11.10.2023 Inklusive Bildung

Die Stiftung Lebensspur vergibt für schwerbehinderte Schüler und Schülerinnen der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg wieder Stipendien. Die Bewerbungsfrist für Nordrhein-Westfalen endet am 29. Oktober 2023, die Frist für Baden-Württemberg am 19. November 2023.

Die Stiftung Lebensspur e. V. vergibt in diesem Jahr in Kooperation mit der Evonik Stiftung und der Wieland Werke AG zum zweiten Mal Stipendien für Schülerinnen und Schüler mit einer Schwerbehinderung. Die finanzielle Unterstützung soll helfen, Potenziale zu entdecken, zu fördern und Leistungen zu erhalten. Bewerben können sich Schüler

  • des Landes Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg
  • der Sekundarstufe II sowie der 10. Klasse der Realschule
  • mit einer Hör-, Seh- oder Körperbehinderung

Die Förderhöhe pro Stipendium beträgt pro Monat 100 € (max. 30 Monate) und dient der Erlangung der Hochschulreife.

Alle Informationen zu den Zielgruppen, zu Voraussetzungen der Bewerbung, der Stipendienhöhe und -dauer sowie zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren sind in den Förderrichtlinien der Stiftung Lebensspur zu finden.

Zur Bewerbung senden Sie bitte den ausgefüllten Bewerbungsbogen sowie die notwendigen Anlagen an folgende Mailadresse: Stipendium@stiftung-lebensspur.de. Rückfragen können an die Stiftung über die genannte Mailadresse oder per Telefon (02233 / 619 87 22) gerichtet werden.

(Quelle: Stiftung Lebensspur)


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