11.08.2016 D: Konzepte und Politik Jordan/Wansing: Beitrag D32-2016

Peer Counseling: Eine unabhängige Beratungsform von und für Menschen mit Beeinträchtigungen – Teil 1 : Konzept und Umsetzung

Micah Jordan und Gudrun Wansing befassen sich in ihrem Beitrag mit dem Konzept des Peer Counselings. Im ersten Teil des Beitrags gehen die Autorinnen u. a. auf die rechtlichen Entwicklungen, Konzept und Ziele von Peer Counseling ein.  

Nach dem aktuellen Referentenentwurf für ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll die unabhängige Teilhabeberatung, insbesondere in Form von Peer Counseling-Angeboten, gefördert werden (§ 32 SGB IX neu). Auch die UN-Behindertenrechtskonvention verweist bereits auf die Wirksamkeit und Bedeutung dieser Methode. Durch die Verbindung von Professionalität und eigener Betroffenheit bietet sie die Möglichkeit, niedrigschwellig selbstgesteuerte Lösungs- und Bewältigungsstrategien in allen Lebensbereichen zu initiieren. Mittlerweile gibt es in Deutschland zahlreiche Peer Counseling-Angebote mit der Bestrebung nach Professionalisierung und Qualitätssicherung.  

Die Autorinnen schließen mit dem Fazit, dass trotz der Vorteile dieser Beratungsform fraglich bleibe, wie sie mit den inhaltlichen Einschränkungen des § 32 SGB IX zu vereinen sei und wie einheitliche Qualitätsstandards hergestellt werden können.  

Im zweiten Teil des Beitrages sollen die Ergebnisse einer aktuellen Evaluationsstudie zu Peer Counseling-Angeboten im Rheinland dargestellt werden.

(Zitiervorschlag: Jordan/Wansing: Peer Counseling: Eine unabhängige Beratungsform von und für Menschen mit Beeinträchtigungen – Teil 1 : Konzept und Umsetzung; Beitrag D32-2016 unter www.reha-recht.de; 11.08.2016)

 


I. Unabhängige Beratung im Lichte rechtlicher Entwicklungen

Die Rechte von Menschen mit Behinderungen[1] auf Selbstbestimmung, Interessenvertretung und gleichberechtigte Teilhabe rücken gegenwärtig im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und des Reformvorhabens des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) verstärkt in den Fokus der (gesellschafts-) politischen Aufmerksamkeit. Zur Verwirklichung ihrer Rechte, einschließlich der Inanspruchnahme individueller Leistungen (nach SGB IX) benötigen Menschen mit Behinderungen häufig Beratung. So zeigt sich zum Beispiel bei der Umsetzung des Persönlichen Budgets nach § 17 SGB IX, dass viele Budgetnehmerinnen und Budgetnehmer bzw. am Budget interessierte Personen einen Beratungsbedarf haben, und zwar sowohl während des Budgetbezuges als auch bereits im Vorfeld einer Beantragung.[2] Der Referentenentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) sieht ergänzend zur gesetzlichen Beratungs- und Unterstützungspflicht der Rehabilitationsträger (§§ 14, 15 SGB I) die Förderung von unabhängiger Teilhabeberatung vor (§ 32 SGB IX neu).[3] Unter Unabhängigkeit wird die Parteilichkeit mit dem Ratsuchenden bei weitgehender Freiheit von ökonomischen und haushaltsrechtlichen Interessen und Kostenverantwortung insbesondere der Leistungsträger und Leistungserbringer verstanden.[4] Das niedrigschwellige Angebot soll sich auf die Information und Beratung über Rehabilitations- und Teilhabeleistungen beziehen und insbesondere bereits im Vorfeld der Beantragung von Leistungen zur Verfügung stehen.[5] Zur Sicherstellung bundesweit gleichwertiger Angebote sollen einheitliche Qualitätsstandards der unabhängigen Beratung entwickelt werden. Besondere Berücksichtigung bei der Förderung sollen Angebote des Peer Counseling als Beratung von Betroffenen für Betroffene erhalten. Die Unterstützung durch andere Menschen mit Behinderungen (peer support) wird in der UN-BRK (Art. 26 Abs. 1) als wirksame und geeignete Maßnahme benannt, um Menschen mit Behinderungen in die Lage zu versetzen, ein Höchstmaß an Unabhängigkeit, umfassender körperlicher, geistiger, sozialer und beruflicher Fähigkeiten sowie die volle Einbeziehung in alle Aspekte des Lebens und die volle Teilhabe an allen Aspekten des Lebens zu erreichen und zu bewahren. Beratung durch Menschen mit Behinderungen fördert zudem das Bewusstsein für ihre Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie für ihren gesellschaftlichen Beitrag (Art. 8 UN-BRK).

