Das Persönliche Budget

1. Was ist das Persönliche Budget?

Budget spricht man so aus: Büdsche.

Budget bedeutet Geld.

 

Das Persönliche Budget ist eine besondere Hilfe vom Staat.

Diese Hilfe gibt es seit dem Jahr 2001.

Informationen zu dieser Hilfe stehen im 9. Sozial-Gesetz-Buch.

Die Abkürzung ist SGB IX.

 

Seit dem Jahr 2018 gibt es einige Änderungen.

Diese Änderungen stehen im Paragrafen 29 vom SGB IX.

Das Persönliche Budget ist für Menschen mit Behinderung.

Damit sie besser selbst über ihr Leben entscheiden können.

 

 

2. Wer kann das Persönliche Budget beantragen?

Menschen mit Behinderung können das Persönliche Budget beantragen.

Und Menschen, die in Zukunft wahrscheinlich eine Behinderung bekommen werden.

 

Wichtig ist:

Die Menschen mit Behinderung müssen das Persönliche Budget selbst verwalten können.

Oder sie sollen es mit Hilfe von einem Betreuer verwalten lassen.

 

Eltern können das Persönliche Budget für ihre Kinder beantragen.

Auch gesetzliche Betreuer können das Geld beantragen.

 

 

3. Wie kann ich das Persönliche Budget beantragen?

 Sie müssen einen Antrag für das Persönliche Budget stellen:

  • beim zuständigen Rehabilitations-Träger

oder:

  • bei der Pflege-Kasse

oder:

  • beim Integrations-Amt

 

Sie möchten wissen, ob Sie das Persönliche Budget bekommen können?

Sie brauchen Hilfe mit dem Antrag?

Dann lassen Sie sich beraten.

Die Beratung ist kostenlos.

Auch die Beratung von den Beratungs-Stellen der ergänzenden unabhängigen Teilhabe-Beratung ist kostenlos.

Die Abkürzung für diese Beratungs-Stellen ist EUTB.

Die Beratung durch Verbände von Menschen mit Behinderung ist auch kostenlos.

Aber vielleicht müssen Sie einen Mitglieds-Beitrag bezahlen.

 

Grundsätzlich gilt:

Auch die Ansprüche auf Beratung und Hilfe müssen geprüft werden.

Und zwar zusammen mit dem Anspruch auf Persönliches Budget.

Wenn die vorhandenen Angebote nicht ausreichen:

Dann haben Sie auch Anspruch auf Beratung, die Geld kostet.

 

Sie entscheiden selbst, ob Sie das Persönliche Budget möchten.

Oder eine andere Leistungs-Form.

Leistungs-Formen sind Geld.

Oder Dienst-Leistungen.

Oder Sachen.

Zum Beispiel ein Sport-Roll-Stuhl.

 

Wenn Sie das Persönliche Budget beantragt haben.

Und wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen:

Dann müssen die Ämter Ihren Antrag annehmen.

Sie bekommen dann das Persönliche Budget.

Vielleicht bekommen Sie das Persönliche Budget dann nur für eine bestimmte Zeit.

Sie müssen sich für 6 Monate an die Entscheidung halten.

 

Vielleicht ändert sich etwas in Ihrem Leben.

So dass Sie eine andere Hilfe brauchen.

Dann können Sie vielleicht schon vor dem Ende der 6 Monate einen neuen Antrag stellen.

 

Nach 6 Monaten können Sie auf jeden Fall eine neue Hilfe beantragen.

Zum Beispiel eine andere Leistung.

Das können auch Sachen sein.

Zum Beispiel ein Treppen-Lift.

 

Wenn Sie mit dem Persönlichen Budget Ihre Ziele erreicht haben:

Dann bekommen Sie kein Persönliches Budget mehr.

Jeder Bedarf wird normalerweise alle 2 Jahre neu geprüft.

