Der Heimbegriff am Beispiel des Niedersächsischen Heimgesetzes zur Abgrenzung selbstbestimmter Wohngemeinschaften – Anmerkung zu VG Oldenburg, Urt. v. 21.05.2012, Az. 12 A 1136/11
(Zitiervorschlag: Ramm: Der Heimbegriff am Beispiel des Niedersächsischen Heimgesetzes zur Abgrenzung selbstbestimmter Wohngemeinschaften – Anmerkung zu VG Oldenburg, Urt. v. 21.05.2012, Az. 12 A 1136/11; Forum A, Beitrag A8-2013 unter www.reha-recht.de; 30.07.2013)
Die Autorin diskutiert die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 21. Mai 2012. Das Gericht hatte zu beurteilen, wann eine Wohngemeinschaft von schwer- und schwerstpflegebedürftigen Menschen als Heim anzusehen ist und somit unter das hier anzuwendende Niedersächsische Heimgesetz fällt. Die Autorin verdeutlicht in dem Beitrag, welche praktischen Schwierigkeiten bei dieser Abgrenzungsfrage bestehen.
Stichwörter:
Heimbegriff, Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (Heimgesetz), § 1 NHeimG, Wohngemeinschaft, Selbstbestimmung, Ambulante Pflege, Ambulante Leistungen, Heimrecht
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