Die Beratungsform des Peer Counseling ist grundsätzlich nicht neu (vgl. Punkt III.), sie erfährt jedoch im Rahmen der Verpflichtungen gemäß UN-BRK sowie der geplanten Reformen des Rehabilitations- und Teilhaberechts zunehmende Aufmerksamkeit. Angesichts der angekündigten Förderung im BTHG-Entwurf ist eine breite (und vermutlich kontroverse) Auseinandersetzung um mögliche Angebotsformen und Qualitätsstandards von Peer Counseling zu erwarten.

II. Konzept und Ziele von Peer Counseling

Peer Counseling ist eine Beratungsmethode, die Professionalität und eigene Betroffenheit verbindet.[6] Zentrale Merkmale der Peer Beratung sind die Parteilichkeit im Sinne der ratsuchenden Person sowie die eigene Beeinträchtigung und Behinderung(-serfahrung) der Berater und Beraterinnen, durch die spezifisches Expertenwissen entsteht, das in der Beratungsarbeit geteilt und vermittelt wird. Menschen mit Beeinträchtigungen stellen eine ausgesprochen heterogen zusammengesetzte soziale Gruppe dar. Nicht allein der soziobiografische Hintergrund, sondern auch Art und Ausmaß der Beeinträchtigung(-en), Zugriffsmöglichkeiten auf individuelle und soziale Ressourcen, Problembewältigungsstrategien, Persönlichkeitsmerkmale, Lebensstil, Unterstützungs- und Pflegebedürftigkeit u. a. m. beeinflussen die Möglichkeiten einer selbstbestimmten und unabhängigen Lebensführung und der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Um individuelle Lebensentwürfe umsetzen zu können, ist es für beeinträchtigte Menschen hilfreich, die eigenen Ressourcen zu (er-)kennen, über Rechte und Leistungsansprüche aufgeklärt zu werden, andere Lebensmodelle kennenzulernen und ggf. auch über einen längeren Zeitraum in ihrem Entwicklungs- und Veränderungsprozess bestärkt und begleitet zu werden. Hier setzt die Methode des Peer Counseling an. Die inhaltliche Bandbreite der Beratung reicht dabei von allgemeinen Fragestellungen der Alltagsbewältigung, über (leistungs-)rechtliche Themen bis hin zu grundlegenden Veränderungen der Lebenssituation, zum Beispiel in den Bereichen Wohnen und Arbeitsleben. Durch das Peer Counseling sollen selbstgesteuerte Lösungs- und Bewältigungsstrategien (Empowermentprozesse) initiiert werden, die nach bisherigen empirischen Erkenntnissen als Wirkungen und Ergebnisse des Peer Counseling beschrieben werden können.[7] Es geht um Problemanalyse und Zielfindung, um Veränderung oder Stabilisierung des Lebensumfeldes sowie um Persönlichkeitsentwicklung.[8] Dabei zeigt sich, dass sowohl die Ratsuchenden als auch die Beratenden selbst von den Erfahrungen im Peer Counseling profitieren.[9] Insgesamt zeichnet sich ab, dass der Ansatz des Peer Counseling deutlich über eine reine Beratungstätigkeit hinausgeht. Neben die Zielsetzung, Ratsuchende zu ermutigen und zu ermächtigen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, ihr Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl zu stärken und zu mehr Unabhängigkeit von der Unterstützung durch Dritte zu gelangen, tritt eine politische Dimension der Interessenvertretung behinderter/chronisch kranker Menschen sowie des Kampfes um Gleichberechtigung und Anerkennung.[10]

III. Entwicklung und Umsetzung von Peer Counseling

Peer Counseling entwickelte sich parallel zu den unterschiedlichen Strömungen und Ansätzen von Selbsthilfe-/Interessenvertretungsverbänden und -gruppen (beispielsweise US-amerikanische Veteranenverbände, Menschen mit Suchterkrankungen, Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen) bereits Ende der 1950er Jahre in den USA.[11] Gemeinsames Moment ist der Umgang mit Herausforderungen der Lebensgestaltung nach Brüchen in der Biografie, etwa traumatisierenden Lebensereignissen, im Zusammenhang mit (chronischer) Erkrankung und/oder Behinderung(-serfahrungen). Der Einsatz von Peer Counseling-Programmen wird auch in der Arbeit mit Senioren und Seniorinnen seit den 1960er Jahren beschrieben. Anders als in den klassischen Self Help- und Self Advocacy-Bewegungen, werden die Peer Counseling-Gruppen hier durch qualifizierte Supervisoren und Supervisorinnen oder Trainer geleitet.[12] Verwiesen wird auf erste Modellprogramme in Kalifornien, wo in ca. 40 Anlauf-, Beratungs- und Kontaktstellen Peer Counseling angeboten wird, um den Bedürfnissen der älteren Menschen gerecht zu werden, sie zu unterstützen und dazu beizutragen, sie als Teil der Gesellschaft anzuerkennen.[13]

