20.06.2013 D: Konzepte und Politik Labisch: Diskussionsbeitrag D17-2013

Die Gemeinsame Empfehlung zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX in der Fassung vom 23. Februar 2012 – Erarbeitungsstand und Perspektive

(Zitiervorschlag: Labisch: Die Gemeinsame Empfehlung zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX in der Fassung vom 23. Februar 2012 – Erarbeitungsstand und Perspektive; Forum D, Beitrag D17-2013 unter www.reha-recht.de; 20.06.2013)

Die Autorin beschreibt in dem vorliegenden Beitrag die Hintergründe der Gemeinsamen Empfehlung zur Förderung der Selbsthilfe vom 23. Februar 2012, die die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) zusammen mit den Rehabilitationsträgern erarbeitet hatte.

Sie betont hierbei die besondere Rolle der Selbsthilfe, die zur dauerhaften Sicherung des Rehabilitationserfolges beitrage. Weiter stellt sie die wichtigsten Änderungen dar, die die neue Gemeinsame Empfehlung gegenüber der Empfehlung aus dem Jahr 2004 beinhaltet. Die Autorin hebt den großen Einfluss der Verbände bei der Erarbeitung von gemeinsamen Empfehlungen hervor und appelliert an diese, sich auch zukünftig aktiv zu beteiligen.

Hinweis:
Sie finden die Gemeinsame Empfehlung zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX in der Fassung vom 23. Februar 2012 auf der Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR): Zur Gemeinsamen Empfehlung


Stichwörter:

Gemeinsame Empfehlung zur Förderung der Selbsthilfe, § 29 SGB IX, Art. 3 UN-BRK, Beteiligungsverfahren, Selbsthilfe, § 13 SGB IX, Gemeinsame Empfehlungen (GE), Kooperation der Rehabilitationsträger, Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR)


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