht der Interviewten bereits heute eine Hilfe für betroffene Familien sein können.</p><ul> 	<li><strong>Podcast „Sinnklusion“, Folge: „Wie erhalten Familien mit Kindern mit Behinderung die Hilfsmittel, die sie wirklich brauchen?“, März 2026:</strong>&nbsp;<br> 	Dr. Carmen Lechleuthner, Ärztin und Mutter eines schwerstbehinderten Sohnes, startete eine Petition zur Verbesserung des Zugangs zur Hilfsmittelversorgung – mit Erfolg. Im Podcast „Sinnklusion“ eines Reha-Technik-Betriebes schildert sie ihre Geschichte und hat u. a. hilfreiche Hinweise für andere Eltern schwerstbehinderter Kinder parat: <a href="https://www.podcast.de/episode/701308002/wie-erhalten-familien-mit-kindern-mit-behinderung-die-hilfsmittel-die-sie-wirklich-brauchen" title="Podcast.de; Sinnklusion-Folge, öffnet neues Fenster" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zur Podcastfolge</a></li> </ul><ul> 	<li><strong>GesundheitsProfi-Podcast, Folge #031: „Wie blicken Sie auf die Hilfsmittelversorgung von Kindern, Christiana Hennemann?“, Oktober 2025:&nbsp;</strong><br> 	GesundheitsProfi ist ein Podcast für die Sanitätshausbranche und Hilfsmittellieferanten. Chefredakteur Tobias Kurtz hat mit der Geschäftsführerin der internationalen Fördergemeinschaft RehaKIND e. V., Christiana Hennemann, über die politische Arbeit von RehaKIND gesprochen, in der u. a. der Zugang zu Hilfsmitteln eine bedeutende Rolle spielt: <a href="https://gesundheitsprofi.de/podcast/wie-blicken-sie-auf-die-hilfsmittelversorgung-von-kindern-christiana-hennemann/" title="Gesundheitsprofi.de; Podcast-Folge RehaKIND, öffnet neues Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zur Podcastfolge</a></li> </ul><h3>Weitere Informationen</h3>
<p>Das Thema "Verbesserter Zugang zu Hilfsmitteln bei komplexen Behinderungen – Anspruch und Wirklichkeit" ist kürzlich in zwei Fachbeiträgen bei Reha-Recht.de aufgegriffen worden, ein Beitrag hat den Fokus auf der&nbsp;<a href="/fachbeitraege/beitrag/page?tx_news_pi1%5Bnews%5D=4861&amp;cHash=503fe453f14879e0f6952cf2c76e2c8f" title="Fachbeitrag A4-2026, öffnet im selben Fenster" target="_top" class="internal-link">Änderung der Hilfsmittel-Richtlinie (A4-2026)</a>, der zweite Beitrag befasst sich mit den&nbsp;<a href="/fachbeitraege/beitrag/page?tx_news_pi1%5Bnews%5D=4862&amp;cHash=9dc570f28543ceb2ff69725a1f070a69" title="Fachbeitrag A5-2026, öffnet im selben Fenster" target="_top" class="internal-link">Änderungen durch das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (A5-2026).&nbsp;</a></p>
<p>(Quellen: Schuchmann GmbH &amp; Co. KG/Sinnklusion; Sternefeld Medien GmbH/Gesundheitsprofi)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Sonstige Veröffentlichungen</category>
                            
                        
                        
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                        <guid isPermaLink="false">news-4879</guid>
                        <pubDate>Thu, 25 Jun 2026 13:49:28 +0200</pubDate>
                        <title>Verbände: Reformpläne sollten Rechte und Leistungsansprüche von Menschen mit Behinderungen wahren</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/verbaende-reformplaene-sollten-rechte-und-leistungsansprueche-von-menschen-mit-behinderungen-wahren</link>
                        <description>Vor dem Treffen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten bei Bundeskanzler Friedrich Merz am 25. Juni 2026 haben mehrere Verbände und Organisationen erneut davor gewarnt, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen im Zuge der anstehenden Sozialstaatsreformen zu verschlechtern.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm), seine Landesverbände und Gremien haben unter dem Titel „Menschen mit Behinderung und ihre Familien bei aktuellen Reformvorhaben berücksichtigen!“ eine gemeinsame Erklärung verabschiedet. Darin betont der Verband, dass nicht nur Einzelpersonen, sondern die gesamte Gesellschaft von Investitionen in Teilhabe, Barrierefreiheit, Assistenz und Gesundheit profitiere.</p>
<p>Die notwendige Suche nach finanzieller Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme dürfe nicht dazu führen, dass die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und ihren Familien aus dem Blick gerate. Viele Angehörige leisteten seit vielen Jahren Pflege, Betreuung, Begleitung und Assistenz. Damit entlasteten sie die sozialen Sicherungssysteme in erheblichem Umfang, heißt es in der Erklärung. „Reformen müssen diese Leistungen anerkennen und stärken.“</p>
<p>Sozialpolitische Reformen müssten die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), das Bundesteilhabegesetz und den Artikel 3 des Grundgesetzes konsequent berücksichtigen. Es sei falsch, Menschen mit Behinderungen auf Pflegebedürftigkeit zu reduzieren. Ihre gleichberechtigte Teilhabe in einer inklusiven Gesellschaft müsse das Ziel sein, fordert der bvkm.</p>
<p>Die Vorgaben, die sich aus der Umsetzung der UN-Kinderrechts- und der UN-BRK ergeben, „dürfen bei den anstehenden Sozialstaatsreformen nicht zur Verhandlungsmasse werden“, erklärt Michael Windfuhr, Stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, in einer Pressemitteilung. Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe dürften nicht nur als Kostenfaktoren verstanden werden. „Sie sind die Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen.“ Die dafür nötigen Investitionen zahlten sich auf lange Sicht auch finanziell aus.</p>
<h3>Ulla Schmidt: Kommunale Haushalte nicht durch das Kürzen von Sozialleistungen sanieren</h3>
<p>Deutliche Worte findet die frühere Bundesministerin und heutige Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, im Namen der fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung: „Menschen mit Behinderung sind kein Einsparpotential. Wer an ihnen kürzen will, missachtet die Menschenrechte und verkennt die dramatische Lage der Kommunen. Ihre Haushalte können nicht über das Kürzen von Sozialleistungen saniert werden.“ Auch Schmidt erinnert an die staatlichen Verpflichtungen, die Deutschland vor 17 Jahren mit der Ratifizierung der UN-BRK eingegangen ist.</p>
<p>Einsparmöglichkeiten sehen die Fachverbände zuallererst im Bürokratieabbau. Es sei vor allem der „immer größer werdende Verwaltungsaufwand“, der bei der Eingliederungshilfe die Kosten in die Höhe treibe.</p>
<p><a href="https://bvkm.de/ratgeber/frankfurter-erklaerung/" title="bvkm.de; Ratgeber; Frankfurter Erklärung, öffnet in neuem Reiter" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zur Erklärung des bvkm</a></p>
<p>(Quellen: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen, Deutsches Institut für Menschenrechte, Fachverbände für Menschen mit Behinderung)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                                <category>Teilhabe und Inklusion</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Thu, 25 Jun 2026 11:34:11 +0200</pubDate>
                        <title>Beitrag A6-2026</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-a6-2026</link>
                        <description>Gesundheitliche Eignung als berufliche Zugangsvoraussetzung im Lichte des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG – Anmerkung zu BVerwG, Urteil vom 6. November 2025 – 3 C 17.23</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Für die Ausübung des Arztberufs ist die Erteilung einer Approbation eine wesentliche Bedingung. Dabei wird unter anderem vorausgesetzt, dass die antragstellende Person in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs nicht ungeeignet ist. Anna-Miria Fuerst stellt in diesem Beitrag ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vor, dem die Frage zugrunde lag, ob beim Kläger mit Sehbehinderung eine solche gesundheitliche Eignung nicht vorlag und ihm daher die Approbation zurecht nicht erteilt wurde. Sie ordnet die Entscheidung in die vorhergehende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur gesundheitlichen Eignung bei Approbationserteilung ein, arbeitet Kritikpunkte heraus und befasst sich mit der Frage, welche weiteren Auswirkungen mit dem Urteil einhergehen.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>A: Sozialrecht</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Wed, 24 Jun 2026 12:39:10 +0200</pubDate>
                        <title>Schlichtungsstelle BGG verzeichnet erneute Zunahme bei Anträgen</title>
                        <link>https://www.dvfr.de/rehabilitation-und-teilhabe/meldungen-aus-der-reha-landschaft/detail/artikel/schlichtungsstelle-bgg-verzeichnet-erneute-zunahme-bei-antraegen</link>
                        <description>Aus dem 9. Jahresbericht der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Schlichtungsstelle BGG) geht hervor, dass die Anzahl der Schlichtungsanträge erneut gestiegen ist: von 330 Anträgen im Jahr 2024 auf 436 Anträge im Jahr 2025.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Die Schlichtungsstelle BGG unterstützt Menschen mit Behinderungen dabei, sich in Konflikten, vor allem mit öffentlichen Stellen des Bundes, außergerichtlich zu einigen. Insgesamt hat sie seit ihrer Einrichtung 2016 nach eigenen Angaben mehr als 2.150 Anträge bearbeitet.</p>
<p>Im Jahr 2025 wurde die Schlichtungsstelle BGG 436 Mal in Anspruch genommen. Die Themenfelder umfassten erneut in großem Umfang das „Benachteiligungsverbot / angemessene Vorkehrungen“ (48 %), das Thema „Assistenzhunde“ (17 %) und die „Barrierefreie Informationstechnik“ (10 %). Weitere Themenbereiche waren das „Recht auf Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen“, die „physische Barrierefreiheit“, die „Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken“ und „Fragen der Verständlichkeit oder der Leichten Sprache“. 14 % der Anträge betrafen Themen wie Asylanträge oder Arzthaftungsfälle, die nicht in die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle fielen.</p>
<p>Am 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten – seitdem ist die Schlichtungsstelle auch für die Schlichtung bei Verletzung von Rechten nach diesem Gesetz zuständig. Mit 4 % der Anträge nach dem BSFG schlug sich der neue Aufgabenbereich laut Jahresbericht noch nicht bemerkbar in den Antragszahlen nieder. In 71 % der abgeschlossenen Verfahren sei eine gütliche Einigung erzielt worden, heißt es weiter.</p>
<h3>Jürgen Dusel: Schlichtungsstelle BGG wird mehr denn je gebraucht</h3>
<p>„Die Schlichtungsstelle BGG wird mehr denn je gebraucht, das zeigt dieser Bericht deutlich. Sie entlastet auch die Gerichte. Umso mehr begrüße ich es, dass die Schlichtungsstelle BGG nun auch bei Konflikten zur digitalen Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen privater Marktteilnehmer tätig werden kann“, wird Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, in der Pressemitteilung zum Jahresbericht zitiert. Er äußerte zudem die Hoffnung, „dass wir dieses Jahr auch endlich zu einer umfassenden gesetzlichen Verpflichtung privater Anbieter zur Barrierefreiheit durch ein besseres BGG kommen“.</p>
<p>Die Schlichtungsstelle BGG plant dem Bericht zufolge, künftig ein barrierefreies digitales System zur Antragsbearbeitung einzusetzen. Damit soll der Verwaltungsaufwand möglichst begrenzt werden. Alle bisherigen barrierefreien Formate (z. B. Brief, Niederschrift, Antrag in Leichter Sprache, Antrag mittels Nutzung der Deutschen Gebärdensprache) und die Unterstützung durch die Geschäftsstelle sollen weiterhin angeboten werden.</p>
<p><a href="https://www.schlichtungsstelle-bgg.de/Webs/SchliBGG/DE/AS/service/jahresberichte/jahresberichte-node.html" title="schlichtungsstelle-bgg.de; Jahresberichte, öffnet in neuem Reiter" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zum Jahresbericht 2025 der Schlichtungsstelle BGG</a></p>
<p>(Quelle: Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft</category>
                            
