14.06.2013 A: Sozialrecht Ramm/Willig/Prietze: Diskussionsbeitrag A6-2013

Leistungen zur stationären medizinischen Rehabilitation bei einer adipösen, gehörlosen Versicherten – Anmerkung zu SG Oldenburg, Gerichtsbescheid v. 28.06.2011, S 81 R 544/09

(Zitiervorschlag: Ramm/Willig/Prietze: Leistungen zur stationären medizinischen Rehabilitation bei einer adipösen, gehörlosen Versicherten – Anmerkung zu SG Oldenburg, Gerichtsbescheid v. 28.06.2011, S 81 R 544/09; Forum A, Beitrag A6-2013 unter www.reha-recht.de; 14.06.2013)

In dem vorliegenden Fall aus dem Jahr 2011 hatte sich das Sozialgericht Oldenburg mit der Frage zu beschäftigen, ob eine gehörlose Versicherte wegen starkem Übergewicht Anspruch auf medizinische Rehabilitation in einer Klinik für Gehörlose habe. Das Gericht lehnte den Anspruch ab.

Die Autoren nehmen diese Entscheidung zum Anlass, um auf die praktischen Probleme bei der Wahrnehmung des Rechts auf einen Gebärdensprachdolmetscher hinzuweisen. Zudem machen sie darauf aufmerksam, dass gehörlose Menschen auf Grund ihrer Behinderung meist unzureichend über gesunde Ernährung informiert sind. Ein stärkerer Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern oder die Nutzung des Peer Counselings könne die Beratung verbessern.


Stichwörter:

Adipositas Fettleibigkeit, Übergewicht, Peer Counseling, Gebärdensprache, Kommunikation, Gehörlosigkeit, § 17 SGB I, Beratung, Gebärdensprachdolmetscher


Kommentare (2)

  1. Auch Hörgeschädigt
    Auch Hörgeschädigt 12.07.2013
    Finde gut, dass auch so auf die Probleme von uns aufmerksam gemacht wird. Das ist sehr wichtig - Reha nicht bekommen aber dennoch guter Aufhänger, um Probleme zu nennen!
  2. Thema verfehlt!
    Thema verfehlt! 28.06.2013
    Die Bewertung der Autoren verfehlt grandios das Thema. Es ging hier schlicht um die Frage, ob eine Rehabilitation der RV oder eine (Fortführung der) ambulanten Krankenbehandlung durch die KV in Betracht kommt. Die Frage, WIE die Befriedigung der jeweiligen Bedarfslage der Betroffenen auszugestalten ist (Gebärdensprache usw.), haben erst die Kommentatoren ausgiebig und ausschließlich zum Gegenstand gemacht - seltsam, denn das war für den Fall m.E. weder entscheidungserheblich noch überhaupt relevant.

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