09.02.2024 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Viele Hinweise zur Weiterentwicklung der Unterstützten Beschäftigung

72 Leistungserbringer aus 14 Bundesländern haben sich an einer Erhebung zu der Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ (UB) für das Jahr 2022 beteiligt. Die UB bietet Menschen mit Behinderungen Unterstützung und Begleitung bei der betrieblichen Qualifizierung. Ein erfolgreicher Abschluss der Maßnahme führt in vielen Fällen zu einem Arbeitsvertrag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Die Unterstützte Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen mit besonderem Unterstützungsbedarf umfasst eine individuelle betriebliche Qualifizierung (InBeQ) sowie anschließend die Möglichkeit einer Berufsbegleitung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung (BAG UB) zielt mit ihrer Erhebung darauf ab, Erkenntnisse zu teilnehmerbezogenen Angaben als auch zur Durchführung und den wesentlichen Inhalten der Maßnahme zu gewinnen, um somit Hinweise zur fachlichen Umsetzung und Weiterentwicklung zu erhalten. Der Fragebogen zur mittlerweile 11. bundesweiten Umfrage für das Jahr 2022 wurde im März 2023 an die Leistungserbringer zugesandt. Angeschrieben wurden alle der Bundesagentur für Arbeit (BA) bekannten Anbieter der Maßnahme „Individuelle betriebliche Qualifizierung nach § 55 Absatz 2 SGB IX“. Erfasst wurden insgesamt 910 UB-Teilnehmende.

Ausgewählte Ergebnisse

  • Mit 98,6 % war die BA auch 2022 der Hauptauftraggeber, die Beauftragungen durch die Rentenversicherung schwanken und sind 2022 mit ca. 29 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen (2021: 22 %).
  • Drei Viertel der Leistungserbringer führten ausschließlich die InBeQ nach § 55 Absatz 2 SGB IX durch. Nur etwas mehr als ein Fünftel der Anbieter führten sowohl InbeQ als auch die Berufsbegleitung durch. Dies liege deutlich unter dem Durchschnitt vorheriger Erhebungsjahre, so die BAG UB.
  • Der Personenkreis der Menschen mit Lern- bzw. ‚geistiger‘ Behinderung stellt auch 2022 mit rund 58 % den größten Anteil unter den Teilnehmenden (TN) der Maßnahme. Der Anteil von Menschen mit psychischen Erkrankungen hat seit Beginn der UB-Maßnahme im Jahr 2009 (11 %) fast stetig zugenommen und beträgt 2020 26 % aller Teilnehmenden.
  • 44 % der TN konnten 2022 in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden, davon über 3 % in eine (betriebliche) Ausbildung. Etwa 15 % wechselten in eine Werkstatt für behinderte Menschen, ca. 26 % waren nach der Maßnahme arbeitslos.

Die BAG UB schreibt: „Die Vermittlungsquote ist höher, wenn die „vorzeitigen“ Abbrecher_innen (z.B. krankheitsbedingt, Umzug) abgezogen werden. Die Vermittlungsquote, bezogen ausschließlich auf jene TN, die die InbeQ ‘regulär beendeten‘, beträgt 73 % (inkl. betriebliche Ausbildung).“

In den abschließenden Anmerkungen zum Fragebogen berichteten die Leistungserbringer u. a. von einem zunehmend höheren Aufwand, etwa in der sozialpädagogischen Begleitung, oder von einem erhöhtem Zeitaufwand aufgrund der multiplen, gesundheitlichen und psychischen Einschränkungen und langjährigen Arbeitslosigkeit der zugewiesenen Teilnehmenden, oder dass Betreuungszeiten, wöchentliche Betriebsbesuche und individuelle Qualifizierung je nach Größe der Maßnahme nicht umsetzbar seien. Geäußert wurden auch Beobachtungen zur Zunahme von befristeten Verträgen in den Betrieben, was Teilnehmenden weniger Sicherheit und Chancen gebe, sich längerfristig zu entwickeln. Auch für Nischenarbeitsplätze gestalte sich die Eingliederung in Arbeit immer schwieriger, die Teilnehmenden müssten auch breitgefächerte Arbeiten übernehmen. Problematisch sei zudem, dass für Teilnehmende ohne anerkannte Feststellung einer Schwerbehinderung keine Berufsbegleitung geleistet werden könne.

Die Endauswertung der Umfrage inklusive Tabellen steht auf der Website der BAG UB zur Verfügung: Ergebnisse der 11. bundesweiten Umfrage 2022.

(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung)


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