11.11.2015 Verwaltung, Verbände, Organisationen

G-BA konkretisiert Entlassungsmanagement

Ein einheitliches Verfahren zur Umsetzung des sozialrechtlichen Anspruchs auf ein Entlassungsmanagement nach Krankenhausaufenthalt gibt es in Deutschland bisher nicht. Deshalb hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das Thema aufgegriffen und im vergangenen Jahr eine Konzeptskizze für ein einrichtungsübergreifendes und sektorenübergreifendes Qualitätssicherungsverfahren für das Entlassungsmanagement in Auftrag gegeben. Über die weitere Umsetzung soll im Sommer 2016 entschieden werden.

In der vom AQUA-Insitut erarbeiteten Konzeptskizze Entlassungsmanagement werden erstmalig Fragestellungen und Prozessabläufe zum Entlassungsmanagement konkretisiert, die Eignung von Erhebungsinstrumenten geprüft sowie Empfehlungen ausgearbeitet. Sie stellt einen ersten Schritt zur Entwicklung eines Qualitätssicherungsverfahrens dar, mit der geklärt werden soll, ob ein solches Verfahren grundsätzlich realisierbar ist.

Bisher wurde der Begriff vom Gesetzgeber nicht genau definiert und notwendige Leistungen können im Fallpauschalen System der Krankenhäuser oder durch Vergütungsregelungen im ambulanten Bereich nicht refinanziert werden. Probleme von Zuweisungen gegen Entgelt und unzulässiger Kooperationen erschweren zusätzlich so manch gut gemeinte Zusammenarbeit zwischen Krankenhaus und nachsorgenden Leistungserbringern. Daher wurde in dem Konzeptpapier die Finanzierung des Entlassungsmanagements als generelles Problem angesprochen.

Anhand der Hochrechnung von Krankenkassendaten wurde festgestellt, dass es sich bei rund 14 % der Krankenhausfälle um eine Wiederaufnahme in einem Zeitraum von 30 Tagen nach einem stationären Aufenthalt handelt. Rund 5 % der Patienten kehren binnen 30 Tagen als ambulante Notfallbehandlungen wieder ins Krankenhaus zurück. Ein Drittel der Notfallkontakte trat innerhalb der ersten vier nachstationären Tage auf. 

Potenziale zur Qualitätsverbesserung wurden im Rahmen der Versorgungsanalyse in folgenden Punkten (patientenrelevante Endpunkte) festgestellt:

  • ungeplante Wiederaufnahmen,
  • ambulante Notfallbehandlungen,
  • Versorgungslücken nach der Beendigung des Krankenhausaufenthalts sowie
  • Selbstbestimmtheit und Kompetenz des Patienten im Versorgungsprozess

Diese vom AQUA-Institut identifizierten patientenrelevanten Endpunkte beim Entlassmanagement manifestieren sich vornehmlich in der Lebenswirklichkeit des Patienten in seinem Sozialraum (Wohnraum, Pflege, Hilfsmittel) und können daher auch nur von den nachsorgenden Leistungserbringern erfasst und bewertet werden. Voraussetzung zur Bewältigung dieser Aufgaben seien eine funktionierende Informationsübermittlung und gute Patientenzuweisung, so die AQUA Experten. Bislang gebe es allerdings keine einheitlichen Kommunikationsstrukturen, Arbeitsplattformen und Kennzahlensysteme für Entlassungsmanagement-Projekte.

Weitere Informationen gibt es unter folgenden Links:

"Der Gemeinsame Bundesausschuss konkretisiert das Entlassungsmanagement!" - RehaNews24 vom 19.10.2015

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Abnahme des Entwurfs der Konzeptskizze der Institution nach § 137a SGB V für ein Qualitätssicherungsverfahren für Entlassungsmanagement

(Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, RehaNews24)


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.