 

 

4. Welche Leistungen bekommen Sie mit dem Persönlichen Budget?

Das Persönliche Budget ist eine Geld-Leistung.

Nur in Ausnahme-Fällen können Sie auch Gut-Scheine bekommen.

Mit dem Geld können Sie selbst Leistungen bezahlen, die Sie brauchen.

Sie können selbst entscheiden:

  • Was brauche ich?
  • Wer kann mir helfen?
  • Wann brauche ich Hilfe?
  • Wie soll die Hilfe sein?

Es ist besser, dass Sie selbst entscheiden können.

Denn sonst würde zum Beispiel ein Amt für Sie entscheiden.

Aber das Amt weiß nicht so genau, was Sie brauchen.

 

Vom Persönlichen Budget können Sie zum Beispiel Folgendes bezahlen:

  • Hilfs-Mittel, die Sie regelmäßig brauchen:

Zum Beispiel spezielle Strümpfe.

  • Heil-Mittel, die Sie regelmäßig brauchen:

Zum Beispiel Medikamente.

  • Hilfe bei der Fort-Bewegung:

Das ist zum Beispiel eine Person,

die beim Spazieren-Gehen dabei ist.

  • Hilfe zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben:

Das ist zum Beispiel eine Person, die Sie zu Ihrem Verein begleitet.

  • Fahrt-Kosten für den Weg zum Ausbildungs-Platz oder zur Arbeit
  • Pflege zu Hause

Das Persönliche Budget ist nicht für Ihre Lebens-Kosten gedacht.

 Aber Sie können zusätzlich noch Geld für Ihre Lebens-Kosten bekommen:

  • Grund-Sicherung
  • Geld für die Miete
  • Geld für Essen

 

Junge Menschen nutzen das Persönliche Budget oft für den Auszug aus dem Heim.

Mit dem Geld können sie den Umzug in ein betreutes Wohnen bezahlen.

Sie können mit dem Geld auch einen Aufenthalt in einer Reha-Klinik bezahlen.

Sie können vom Persönlichen Budget auch Leistungen von folgenden Trägern bezahlen:

  • von der Kranken-Kasse
  • von der Pflege-Kasse
  • von der Unfall-Versicherung

Bitte beachten Sie:

Sie bekommen diese Leistungen für alltägliche und wiederkehrende Bedarfe.

 

Was bedeutet alltäglicher Bedarf?

Alltäglich ist ein Bedarf für die Gestaltung vom eigenen Lebens-Umfeld.

Oder für die Familie oder Arbeit.

 

Was bedeutet regelmäßig wiederkehrender Bedarf?

Regelmäßig wiederkehrend ist ein Bedarf, wenn er in festen Abständen auftaucht.

Zum Beispiel einmal pro Woche.

 

Wie hoch ist mein Persönliches Budget?

Die Höhe hängt davon ab, was Sie brauchen.

Sie darf nicht höher sein als die bisher festgelegten Leistungen.

Wichtig ist:

Mit dem Persönlichen Budget sollen Sie ein besonderes Ziel erreichen.

Das Ziel ist immer, dass Sie selbstbestimmt leben können.

Ein besonderes Ziel könnte sein, dass Sie nicht mehr im Heim wohnen.

Sondern dass Sie in ein betreutes Wohnen umziehen können.

 

Was ist ein trägerübergreifendes Persönliches Budget?

Träger bedeutet:

Stellen, die das Persönliche Budget bezahlen.

Träger sind zum Beispiel:

  • Rehabilitations-Träger
  • Pflege-Kassen
  • Integrations-Ämter

Manchmal zahlt ein bestimmter Träger das Persönliche Budget.

Zum Beispiel die Pflege-Kasse.

Die Pflege-Kasse zahlt das Persönliche Budget, wenn Sie hauptsächlich Pflege brauchen.

 

In manchen Fällen haben Menschen mit Behinderung mehrere Bedarfe.

Dann zahlen mehrere Träger.

