Beitrag drucken oder senden
Beitrag in Sozialen Netzen teilen
Dieser Beitrag gehört zu:
Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) tritt zum 1. Januar 2017 der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft. Hierzu hat der Paritätische Gesamtverband Fachinformationen sowohl für Pflegebedürftige und deren Angehörige wie auch für Pflegeeinrichtungen und Dienste veröffentlicht.
Die Publikationen sollen Ratsuchende, Fachleute und Interessierte umfassend über die aktuelle Pflegereform aufklären. Arbeitshilfen für vollstationäre, ambulante, teilstationäre und Kurzzeitpflegeeinrichtungen informieren über die Konzeption des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und über sämtliche Änderungen. Teilweise werden bereits Hinweise zu Änderungen gegeben, die mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) ebenfalls zum 1. Januar 2017 erwartet werden können:
Die Fachinformationen und Arbeitshilfen stehen auf der Seite des Paritätischen zum Download zur Verfügung: Informationen und Arbeitshilfen des Paritätischen zum PSG II
(Quelle: Der Paritätische Gesamtverband)
Kommentare (0)
Keine Kommentare gefunden!