Ausgehend von ersten Peer Counseling-Ansätzen in der US-amerikanischen Independent Living-Bewegung in den 1960er Jahren werden in den USA Peer Counseling-Programme für Schülerinnen und Schüler und Studierende mit Behinderung seitdem erfolgreich durchgeführt. Diese Beratungsmethode fand in den 1980er Jahren auch in die deutsche Behindertenbewegung Eingang und entwickelte sich sukzessive zu einem festen Bestandteil der heutigen Selbsthilfekultur für Menschen mit unterschiedlichen Erkrankungen, insbesondere auch psychischen Erkrankungen, einschließlich Sucht.[14]

Lokal und bundesweit organisierte Behindertenverbände und Interessenvertretungen, beispielsweise die Zentren für selbstbestimmtes Leben e. V. (ZSL) und der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (BPE) bieten kostenlos unabhängiges und zielgruppenorientiertes Peer Counseling für Menschen mit Beeinträchtigungen sowie deren Angehörige zu Fragen in allen Lebensbereichen (etwa Alltags- und Freizeitgestaltung, Ausbildung und Arbeit, Lebenskrisen, Wohnen, behinderungs- oder krankheitsspezifische Anliegen) in den jeweiligen Kontakt- und Beratungsstellen an. Im Rheinland werden gegenwärtig im Rahmen eines Modellprojektes des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) Peer Counseling-Angebote durch sehr unterschiedliche Träger erprobt, darunter auch Träger der Behindertenhilfe.[15] Im Fokus der wissenschaftlichen Begleitforschung[16] steht neben der Identifizierung von Wirkfaktoren und der Analyse von Wirkungen die Frage nach den Bedingungen erfolgreicher Peer Beratung sowie nach erforderlichen Qualitätsstandards. Etablierte Anbieter von Peer Counseling setzen sich für eine Qualifizierung und damit verbundene Professionalisierung der Beratertätigkeit ein. So bietet beispielsweise das Bildungs- und Forschungsinstitut für die Selbstbestimmung Behinderter (bifos e. V.) seit 1994 qualifizierende Schulungen für künftige Peer Counselors auf der Basis eines Curriculums der Independent Living-Bewegung an. Auch einige Selbsthilfevereine bieten mittlerweile – entsprechend den jeweiligen Arbeits- und Beratungsschwerpunkten – Peer Counseling-Schulungen an.[17]

Ausgehend von den speziellen Bedürfnissen und Anforderungen in der Beratungsarbeit mit psychisch kranken Menschen hat sich im letzten Jahrzehnt der Beratungsansatz des Experienced-Involvement (dt.: EX-IN-Genesungsbegleitung) für diese Personengruppe bundesweit durchgesetzt, bei dem Psychiatrie-Erfahrene auf der Basis ihres Erfahrungswissens als sog. Genesungsbegleiter und -begleiterinnen tätig sind.[18]

Ähnlich der Peer Counseling-Schulung erfolgt die Qualifizierung der EX-IN-Genesungsbegleiter und -begleiterinnen in Ausbildungsmodulen.

