04.07.2016 D: Konzepte und Politik Rambausek/Grigoryan: Beitrag D24-2016

Tagungsbericht „Inklusionstage 2015“ vom 23. bis 24. November 2015 in Berlin: Auf dem Weg zum
Nationalen Aktionsplan 2.0

Die Autorinnen Tonia Rambausek und Lilit Grigoryan berichten im vorliegenden Beitrag von den Inklusionstagen 2015. Die Autorinnen fassen zunächst die Themen der Vorträge und Diskussionen zusammen. Neben dem Bundesteilhabegesetz sowie der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes wurden hier die Bewusstseinsbildung sowie Maßnahmen zur Barrierefreiheit besprochen. Außerdem müsse das Recht auf Arbeit für behinderte Menschen besser umgesetzt und Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sensibilisiert werden. Die Belange von Menschen mit Behinderungen müssten im Sinne des disability mainstreaming eine gesamtgesellschaftliche und -politische Aufgabe werden.  

Anschließend stellen die Autorinnen die Ergebnisse aus zwei von insgesamt 17 Foren dar. Im Forum „Bauen und Wohnen“ wurden u. a. der Geltungsbereich und die mangelnde Verbindlichkeit von Vorschriften zur Barrierefreiheit diskutiert. Das Forum „Arbeit und Beschäftigung II“ befasste sich mit bestehenden und notwendigen Fördermaßnahmen der Ausbildung und Beschäftigung behinderter Menschen.

(Zitiervorschlag: Rambausek/Grigoryan: Tagungsbericht „Inklusionstage 2015“ vom 23. bis 24. November 2015 in Berlin: Auf dem Weg zum Nationalen Aktionsplan 2.0; Beitrag D24-2016 unter www.reha-recht.de; 04.07.2016)


 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) richtete am 23. und 24. November 2015 zum dritten Mal die Inklusionstage in Berlin aus. Im Jahr 2015 standen die Präsentation und Diskussion des Arbeitsentwurfes zur Fortschreibung des 2011 verabschiedeten Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (NAP bzw. NAP 2.0) im Mittelpunkt.

Gabriele Lösekrug-Möller (Parlamentarische Staatssekretärin, BMAS) wies in ihrer Begrüßung darauf hin, dass alle Maßnahmen des ersten NAP ungeachtet seiner Fortschreibung bis 2021 fortgeführt werden. In dieser Legislaturperiode stünden zudem wichtige Gesetzesänderungen in der Behindertenpolitik auf der Agenda. Das wichtigste Vorhaben sei die Einführung eines Bundesteilhabegesetzes (BTHG)[1]. Das Sozialgesetzbuch (SGB) IX werde somit an die Anforderungen der UN-Behindertenrechts­konvention (UN-BRK) angepasst. Beispielhaft zu nennen seien die Einführung eines Budgets für Arbeit oder die Förderung des Peer Counseling. Des Weiteren solle das Verfahren der Einkommens- und Vermögensanrechnung in der Eingliederungshilfe (EGH) verbessert werden, ohne jedoch auf eine Bedürftigkeitsprüfung zu verzichten. Ein weiteres wichtiges Vorhaben sei die Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Hier sollen die Regelungen zur Barrierefreiheit von Bestandsbauten geändert und eine Schlichtungsstelle bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen eingerichtet werden.[2] Sie führte außerdem das Pflegestärkungsgesetz, Bemühungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in Einrichtungen und den Ausbau der Forschung zu behindertenpolitischen Themen[3] als wichtige Meilensteine an.