                                <category>Daten, Fakten, Statistiken</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
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                        <pubDate>Tue, 23 Jun 2026 10:51:38 +0200</pubDate>
                        <title>DIMR: Menschen mit Behinderungen werden immer noch nicht ausreichend vor Gewalt geschützt</title>
                        <link>https://www.dvfr.de/rehabilitation-und-teilhabe/meldungen-aus-der-reha-landschaft/detail/artikel/dimr-menschen-mit-behinderungen-werden-immer-noch-nicht-ausreichend-vor-gewalt-geschuetzt</link>
                        <description>Die Politik muss Menschen mit Behinderungen besser vor Gewalt schützen: Diese Forderung erhebt die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) auf Basis aktueller Studien. Die Monitoring-Stelle fasst die empirischen Daten auf einer neuen Themenseite auf der Website des DIMR zusammen und ordnet sie menschenrechtlich ein.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Die Studien zeigen demnach, dass ein Großteil der Menschen mit Behinderungen im persönlichen Lebens- oder Arbeitsumfeld schon einmal Gewalt erfahren hat. So hätten nicht nur mehr als 80 Prozent der ambulant unterstützten Menschen, sondern auch drei Viertel der in Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe lebenden Menschen mindestens einmal in ihrem Erwachsenenleben Gewalt erfahren. Unter Beschäftigten in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) erlebten 26 Prozent sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – fast dreimal so häufig wie Beschäftigte in der Durchschnittsbevölkerung.</p>
<p>Grundlage für die aktuellen Einschätzungen des DIMR sind zwei Studien, die im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des damaligen Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführt wurden. Ihr zentrales Ergebnis: Die Gewaltbetroffenheit bleibe hoch, die Zahlen hätten sich seit der letzten vergleichbaren Erhebung aus dem Jahr 2012 nicht verbessert. Mit Verweis auf eine weitere Studie legt das DIMR dar, dass es in vielen europäischen Ländern an unabhängigen Beschwerde- und Überwachungsmechanismen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen mangele.</p>
<p>Neben den Studienergebnissen bietet die neue Themenseite Informationen zu folgenden Themenfeldern:</p><ul> 	<li>Gewaltbetroffenheit</li> 	<li>Gewaltschutzkonzepte</li> 	<li>Partizipation und Empowerment</li> 	<li>Intervention und Opferschutz</li> 	<li>Unabhängige Überwachung</li> 	<li>Vielversprechende Praxisbeispiele aus Europa</li> </ul><p>Informationen zum Thema Gewaltschutz werden auch in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt.</p>
<p><a href="https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/rechte-von-menschen-mit-behinderungen/gewalt-gegen-menschen-mit-behinderungen-aktuelle-daten-und-handlungserfordernisse" title="institut-fuer-menschenrechte.de; Themen; Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen, öffnet in neuem Reiter" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Gewaltschutz auf der Website des DIMR: Zur Themenseite</a></p>
<p>(Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Teilhabe und Inklusion</category>
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
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                        <pubDate>Tue, 23 Jun 2026 10:42:39 +0200</pubDate>
                        <title>Online-Diskussion: Der Hund als Hilfsmittel und Assistent – Beschaffung und Nutzung eines Assistenzhundes aus rechtlicher Sicht</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/online-diskussion-der-hund-als-hilfsmittel-und-assistent-beschaffung-und-nutzung-eines-assistenzhundes-aus-rechtlicher-sicht</link>
                        <description>Assistenzhunde sind für viele Menschen mit Behinderungen unverzichtbare Begleiter im Alltag. Sie sind speziell ausgebildet, um Menschen mit Sinnes- oder motori­schen Beeinträchtigungen, mit Diabetes oder Asthma zu unterstützen. Doch wie ist der Weg zum eigenen Assistenzhund und welche Herausforderungen bestehen? Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) und die Universität Kassel laden vom 23. Juni bis zum 14. Juli 2026 alle fachlich und persönlich Interessierten ein, sich online mit einem Team aus Expertinnen und Experten über rechtliche und praktische Fragen u. a. zur Förderung und Anerkennung eines Assistenzhundes auszutauschen.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Für Menschen mit Behinderungen können Assistenzhunde eine wichtige Rolle bei der Ver­wirklichung eines selbstbestimmten und selbstständigen Lebens spielen. Hier können sich für die Betroffenen zwei grundlegende Fragen stellen: Erstens: Werden die Kosten für Anschaffung und Unterhalt eines Assistenzhundes übernommen? Zweitens: Dürfen Menschen ihren Assistenzhund überallhin mitnehmen, oder kann ihnen der Zutritt etwa zu einer Arztpraxis oder zum Arbeitsplatz verweigert werden? Die Online-Diskussion nimmt aktuelle Herausforderungen, Unklarheiten und Problemlagen in den Blick. Berücksichtigt werden dabei insbesondere jüngste Entwicklungen in Rechtsprechung, Verwaltung und Gesetzgebung. Dazu zählen etwa die neuen Regelungen zur Zertifizierung von Assistenz­hunden im geänderten Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Unter Beteiligung von Expertinnen und Experten befasst sich die Online-Diskussion u. a. mit folgenden Themen:</p><ul> 	<li>Wie erhalten Menschen mit Behinderungen einen Blindenhund oder Assistenzhund?</li> 	<li>Wie und von wem werden Assistenzhunde ausgebildet? Welche Aufgaben übernehmen sie und wie grenzen sie sich zu Therapiehunden ab?</li> 	<li>Unter welchen Voraussetzungen finanzieren Rehabilitationsträger Assistenzhunde als Hilfsmittel? Welche Kosten werden abgedeckt?</li> 	<li>Entfalten die Zutrittsrechte für Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften nach dem BGG ihre angedachte Wirkung? Was beeinträchtigt ihre Umsetzung?</li> 	<li>Welche Rechte haben Mensch-Assistenzhunde-Gemeinschaften im Arbeitsleben? Was kann getan werden, damit die Teilhabe am Arbeitsleben nicht an der Assistenzhund-Nutzung scheitert?</li> </ul><p>Alle Interessierten sind herzlich zum Austausch im interaktiven Forum „Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht“ (FMA) eingeladen. Die Federführung liegt bei den Projektpartnern an der Universität Kassel, unter der Leitung von Prof. Dr. Felix Welti. Die Diskussion ist Teil des Projekts „<a href="/vinka">Mit Vielfalt zum inklusiven Arbeitsmarkt – Aufgaben für das Reha- und Teilhaberecht</a>“ (VinkA), das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird.</p>
<p><strong><a href="https://fma.reha-recht.de/index.php?board/224-der-hund-als-hilfsmittel-und-assistent/" title="FMA.Reha-Recht.de; Diskussion Assistenzhunde; öffnet neues Fenster" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zur Diskussion</a></strong></p>
<p><strong><a href="http://example.comfileadmin/user_upload/RehaRecht/Intern/Pressemitteilung/2026/2025-06-23_PM_FMA_Assistenzhund_bf.pdf" title="Pressemitteilung Online-Diskussion Assistenzhunde (PDF, 114 KB), öffnet neues Fenster." class="pdf" target="_blank">Die Pressemitteilung als PDF zum Download</a></strong></p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Sonstige Veröffentlichungen</category>
                            
                                <category>Aus der DVfR</category>
                            
                        
                        
