16.10.2012 C: Sozialmedizin und Begutachtung Baßlsperger: Diskussionsbeitrag C14-2012

Zur Schweigepflicht des Amtsarztes im Ruhestandsverfahren

(Zitiervorschlag: Baßlsperger: Zur Schweigepflicht des Amtsarztes im Ruhestandsverfahren; Forum C, Beitrag C14-2012 unter www.reha-recht.de; 16.10.2012)

In diesem Beitrag beschäftigt sich der Autor mit Fragen der Schweigepflicht und der Auskunftspflicht des Amtsarztes im Verfahren über die Ruhestandsversetzung eines Beamten.

Er stellt dabei heraus, dass beamtenrechtliche Entscheidungen wie die Ruhestandversetzung nicht durch den Amtsarzt, sondern durch den Dienstherrn gefällt werden. Der Amtsarzt gebe nur eine fachliche Wertung ab. Da der Beamte rechtlich verpflichtet sei, an amtsärztlichen Untersuchungen über seine gesundheitliche Eignung teilzunehmen, könne die entscheidende Behörde bei einer Verweigerung davon ausgehen, dass eine entsprechende gesundheitliche Eignung nicht gegeben ist. Ist die Untersuchung durchgeführt, sei ein Widerspruch des Beamten gegen die Weitergabe der erzielten Daten durch den Amtsarzt unerheblich.

 


Stichwörter:

Amtsarzt, Ruhestandsverfahren, Schweigepflicht, Versetzung, Begrenzte Dienstfähigkeit, Amtsärztliche Untersuchung im Dienstverhältnis, Beamte, Dienstunfähigkeit, Amtsärztliche Untersuchung


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