08.07.2016 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Arbeiter-Samariter-Bund kritisiert Schwachstellen im Entwurf zum Bundesteilhabegesetz

Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) bemängelt Beschneidungen des Selbstbestimmungsrechts im geplanten Bundesteilhabegesetz (BTHG) und beruft sich dabei u.a. auf die Ergebnisse eines von Prof. Dr. Wolfgang Schütte (Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg) erstellten Gutachtens.

Bei der Vorstellung des vom ASB in Auftrag gegebenen Gutachtens am 6. Juli 2016 im Rahmen einer Fachveranstaltung nannte ASB-Bundesgeschäftsführer Ulrich Bauch das geplante Gesetz zwar einen wichtigen Schritt in Richtung Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft, wies aber auch auf Schwachstellen mit erheblichem Nachbesserungsbedarf in einigen Bereichen hin, wie z.B. der Schnittstelle zur Pflege.

"Beschneidung des Selbstbestimmungsrechts"

"Das Bundesteilhabegesetz in seiner derzeitigen Form beschneidet das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit hohem Hilfebedarf bei ihrer Entscheidung, wo und wie sie wohnen möchten", gab Ulrich Bauch zu bedenken. "Wer einen hohen pflegerischen Bedarf hat und zu Hause lebt, könnte durch das Gesetz dazu gezwungen sein, in einem Pflegeheim zu leben. Und wer einen großen Assistenzbedarf hat, könnte gezwungen sein, sein häusliches Umfeld aus Kostengründen zu verlassen und in eine stationäre Einrichtung, ein Wohnheim, umzuziehen." Auch das sogenannte Pooling von Assistenzleistungen kritisierte Bauch. "Menschen in stationären Wohnformen können ohne ihre Zustimmung dazu gezwungen werden, sich Assistenten zu teilen. Dann kann der Einzelne nicht immer selbst entscheiden, wann er einkaufen oder ins Kino geht, sondern muss sich unter Umständen mit seinen Mitbewohnern abstimmen", so Ulrich Bauch.

"Fehlende Rechtssicherheit"

Eine weitere Schwachstelle des Gesetzentwurfs ist nach Ansicht des ASB die fehlende Rechtssicherheit für Menschen mit erheblichen Beeinträchtigungen. Der Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Hilfe, die eng mit dem Wunsch- und Wahlrecht zusammenhängt, sollte im Bundesteilhabegesetz klarer gestellt sein. "Das Gesetz lässt den Behörden weiterhin zu viel Ermessensspielraum", kritisierte Ulrich Bauch. Mit seiner ganztägigen Fachveranstaltung zum Bundesteilhabegesetz beteiligte sich der ASB an der Diskussion zum neuen Teilhabegesetz. Dabei tauschten sich Fachleute des ASB mit Experten von anderen Wohlfahrts- und Fachverbänden zum geplanten Gesetz und dessen möglichen Folgen aus.

Das Gutachten finden Sie unter dem folgenden Link: www.asb.de/bundesteilhabegesetz

(Quelle: Pressemitteilung des Arbeiter-Samariter-Bundes vom 06.07.2016)


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