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                        <guid isPermaLink="false">news-4873</guid>
                        <pubDate>Tue, 23 Jun 2026 10:02:50 +0200</pubDate>
                        <title>Der Hund als Hilfsmittel und Assistent: Beschaffung und Nutzung eines Assistenzhundes aus rechtlicher Sicht</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/diskussionen/fragen-meinungen-antworten/artikel/der-hund-als-hilfsmittel-und-assistent</link>
                        <description>Assistenzhunde sind für viele Menschen mit Behinderungen unverzichtbare Begleiter im Alltag. Sie sind speziell ausgebildet, um Menschen mit Sinnes- oder motori­schen Beeinträchtigungen, mit Diabetes oder Asthma zu unterstützen. Doch wie ist der Weg zum eigenen Assistenzhund und welche Herausforderungen bestehen? Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) und die Universität Kassel laden vom 23. Juni bis zum 14. Juli 2026 alle fachlich und persönlich Interessierten ein, sich online mit einem Team aus Expertinnen und Experten über rechtliche und praktische Fragen u. a. zur Förderung und Anerkennung eines Assistenzhundes auszutauschen.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Für Menschen mit Behinderungen können Assistenzhunde eine wichtige Rolle bei der Ver­wirklichung eines selbstbestimmten und selbstständigen Lebens spielen. Hier können sich für die Betroffenen zwei grundlegende Fragen stellen: Erstens: Werden die Kosten für Anschaffung und Unterhalt eines Assistenzhundes übernommen? Zweitens: Dürfen Menschen ihren Assistenzhund überallhin mitnehmen, oder kann ihnen der Zutritt etwa zu einer Arztpraxis oder zum Arbeitsplatz verweigert werden? Die Online-Diskussion nimmt unter Begleitung von Expertinnen und Experten aktuelle Herausforderungen, Unklarheiten und Problemlagen in den Blick. Berücksichtigt werden dabei insbesondere jüngste Entwicklungen in Rechtsprechung, Verwaltung und Gesetzgebung. Dazu zählen etwa die neuen Regelungen zur Zertifizierung von Assistenz­hunden im geänderten Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).&nbsp;</p>
<p>Die Diskussion findet im Forum "Fragen-Meinungen-Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht (FMA)" statt: <strong><a href="https://fma.reha-recht.de/index.php?board/224-der-hund-als-hilfsmittel-und-assistent/" title="FMA.Reha-Recht.de; Diskussion Assistenzhund, öffnet neues Fenster" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer"><strong>Zum Online-Forum</strong></a></strong></p>
<p>Wesentliche Aspekte aus dem Diskussionsverlauf werden im Anschluss zusammengefasst und als Fachbeitrag bei Reha-Recht.de veröffentlicht.</p>
<p>Die Diskussion erfolgte im Rahmen des Projekts&nbsp;Mit Vielfalt zum inklusiven Arbeitsmarkt – Aufgaben für das Reha- und Teilhaberecht“ <a href="/vinka" title="Projektseite VinkA, öffnet neues Fenster" target="_blank" class="internal-link">(VinkA)</a>, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird.</p>
<hr>
<h3>Pressemitteilung</h3>
<p><a href="http://example.comfileadmin/user_upload/RehaRecht/Intern/Pressemitteilung/2026/2025-06-23_PM_FMA_Assistenzhund_bf.pdf" title="Pressemitteilung Online-Diskussion Assistenzhunde (PDF, 114 KB), öffnet neues Fenster." class="pdf" target="_blank">Der Hund als Hilfsmittel und Assistent (23.06.2026)</a></p>
<hr>
<h3>Das Online-Forum</h3>
<p><em>Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht</em> ist ein interaktives Angebot, angegliedert an&nbsp;Reha-Recht.de. Das Forum für unsere Diskussionen ist unter&nbsp;<a href="https://fma.reha-recht.de/" title="FMA.Reha-Recht.de, Online-Forum öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">https://fma.reha-recht.de</a>&nbsp;zu finden. Es ist für alle Interessenten offen. Für eine aktive Beteiligung ist ein Benutzerkonto erforderlich, bei der Einrichtung (Registrierung) helfen wir gerne. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an&nbsp;<a href="mailto:info@reha-recht.de" title="Kontakt zur DVfR, öffnet im Mailprogramm." class="mail">info@reha-recht.de</a>.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Diskussionen</category>
                            
                                <category>Diskussionsthema</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
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                        <pubDate>Fri, 19 Jun 2026 13:11:42 +0200</pubDate>
                        <title>Fachtagung: Erste praktische Erfahrungen mit dem SGB XIV</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/fachtagung-erste-praktische-erfahrungen-mit-dem-sgb-xiv</link>
                        <description>In Magdeburg fand am 10. Juni 2026 im Landgericht die Fachtagung „Erste praktische Erfahrungen mit dem SGB XIV“ statt. Mehr als 80 Personen nahmen an der Veranstaltung teil, die vom Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt zusammen mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ausgerichtet wurde.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Die Tagung stand insbesondere im Zusammenhang mit dem Anschlagsgeschehen auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt 2024. Dabei ging es um Erfahrungen mit den neuen Regelungen des Sozialen Entschädigungsrechts im Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV), das in wesentlichen Teilen Anfang 2024 in Kraft getreten ist. Im Fokus standen die Sicht der Wissenschaft sowie der Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender auf die Opferentschädigung bei Gewalttaten.</p>
<p>In Vorträgen und Beiträgen wurden das neue Soziale Entschädigungsrecht, seine Funktionsweise und Umsetzung sowie seine Schnittstellen zu anderen Bereichen des Sozialrechts aus ganz unterschiedlichen Perspektiven mit landesspezifischen Bezügen dargestellt, bewertet und im Teilnehmerkreis diskutiert. Durch die Veranstaltung führten Frau Prof. Dr. Nebe, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, und Herr Dr. Kasten, Präsident des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt. Im Mittelpunkt standen Neuerungen durch das SGB XIV, die der Situation und den Bedürfnissen von Gewalttatbetroffenen besser gerecht werden sollen.</p>
<h3>Veranstaltungsprogramm</h3>
<p>11:00 Uhr &nbsp;&nbsp;&nbsp; <strong>Begrüßung und Grußwort Franziska Weidinger</strong></p>
<p>11:10 Uhr &nbsp;&nbsp;&nbsp; <strong>Einleitung Prof. Dr. Katja Nebe</strong>, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und <strong>Dr. Hartwig Kasten</strong>, Präsident LSG Sachsen-Anhalt&nbsp;</p>
<p>11:15 Uhr &nbsp;&nbsp;&nbsp; <strong>Vortrag</strong> <strong>AkadR a. Z. Dr. Anna-Lena Hollo</strong>, Leibniz Universität Hannover und Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg:&nbsp;Grundlagen, Veränderungen und Funktionsweise des Sozialen Entschädigungsrechts sowie erste Bewertungen des SGB XIV</p>
<p>11:45 Uhr&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <strong>Vortrag Dr. Christian Weber</strong>, Referatsleiter Soziales Entschädigungsrecht im Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit Sachsen-Anhalt:&nbsp;<a href="http://example.comfileadmin/user_upload/RehaRecht/Infothek/Sonstige_Ver%C3%B6ffentlichungen/2026/Vortrag_Christian_Weber_Praktische_Umsetzung_SGB_XIV_bf.pdf" title="Vortrag Weber (PDF, 425 KB, bf), öffnet neues Fenster" class="pdf" target="_blank">Praktische Umsetzung des SBG XIV </a>(u. a. Schnelle Hilfen und Vorzeitige Leistungen); Relevante Fallkonstellationen und Harmonisierungsbedarf SGB XIV und SGB VII im Rahmen der Krankenbehandlung</p>
<p>12:15 Uhr&nbsp; &nbsp;&nbsp; <strong>Beitrag</strong> <strong>Katrin Süsmuth</strong>, Unfallkasse Sachsen-Anhalt: <a href="http://example.comfileadmin/user_upload/RehaRecht/Infothek/Sonstige_Ver%C3%B6ffentlichungen/2026/Vortrag_Katrin_S%C3%BCsmuth_10.06.2026-bf.pdf" title="Vortrag Süsmuth (PDF, 1,7 MB, bf), öffnet neues Fenster." class="pdf" target="_blank">Perspektive der Unfallkasse Sachsen-Anhalt zum SGB XIV</a></p>
<p>12:30 Uhr &nbsp;&nbsp;&nbsp; <strong>Beitrag Dr. Gabriele Theren</strong>, Landesopferbeauftragte Sachsen-Anhalt: Perspektive der Landesopferbeauftragten zum SGB XIV</p>
<p>12.45 Uhr &nbsp;&nbsp;&nbsp; <strong>Beitrag Dr. med. Carolin Richter</strong>, Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg, Institut für Rechtsmedizin: <a href="http://example.comfileadmin/user_upload/RehaRecht/Infothek/Sonstige_Ver%C3%B6ffentlichungen/2026/Vortrag_Richter_SGB_XIV_und_Forensik-bf.pdf" title="Vortrag Richter (PDF, 438 KB, bf), öffnet neues Fenster" class="pdf" target="_blank">Rechtsmedizinische Begutachtung</a> Beitrag zur Opferperspektive</p>
<p>13:00 - 13:45 Uhr&nbsp;&nbsp;&nbsp;<em>Mittagspause und Imbiss</em></p>
<p>13:45 Uhr: &nbsp;&nbsp; <strong>Beitrag Nadine Mahnecke-Windhövel</strong>, Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer: <a href="http://example.comfileadmin/user_upload/RehaRecht/Infothek/Sonstige_Ver%C3%B6ffentlichungen/2026/Vortrag_Mahnecke-Windh%C3%B6vel-SGB-XIV_Sicht_OPK_bf.pdf" title="Vortrag Mahnecke-Windhövel (PDF, 423 KB, bf), öffnet neues Fenster" class="pdf" target="_blank">SGB XIV aus der Sicht der OPK</a> Praxisbericht u. a. zur Supervision für behandelnde Professionen</p>
<p>14:00 Uhr&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <strong>Vortrag Dr. Hartwig Kasten</strong>: <a href="http://example.comfileadmin/user_upload/RehaRecht/Infothek/Sonstige_Ver%C3%B6ffentlichungen/2026/Vortrag_Hartwig_Kasten_Fachtag_MD_10-06-2026_bf.pdf" title="Vortrag Kasten (PDF, 271 KB, bf), öffnet neues Fenster" class="pdf" target="_blank">Zum Anspruch auf Übernahme der Kosten der Ausbildung zum PTBS-Assistenzhund</a> am Beispiel des Beschlusses des LSG Sachsen-Anhalt vom 9.3.2026 (Az.: L 8 SO 32/25 B ER)</p>
<p>14:30 Uhr&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <strong>Vortrag PD Dr. Sebastian Bretthauer</strong>, Universität Köln: <a href="http://example.comfileadmin/user_upload/RehaRecht/Infothek/Sonstige_Ver%C3%B6ffentlichungen/2026/Vortrag_Bretthauer_SGB_XIV_und_Datenschutz.pdf" title="Vortrag Bretthauer (PDF, 1,37 MB, bf), öffnet neues Fenster" class="pdf" target="_blank">Datenschutz im Sozialen Entschädigungsrecht – Vom SGB XIV zum Bundesopferbeauftragtengesetz</a></p>
<p>15:00 Uhr &nbsp;&nbsp;&nbsp; <strong>Vortrag Prof. Dr. Katja Nebe</strong>: <a href="http://example.comfileadmin/user_upload/RehaRecht/Infothek/Sonstige_Ver%C3%B6ffentlichungen/2026/Vortrag_Nebe_SGB_XIV_und_Teilhabeleistungen.pdf" title="Vortrag Nebe (PDF, 785 KB, nicht bf), öffnet neues Fenster" class="pdf" target="_blank">Wissenschaftliche Sicht auf das SGB XIV, insb. bzgl. Schnittstellen zum SGB IX</a> (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen)&nbsp;</p>
<p>15:30 Uhr &nbsp;&nbsp;&nbsp; <strong>Podiumsdiskussion</strong> mit den Vortragenden</p>
<p>16:15 Uhr &nbsp;&nbsp;&nbsp; <strong>Zusammenfassung und Schlussfolgerungen</strong> durch <strong>Vertreter des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt</strong> sowie <strong>Fragen aus dem Publikum</strong> und <strong>abschließende Worte</strong>&nbsp;</p>
<p><em>Die Präsentationen sind weitgehend barrierefrei, sie werden sukzessive bearbeitet und ergänzt.</em></p>
<p>Zum Veranstaltungsbericht des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt: <a href="https://mj.sachsen-anhalt.de/aktuelles/save-the-date" title="MJ.Sachsen-Anhalt.de; Pressemitteilung 17.06.2026, öffnet neues Fenster" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Soziales Entschädigungsrecht im Blick – Fachtagung am 10. Juni 2026 in Magdeburg</a></p>
<p>(Quellen: Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Sonstige Veröffentlichungen</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Tue, 16 Jun 2026 14:46:53 +0200</pubDate>
                        <title>Beitrag B1-2026</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-b1-2026</link>
                        <description>Benachteiligungsschutz durch Prävention: Die Notwendigkeit des § 167 Abs. 1 SGB IX in der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG – zugleich Anmerkung zu ArbG Köln vom 19.11.2025, 18 Ca 6344/24</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Das ArbG Köln entschied mit Urteil vom 19.11.2025 (18 Ca 6344/24), dass die Kündigung eines einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellten Beschäftigten in der sechsmonatigen Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG wirksam ist, obwohl der Arbeitgeber kein Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX eingeleitet hatte. Zugleich betont das Gericht abweichend vom BAG, dass diese Pflicht zur Durchführung eines Präventionsverfahrens auch in der Wartezeit besteht, da es der frühzeitigen Sicherung des Arbeitsverhältnisses dient und nicht auf Fälle des Kündigungsschutzes beschränkt ist.</p>
<p>Die Autorin Dr. Cathleen Rabe-Rosendahl untersucht vor diesem Hintergrund die Problematik, dass das Unterlassen angemessener Vorkehrungen zwar zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen kann, die betroffene (schwer-)behinderte Person im Prozess aber darlegen muss, welche Vorkehrung eine behinderungsgerechte Weiterbeschäftigung ermöglichen hätte können. Dabei unterstreicht die Autorin die Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung, die auch das Recht umfassen, vom Arbeitgeber die Einleitung eines Suchverfahrens nach angemessenen Vorkehrungen zu verlangen.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>B: Arbeitsrecht</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Mon, 15 Jun 2026 11:37:24 +0200</pubDate>
                        <title>Empfehlungspapier zur Eingliederungshilfe und Vorschläge zur Reform des Sozialstaats veröffentlicht</title>
                        <link>https://www.dvfr.de/rehabilitation-und-teilhabe/meldungen-aus-der-reha-landschaft/detail/artikel/empfehlungspapier-zur-eingliederungshilfe-und-vorschlaege-zur-reform-des-sozialstaats-veroeffentlicht</link>
                        <description>Zum Abschluss des Dialogprozesses Eingliederungshilfe hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein Empfehlungspapier veröffentlicht. Die darin vorgeschlagenen Maßnahmen in den vier Themenfeldern Leistungen, Verwaltungsverfahren, Vertragsrecht und Steuerung sollen zeitnah umgesetzt werden. Der Paritätische Gesamtverband hat in seinem Papier 37 konkrete Maßnahmen zur Reform des Sozialstaats, darunter auch mehrere Vorschläge für den Bereich der Eingliederungshilfe, publiziert.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Die Eingliederungshilfe sei eine zentrale und unverzichtbare Leistung zur Verwirklichung gleichberechtigter Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, heißt es im Einleitungssatz des Empfehlungspapiers. Die Leistungsberechtigten sollen befähigt werden, ihr Leben möglichst selbstbestimmt planen und führen zu können. Zugleich stehe die Eingliederungshilfe vor erheblichen fachlichen, organisatorischen und finanziellen Herausforderungen. Als Beispiele für diese Herausforderungen werden u. a. wachsende und komplexere Bedarfe, steigende Personal- und Sachkosten und die Umsetzung der durch das Bundesteilhabegesetz reformierten Regelungen genannt.</p>
<p>Im September 2025 haben das BMAS, die Länder und der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städtetag und die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) einen Dialogprozess zur Eingliederungshilfe angestoßen. Entsprechend des im aktuellen Koalitionsvertrag formulierten Auftrags konzentrierte sich dieser Prozess auf Vereinfachungsmöglichkeiten, Chancen für Bürokratieabbau und Vorschläge für eine effizientere Leistungserbringung in der Eingliederungshilfe.</p>
<p>Im Dialogprozess Eingliederungshilfe wurden Empfehlungen in den Bereichen Leistungen, Verwaltungsverfahren/Gesamtplanverfahren/Bedarfsermittlung, Vertragsrecht und Steuerung erarbeitet und zum Abschluss der Beratungen in einem Empfehlungspapier veröffentlicht. Das 17-seitige Papier listet auch die Themen auf, zu denen im Laufe der Diskussion keine Einigungen erzielt wurden.</p>
<h3>Der Paritätische: Sozialräumliche Inklusions-Angebote können Ausgaben senken</h3>
<p>Der Paritätische Gesamtverband hat am gleichen Tag wie das BMAS seine „Vorschläge zur Entbürokratisierung und für nachhaltige Kostensenkungen“ zur Reform des Sozialstaats veröffentlicht. Darin erkennt der Verband den „grundsätzlichen Reformbedarf“ an. Er gibt jedoch zu bedenken, dass einige der kursierenden Vorschläge zwar kurzfristig Einsparungen versprechen, mittelfristig aber erhebliche Folgekosten verursachen und soziale Problemlagen verschärfen können.</p>
<p>Im Bereich der Eingliederungshilfe zeigt der Paritätische in seiner Veröffentlichung am Beispiel Berlins auf, dass ein großer Teil der Mehrausgaben in der Eingliederungshilfe in Verwaltungsstrukturen fließt und nicht bei den Menschen ankommt. Großes Potenzial zur Ausgabenreduzierung sieht der Verband u. a. in der Förderung von flächendeckenden, sozialräumlichen Inklusions-Angeboten. Seine Begründung: Wenn Infrastrukturen für alle Menschen zugänglich sind, braucht es seltener individuelle Unterstützung, um Barrieren auszugleichen.</p>
<p><a href="https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2026/abschluss-des-dialogprozesses-eingliederungshilfe.html" title="bmas.de; Presse; Meldungen; Abschluss des Dialogprozesses Eingliederungshilfe, öffnet in neuem Reiter" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zum Papier „Empfehlungen aus dem Dialogprozess Eingliederungshilfe“ auf der Website des BMAS</a></p>
<p><a href="https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/sozialstaat-37-vorschlaege-fuer-echte-einsparpotenziale/" title="der-paritaetische.de; Meldungen; Sozialstaat: 37 Vorschläge für echte Einsparpotenziale, öffnet in neuem Reiter" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zum Papier „Reform des Sozialstaats. Vorschläge zur Entbürokratisierung und für nachhaltige Kostensenkungen“ auf der Website des Paritätischen</a></p>
<p>(Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Teilhabe und Inklusion</category>
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                                <category>Politik</category>
                            
