11.09.2011 A: Sozialrecht Rummel: Diskussionsbeitrag A22-2011

Zur Kostenüberschreitung nach § 17 Abs. 3 S. 4 SGB IX beim Persönlichen Budget – LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 11.10.2010, Az. L 2 U 152/10

(Zitiervorschlag: Rummel: Zur Kostenüberschreitung nach § 17 Abs. 3 S. 4 SGB IX beim Persönlichen Budget – LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 11.10.2010, Az. L 2 U 152/10; Forum A, Beitrag A22-2011 unter www.reha-recht.de; 12.09.2011)

Die Autorin bespricht ein Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. Oktober 2010. Umstritten war, ob eine pflegebedürftige Person höhere Kosten für eine 24-Stunden-Assistenz im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 17 SGB IX geltend machen kann, wenn diese auf Unterschiede bei der Kostenkalkulation des Erbringers der Sachleistung und eines vergleichbaren Anbieters zurückzuführen sind. Das Landessozialgericht lehnte dies ab. weil ein Ausnahmefall, der die Überschreitung der Kosten rechtfertigen könne, sich nicht durch Unterschiede in der Kostenkalkulation bei der Sachleistung einerseits und dem Persönlichen Budget andererseits begründen lasse. Überdies könne ein solcher Ausnahmefall nach dem Willen des Gesetzgebers nicht angenommen werden, wenn die Kostenüberschreitung dauerhaft sei.

Die Autorin kritisiert, dass das Gericht sich nicht mit der Auslegungsregel des § 2 Abs. 2 SGB I, der eine weitgehende Verwirklichung der sozialen Rechte statuiert, auseinandergesetzt hat. Sie führt weiter aus, dass Sinn und Zweck der Norm es nicht erfordern, ausschließlich das vom Leistungsberechtigten bislang im Rahmen des Sachleistungsbezuges genutzte Hilfeangebot als Vergleichsmaßstab zu Grunde zu legen. Auch habe das Gericht zu Unrecht das Vorliegen eines Ausnahmefalles auf vorübergehende Kostenüberschreitungen beschränkt. Aus Sicht der Autorin gebieten es Sinn und Zweck der Norm sowie höherrangiges Recht, die Interessen des Leistungsberechtigten der finanziellen Mehrbelastung des Leistungsträgers gegenüberzustellen.


Stichwörter:

Persönliches Budget, Kostenüberschreitung (dauerhafte), Kostenüberschreitung (vorübergehende), Kostenobergrenze, § 17 Abs. 3 Satz 4 SGB IX, Kostenvergleich, Sachleistung, Budgetbemessung, Arbeitgebermodell, 24-Stunden-Assistenz, Effektuierungsgrundsatz, Overhead-Leistungen, Ermessen, Bedarfsfeststellung, § 2 Abs. 2 SGB I


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