Sie bekommen dann mehrere Leistungen.

Aber Sie bekommen das Geld von einer Stelle.

 

Sie bekommen dann auch wichtige Briefe nur von einer Stelle.

Wenn es Probleme gibt:

Dann müssen Sie sich nur an eine Stelle wenden.

 

 

5. Was ist eine Ziel-Vereinbarung?

Die Ziel-Vereinbarung ist ein Vertrag.

Der Vertrag ist zwischen dem Träger und Ihnen.

 

Der Träger möchte:

Das Persönliche Budget soll zum Erreichen vom Ziel verwendet werden.

In der Ziel-Vereinbarung stehen die genauen Ziele.

Zum Beispiel die Förder-Ziele.

Oder die Lern-Ziele.

Außerdem steht dort, welche Nachweise Sie erbringen müssen.

Und wie viel Geld Sie bekommen.

 

Wenn Sie das Persönliche Budget nur von der Pflege-Kasse bekommen:

Dann gibt es keine Ziel-Vereinbarung.

Denn dann bekommen Sie vielleicht nur Gutscheine.

Für die Gutscheine bekommen Sie Leistungen von den Pflege-Einrichtungen.

 

Die Leistungs-Träger können die Ziel-Vereinbarung kündigen.

Aber nur aus einem wichtigen Grund.

So dass Sie danach kein Persönliches Budget mehr bekommen.

 

Für eine mögliche Kündigung gibt es mehrere Gründe:

Vielleicht hat sich Ihre Lebens-Situation geändert.

Dann brauchen Sie das Persönliche Budget nicht mehr.

 

Vielleicht haben Sie sich nicht an die Ziel-Vereinbarung gehalten.

Zum Beispiel haben Sie keine Nachweise vorgelegt.

Dann bekommen Sie kein Persönliches Budget mehr.

Aber davor muss der Leistungs-Träger sagen, dass Sie vielleicht bald kein Persönliches Budget mehr bekommen.

 

 

6. Was ist, wenn ich Geld gespart habe?

Oder wenn ich Geld verdiene?

Wenn eine Versicherung die Hilfe bezahlt:

Dann ist es egal, wie viel Geld Sie selbst haben.

Sie müssen nichts dazu bezahlen.

 

Denn:

Sie sind bei der Versicherung versichert.

Sie bezahlen jeden Monat einen Mitglieds-Beitrag.

 

Eine Ausnahme ist die Kranken-Kasse.

Man sagt auch: Kranken-Versicherung.

Bei der Kranken-Versicherung müssen Sie manchmal etwas dazu bezahlen.

Sie möchten das Geld für ein Hilfs-Mittel als Persönliches Budget bekommen?

Dann müssen Sie vielleicht einen Teil selbst bezahlen.

 

Wenn der Staat die Hilfe bezahlt:

Dann müssen Sie zuerst Ihr eigenes Geld nutzen.

Erst dann hilft Ihnen der Staat.

Das ist auch beim Persönlichen Budget so.

Hilfen vom Staat bekommen Sie zum Beispiel vom Amt.

 

 

7. Zusammenfassung

Das Persönliche Budget ist eine besondere Hilfe vom Staat.

Diese Hilfe ist für Menschen mit Behinderung.

Damit sie selbst über ihr Leben bestimmen können.

 

Das Persönliche Budget wird direkt an Sie ausgezahlt.

Und zwar immer am Anfang vom Monat.

So können Sie selbst über das Geld bestimmen.

Sie können entscheiden:

  • Was brauche ich?
  • Wer kann mir helfen?
  • Wann brauche ich Hilfe?
  • Wie soll die Hilfe sein?

Diesen Text gibt es auch in schwerer Sprache.

Der Text ist von: 
Belinda Weiland, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg


Dieser Text wurde übertagen von:
SprachUnion, Chemnitz

Der Text wurde von Mitarbeitenden der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V. geprüft.


Die Bilder sind von: 

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013


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