Wege in den inklusiven Arbeitsmarkt für kognitiv und seelisch beeinträchtigte Menschen
Trotz zahlreicher Anstrengungen ist der allgemeine Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen bis heute nicht frei zugänglich. Auch die mit der Reform durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) eingeführten Instrumente Budget für Arbeit (BfA) und Budget für Ausbildung erzielen noch nicht die beabsichtigte Wirkung. Dabei könnten sie vor allem für Menschen mit kognitiver oder mit seelischer Beeinträchtigung eine Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) bedeuten. Dies nahmen die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) und die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) im Oktober zum Anlass für eine offene Online-Diskussion unter Beteiligung von Expertinnen und Experten.
Mit der Reform durch das BTHG sollten Fehlsteuerungen in die Eingliederungshilfe vermieden und der Übergang zum allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert werden. Für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen bleibt es dennoch besonders schwer, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen außerhalb der Werkstatt zu finden und zu behalten. Sie sind die mit Abstand größte Gruppe der in WfbM beschäftigten Menschen; die Vermittlungsquoten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bleiben gering („Einmal WfbM, immer WfbM“). Um Exklusionsrisiken beispielsweise am Übergang von der Schule ins Arbeitsleben zu begegnen, sind eine am persönlichen Lebenslauf orientierte Teilhabeplanung und koordinierende Leistungsgewährung grundlegend. Auch die Potenziale des BfA und des Budgets für Ausbildung gilt es zu nutzen. Untersuchungen zeigen jedoch noch erhebliche Abstimmungslücken zwischen den verantwortlichen Akteuren und Beratungsbedarf von Menschen mit Behinderungen beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Alle Interessierten konnten sich an der Diskussion im Online-Forum "Fragen – Meinungen – Antworten" beteiligen. Im Anschluss wurden wesentliche Aspekte der Diskussion zusammengefasst und als Fachbeitrag veröffentlicht: Beitrag D1-2024.
Im Forum finden Sie die Diskussion unter folgendem Link: Zum Diskussionsverlauf
Die Diskussion ist Teil des Kooperationsprojekts „Zugänglichkeit – Inklusion – Partizipation. Nachhaltige Teilhabe an Arbeit durch Recht (ZIP – NaTAR)“, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird.
Pressemitteilung
Wege in den inklusiven Arbeitsmarkt für kognitiv und seelisch beeinträchtigte Menschen (11.10.2023)
Das Online-Forum
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