14.08.2013 A: Sozialrecht Langer: Diskussionsbeitrag A10-2013

Hindernde Umsetzungsbedingungen für das Persönliche Budget zwischen leistungsbezogenen Beharrungskräften, administrativem Abwehrverhalten und persönlichen Kompetenzen

(Zitiervorschlag: Langer: Hindernde Umsetzungsbedingungen für das Persönliche Budget zwischen leistungsbezogenen Beharrungskräften, administrativem Abwehrverhalten und persönlichen Kompetenzen; Forum A, Beitrag A10-2013 unter www.reha-recht.de; 14.08.2013)

Der Autor beschreibt die Schwierigkeiten, die bei der Umsetzung des Persönlichen Budgets bestehen. Hierbei geht er nach einer kurzen Darstellung der tatsächlichen Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets auf die Hinderungsgründe ein. Maßgeblich seien demnach neben der Vergütung und dem Aufwand auch die Benachteiligung von Klienten aus stationären Hilfesystemen und die persönlichen Merkmale der Berufsbetreuer. Ferner nennt der Autor Lösungen, wie diese zahlreichen Hinderungsgründe, welche aus den Rahmenbedingungen und verschiedenen persönlichen Faktoren resultieren, überwunden werden können.

Dieser Beitrag ist eine Zweitveröffentlichung und wurde bereits in der BdB Aspekte („Hinderungsgründe für das persönliche Budget aus Sicht der Betreuung“ in: BdB Aspekte 93, März 2012, S. 26–32) veröffentlicht.


Stichwörter:

Persönliches Budget, § 17 Abs. 2 SGB IX, Berufsbetreuer, Betreuer, Fallmanagement/Case Management (Fall-Management/Case-Management)


Kommentare (1)

  1. Jutta Beiersdorf
    Jutta Beiersdorf 05.09.2013
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich kann dem Beitrag nur in allen Punkten ausdrücklich zustimmen.
    Unsere Tochter ist nach einem Verkehrsunfall im Jahre 2004 schwerstbehindert und 24 Stunden hilfebedürftig.Wir arbeiten und leben seit 2006 mit dem persönlichen Budget und außerdem berate ich viele Angehörige von Menschen mit erworbenen Hirnverletzungen zu diesem Thema.
    Obwohl das Budget seit 2008 Rechtsanspruch darstellt, ist die Kompetenz und das Verständnis bei den meisten Leistungsträgern unglaublich mangelhaft.
    Der enorm Aufwand zur Erlangung des Erstbudgets, aber auch der Folgebudgets, ist unverhältnismäßig hoch und wird von den Angehörigen überwiegend ehrenamtlich erledigt. Das stellt neben den enormen emotionalen Belastungen auch hohe zeitlich und teilweise finanzelle Ansprüche an die Betreffenden .
    Nur in den seltensten Fällen gestatten die Leistungsträger bisher, dass die Angehörigen die Budgetassistenz vergütet bekommen,meinetwegen auch aus dem laufenden Budget, wenn schon kein extra Betrag dafür genehmigt wird.
    Der Weg zum Budget ist also über die Maßen mit hohen Hürden verbunden und so erklärt sich auch die viel zu geringe Stückzahl von Budgets.
    Bei Interesse steh ich gern mit meinen langjährigen Budgeterfahrungen zur Verfügung.
    Das Budget hat sowohl unserer Tochter als auch uns als Familie wieder eine einigermaßen vernünftige Lebensqualität und Selbstbestimmung ermöglicht.
    Für Menschen mit Behinderung ist aus unserer Erfahrung heraus das Budget eine äußerst wichtige und richtige Entscheidung.

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