Rolf Schmachtenberg (Ministerialdirektor und Leiter der Abteilung „Teilhabe, Belange behinderter Menschen, Soziale Entschädigung, Sozialhilfe“) präsentierte im Anschluss Daten und Fakten zum NAP 2.0. Er sprach den Teilhabesurvey zur Verbesserung der Datenqualität an, der gerade vorbereitet werde. Der erste NAP habe laut Schmachtenberg bereits erfolgreich zur Bewusstseinsbildung beigetragen. Es gebe einen regelmäßig tagenden NAP-Ausschuss, der sich mit der Weiterentwicklung des Plans beschäftige. Eine Steuerungsgruppe der Abteilungsleiter in den Bundesministerien sorge für die Vernetzung der verschiedenen Ressorts und ihre Verständigung zur Umsetzung des NAP. Ressortübergreifende Maßnahmen beträfen bspw. die Barriere­freiheit von Arztpraxen, das ehrenamtliche Engagement behinderter Menschen, Flüchtlinge mit Behinderungen, Aktivitäten der Teilhabeforschung oder die Herstellung eines inklusiven Sozialraums. Das Auswärtige Amt, die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) und die Beauftragte für Kultur und Medien (BKM) seien, im Gegensatz zum ersten NAP, nun einbezogen. Folgende Schwerpunkte würden mit dem NAP 2.0 gesetzt: Arbeit und Beschäftigung, Gesundheit und Rehabilitation, Bewusstseinsbildung, Barrierefreiheit und die Reformen des BGG und des SGB IX. Für Januar 2016 wurde der Referentenentwurf des NAP 2.0 und für März 2016 der Kabinettsbeschluss erwartet.[4]

Es folgte eine Gesprächsrunde mit vorgenannten Rednern, Verena Bentele (Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen), Ilja Seifert (Deutscher Behindertenrat), Silvia Helbig (Deutscher Gewerkschaftsbund), Christina Ramb (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände), Brigitte Döcker (Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege) und Valentin Aichele (Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte). Diskutiert wurden u. a. Barrierefreiheit, Beschäftigung, die Durchsetzung behindertenpolitischer Maßnahmen und Partizipation.

Kritisiert wurde, dass es bisher keine Verständigung auf Maßnahmen zur Beseitigung von Barrieren gebe. In Deutschland fehle es im Gegensatz zu den USA an zivilrechtlichen Regelungen zur Barrierefreiheit. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) müsse deshalb stärker genutzt werden. Auch auf Landesebene gebe es noch große Defizite bei der Herstellung von Barrierefreiheit und es fehlten Sanktionen.

In vielen Betrieben sei durch den demografischen Wandel bereits ein Bewusstsein für Inklusion entstanden. In Bezug auf die Sensibilität bei den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern für die Belange behinderter Menschen sei jedoch noch „Luft nach oben“. Die angemessene Ausstattung der Schwerbehindertenvertrauenspersonen wirke sich auch positiv auf die Situation behinderter Beschäftigter aus. Zugleich müssten mehr schwerbehinderte Menschen eingestellt werden. Dies sei vor allem eine Frage der Bewusstseinsbildung und weniger von Sanktionen (Ausgleichsabgabe). Die Leitungsebenen von Organisationen müssten sich verstärkt mit dem Thema Inklusion befassen und Vielfalt müsse in den Organisationen als Wert an sich geschätzt werden. Das Recht auf Arbeit für behinderte Menschen (Art. 27 UN-BRK) könne nur durchgesetzt werden, wenn Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber stärker verpflichtet würden. Betont wurde auch die Relevanz der Ausbildung für junge Menschen mit Behinderung, sowie gesunde Arbeitsbedingungen und Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung.

