29.11.2012 B: Arbeitsrecht Giese: Diskussionsbeitrag B15-2012

Notwendigkeit der Einladung eines schwerbehinderten Bewerbers zum Vorstellungsgespräch nach § 82 Satz 2 SGB IX bei interner Stellenausschreibung – Anmerkung zu BVerwG, Urteil vom 15.12.2011 – 2 A 13/10

(Zitiervorschlag: Giese: Notwendigkeit der Einladung eines schwerbehinderten Bewerbers zum Vorstellungsgespräch nach § 82 Satz 2 SGB IX bei interner Stellenausschreibung – Anmerkung zu BVerwG, Urteil vom 15.12.2011 – 2 A 13/10; Forum B, Beitrag B15-2012 unter www.reha-recht.de; 29.11.2012)

Die Autorin bespricht ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.12.2011 – 2 A 13/10. Umstritten war, ob ein schwerbehinderter Stellenbewerber von einem öffentlichen Arbeitgeber auch dann zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen ist, wenn die Stelle nur intern ausgeschrieben wurde. Das Gericht verneinte dies.

Die Autorin stimmt der Entscheidung nur bedingt zu. Die Begründung des Gerichts könne nicht überzeugen. Zwar sei in dem Einzelfall im Ergebnis zu Recht eine Einladungspflicht zum Vorstellungsgespräch verneint worden, jedoch bestehe grundsätzlich auch bei einer internen Stellenausschreibung eine Einladungspflicht. Zur Begründung führt sie insbesondere den Wortlaut, die Entstehungsgeschichte und den Sinn und Zweck des § 82 SGB IX an sowie Art. 27 Abs. 1 lit. e BRK.


Stichwörter:

Einladung bei Bewerbung im öffentlichen Dienst, Einladung eines schwerbehinderten Stellenbewerbers, Einladung der Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch, Interne Ausschreibung, Entschädigungsanspruch, Schwerbehinderte Bewerber, RL 2000/78/EG (Richtlinie), § 82 SGB IX, § 5 AGG, Öffentlicher Arbeitgeber, Nachteilsausgleich, Einstellungen bei öffentlichen Arbeitgebern, Richtlinien


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