19.09.2016 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Stellungnahme des Deutschen Studentenwerks zum Bundesteilhabegesetz

Der Gesetzentwurf für ein Bundesteilhabegesetz sieht nach Ansicht des Deutschen Studentenwerks Regelungen vor, die zum Abbau von Benachteiligungen für Studierende mit abgeschlossener Berufsausbildung und für Masterstudierende beitragen können. Die gesetzlichen Regelungen seien jedoch insgesamt unzureichend, um die selbstbestimmte, gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Studierenden mit Behinderungen an der Hochschulbildung und hochschulischen Weiterbildung zu sichern. Das schreibt das Deutsche Studentenwerk in einer Stellungnahme vom September 2016.

Der Gesetzentwurf schreibe viele restriktive Vorgaben fort, verschärfe Zugangsbarrieren und sehe weitere Einschränkungen bei den notwendigen Unterstützungsleistungen für Studierende vor. Dies benachteilige Menschen mit Behinderungen gegenüber Menschen ohne Behinderungen in ihrer Teilhabe an der Hochschulbildung, so das Studentenwerk.

Das Deutsche Studentenwerk wirbt in seiner Stellungnahme eindringlich dafür, die Defizite zu beheben und die Reform zu nutzen, um die sozialrechtlichen Regelungen besser an moderne Bildungsverläufe sowie die Erfordernisse eines sich wandelnden Arbeitsmarktes anzupassen. Wichtige Festlegungen, die sich zurzeit lediglich in der Begründung zum Gesetz finden, sollten bundesweit verbindlich und transparent gestaltet werden.

Im Einzelnen äußert sich das Deutsche Studentenwerk zu folgenden Punkten:

  1. Berechtigter Personenkreis: Zugangshürden beseitigen und Leistungsausschlüsse verhindern
  2. Antragstellung: Diskriminierende Begründungs- und Nachweispflichten streichen
  3. Leistungsgestaltung: Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts zurücknehmen
  4. Nachrangigkeit der Eingliederungshilfe: Zuständigkeitskonflikte nicht auf dem Rücken der Studierenden austragen
  5. Studium nach Berufsausbildung: ohne Einschränkungen fördern
  6. Master-Studium: ohne Einschränkungen fördern
  7. Promotionsstudiengänge: ohne Einschränkung fördern
  8. Zweitstudiengänge: im Einzelfall ermöglichen
  9. Praktika: Förderung auf freiwillige Praktika ausweiten
  10. Auslandsstudium: Begrenzung auf verpflichtende Aufenthalte zurücknehmen

Zur Stellungnahme des Deutschen Studentenwerks vom 08.09.2016

(Quelle: Deutsches Studentenwerk)


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