Ein wichtiges Ziel ist Seifert zufolge die Überwindung der Sozialhilfelogik in der Eingliederungshilfe. Die Belange behinderter Menschen sollten kein ausschließlich sozialpolitisches Thema bleiben, da es um die Inanspruchnahme von Menschenrechten gehe. Der NAP habe das Potential, einen Strukturwandel einzuleiten. Seitens des BMAS wurde angemerkt, dass sich bereits alle Ressorts mehr oder weniger an der Umsetzung des NAP beteiligten. Seine Anliegen würden langsam auf allen Ebenen wahrgenommen. Anerkannt werden müsse jedoch auch, dass die Belange behinderter Menschen nicht in allen Ressorts zum Alltagsgeschäft gehören. Der NAP 2.0 sollte sich noch mehr an den concluding observations des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Committee on the Rights of Persons with Disabilities – CRPD) orientieren.[5] Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK müssten als Investitionen angesehen werden und nicht als sozialpolitische Sondermaßnahmen für Wenige. Außerdem, befand Seifert, enthalte der Entwurf zu viele Prüfaufträge anstelle konkreter Maßnahmen mit Finanzierungszusagen. Die Maßnahmen stünden unter Finanzierungsvorbehalt, weil das Parlament erst über die einzusetzenden Mittel zu befinden hat. Des Weiteren halte der Koalitionsvertrag prioritäre Maßnahmen fest, sodass alle weiteren Maßnahmen gegenfinanziert werden müssten. Kritisiert wurde von Aichele eine fehlende Gesamtstrategie für einen gesellschaftlichen Wandel. An die Stelle freiwilliger Maßnahmen müssten gesetzliche Verpflichtungen treten. Im Gegensatz zum ersten NAP sei, so Aichele, nun jedoch eine Rückbindung an die UN-BRK erkennbar. Zusätzlich zur Vereinbarung von Maßnahmen brauche es engagierte Akteure zur Umsetzung. Darüber hinaus müssten klare Verantwortlichkeiten und Fristen festgelegt werden. Das disability mainstreaming müsse oberste Priorität bei allen politischen Maßnahmen haben. Wichtig sei zudem die kritische Beobachtung der Umsetzungsmaßnahmen. Studien zu behindertenpolitischen Themen seien wichtig, um Bedenkenträger mithilfe von Fakten zu überzeugen.

Behinderte Menschen sollten außerdem in alle politischen Entscheidungen einbezogen werden. Es gebe zwar durchaus Verbesserungen bei der Partizipation behinderter Menschen, aber insbesondere die Belange behinderter Frauen und Kinder seien noch stärker zu berücksichtigen und die Nachhaltigkeit von Maßnahmen dürfe nicht von Wahlperioden abhängen. Die politische Partizipation behinderter Menschen sei aktuell bspw. durch den Teilhabebeirat, den NAP-Ausschuss und Veranstaltungen wie die Inklusionstage gesichert.

Forum 5: Bauen und Wohnen

An dem Forum nahmen Joachim Seeger (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, BMUB), Ulrich Neubauer (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, BMEL), Melanie Berger (BMAS) und Klemens Kruse (Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e. V., BKB) teil. Seeger wies in einem Eingangsstatement darauf hin, dass Barrierearmut nicht mit Barrierefreiheit gleichzusetzen sei. Im Zusammenhang mit Barrierefreiheit gehe es auch, vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, um ältere Menschen. Des Weiteren müsse der soziale Wohnungsbau vorangetrieben werden. Es würden altersgerechte Assistenzsysteme und geförderte Gemeinschaftsräume benötigt. Möglichkeiten zum Umbau vorhandener Wohnungen bestünden zum einen mit Programmen wie z. B. „Altersgerecht umbauen“, aber auch im Zuge energetischer Sanierung oder durch Ansprüche gegen die Pflegekassen auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen aus § 40 SGB XI. Ein Problem sei, dass die Länder nicht verpflichtet sind, sich mit ihren Bauordnungen an den Standard der Musterbauordnung (MBO) zu halten.[6]

Berger führte aus, dass das BGG lediglich Barrierefreiheit für Bauten von Bundesbehörden vorschreibt.[7] Bei Umbauten werde Barrierefreiheit derzeit erst ab einer Summe von mehr als 2 Millionen Euro verlangt.[8] Art. 9 UN-BRK (Zugänglichkeit) gehe über die Regelungen des BGG hinaus, indem er den Abbau von Barrieren fordert. Das BGG müsse sich an Art. 9 UN-BRK orientieren. Geplant sei dementsprechend, alle Bundesbauten nach und nach barrierefrei umzubauen, wobei auch Gebäude, deren Eigentümer nicht der Bund ist, einbezogen werden sollen.[9]

Neubauer wies auf den Zusammenhang von Barrierefreiheit und der Entwicklung ländlicher Räume hin. Es dürften nicht nur Maßnahmen für städtisches Wohnen gefördert werden.

