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Unterstützte Beschäftigung nach § 38a SGB IX – eine Chance auf Teilhabe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
(Zitiervorschlag: Kainz: Unterstützte Beschäftigung nach § 38a SGB IX – eine Chance auf Teilhabe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt; Forum B, Beitrag B6-2012 unter www.reha-recht.de; 25.05.2012)
Der Autor beschäftigt sich in diesem Beitrag mit der Unterstützten Beschäftigung. Nach einem Überblick über die Entstehungsgeschichte und Zielsetzung dieser Teilhabeleistung beschreibt er die verschiedenen Phasen, die im Rahmen der individuellen betrieblichen Qualifizierung durchlaufen werden und zeigt auf, für welche Personengruppen sich diese Leistung anbietet.
Abschließend führt er aus, wie die Zusammenarbeit der Leistungsträger und -erbringer ausgestaltet sein muss. Er regt an, dass unter Beachtung der hohen qualitativen Anforderungen weitere Träger bei der Leistungserbringung mit einbezogen werden. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass auch die Möglichkeit eines trägerübergreifenden persönlichen Budgets für diese Leistungsart intensiver genutzt werden sollte.
Beitrag B6-2012 (PDF-Datei, 166 KB)

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Die Mitgliederbefragung ergab zudem, dass (im Jahr 2011) 66,7 % derjenigen, die die InbeQ regulär beendeten, in eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung (inkl. Ausbildung) vermittelt werden konnten (S. 8 der Befragung, a.a.O.). Dies kann durchaus als Fortschritt bewertet werden. 61,5 % der in Arbeit vermittelten Personen erhielten im Anschluss eine weitergehende Unterstützung, größtenteils in Form einer Berufsbegleitung (S. 12 der Befragung, a.a.O.).
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