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Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) vermisst die Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse von Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in die Praxis. Im Rahmen seines Berliner Fachtags 2020 verabschiedete er eine Erklärung, in der er entsprechende rechtliche Grundlagen und praxistaugliche Konzepte fordert.
Aus Sicht des bvkm profitieren Menschen mit komplexen Behinderungen bisher am wenigsten von dem Paradigmenwechsel des Teilhaberechts. Der Verband fordert in seiner Berliner Erklärung „Die neue Eingliederungshilfe: Selbstbestimmtes Leben für alle Menschen mit Behinderung!“ daher u. a.
Neben weiteren rechtlichen Änderungen seien die Beratungsstellen der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) in den Blick zu nehmen. Nur mit den entsprechenden Kompetenzen könnten die Beraterinnen und Berater den Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen und komplexem Unterstützungsbedarf die erforderliche Begleitung bei der Bedarfsfeststellung und der Leistungsplanung zukommen lassen.
Rechtliche Betreuung durch Eltern behinderter Erwachsener dürfe nicht als verlängertes Sorgerecht verstanden werden. Die Teilhabeassistenz müsse zur Sicherung und Koordinierung der Leistungserbringung, insbesondere für Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf, ein Casemanagement umfassen, dem neben der Planung, Organisation und Kontrolle von Einzelleistungen auch die Aufgabe der Erschließung und Nutzbarmachung von Ressourcen im sozialen Umfeld zukomme. Entsprechende fachliche Konzepte und Dienstleistungen seien auf- und auszubauen.
Darüber hinaus thematisiert der bvkm eine bessere Vernetzung der Akteure im Sozialraum, die Vielfalt der Angebote, individuelle Lösungen und Konzepte bei der Bedarfsfeststellung und Leistungserbringung sowie eine barrierefrei gestaltete Umwelt als Voraussetzung für Selbstbestimmung und Teilhabe.
(Quelle: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen)
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