Kruse machte auf die Notwendigkeit der Rückbindung von Maßnahmen an die UN-BRK aufmerksam. Auch er nannte Art. 9 UN-BRK als zentral für die Herstellung von Barrierefreiheit. Die Pläne in Bezug auf die Herstellung von Barrierefreiheit bei Bestandsbauten seien zu zaghaft. Er forderte konkrete Fristen, die eine Rechtfertigung bei Nichteinhaltung erzwingen würden. Eine Trennung von Publikums- und Arbeitsbereich in Gebäuden hält Kruse für falsch. Aus dem Plenum wurde darauf hingewiesen, dass die Berliner Bauordnung keine Unterscheidung zwischen Besucher- und sonstigen Bereichen vorsehe (§ 51 Abs. 2 und 3 BauO Bln[10]).[11] Berger sieht es jedoch nicht als Rückschritt an, sich zunächst auf die Bereiche mit Publikumsverkehr zu konzentrieren. Hierzu wurde angemerkt, dass auch ältere Beschäftigte einen Bedarf an Barrierefreiheit haben.[12] Ein falsches Signal sei es, im Zuge der Flüchtlingskrise die Standards für Neubauten abzusenken, um den Wohnungsbau zu beschleunigen. Hierdurch würden verschiedene Gruppen gegeneinander ausgespielt.

Ein Teilnehmer aus dem Plenum sprach die fehlende Barrierefreiheit von Beteiligungsverfahren an den Bebauungsplänen an.[13] Darüber hinaus müsse Barrierefreiheit zum festen Bestandteil der Curricula einschlägiger Berufsausbildungen werden. Neubauer verwies im Fortgang darauf, dass Barrierefreiheit nur schrittweise und durch die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen hergestellt werden könne. Seeger ergänzte, dass vieles in der Verantwortung der Länder und Kommunen liege. Kruse schlug vor, als Instrument zur Beurteilung von Barrierefreiheit ein Gutachten analog zum Brandschutzgutachten zu etablieren. Hierdurch könnten auch Anreize in der Architektenausbildung geschaffen werden.

Weitere Themen wurden am Vormittag des 24. November 2015 in fünf Foren diskutiert.[14]

Forum 17: Arbeit und Beschäftigung II

Das Forum eröffnete Sascha Köhne (BMAS). Er stellte den Fonds für die Träger der Arbeitsvermittlung (in Höhe von 80 Millionen Euro) vor. Es wurde ein Wettbewerb ausgelobt. Sieger war ein Träger, der den Preis für innovative Ideen für die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt gewann. Aus diesem Fonds werden die Ideen des Siegers umgesetzt. Damit werde das Handlungsfeld 1 (Ausbildung und Beschäftigung) aus dem NAP abgedeckt. Er setzte seinen Vortrag mit der Erläuterung des zweiten NAP-Handlungsfeldes (Inklusion) fort, dessen Ziel es sei, mithilfe von Fördermitteln in Höhe von 150 Millionen Euro integrative Arbeitsplätze zu schaffen.