                        
                        
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                    <item>
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                        <pubDate>Wed, 10 Jun 2026 10:36:52 +0200</pubDate>
                        <title>Neue Rubrik „Peer to Peer und Arbeitswelt“ bei REHADAT-Forschung</title>
                        <link>https://www.dvfr.de/rehabilitation-und-teilhabe/meldungen-aus-der-reha-landschaft/detail/artikel/neue-rubrik-peer-to-peer-und-arbeitswelt-bei-rehadat-forschung</link>
                        <description>Das Informationssystem REHADAT bietet im Bereich Forschungsergebnisse eine neue Rubrik: Peer to Peer und Arbeitswelt. Forschende stellen dort in Interviews Projekte vor, die Ansätze wie das Peer Counseling in ihrer Forschung zur beruflichen Inklusion nutzen.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Der Peer-Ansatz sei eine Möglichkeit, der zunehmenden Diversität innerhalb der Arbeitswelt zu begegnen und dabei gleichzeitig die berufliche Teilhabe zu fördern, heißt es auf der Webseite. Grundlage für diesen Ansatz ist „das Verständnis, dass Menschen mit gleichen Merkmalen und – davon ausgehend – ähnlichen Erfahrungen einen anderen sozial-emotionalen Zugang zu Gleichgesinnten haben“. „Peers“ (auf Deutsch: „Kollegen“, „Gleichrangige“) könnten daher als Vermittelnde von Wissen oder als Beratende auf Augenhöhe agieren. Der Begriff des Peer Counselings ist stark mit der Selbsthilfe von und für Menschen mit Behinderungen verbunden.</p>
<p>Neben Literaturhinweisen umfasst die neue Rubrik aktuell Interviews zu zwei Projekten. Vorgestellt werden das Projekt „BESSER“, das darauf abzielte, die berufliche Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderungen durch Gründungsvorhaben zu fördern, und das Projekt „LAUT“ zur Förderung der gesellschaftlichen und beruflichen Teilhabe der Teilnehmenden durch eine Verbesserung ihrer psychosozialen Situation.</p>
<p>Weitere Rubriken im Bereich Forschungsergebnisse sind die Schwerpunkte Diversität, Inklusion, Psychische Gesundheit und Digitalisierung.</p>
<p>REHADAT ist ein Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e. V., gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus dem Ausgleichsfonds.</p>
<p><a href="https://www.rehadat-forschung.de/de/projekte/forschungsergebnisse/peer-to-peer-und-arbeitswelt/" title="rehadat-forschung.de; Forschungsergebnisse; Peer to Peer und Arbeitswelt, öffnet in neuem Reiter" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zur Rubrik „Peer to Peer und Arbeitswelt“ im REHADAT-Portal Forschung</a></p>
<p>(Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft Köln)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Forschung, ICF</category>
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                        
                        
