30.10.2014 B: Arbeitsrecht Giese/Ramm: Diskussionsbeitrag B16-2014

Die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit – Schwerpunkt: Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit – VG Cottbus, Urteil v. 31. Januar 2013, 5 K 500/09

(Zitiervorschlag: Giese/Ramm: Die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit – Schwerpunkt: Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit – VG Cottbus, Urteil v. 31. Januar 2013, 5 K 500/09; Forum B, Beitrag B16-2014 unter www.reha-recht.de; 30.10.2014)

Die Autorinnen setzen sich mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Cottbus vom 31. Januar 2013 auseinander. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der zu einer Zurruhesetzung führenden Dienstunfähigkeit.
Der parallel erscheinende Beitrag C19-2014 in Forum C betrachtet die Entscheidung hingegen unter dem Aspekt der gutachterlichen Stellungnahme.

Die Autorinnen begrüßen die Entscheidung des VG Cottbus und vertiefen sodann die Anforderungen an die Dienstunfähigkeit. Von besonderer Bedeutung sei bei der Betrachtung der Grundsatz „Weiterverwendung vor Versorgung“, wonach Beamte nur im Ausnahmefall wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden sollen. Ein hierbei zu beachtendes Instrument sei das Betriebliche Eingliederungsmanagement, welches auch für Beamten gelte.


Stichwörter:

Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, Dienstunfähigkeit von Beamten, BEM, Stufenweise Wiedereingliederung (StW), Berufliche Teilhabe, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Berufliche Rehabilitation


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.