16.01.2014 B: Arbeitsrecht Baßlsperger: Diskussionsbeitrag B4-2014

Gesundheitliche Anforderungen bei der Ernennung von Schwerbehinderten ins Beamtenverhältnis

(Zitiervorschlag: Baßlsperger: Gesundheitliche Anforderungen bei der Ernennung von Schwerbehinderten ins Beamtenverhältnis; Forum B, Beitrag B4-2014 unter www.reha-recht.de; 16.01.2014)

Der Autor diskutiert in seinem Beitrag die Anforderungen, die an die Ernennung von Schwerbehinderten zu Beamten zu stellen sind.

Er zeigt die unterschiedlichen Maßstäbe auf Bundes- und Landesebene und die seit November 2012 bestehende Rechtslage in Bayern auf. Diese begrüßt er besonders, da Bayern wesentliche Regelungen für die Einstellung schwerbehinderter Bewerber in sein Leistungslaufbahngesetz aufgenommen hat. Dies sieht anders als andere landesrechtliche Laufbahnbestimmungen oder das Bundesbeamtengesetz ausdrücklich einen Vorrang schwerbehinderter Bewerber gegenüber nicht schwerbehinderten Bewerbern mit im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vor.


Stichwörter:

Prognoseentscheidung, Art. 21 Leistungslaufbahngesetz Bayern (LlbG), § 78 Bundesbeamtengesetz (BBG), § 45 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), Leistungsprinzip, Gesundheitliche Anforderung, Beamtenverhältnis, Beamtenrecht, Dienstfähigkeit, Sozialstaatsprinzip, Schwerbehinderte Bewerber


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