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                        <guid isPermaLink="false">news-4865</guid>
                        <pubDate>Tue, 09 Jun 2026 15:12:44 +0200</pubDate>
                        <title>Beitrag E2-2026</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-e2-2026</link>
                        <description>Die Aufnahme in eine Reha-Klinik und das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot wegen einer Behinderung (§ 19 AGG) – Anmerkung zum BGH, Urteil vom 21. Mai 2026, Az. III ZR 56/25</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündete am 21. Mai 2026 sein Urteil zu der Frage, ob die blinde Klägerin gegenüber der beklagten Rehabilitationseinrichtung einen Entschädigungsanspruch nach § 21 Abs. 2 AGG hatte, weil ihr die Aufnahme in die Rehabilitationseinrichtung versagt wurde. Die Klägerin sah darin einen Verstoß gegen das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot des § 19 AGG. Die Beklagte rechtfertigte die Abweisung der blinden Rehabilitandin mit einem nicht abdeckbaren Hilfebedarf. Der BGH hielt die Revision der Klägerin für unbegründet, da das Benachteiligungsverbot nicht verletzt worden sei.</p>
<p>Prof. Dr. Felix Welti (Universität Kassel) setzt sich in diesem Beitrag mit den Erwägungen des BGH und der Vorinstanzen kritisch auseinander, weist dabei auf Lücken in der Deutung des Sachverhalts sowie der Abstimmung von Zivil- und Sozialrecht hin und befasst sich mit den Auswirkungen der UN-BRK und des verfassungsrechtlichen Benachteiligungsverbots von Menschen mit Behinderungen (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG).</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>E: Recht der Dienste und Einrichtungen</category>
                            