Petra Spätling-Fichtner (BMAS) hob hervor, dass die Initiative „Inklusion“ ein wichtiger Punkt im ersten NAP war. Ziel der Initiative war es, 1.300 neue befristete überregionale Arbeitsplätze für schwerbehinderte Jugendliche zu schaffen. Deshalb sei es wichtig, diese Initiative auch mit der Einführung des NAP 2.0 fortzusetzen. Die schwerbehinderten Jugendlichen hätten Schwierigkeiten beim Zugang zum Arbeitsmarkt. 1.300 neue Arbeitsplätze erscheinen zunächst nicht viel, jedoch sollte bedacht werden, dass es in Deutschland nur etwa 4.000 bis 5.000 schwerbehinderte Jugendliche gibt. Sie erläuterte, dass sich das Handlungsfeld 3 aus dem NAP auf die Arbeitsplätze für über 50-Jährige bezieht. Hier sollen 4.000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Die tatsächliche Zahl beläuft sich bisher allerdings erst auf 2.000 Plätze. Sie erwähnte, dass das Handlungsfeld evaluiert werden soll, um eventuelle Schwierigkeiten beim Erreichen der gewünschten Anzahl von 4.000 Arbeitsplätzen zu identifizieren. Außerdem würden vor allem kleine und mittlere Unternehmen mehr Unterstützung im Umgang mit schwerbehinderten Mitarbeitern benötigen. Um Inklusion zu verwirklichen, wäre es hilfreich, Kammern, z. B. Handwerkskammern, einzubeziehen. Momentan wird erst mit 38 Kammern zusammengearbeitet. Es sollte berücksichtigt werden, dass es nicht nur um die Neueinstellung behinderter Menschen geht, sondern auch um die fortlaufende Beschäftigung von Mitarbeitern, die erst später eine Beeinträchtigung erwerben.

Mathias Nagel (BMAS) merkte an, dass bestmögliche Ergebnisse in der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen erzielt werden können, wenn die Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ernsthaft einbezogen werden. Nagel wies darauf hin, dass neben deutschen Jugendlichen und Erwachsenen auch Flüchtlinge mit Behinderungen angesprochen werden müssten. Er betonte die Notwendigkeit, Indikatoren für eine erfolgreiche Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu entwickeln, um in Zukunft Fehler zu vermeiden.

Silvia Helbig (DGB) bekundete, dass sich der Arbeitsmarkt im Vergleich zum Jahr 2009 entspannt habe. Diese Verbesserungen seien jedoch nicht bei schwerbehinderten Menschen angekommen, da Fördermittel gekürzt wurden. Zudem müsse es eine Regelförderung geben, da Zusatzprogramme eine Regelförderung nicht kompensieren können.

Im Forum wurde die Förderung der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) begrüßt, da diese als Schutzräume für Menschen gesehen werden können, die auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Arbeit finden. Daneben wurde erwähnt, dass bei der Schaffung adäquater Arbeitsplätze die Berufsorientierung eine zentrale Rolle spiele. Allerdings müsse die Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die nicht die vorgegebene Anzahl an Menschen mit Behinderungen beschäftigen, erhöht werden, damit anderweitige Rehabilitationsmaßnahmen besser finanziert werden können. Gefordert wurde auch eine Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen, da Rechte sonst nicht in Anspruch genommen werden können.

Am Nachmittag bestand die Möglichkeit, einzelne Themen des NAP 2.0 in zwölf verschiedenen Fachforen zu diskutieren.[15]

Inzwischen liegt die offizielle Dokumentation der Inklusionstage 2015 durch das BMAS vor.[16]

Literatur

Welti, Felix/ Groskreutz, Henning/ Hlava, Daniel/ Rambausek, Tonia/ Ramm, Diana/ Wenckebach, Johanna (2014): Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Abschlussbericht. Forschungsbericht 445, Berlin: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.).

Beitrag von Dipl.-Soz. Tonia Rambausek und Lilit Grigoryan, M.P.P, beide Universität Kassel

Fußnoten:

[1] Der Referentenentwurf zum BTHG (Stand: 26.04.2016) ist online verfügbar unter: www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2016/bundesteilhabegesetz.html (Stand: 20.05.2016).

[2] BT-Drs. 18/7824 (Stand: 09.03.2016).