IV. Fazit und Ausblick

Peer Counseling stellt eine mögliche Form ergänzender unabhängiger Teilhabeberatung dar, wie sie nach bisherigem Kenntnisstand mit § 32 SGB IX neu gefördert werden soll. Es handelt sich um ein niedrigschwelliges Angebot, das die Umsetzung der Grundsätze der UN-BRK unterstützen und die Position der Menschen mit Behinderungen gegenüber Leistungsträgern und Leistungserbringern stärken kann. Angesichts der mehrdimensionalen Ziele und angestrebten Wirkungen von Peer Counseling sowie des breiten Spektrums an lebensweltlichen Beratungsthemen in der Umsetzung stellt sich jedoch die Frage, inwiefern eine inhaltliche Engführung der geplanten Förderung von Angeboten auf die Information und Beratung über Rehabilitations- und Teilhabeleistungen im Rahmen des BTHG (§ 32 Abs. 2) sinnvoll und praktisch realisierbar ist. Offen ist zudem, auf welche Weise eine Verständigung über bundeseinheitliche Standards von Peer Counseling-Angeboten möglich ist. Akteure aus der Praxis des Peer Counseling beschreiben diese Beratungsform als grundsätzlich wirksam im Sinne der gesetzten Ziele des Empowerment und einer selbstbestimmten Lebensführung, und sie setzen sich für professionelle Standards wie die Qualifizierung von Peer Beratern und Beraterinnen ein. Belastbare empirische Studien liegen allerdings bislang kaum vor. Eine aktuell laufende Evaluationsstudie zu Peer Counseling Anlaufstellen und Beratungsangeboten im Rheinland, an der die Autorinnen dieses Beitrags beteiligt sind, untersucht Einflussfaktoren, Wirkungen und Ergebnisse von Peer Counseling unter den Bedingungen sehr unterschiedlicher Träger- und Organisationsstrukturen. Die empirischen Ergebnisse dieser Studie können Hinweise für die Ausgestaltung unabhängiger Teilhabeberatung, einschließlich notwendiger Standards liefern. Der nächste Teil dieses Beitrages soll darüber informieren.

Quellenverzeichnis

ARMBRUSTER, Christa; KEIM, Christoph; SCHÖNEMANN, Hanna und VÖTTER, Willi (2009): Schulung für Peer-Berater/innen. Unveröffentlichtes Konzept, Freiburg im Breisgau. (Pdf-Dokument online verfügbar unter: www.freiburg.de/pb/ site/Freiburg/get/params_E-1154079502/381085/KonzeptionPeer-BeraterInnen.pdf, letzter Zugriff erfolgte am: 20.04.2016).

ARBEITSKREIS LEBEN FREIBURG e. V.: Peerberatung. (Online verfügbar unter: www.akl-freiburg.de/mitmachen/peerberatung, letzter Zugriff erfolgte am 20.04.2016).

ARBEITSKREIS SUCHTHILFE FREIBURG: Vereinshomepage (online verfügbar unter: www.freiburg.de/pb/site/Freiburg/get/params_E-1154079502/381085/ KonzeptionPeer-BeraterInnen.pdf, letzter Zugriff erfolgte am 20.04.2016).

BEAUFTRAGTE DER BUNDESREGIERUNG für die Belange behinderter Menschen (Hrsg.) (2011): Die UN-Behindertenrechtskonvention. Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. (Pdf-Dokument online verfügbar unter: www.behindertenbeauftragte.de/DE/Wissenswertes/Publikationen/publikationen_node.html, zuletzt geprüft am: 20.04.2016).

BMAS – Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2016): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG). Bearbeitungsstand 26.04.2016. (Online verfügbar unter: www.gemeinsam-einfach-machen.de/SharedDocs/Downloads/DE/AS/BTHG/Referentenentwurf_BTHG.pdf, letzter Zugriff erfolgte am 20.04.2016).

BRATTER, Bernice und FREEMAN, Evelyn (1990): The Maturing of Peer Counseling. In: Counseling and Therapy. Journal of the American Society on Aging, Vol. 14 (1), S. 49–52. (Online verfügbar unter: www.aaspc-programs.org/sandbox/wp-content/uploads/2015/06/1990-The-Maturing-of-Peer-Counseling.pdf, letzter Zugriff erfolgte am 20.04.2016).

CARITAS GELSENKIRCHEN: Homepage (online verfügbar unter: www.caritas.de/magazin/zeitschriften/sozialcourage/essen/es-gibt-immer-einen-ausweg, letzter Zugriff erfolgte am 20.04.2016.)

CARITAS ESSEN: Es gibt immer einen Ausweg. (Online verfügbar unter: www.caritas.de/magazin/zeitschriften/sozialcourage/essen/es-gibt-immer-einen-ausweg, letzter Zugriff erfolgte am: 20.04.2016).

EXPERTEN DURCH ERFAHRUNG IN DER PSYCHIATRIE: Startschuss für die EX-IN Bewegung. (Online verfügbar unter: www.ex-in.de/index.php/ex-in-deutschland/geschichte.html, letzter Zugriff erfolgte am 20.04.2016).

FOKUS Hannover e. V.: Peer Counseling (Beratungsstelle). (Online verfügbar unter: www.fokus-hannover.de/peer-counseling-beratungsstelle/index.html, letzter Zugriff erfolgte am: 20.04.2016).