                                <category>Barrierefreiheit</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Mon, 08 Jun 2026 12:14:09 +0200</pubDate>
                        <title>Beitrag A5-2026</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-a5-2026</link>
                        <description>Verbesserter Zugang zu Hilfsmitteln bei komplexen Behinderungen – Anspruch und Wirklichkeit – Teil II: Die Änderungen durch das GVSG und ihre Umsetzung</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Für den Zugang zur Hilfsmittelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von großer Bedeutung. Sie konkretisiert für diesen Bereich die Verordnungsvoraussetzungen und -inhalte und ist für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte sowie Leistungserbringer verbindlich. Im April 2023 hatte der G-BA begonnen, die Hilfsmittel-Richtlinie zu überprüfen, um vor allem die Verordnungsprozesse für Kinder und Jugendliche mit komplexen Behinderungen zu verbessern. Inzwischen hat er Änderungen in der Richtlinie im Hinblick auf Versicherte jeder Altersgruppe beschlossen, die im Mai 2025 in Kraft getreten sind. In diesem zweiteiligen Beitrag stellen Dr. Sandra Carius (Referentin in der Geschäftsstelle des G-BA) und Dr. Bernhard van Treeck (unparteiisches Mitglied des G-BA) einige dieser Regelungen und ihre Hintergründe vor. Sie nehmen dabei auch die Schnittstelle zur Long-COVID-Richtlinie des G-BA in den Blick (Teil I des Beitrags). Außerdem gehen sie auf § 33 Absatz 5c SGB V ein, der mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) von Februar 2025 in das Hilfsmittelrecht der GKV aufgenommen wurde und dessen praktische Umsetzung Schwierigkeiten bereitet (Teil II des Beitrags). Der vorliegende Text basiert auf einen im Herbst 2025 veröffentlichten Artikel (siehe RP Reha 4/2025) und berücksichtigt die inzwischen eingetretenen Veränderungen.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>A: Sozialrecht</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Wed, 03 Jun 2026 14:18:15 +0200</pubDate>
                        <title>Beitrag A4-2026</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-a4-2026</link>
                        <description>Verbesserter Zugang zu Hilfsmitteln bei komplexen Behinderungen – Anspruch und Wirklichkeit – Teil I: Die Änderung der Hilfsmittel-Richtlinie</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Für den Zugang zur Hilfsmittelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von großer Bedeutung. Sie konkretisiert für diesen Bereich die Verordnungsvoraussetzungen und -inhalte und ist für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte sowie Leistungserbringer verbindlich. Im April 2023 hatte der G-BA begonnen, die Hilfsmittel-Richtlinie zu überprüfen, um vor allem die Verordnungsprozesse für Kinder und Jugendliche mit komplexen Behinderungen zu verbessern. Inzwischen hat er Änderungen in der Richtlinie im Hinblick auf Versicherte jeder Altersgruppe beschlossen, die im Mai 2025 in Kraft getreten sind. In diesem zweiteiligen Beitrag stellen Dr. Sandra Carius (Referentin in der Geschäftsstelle des G-BA) und Dr. Bernhard van Treeck (unparteiisches Mitglied des G-BA) einige dieser Regelungen und ihre Hintergründe vor. Sie nehmen dabei auch die Schnittstelle zur Long-COVID-Richtlinie des G-BA in den Blick (Teil I des Beitrags).</p>
<p>Der vorliegende Text basiert auf einen im Herbst 2025 veröffentlichten Artikel (siehe RP Reha 4/2025) und berücksichtigt die inzwischen eingetretenen Veränderungen.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>A: Sozialrecht</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Wed, 03 Jun 2026 13:00:03 +0200</pubDate>
                        <title>Inkontinenzversorgung: Rechtsratgeber des bvkm</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/inkontinenzversorgung-rechtsratgeber-des-bvkm</link>
                        <description>In dem neuen Ratgeber „Der Rechtsanspruch auf aufzahlungsfreie Inkontinenzhilfen“ informiert der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. (bvkm) gesetzlich Krankenversicherte mit Inkontinenz über ihren Anspruch auf die Versorgung mit Inkontinenzhilfen. Die kostenfreie Publikation erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen der Inkontinenzversorgung, stellt die bisherige Rechtsprechung dazu dar und gibt hilfreiche Tipps für Betroffene.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Gesetzlich Krankenversicherte haben gegenüber ihrer Krankenkasse einen Anspruch auf die im Einzelfall zum Ausgleich ihrer Behinderung erforderlichen Hilfsmittel. Dazu gehören auch Inkontinenzhilfen, wie z. B. Windeln. Die Krankenkassen stellen Inkontinenzhilfen nicht selbst zur Verfügung, sondern schließen Verträge mit Leistungserbringern ab, z. B. mit Sanitätshäusern, Apotheken oder Herstellern von Inkontinenzhilfen. Der bvkm erklärt in seinem Rechtsratgeber die gesetzlichen Grundlagen dieser Versorgung, erläutert Vertragsverhältnisse, Verpflichtungen und Rechte und geht schließlich auf relevante Urteile im Bereich der Hilfsmittelversorgung ein.</p>
<p>Aus dem Inhalt:</p>
<p><strong>Der Rechtsanspruch gegenüber der Krankenkasse </strong></p>
<p>Verschiedene Arten von Inkontinenzhilfen – Rechtliche Regelung im SGB V – Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes – Erforderliche Qualität der Inkontinenzhilfen – Erforderliche Menge der Inkontinenzhilfen – Ärztliche Verordnung der Inkontinenzhilfen u. a.</p>
<p><strong>Die Versorgung durch den Leistungserbringer</strong></p>
<p>Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern – Auswahl des Leistungserbringers – Inkontinenzhilfen in minderwertiger Qualität – Vereinbarung von Qualitätszuschlägen – Lieferung der Inkontinenzhilfen – Überwachungspflicht der Krankenkassen u. a.</p>
<p><strong>Die Rechtsprechung zur Inkontinenzversorgung</strong></p>
<p>Relevante Urteile – Forderung des bvkm nach gesetzlichen Änderungen – bvkm-Musterantrag</p>
<p>Der Musterantrag des bvkm sowie weitere Hinweise zur Beantragung von Inkontinenzhilfen können auf der Website des Verbands kostenfrei bezogen werden.</p>
<p><a href="https://bvkm.de/ratgeber/inkontinenzversorgung/" title="Zum Rechtsratgeber auf der Website des bvkm, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zum Rechtsratgeber auf der Website des bvkm</a></p>
<p>(Quelle: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V.)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Wed, 03 Jun 2026 08:40:23 +0200</pubDate>
                        <title>Studie des DIMR beurteilt AfD als Gefahr für Menschen mit Behinderungen</title>
                        <link>https://www.dvfr.de/rehabilitation-und-teilhabe/meldungen-aus-der-reha-landschaft/detail/artikel/studie-des-dimr-beurteilt-afd-als-gefahr-fuer-menschen-mit-behinderungen</link>
                        <description>Die Abwertung von Menschen mit Behinderungen ist klarer Bestandteil der inhaltlichen Ausrichtung der Partei Alternative für Deutschland (AfD): Zu diesem Schluss kommt eine im Mai 2026 vom Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) veröffentlichte Analyse. Die Untersuchung ordnet auch Initiativen der AfD ein, die sich vorgeblich für die Belange von Menschen mit Behinderungen einsetzen, und erklärt, warum solche Initiativen als nicht glaubwürdig angesehen werden können.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Obwohl viele Sozial- und Behindertenverbände mehrfach gewarnt haben, dass die Partei für Menschen mit Behinderungen eine Gefahr darstelle, werde das Verhältnis der AfD zu Menschen mit Behinderungen in der wissenschaftlichen Befassung und in der öffentlichen Debatte bisher kaum thematisiert, heißt es im Vorwort der Analyse. Diese Lücke soll mit der vorliegenden Online-Publikation geschlossen werden.</p>
<p>Die AfD habe sich seit ihrer Gründung 2013 fortlaufend radikalisiert; ein Ende dieser Entwicklung sei nicht in Sicht. Mit dem von ihr verfolgten Ziel einer „homogenen Volksgemeinschaft“ habe die Partei erkennen lassen, dass dies Vorstellungen von einem „gesunden Volkskörper“ beinhalte, wonach Menschen, die nicht gesund bzw. nicht leistungsfähig sind, aus der Gesellschaft auszuschließen seien, schreibt das DIMR in seiner Veröffentlichung.</p>
<p>Anhand verschiedener Beispiele, darunter eine „Kleine Anfrage“ der Bundestagsfraktion zu Menschen mit Schwerbehinderung in Deutschland und Aussagen führender Parteipolitiker, legt die Analyse das Menschenbild der Partei mit Blick auf Menschen mit Behinderungen offen.</p>
<p>Zwar gebe es in der politischen Praxis immer wieder Initiativen, in denen sich die Partei für die Belange von Menschen mit Behinderungen einzusetzen scheine, heißt es weiter in der Analyse. Als Beispiele werden im entsprechenden Kapitel der Entschließungsantrag der Thüringer AfD-Landtagsfraktion zum Thüringer Gesetz über das Sinnesbehindertengeld (Juli 2023) und die schriftliche Anfrage eines Abgeordneten zum Thema Elternassistenz für Eltern mit Behinderungen an den Berliner Senat (April 2025) genannt. Glaubwürdigkeit könnten solche punktuellen Aktivitäten nicht erlangen, heißt es in der Analyse. Sie seien vielmehr damit zu erklären, dass die Partei auf breiten Zuspruch in der Bevölkerung angewiesen sei, wenn sie weiter an Macht gewinnen wolle. Einzelinitiativen trügen dazu bei, der Partei ein durchaus nützliches menschliches Antlitz und einen sozialen Anstrich zu geben.</p>
<p><a href="https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/die-afd-eine-gefahr-fuer-menschen-mit-behinderungen" title="institut-fuer-menschenrechte.de; Publikationen, öffnet in neuem Reiter" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zur Analyse des DIMR</a></p>
<p>(Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Teilhabe und Inklusion</category>
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                                <category>Politik</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Tue, 02 Jun 2026 08:56:34 +0200</pubDate>
                        <title>Fachtagung: Inklusion besonders vulnerabler Beschäftigungsgruppen – Veranstaltungsbericht</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/fachtagung-inklusion-besonders-vulnerabler-beschaeftigungsgruppen-veranstaltungsbericht</link>
                        <description>In Halle an der Saale fand am 21. Mai 2026 die interdisziplinäre Fachtagung: „Inklusion besonders vulnerabler Beschäftigungsgruppen“ statt. Die Veranstaltung der DVfR in Kooperation mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) und dem Zentrum für Sozialforschung Halle (ZSH) richtete den Fokus auf die Teilhabe am Arbeitsleben insbesondere junger Menschen und Frauen mit Schwerbehinderung sowie schwerbehinderter Menschen mit Einwanderungsgeschichte oder besonderen Beeinträchtigungen. Neben der Sensibilisierung für die Bedarfe der besonders vulnerablen Gruppen ermöglichte die Tagung auch einen Austausch über Strategien ihrer Beschäftigungsförderung und -sicherung.
</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Über 80 Vertreterinnen und Vertreter aus Fachverbänden, Politik und Beratungsstellen, der Träger und Erbringer von Reha-Leistungen und weiterer Einrichtungen sowie Menschen mit Behinderungen waren der Einladung zu der Veranstaltung im Mitteldeutschen Multimediazentrum Halle gefolgt. Die wissenschaftliche Leitung lag bei Prof. Dr. iur. Katja Nebe, MLU, und Prof. Dr. iur. Dörte Busch, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin/ZSH. Die Tagung war Teil des Projekts „Mit Vielfalt zum inklusiven Arbeitsmarkt – Aufgaben für das Reha- und Teilhaberecht“ (VinkA), das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird.</p>
<p>Susanne Winge, Geschäftsführerin des ZSH, begrüßte die Teilnehmenden herzlich und leitete zum ersten Einführungsvortag zum Thema „Vulnerable Beschäftigungsgruppen – wie diversitätssensibel ist der Rechtsrahmen?“ von Prof. Dr. Katja Nebe über. Das SGB IX nimmt in § 1 explizit Bezug zu den besonderen Bedürfnissen von Frauen und Kindern mit Behinderungen sowie Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen oder von einer solchen Behinderung bedrohten Menschen. Nebe ging in ihrem Überblick u. a. auch auf § 193 SGB IX ein, der individuelle Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben vorsieht. Ihr folgte ein Vortrag von Prof. Dr. Dörte Busch zur Digitalisierung als betriebliche Gestaltungsaufgabe für Inklusion und die Schwerbehindertenvertretung als Impulsgeberin.</p>
<p>Um „Strukturen, Haltung, Unterstützung: Gelingensbedingungen für die berufliche Teilhabe psychisch beeinträchtigter Menschen“ ging es nach einer kurzen Pause im Referat von JProf. Dr. Lena Hünefeld, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin/Technische Universität Dortmund. Tobias Belz von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung thematisierte anschließend die Vielfalt in der Arbeitswelt aus Sicht der Unfallversicherung. Die Anwesenden nutzen die Einladung zum Austausch im Anschluss an die Einführungsvorträge für rege Diskussionen.</p>
<h3><strong>Parallele Foren</strong></h3>
<p>Am Nachmittag luden drei parallele Foren zur Vertiefung des fachlichen Austausches ein:</p>
<p><strong>Forum 1</strong>&nbsp;befasste sich mit Praktika und der Ausbildung für junge Menschen mit Schwerbehinderung. Praktika sind für junge Menschen oft der erste Kontakt mit der Arbeitswelt und Voraussetzung für eine erfolgreiche Ausbildung sowie spätere Beschäftigung. Mittels empirischer Ergebnisse aus einer Betriebsbefragung des ZSH wurde deutlich, dass Praktika Vorbehalte bei Arbeitgebenden abbauen und die Einstellungschancen deutlich erhöhen können. Im Fokus standen entsprechende Regelungen in Inklusionsvereinbarungen sowie die Frage, welche Vorgaben sich in der Praxis bewähren. Die Referenten stellten zudem Beispiele vor, um Regelungen zu Ausbildungsquoten, Übernahmeregelungen und Praktikumsangeboten nicht nur als Ziele, sondern als konkrete Umsetzungsmaßnahmen in Inklusionsvereinbaruingen zu verankern.</p>
<p>In&nbsp;<strong>Forum 2&nbsp;</strong>ging es um die Bedarfe von Menschen mit Beeinträchtigungen und Einwanderungsgeschichte in der Beratung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Forscherinnen der Humboldt-Universität zu Berlin gaben einen Einblick in erste (empirische) Studienergebnisse zur Teilhabe am Arbeitsleben an der Schnittstelle Migration, Flucht und Behinderung. Ergänzend flossen aus dem Berliner Projekt „Neue Arbeit, Mehr Inklusion“ (NAMI) Praxiserfahrungen der Beratung in das Forum ein. Zentrale Fragestellungen wurden anschließend gemeinsam mit den Teilnehmenden diskutiert und dabei die zentrale Rolle von barrierefreien Sprach- und Integrationskursangeboten in ausreichendem Umfang für die (berufliche) Teilhabe von eingewanderten oder geflüchtete Menschen mit Beeinträchtigungen deutlich.</p>
<p><strong>Forum 3</strong>&nbsp;griff die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen aus drei unterschiedlichen Perspektiven auf. Ergebnisse aus dem Bundesprogramm rehapro zeigen auf, dass eine kontinuierliche Begleitung, Personzentrierung sowie die Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen eine erfolgreiche berufliche Eingliederung maßgeblich beeinflussen können. Erkenntnisse aus der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Versorgungspraxis veranschaulichten Chancen und Risiken (verpasster) Prävention für in ihrer psychischen Gesundheit gefährdete Kinder- und Jugendliche. Am Beispiel des Konzeptes der medizinisch-beruflichen Rehabilitation psychisch beeinträchtigter Menschen wurde aufgezeigt, dass es individueller, bedarfsgerechter Maßnahmen bedarf, um Personen mit besonderen Bedarfen den Weg zurück ins Erwerbsleben zu ermöglichen.</p>
<h3><strong>Appell für individuelle und passgenaue Lösungen</strong></h3>
<p>Die Ergebnisse der Foren wurden nach einer kurzen Pause im Plenum zusammengeführt und in einer Podiumsdiskussion weiter ausgelotet. Unter dem Titel „Perspektiven für die Inklusion besonders vulnerabler Gruppen in der Arbeitswelt“ diskutierten die Referentinnen Prof. Dr. Dörte Busch und JProf. Dr. Lena Hünefeld sowie Prof. Dr. Gudrun Wansing von der Humboldt-Universität zu Berlin und Prof. Dr. Felix Welti von der Universität Kassel sowohl mögliche wissenschaftliche Fragestellungen für die weitere Teilhabeforschung als auch Handlungsbedarfe für Politik, Gesellschaft und die Akteurinnen und Akteure in der Praxis der Rehabilitation. Persönliche Erfahrungsberichte veranschaulichten, wie notwendig in der Rehabilitation eine individuelle und personzentrierte Betrachtungsweise ist, um passgenaue Lösungen zu finden. „Wir müssen offen denken, wenn wir über Vielfalt reden“, so der Appell aus dem Podium. In ihrem Fazit forderten die Diskussionsteilnehmenden darüber hinaus</p><ol> 	<li>eine Würdigung des Einzelfalls durch offene Leistungskataloge, angemessene Vorkehrungen und passgenaue Lösungen;</li> 	<li>Hilfen und Beratung zur Orientierung im komplexen Reha-System unter Berücksichtigung vulnerabler Gruppen sowie offene Strukturen für alle;</li> 	<li>inklusiv gedachte Innovationen im Sinne eines universellen Designs, u. a.&nbsp;bei der Entwicklung digitaler Technologien und Prozesse, auch um dem Fachkräftemangel zu begegnen.</li> </ol><p>Abschließend dankte Prof. Dr. Katja Nebe für die offene, engagierte Diskussion und verabschiedete die Anwesenden in einen sommerlichen Feierabend.</p>
<hr>
<p>Die bei der Veranstaltung gezeigten und freigegebenen Präsentationen werden in barrierefreier Fassung aufbereitet und sukzessive auf der Veranstaltungsseite zur Verfügung gestellt.</p>
<p><a href="/vinka/fachtagung-2026" title="Zur Veranstaltungsseite, öffnet in demselben Fenster." class="internal-link">Zur Veranstaltungsseite</a></p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Sonstige Veröffentlichungen</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
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                        <pubDate>Wed, 27 May 2026 16:19:13 +0200</pubDate>
                        <title>BGH: Kein Anspruch auf Entschädigung für blinde Rehabilitandin</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/bgh-kein-anspruch-auf-entschaedigung-fuer-blinde-rehabilitandin</link>
                        <description>Eine Patientin wurde aufgrund ihrer Blindheit nicht in eine Reha-Klinik aufgenommen. Sie hat aber keinen Anspruch auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ihre Klage am 21. Mai 2026 (Az. III ZR 56/25) abgewiesen.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Die Klägerin wurde nach einer Knieoperation zu einer Reha-Maßnahme in eine Klinik gebracht, die sie jedoch abwies und zurück ins Krankenhaus transportieren ließ. Dort verbrachte die Frau eine weitere Woche, bevor sie eine andere Reha-Einrichtung aufsuchen konnte. Die Vorinstanzen hatten ihre auf Ersatz materieller Schäden und Zahlung einer Entschädigung gerichtete Klage abgewiesen.</p>
<p>Doch auch die Revision blieb ohne Erfolg: Der III. Zivilsenat entschied, dass die Patientin, der die Aufnahme in eine Reha-Klinik versagt worden war, weil infolge ihrer Blindheit für den Betreiber ein zusätzlicher Betreuungsaufwand entstanden wäre, keinen Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung nach § 21 Abs. 2 AGG hat. In der Begründung heißt es, der Anwendungsbereich des § 19 AGG sei nicht eröffnet. Die Klinik habe das Benachteiligungsverbot nicht verletzt, da es sich bei der Aufnahme in eine Reha-Klinik nicht um ein Massengeschäft im Sinne des AGG handele. Zudem sei die Klinik als private Einrichtung nicht verpflichtet, besondere Anpassungs- und Teilhabeleistungen zu erfüllen. In den weiteren Ausführungen beruft sich der BGH auf die Regierungsbegründung des AGG. Danach setze § 19 AGG zwar für Menschen mit Behinderungen das Prinzip der Gleichbehandlung in weiten Bereichen des Privatrechts durch, begründe aber keinen Anspruch auf solche Leistungen. Diese sollten systemgerecht weiterhin dem öffentlichen Recht vorbehalten bleiben, insbesondere dem Sozialrecht, etwa durch Leistungen zur Teilhabe (§ 4 SGB IX). Die mit den Anpassungsleistungen verbundenen Kosten könnten nicht einzelnen Privaten aufgebürdet werden, sondern seien – über die Finanzierung durch Steuern und andere Abgaben – von der Allgemeinheit zu tragen (Bundestagsdrucksache 16/1780, S. 40). Zudem erklärten die Richter, dass die Klägerin sich für ihren Anspruch auf verschiedene sozialrechtliche Vorschriften berufen habe (u.&nbsp;a. § 17 Abs. 1 Nr. 4 SGB I). Adressaten dieser Normen seien jedoch nicht private Leistungserbringer wie die Beklagte.</p>
<p>Die ausführliche Begründung ist unter folgendem Link beim BGH abrufbar: <a href="https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/2026089.html?fbclid=IwY2xjawR8EhFleHRuA2FlbQIxMABzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEemu3N6V6kl8vxCs2CdmTxrq_4rTiljDn1mo8hFjZwlKvHLykdoQ3fl5T1u3k_aem_X2GkucjIBcUc1r6IZ4sVnw" title="Bundesgerichtshof.de; Pressemitteilung, öffnet neues Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Kein Anspruch auf Entschädigung...</a></p>
<p>Die Entscheidungen der ersten beiden Instanzen (Amtsgericht Fritzlar und Landgericht Kassel) wurden für das Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht aufgearbeitet.<br> Die Entscheidungstexte sind unter den folgenden Links abrufbar.</p>
<p><a href="http://example.comfileadmin/user_upload/RehaRecht/Diskussionsforen/Forum_E/2026/AG_Fritzlar_%E2%80%93_Urteil_vom_21.09.2023_%E2%80%93_AZ_8_C_3723__C__bf.pdf" title="Urteil des AG Fritzlar vom 21.09.2023, Az. 8 C 37/23 (10) (PDF, 127 KB, bf), öffnet in demselben Fenster." class="pdf">AG Fritzlar, Urteil vom 21.09.2023, Az. 8 C 37/23 (10)</a></p>
<p><a href="http://example.comfileadmin/user_upload/RehaRecht/Diskussionsforen/Forum_E/2026/LG_Kassel_%E2%80%93_Urteil_vom_19.03.2025_%E2%80%93_2_S_142_23_bf.pdf" title="Urteil des LG Kassel vom 19.03.2025, Az. 2 S 142/23 (PDF, 134 KB, bf), öffnet in demselben Fenster." class="pdf">LG Kassel, Urteil vom 19.03.2025, Az. 2 S 142/23</a></p>
<p>Der Vertreter der Klägerin in den ersten Instanzen kritisierte das Urteil als nicht nachvollziehbar. Anstelle einer Entschädigung und Schadensersatz habe man ein Urteil bekommen, das klarstelle, dass<em> </em>blinde Menschen keinen Anspruch gegenüber einer Rehaklinik auf eine besondere Pflege haben. Unbeantwortet bleibe die Kernfrage zur Anwendbarkeit des AGG auf Behandlungsverträge im Gesundheitswesen.</p>
<p>Awet Tesfaiesus und Corinna Rüffer von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen äußerten zu dem BGH-Urteil, dass das AGG im Gesundheitswesen gravierende Schutzlücken aufweise. Eine Reform müsse Benachteiligungen in medizinischen Einrichtungen eindeutig untersagen. Gleichzeitig brauche es verbindliche Standards für Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen. Der Fall der Klägerin stehe exemplarisch für viele Erfahrungen, über die Menschen mit Behinderungen seit Jahren berichten.</p><blockquote><p>„Viel zu häufig erleben sie strukturelle Benachteiligungen – bei Terminvergaben, beim Zugang und bei der Versorgung in Arztpraxen, Kliniken oder eben bei Reha-Angeboten. Inklusion und Diskriminierungsfreiheit sind aber kein Zusatzangebot, sondern selbstverständliche Grundrechte.“</p></blockquote><p>Auch die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, unterstrich, dass es eine klare Regelung im AGG braucht, damit das Verbot von Diskriminierung auch im Gesundheitsbereich gilt. Außerdem müsse es eine Pflicht zu angemessenen Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen geben – die UN-Behindertenrechtskonvention lege dies schon jetzt verbindlich fest.</p>
<p>Weitere Entscheidungen zum Rehabilitations- und Teilhaberecht finden sich auch in der</p>
<p><a href="https://www.reha-recht.de/infothek/rehadat" title="Der Link zur Rechtsdatenbank wird in demselben Fenster geöffnet." target="_blank" class="internal-link">Rechtsdatenbank unseres Partners REHADAT</a>.</p>
<p>(Quellen: Bundesgerichtshof, Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband, Anti-Diskriminierungsstelle des Bundes, Corinna Rüffer)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Rechtsprechung</category>
                            
