26.03.2024 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Wie weiter nach der zweiten Staatenprüfung? – Empfehlungen für mehr Inklusion und Selbstbestimmung

Am 26. März jährt sich das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland zum 15. Mal. Aus diesem Anlass fordern Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, und das Deutsche Institut für Menschenrechte Bund, Länder und Kommunen auf, sich stärker für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einzusetzen.

Die veröffentlichten Empfehlungen für die Umsetzung der UN-BRK sind das Ergebnis einer Konferenz, die am 27. Februar 2024 in Berlin stattfand. Anlass für die Konferenz war die zweite Staatenprüfung Deutschlands durch die Vereinten Nationen im August 2023. Hier war die Qualität der Umsetzung der UN-BRK durch Bund und Länder in Deutschland stark durch den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen kritisiert worden. Die Vereinten Nationen zeigen sich u. a. besorgt, dass ein Leben außerhalb von Sonderstrukturen für viele Menschen heute immer noch nicht vorgesehen ist, und fordern Deutschland mit Nachdruck zum Aufbau von inklusiven Strukturen und zur Sicherung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen auf.

„Mit freiwilligen Lösungen kommen wir nicht weiter“

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel: „Für Inklusion braucht es einen langen Atem, und der scheint manchem in Deutschland auf halbem Weg schon auszugehen.“ Er erinnert an einen Koalitionsvertrag, in dem viel Barrierefreiheit und Inklusion stecke, u. a. das Bundesprogramm Barrierefreiheit, um Deutschland in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, vor allem aber bei der Mobilität, beim Wohnen, in der Gesundheit und im digitalen Bereich, barrierefrei zu machen. „In diesem Zusammenhang ist die geplante Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes von größter Wichtigkeit für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, denn hier sollen auch private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Dieser Schritt ist unerlässlich. Mit freiwilligen Lösungen kommen wir hier nicht weiter, das durften wir in den letzten Jahren lernen. Österreich hat es uns vorgemacht, und wir müssen nun endlich nachziehen.“

Auch Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, pocht auf einen Ausbau der Barrierefreiheit in allen Gesellschaftsbereichen. Tradierte Sonderstrukturen wie Förderschulen, Werkstätten oder Wohneinrichtungen müssten schrittweise ab- und inklusive Angebote aufgebaut werden. Dazu gehört aus ihrer Sicht eine Umverteilung bestehender finanzieller und personeller Ressourcen im Sinne der UN-BRK. „Bislang mangelt es jedoch an der notwendigen Entschlossenheit von Politik, Verwaltung und den Anbietern sozialer Dienstleistungen, diese Herausforderung systematisch anzugehen.“

Zu den Handlungsempfehlungen gehören Konzepte, Maßnahmen und rechtliche Reformen in den Bereichen:

  • Barrierefreiheit
  • Bildung
  • Gewaltschutz
  • Betreuungsrecht
  • Arbeit
  • Wohnen
  • Partizipation und Umsetzungsstrukturen
  • Verhinderung von Zwang

Zu den Handlungsempfehlungen

(Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)


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