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Am 18. Oktober 2018 hat der Bundestag gesetzliche Änderungen im Urheberrecht zugunsten blinder, sehbehinderter und anderweitig lesebehinderter Menschen beschlossen. Sie dienen der Umsetzung des 2014 von Deutschland unterzeichneten Marrakesch-Vertrags. Dessen Ziel ist ein verbesserter Zugang zu barrierefreier Literatur.
Wie der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DVSV) berichtet, sind folgende Regelungen zu den bisherigen urheberrechtlichen Ausnahmeregelungen im Sinne blinder und sehbehinderter Menschen neu hinzugekommen:
Das Gesetz bleibt nach Auffassung des DBSV dennoch hinter den Möglichkeiten, die der Marrakesch-Vertrag versprach, zurück. Änderungen im Urheberrecht allein führten nicht automatisch zu einer deutlichen Verbesserung der Literaturversorgung und damit zu spürbar mehr Teilhabe an Bildung, Beruf, Politik und Kultur. „Wir brauchen eine dauerhaft verlässliche Finanzierungsgrundlage, damit Blindenbibliotheken die aufwendige Übertragung von Literatur in barrierefreie Formate bewerkstelligen können“, sagt der Geschäftsführer des DBSV, Andreas Bethke. Der DBSV erwartet von den Bundesländern, dass sie sich an der finanziellen Absicherung einer barrierefreien Literaturversorgung dauerhaft beteiligen.
Wichtige Dokumente zum Vertrag von Marrakesch stellt der Deutsche Bundestag online zur Verfügung:
Barrierefreier Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken für Blinde
(Quelle: Deutscher Bundestag; Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband)
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