05.03.2024 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Stellungnahme der BAG WfbM zur Weiterentwicklung der Leistungen der beruflichen Bildung

Aus Sicht der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V. (BAG WfbM) sind konzeptionelle Änderungen bei den Leistungen der beruflichen Bildung zu begrüßen. Die BAG WfbM legt Wert darauf, an der Weiterentwicklung beteiligt zu werden und spricht sich gegen eine zukünftige Ausschreibung von Leistungen der beruflichen Bildung nach den Vorgaben des Vergaberechts aus.

Konzeptionelle Änderungen bei Leistungen der beruflichen Bildung müssten zu einer Verbesserung des Wunsch- und Wahlrechts, qualitativen Fortentwicklung und Ausweitung der Bildungsmöglichkeiten der Menschen mit Behinderungen führen, betont die BAG WfbM. Neben der Verbesserung der Durchlässigkeit im System der beruflichen Rehabilitation sollte dabei die Überarbeitung des „Fachkonzepts für Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen“ der Bundesagentur für Arbeit im Fokus stehen.

In diesem Zusammenhang ist es der BAG WfbM ein Anliegen, dass sie und ihre Mitglieder an der Weiterentwicklung des Konzeptes beteiligt werden. Generell müsse die Qualität der Bildungsleistungen für Menschen mit Behinderungen auch künftig gewährleistet sein. Dazu gehöre u. a., dass Leistungen der beruflichen Bildung nicht nach den Vorgaben des Vergaberechts ausgeschrieben werden. Dabei verweist die BAG WfbM auf die Bedeutung einer langfristigen Planungssicherheit für die Gewinnung und Bindung von qualifiziertem Personal. Es bedürfe weiterhin einer dauerhaften Anerkennung des Leistungserbringers als beauftragtem Bildungsträger, um das notwendige Qualifikations- und Weiterbildungsniveau des Personals zu gewährleisten.

Die Leistungen der beruflichen Bildung von Werkstätten sollten, so führt das Papier aus, zukünftig auch Leistungen der Berufsausbildungsvorbereitung, Teilqualifizierung sowie Berufsausbildung beinhalten. Diese sollten sowohl Qualifizierungsbausteine als auch Voll-, Fachpraktiker- und Werkerausbildungen umfassen.

„Bei Absolvierung einer Ausbildung sollte die Inanspruchnahme eines Budgets für Ausbildung auch in Werkstätten möglich sein. Für die Teilnehmenden des Berufsbildungsbereichs muss der Zugang zu diesen Bildungsmöglichkeiten gesetzlich verankert werden.“

Die BAG WfbM fordert, dass am Ende der Bildungsmaßnahmen öffentlich-rechtlich anerkannte Zertifikate durch die Industrie- und Handelskammer (IHK), die Handwerkskammer (HWK) bzw. die zuständigen öffentlichen Stellen vergeben werden.

Zur Stellungnahme der BAG WfbM

(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen)


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