                                <category>Medizinische Reha, Gesundheit, Pflege</category>
                            
                        
                        
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                        <guid isPermaLink="false">news-4855</guid>
                        <pubDate>Wed, 27 May 2026 14:15:29 +0200</pubDate>
                        <title>Beitrag D5-2026</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-d5-2026</link>
                        <description>Warum digitale Barrierefreiheit Arbeitgebenden wie Arbeitnehmenden nutzt – Ergebnisse des IW-Reports 60-2025</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Die Autorin Hannah Milena Seichter (Institut der Deutschen Wirtschaft Köln) untersucht in diesem Beitrag auf Basis des IW-Reports 60-2025, wie Beschäftigte digitale Barrieren im Arbeitsalltag wahrnehmen, welche Bedeutung sie digitaler Barrierefreiheit beimessen und welche Schlussfolgerungen sich daraus für Unternehmen ergeben. Dabei wird insbesondere analysiert, wie verbreitet digitale Barrieren sind, welche Personengruppen besonders betroffen sind und welche Faktoren die Bewertung digitaler Barrierefreiheit beeinflussen. Überraschenderweise identifizieren jüngere Beschäftigte (18–29 Jahre) signifikant häufiger Barrieren und messen deren Abbau eine höhere Relevanz bei als ältere Kolleginnen und Kollegen. In der Gruppe der Menschen mit Behinderung ist das Bewusstsein für digitale Barrierefreiheit zudem (erwartbar) besonders stark ausgeprägt. Seichter kommt zu dem Schluss, dass digitale Barrierefreiheit als Schlüsselressource für Teilhabe, Gesundheit und Fachkräftesicherung gesehen werden sollte und Beschäftigte mit und ohne Behinderung gleichermaßen betrifft.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>D: Konzepte und Politik</category>
                            