HENKEL, Melanie; HEIMER, Andreas; BRAUKMANN, Jan; WANSING, Gudrun; SCHREINER, Mario; JORDAN, Micah und WINDISCH, Matthias (2015): Evaluation von Peer Counseling Anlaufstellen und Beratungsangeboten im Rheinland. Erster Zwischenbericht. (Online verfügbar unter: www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/menschenmitbehinderung/wohnen/anlaufstellen/peer_counseling/peer_counseling_1.jsp, letzter Zugriff erfolgte am 20.04.2016).

JORDAN, Micah (2015): Empowerment durch Peer Counseling? Perspektiven von Beratenden und Ratsuchenden. Unveröffentlichte Masterarbeit, Universität Kassel.

KATZ, Alfred Hyman und BENDER, Eugene I. (1976): The Strength in US: Self-Help Groups in the Modern World. New Viewpoints: Third Party Pub Co.

KONIECZNY, Eva (2014): Bedeutung und Chancen des Peer Counseling für die Planung selbstbestimmter Unterstützungsarrangements von Menschen mit Behinderungen. Saarbrücken: Akademiker Verlag.

LVR – Landschaftsverband Rheinland (2016): Internetauftritt Beratungsstellen (online verfügbar unter: www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/menschenmitbehinderung/wohnen/anlaufstellen/peer_counseling/peer_counseling_1.jsp, letzter Zugriff erfolgte am 20.04.2016).

METZLER, Heidrun; MEYER, Thomas; RAUSCHER, Christine; SCHÄFERS, Markus und WANSING, Gudrun (2007): Das Trägerübergreifende Persönliche Budget. Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitforschung. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hg.), Berlin. (Online verfügbar unter: www.budget.bmas.de/MarktplatzPB/SharedDocs/Publikationen/DE/begleitung_auswertung_erprobung_traeger%C3%BCbergreifenders_persoenliches_budget.pdf, letzter Zugriff erfolgte am: 20.04.2016).

Psychiatrienetz: EX-In. (Online verfügbar unter: www.psychiatrie.de/arbeit/ex-in/, letzter Zugriff erfolgte am 20.04.2016).

RÖSCH, Matthias (1995): Peer Counseling und Psychotherapie. In: Die Randschau – Zeitschrift für Behindertenpolitik, 2. (Online verfügbar unter: www.peer-counseling.org/index.php/peer-counseling-online-bibliothek/peer-counseling-und-psychotherapie-matthias-roesch, letzter Zugriff erfolgte am 20.04.2016).

Beitrag von Dipl.-Soz.arb./-päd. (FH) Micah Jordan, M.A. und Prof. Dr. Gudrun Wansing, beide Universität Kassel

Fußnoten:

[1] Der folgende Beitrag verwendet grundsätzlich einen weiten Begriff der Beeinträchtigungen, der alle Personen mit lang andauernden körperlichen, psychischen, kognitiven oder Sinnesbeeinträchtigungen, einschließlich chronischer Erkrankungen umfasst – und zwar unabhängig vom sozialrechtlichen Status einer anerkannten (drohenden) Behinderung. Nur an explizit (sozial-) rechtlich gerahmten Stellen wird der Begriff der Behinderung verwendet.

[2] Vgl. Metzler et al. 2007, S. 161 ff.

[3] BMAS 2016, S. 33.

[4] BMAS 2016, S. 242 (besonderer Teil, zu § 32).

[5] BMAS 2016, S. 243 (besonderer Teil, zu § 32).

[6] Vgl. Konieczny 2014, S. 16.

[7] Vgl. Henkel et al. 2015, S. 53 f.

[8] ebd.

[9] Vgl. Jordan 2015.

[10] Vgl. Rösch 1995.

[11] Vgl. Katz und Bender 1976, Bratter und Freeman 1990, S. 49.

[12] Vgl. Bratter und Freeman 1990, S. 49.

[13] Bratter und Freeman 1990, S. 49.

[14] Vgl. Experten durch Erfahrung in der Psychiatrie 2016.

[15] Vgl. LVR 2016; Henkel et al. 2015.

[16] Prognos AG in Kooperation mit der Universität Kassel, Vgl. ebd.

[17] Beispielsweise der Arbeitskreis Leben Freiburg e. V., der Arbeitskreis Suchthilfe Freiburg, die Caritas Gelsenkirchen sowie FOKUS Hannover e. V.

[18] Siehe hierzu das Beispiel Psychiatrienetz.


Stichwörter:

Beratung, UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Bundesteilhabegesetz (BTHG), Empowerment


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