[3] Giese: Tagungsbericht „Sozialpolitischer Fachtag des bvkm“ am 19. November 2015 in Hannover; Beitrag D9-2016 unter www.reha-recht.de, Giese: „Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf Bundes- und Landesebene – Was kommt nach der deutschen Staatenberichtsprüfung vor dem UN-Fachausschuss in Genf?“ am 20.07.2015 in Bremen; Forum D, Beitrag D29-2015 unter www.reha-recht.de, Weber/Giese: Diskussionsveranstaltung „Forschung und Behindertenpolitik“ am 18. November 2015 in Kassel; Beitrag D11-2016 unter www.reha-recht.de.

[4] Dieser Zeitplan konnte nicht eingehalten werden. Der Referentenentwurf wurde am 20.04.2016 veröffentlicht und am 20.05.2016 fand die Verbändeanhörung statt.

[5] Vgl. CRPD/C/DEU/CO/1.

[6] Die Landesbauordnung Nordrhein-Westfalens weicht bspw. von der MBO ab, indem Beherbergungsgaststätten von der Pflicht zur Barrierefreiheit ausgenommen sind (§ 55 Abs. 2 BauO NRW). Berlin, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Hamburg und Niedersachsen weichen explizit von der Vorgabe der MBO ab, dass in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen einer Etage und der Weg dorthin barrierefrei sein müssen (§ 50 Abs. 1 MBO).

[7] Barrierefreiheit für Bauten der Landesverwaltung regeln die BGG der Länder; für andere Bauten regeln die Bauordnungen der Länder, ob Barrierefreiheit Genehmigungsvoraussetzung ist.

[8] Die Beschränkung auf „große Um- und Erweiterungsbauten“ entfällt nun durch das BGG-Weiterentwicklungsgesetz.

[9] BT-Drs. 18/7824 (Stand: 09.03.2016).

[10] GVBl. 2005, 495.

[11] Die meisten Landesbauordnungen differenzieren zwischen öffentlich zugänglichen Bereichen und anderen Bereichen, die nicht barrierefrei sein müssen. Die Ausnahmen bilden Berlin und Rheinland-Pfalz (§ 51 Abs. 3 LBauO Rheinland-Pfalz). Sie gehen damit über die Anforderungen der MBO hinaus (§ 50 Abs. 2 MBO); vgl. auch Welti et al. 2014: 412.

[12] Barrierefreiheit ist im Arbeitsrecht für Arbeitsplätze von schwerbehinderten Beschäftigten gefordert, § 3a ArbStättV.

[13] Diese Verfahren fallen grundsätzlich unter die BGG der Länder; hier fehlt es an empirischen Daten.

[14] Forum 13: Bewusstseinsbildung II, Forum 14: Persönlichkeitsrechte, Forum 15: Prävention, Rehabilitation, Gesundheit und Pflege II, Forum 16: Bildung II, Forum 17: Arbeit und Beschäftigung, Forum 18: Mobilität.

[15] Forum 1: Internationale Zusammenarbeit, Forum 2: Bewusstseinsbildung I, Forum 3: Bildung I, Forum 4: Kinder, Jugendliche, Familie und Partnerschaft, Forum 5: Bauen und Wohnen, Forum 6: Gesellschaftliche und politische Teilhabe I, Forum 7: Kultur und Freizeit, Forum 8: Ältere Menschen mit Behinderungen, Forum 9: Frauen mit Behinderungen, Forum 10: Prävention, Rehabilitation, Gesundheit und Pflege I, Forum 11: Arbeit und Beschäftigung I, Forum 12: Gesellschaftliche und politische Teilhabe II.

[16] Online verfügbar unter: www.gemeinsam-einfach-machen.de/GEM/DE/AS/Leuchttuerme/Kongresse/Inklusionstage_2015/Inklusionstage_2015_node.html;jsessionid=79E41FDD2273295503415F4D51E5ED27.1_cid351 (Stand: 20.05.2016).


Stichwörter:

Nationaler Aktionsplan (NAP), UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Barrierefreiheit, Inklusion, Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), Art. 27 UN-BRK, Eingliederungshilfe, Disability Mainstreaming, Inklusive Beschäftigung, Arbeitsmarkt, Barrierefreies Bauen, Barrierefreies Wohnen


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