                                <category>Barrierefreiheit</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Wed, 27 May 2026 13:47:07 +0200</pubDate>
                        <title>Leitfaden für Verwaltungen: Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessern</title>
                        <link>https://www.dvfr.de/rehabilitation-und-teilhabe/meldungen-aus-der-reha-landschaft/detail/artikel/leitfaden-fuer-verwaltungen-teilhabe-von-menschen-mit-behinderungen-verbessern</link>
                        <description>Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat zusammen mit der Bundesinitiative Barrierefreiheit einen Leitfaden für ein Verwaltungshandeln entwickelt, das die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen von Anfang an mitdenken und so ihre Teilhabe verbessern soll. Die 20-seitige Broschüre richtet sich gezielt an Bundesressorts und Behörden.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Als Vertragsstaat der UN-Behindertenrechtskonvention hat Deutschland sich dazu verpflichtet, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu gewährleisten. Mitarbeitende der Bundesressorts, der Bundesverwaltung und nachgeordneten Bundesbehörden könnten mit ihrer Arbeit entscheidend dazu beitragen, schreibt das BMAS auf seiner Website.</p>
<p>Der Leitfaden trägt den Untertitel „Disability Mainstreaming“. Das bedeutet auf Deutsch „Gleichstellung von Menschen mit Behinderung als Querschnittsaufgabe“ und beschreibt den Ansatz, Menschen mit Behinderungen nicht nachträglich, sondern von Beginn an zu berücksichtigen, wenn es z. B. um digitale Anträge, Veranstaltungen oder Kommunikation geht.</p>
<p>Der Leitfaden gibt im ersten Kapitel einen kurzen Überblick über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die Definition von Barrierefreiheit und Beteiligungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen. Im zweiten Kapitel werden für die Handlungsfelder „Rechtsetzung“, „Ausschreibung und Beschaffung“, „Forschung und Berichtswesen“ und „Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“ konkrete Handlungsempfehlungen formuliert. So wird beispielsweise empfohlen, im Vorfeld von Beschaffungsmaßnahmen zu prüfen, wie Ausschreibungen gestaltet sein müssen, damit Menschen mit Behinderungen sich selbst an Wettbewerben beteiligen können. Im Bereich der Kommunikation sei z. B. darauf zu achten, die Vielfalt der Lebenslagen von Menschen mit und ohne Behinderungen beim Formulieren von Texten ausdrücklich zu berücksichtigen.</p>
<p>Mehrere Checklisten, etwa zur Vorbereitung eines Forschungsvorhabens, und weiterführende Informationen zu Unterstützungsangeboten, Rechtsgrundlagen, Literatur, Daten und Studien und Kontaktdaten schließen sich daran an.</p>
<p><a href="https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Bundesinitiative-Barrierefreiheit/Leitfaden-Disability-Mainstreaming/leitfaden-disability-mainstreaming" title="bmas.de; Leitfaden Disability Mainstreaming, öffnet in neuem Reiter" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zur Publikation „Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessern. Leitfaden Disability Mainstreaming“</a></p>
<p>(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Teilhabe und Inklusion</category>
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
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                        <pubDate>Wed, 27 May 2026 12:55:07 +0200</pubDate>
                        <title>Umfrage zur digitalen Teilhabe von Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/umfrage-zur-digitalen-teilhabe-von-menschen-mit-komplexem-unterstuetzungsbedarf</link>
                        <description>Was brauchen Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf, um digitale Technologien besser nutzen und sich aktiv im digitalen Raum einbringen zu können? – Mit einer bundesweiten Umfrage möchten der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, und sein Team Erfahrungen aus der Praxis sammeln. Die Befragung ist anonym, umfasst 13 Fragen und läuft bis zum 31. Juli 2026.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Gesucht werden Hinweise auf bestehende Barrieren, konkrete Verbesserungsvorschläge und Beispiele, wie digitale Teilhabe bereits heute gelingt. Mitmachen können Menschen mit komplexen Behinderungen, ihre Angehörigen, Fachkräfte, Verbände und alle, die ihre Erfahrungen teilen möchten.</p>
<p>Dabei geht es um drei Themen-Bereiche:&nbsp;</p><ol> 	<li>Teilhabe&nbsp;<strong>an</strong>&nbsp;digitalen Medien<br> 	Zugang zu Geräten wie Computer, Tablet oder Smartphone, Zugang zum Internet (z. B. WLAN) und zum Wissen, wie man diese Technik nutzt (Medienkompetenz).</li> 	<li>Teilhabe&nbsp;<strong>durch</strong>&nbsp;digitale Medien<br> 	Unterstützung durch Technik, zum Beispiel durch Spracherkennung, Smart-Home-Systeme oder digitale Prothesen.</li> 	<li>Teilhabe&nbsp;<strong>in</strong>&nbsp;digitalen Medien<br> 	Selbst im Internet aktiv sein, Inhalte erstellen und mitgestalten, zum Beispiel in Facebook- oder Instagram-Gruppen oder bei YouTube.&nbsp;</li> </ol><p>Jeder Bereich umfasst vier offene Fragestellungen:</p><ol> 	<li>Was läuft nicht gut? Was sollte anders gemacht werden, damit digitale Teilhabe besser gelingt?</li> 	<li>Was fehlt bisher? Was brauchen wir zusätzlich?</li> 	<li>Welche guten Beispiele kennen Sie, bei denen digitale Teilhabe gelungen ist?</li> 	<li>Was ist Ihnen sonst noch wichtig?</li> </ol><p>Zur Umfrage auf der Website des Bundesbehindertenbeauftragten: <a href="http://www.behindertenbeauftragter.de/umfrage" title="Zur Umfrage des Behindertenbeauftragten des Bundes, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">www.behindertenbeauftragter.de/umfrage</a></p>
<p>Der Fragebogen steht auch in Leichter Sprache bereit: <a href="https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/LS/service/umfrage/umfrage_node.html" title="Zur Umfrage in Leichter Sprache. Es öffnet sich ein neues Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Umfrage</a></p>
<p>(Quelle: Behindertenbeauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Sonstige Veröffentlichungen</category>
                            
                                <category>Barrierefreiheit</category>
                            
                                <category>Teilhabe und Inklusion</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Tue, 26 May 2026 15:30:21 +0200</pubDate>
                        <title>Tagungsband: Umsetzung der UN-BRK in den DACH-Staaten und Taiwan</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/tagungsband-umsetzung-der-un-brk-in-den-dach-staaten-und-taiwan</link>
                        <description>Eine Publikation der Universität Kassel dokumentiert und vertieft die Ergebnisse der Fachtagung „Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland, Österreich und der Schweiz“ vom Juni 2024. Ausgangspunkt sind die abschließenden Bemerkungen des UN-Fachausschusses zu den Staatenberichten der DACH-Staaten, der Band macht die Diskussionen deutlich. Beiträge zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Taiwan bieten eine ergänzende Perspektive.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Die Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft analysieren rechtliche Strukturen, politische Steuerung, Beteiligungsmöglichkeiten und bestehende Defizite. Thematische Schwerpunkte der Beiträge bilden die gleiche Anerkennung als Rechtssubjekt und der Zugang zum Recht (Art. 12 und 13 UN-BRK) sowie die sozialen Rechte auf Bildung und Arbeit (Art. 24 und 27 UN-BRK). Die Herausgeber unterstreichen mit dem Band, dass Inklusion, Teilhabe und Gleichberechtigung keine Selbstläufer sind, sondern kontinuierliche rechtliche, politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung erfordern. Ziel sei es, diese Diskussion sichtbar zu machen, einzuordnen und Impulse für eine wirksamere Umsetzung der UN-BRK zu geben.</p>
<p>Die in dem Band dokumentierte Veranstaltung gehörte zum Projekt „Zugänglichkeit – Inklusion – Partizipation. Nachhaltige Teilhabe an Arbeit durch Recht (<a href="/zip-natar" title="Link zur Projektseite ZIP-NaTAR" target="_top" class="internal-link">ZIP – NaTAR</a>)“, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wurde und an dem neben der DVfR und der Universität Kassel, die Humboldt-Universität zu Berlin, die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und das Zentrum für Sozialforschung Halle beteiligt waren.</p>
<p>Der Sammelband ist online unter folgendem Link kostenfrei abrufbar und kann als Printpublikation kostenpflichtig bestellt werden: <a href="https://www.uni-kassel.de/ub/publizieren/kassel-university-press/katalog.html?h=123456789%2F201810226632&amp;cHash=28f793e90a0d80d5065ca409e24db9a6" title="Uni-Kassel.de; Katalog, UN-BRK, öffnet neues Fenster" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zum Tagungsband</a></p>
<p>(Quelle: Universität Kassel)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Sonstige Veröffentlichungen</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
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                        <guid isPermaLink="false">news-4849</guid>
                        <pubDate>Tue, 19 May 2026 14:10:45 +0200</pubDate>
                        <title>Beitrag C1-2026</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-c1-2026</link>
                        <description>Bemessung des Grades der Behinderung bei erheblichen Einschränkungen durch Morbus Crohn – Anmerkung zum Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 26. November 2025 – L 5 SB 25/21</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Die Autorin Astrid Brunke bespricht in dem vorliegenden Beitrag das Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 26. November 2025 – L 5 SB 25/21. Die Entscheidung befasst sich mit der Bemessung des Grades der Behinderung (GdB) bei erheblichen Einschränkungen durch Morbus Crohn. Im Streit stand insbesondere die Frage, inwieweit neben den funktionalen Beeinträchtigungen auch ein krankheitsbedingt erheblicher Pflegeaufwand bei der GdB-Bewertung zu berücksichtigen ist.</p>
<p>Der Beitrag stellt zunächst den Sachverhalt sowie die Entscheidung des Gerichts dar. Dieses hatte im Rahmen der Gesamtwürdigung einen GdB von 50 festgestellt. Maßgeblich war dabei, dass der durch die Erkrankung bedingte intensive Pflege- und Hygieneaufwand als eigenständige Teilhabebeeinträchtigung gewertet wurde.</p>
<p>Die Autorin würdigt die Entscheidung dahingehend, dass das Gericht die vom Bundessozialgericht entwickelten Grundsätze zur Bildung des Gesamt-GdB konsequent angewendet und im Rahmen einer umfassenden Gesamtbetrachtung auch nicht normierte Teilhabebeeinträchtigungen berücksichtigt hat. Zugleich zeigt sie auf, dass das funktional-defizitorientierte System der Versorgungsmedizinischen Grundsätze spezifische Belastungen, insbesondere aus medizinisch notwendigem Pflegeaufwand, bislang nur unzureichend abbildet. Der Entscheidung komme über den Einzelfall hinaus Bedeutung zu, da sie verdeutliche, wie mittels einer einzelfallbezogenen Gesamtwürdigung Bewertungslücken geschlossen und das Wechselwirkungsmodell des § 2 SGB IX stärker zur Geltung gebracht werden könne.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>C: Sozialmedizin und Begutachtung</category>
                            
                        
                        
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                        <pubDate>Mon, 18 May 2026 13:02:33 +0200</pubDate>
                        <title>AWO-Leitfaden: Zugang zum Recht für Menschen mit Fluchterfahrung und Behinderung</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/awo-leitfaden-zugang-zum-recht-fuer-menschen-mit-fluchterfahrung-und-behinderung</link>
                        <description>Ein neuer Leitfaden des Bundesverbands der Arbeiterwohlfahrt (AWO Bundesverband) veranschaulicht anhand von Beispielen, wie Fachkräfte Menschen mit Fluchterfahrung und Behinderung Orientierung bieten, unterstützen und bei Bedarf an geeignete Stellen weitervermitteln können – stets angepasst an die jeweilige individuelle Situation.</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Für viele junge Menschen mit Behinderungen und Fluchterfahrung und ihre Familien gleicht der Zugang zu einer Teilhabeleistung oder einem Hilfsmittel dem Weg durch ein Labyrinth. Um sich zurecht zu finden, ist oft eine spezialisierte Beratung notwendig. Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe können dabei eine zentrale Rolle einnehmen: Sie beraten und öffnen Wege in die Unterstützungssysteme vor Ort.</p>
<p>Die Publikation „Zugang zum Recht für Menschen mit Fluchterfahrung und Behinderung“ zeigt illustrativ beispielhafte Wege auf, wie Fachkräfte Orientierung geben, unterstützen und an passende Stellen weiterverweisen können – immer mit Blick auf die individuelle Situation. Ergänzend enthält der Leitfaden einen Überblick über die Beratungslandschaft in Deutschland, sowie Verweise auf weiterführende Quellen. Er soll dazu einladen, Wissen zu vertiefen und den fachlichen Blick zu erweitern.</p>
<p>Die AWO weist darauf hin, dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Asyl- und Aufenthaltsrecht, fortlaufend verändern, etwa durch die Umsetzung des sogenannten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Im Zweifel sei jeder Fall einzigartig und benötige eine individuelle, fachliche Begleitung.</p>
<p><a href="https://awo.org/artikel/zugang-zum-recht-fuer-menschen-mit-fluchterfahrung-und-behinderung/" title="Zum Leitfaden auf der Website der AWO, öffnet in neuem Fenster." target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zum Leitfaden auf der Website des AWO Bundesverbands</a></p>
<p>(Quelle: AWO Bundesverband e. V.)</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>Verwaltung, Verbände, Organisationen</category>
                            
                                <category>Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft</category>
                            
                                <category>Beratung</category>
                            
                        
                        
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