30.10.2014 C: Sozialmedizin und Begutachtung Ramm/Giese: Diskussionsbeitrag C19-2014

Die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit – Schwerpunkt: gutachterliche Stellungnahme – VG Cottbus, Urteil v. 31. Januar 2013, 5 K 500/09

Die Autorinnen besprechen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Cottbus vom 31. Januar 2013. In diesem Beitrag wird der Schwerpunkt auf die gutachterliche Stellungnahme gelegt. In dem parallel erscheinenden Beitrag B16-2014 in Forum B, wird der Fall unter dem Aspekt der Voraussetzungen für die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit betrachtet.

Das VG Cottbus hatte über die Zurruhesetzung eines verbeamteten Lehrers nach einem Dienstunfall zu entscheiden. Während des Zurruhesetzung-Verfahrens wurde der Kläger mehrfach begutachtet. Die Gutachter empfahlen die Zurruhesetzung des Klägers, gegen die sich der Kläger wandte. Das VG Cottbus hat zugunsten des Klägers entschieden. Unter dem Aspekt der gutachterlichen Stellungnahmen führte das Gericht aus, dass der Versetzung in den Ruhestand keine hinreichende ärztliche Einschätzung zu Grunde liegt.

Die Autorinnen begrüßen die Entscheidung des VG Cottbus und weisen auf die besondere Bedeutung von Gutachten in gerichtlichen Verfahren sowie des Weiteren auf die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit hin.

(Zitiervorschlag: Ramm/Giese: Die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit – Schwerpunkt: gutachterliche Stellungnahme – VG Cottbus, Urteil v. 31. Januar 2013, 5 K 500/09; Forum C, Beitrag C19-2014 unter www.reha-recht.de; 30.10.2014)


Stichwörter:

Gutachten, Gutachter, Medizinisches Gutachten, Gutachtenpraxis, Stufenweise Wiedereingliederung (StW)


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