01.02.2024 Verwaltung, Verbände, Organisationen

LVR: Ein digitaler Antrag für Leistungen der Eingliederungshilfe

Menschen, die Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben, können ihren Antrag im Rheinland ab sofort digital stellen. Damit setzt der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ein Ziel des bundesweiten Onlinezugangsgesetzes um.

Derzeit erhalten rund 115.000 Erwachsene, Kinder und Jugendliche mit Behinderungen im Rheinland Leistungen der Eingliederungshilfe durch den LVR. Der LVR ist damit bundesweit der größte Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen. Eingliederungshilfe umfasst grundsätzlich alle Leistungen, die dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt am Leben teilhaben können – von der Assistenz im Alltag, der Frühförderung über die Teilhabe an Arbeit wie zum Beispiel in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder durch das Budget für Arbeit bis hin zur Freizeitassistenz, Hochschulhilfe oder Hilfsmittel.

Anträge für die Leistungen der Eingliederungshilfe können nun online im Beratungskompass des LVR unter dem Menüpunkt „Anträge“ gestellt werden:

www.beratungskompass.lvr.de

Eine Formularnavigation gibt Hilfestellungen für jeden Schritt des Antrags, wie zum Beispiel bei der elektronischen Identifizierung mittels eines neuen Personalausweises. Ein grüner Haken macht deutlich, dass ein Abschnitt vollständig ausgefüllt wurde.

Auch Sorgeberechtigte von Kindern mit (drohender) Behinderung finden im Beratungskompass den Antrag auf heilpädagogische Leistungen im Rahmen der Kindertagesbetreuung und der Frühförderung bis zum Schuleintritt. Darüber hinaus können auch Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Pflegefamilien oder in einer Wohneinrichtung beantragt werden.

Weitere Leistungen des LVR wie zum Beispiel der digitale Antrag auf Blinden- und Gehörlosenhilfe, sind ebenfalls bereits im Beratungskompass zu finden.

Mit diesem Service setzt der LVR das im Jahr 2017 in Kraft getretene „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen" (Onlinezugangsgesetz, OZG) um, welches alle Behörden verpflichtet, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch digital über Verwaltungsportale anzubieten. Insgesamt werden die gesteckten Ziele zur Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen in Deutschland bei weitem nicht erreicht, so die aktuelle Studie „Digimeter“ des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM).

Weitere Informationen:

(Quellen: Landschaftsverband Rheinland, Bundesministerium des Innern und für Heimat)


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