17.08.2023 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Forderungen nach Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

Der Sozialverband VdK und das Bündnis AGG Reform – Jetzt! fordern die Bundesregierung auf, die bereits im Koalitionsvertrag 2021 angekündigte Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) umzusetzen. Vom Bundesjustizministerium gibt es noch keinen Gesetzentwurf und kein Eckpunktepapier.

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, betont: „Menschen müssen endlich wirkungsvoll vor Diskriminierung geschützt werden. Es braucht dringend eine Reform des AGG. Es überrascht nicht, dass sich vor allem Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen an Antidiskriminierungsstellen wenden. Das AGG zeigt in seiner jetzigen Form etliche Regelungslücken, die schnellstmöglich geschlossen werden müssen“. Private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen müssten endlich zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Auch bei Versicherungen bestehe Handlungsbedarf.

Außerdem müsse das AGG den Zugang zu Rechtsverfahren für Betroffene grundsätzlich erleichtern. Dafür müssten beispielsweise Fristen zur Geltendmachung von Diskriminierung von zwei auf zwölf Monate verlängert werden. Gefordert werden darüber hinaus eine Ombuds- und Schlichtungsstelle. Schlichtungsverfahren seien schneller, niedrigschwelliger und kostengünstiger als Gerichtsprozesse, die im Moment der einzige Weg für Betroffene seien, ihr Recht durchzusetzen, erklärt die Präsidentin.

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) hat u. a. aufgrund dieser problematischen Lage eine „Fachstelle Antidiskriminierungsberatung für behinderte Menschen“ etabliert, an die sich Betroffene wenden können.

Das Bündnis AGG Reform Jetzt! aus zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Verbänden von Menschen mit Behinderungen fordert ebenso Änderungen in dem Gesetz. Das Bündnis beklagt: „Seit 2006 ist das AGG in Kraft. In 16 Jahren Praxiserfahrung sind die Schwächen des AGGs hinlänglich bekannt: Das Gesetz schützt nicht alle von Diskriminierung Betroffenen, es ist nicht anwendbar auf alle Lebensbereiche und die Durchsetzung des Rechts ist für viele und in vielen Fällen kaum möglich.“ In einer Stellungnahme konkretisiert das Bündnis elf Forderungen:

  • Anwendungsbereich auf öffentliche Stellen ausweiten
  • Rechtsdurchsetzung stärken u.a. durch Einführung einer Verbandsklage
  • Diskriminierungsschutzes für alle Diskriminierungskategorien vereinheitlichen
  • Diskriminierungskategorien erweitern
  • Diskriminierungsformen erweitern
  • Geltendmachungsfrist anheben
  • Beweislasterleichterung erweitern
  • Entschädigungen abschreckend gestalten
  • Arbeitgebende stärker in die Pflicht nehmen
  • Kirchenprivileg an europäische Vorgaben anpassen
  • Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken

Weitere Informationen dazu bietet die Website des Bündnisses AGG Reform – Jetzt! und
die o. g. Stellungnahme. Am 17. August 2023 gibt es eine Pressekonferenz des Bündnisses AGG Reform – Jetzt!


(Quellen: Sozialverband VdK; Bündnis AGG Reform – Jetzt!; Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland, ISL)


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