13.11.2023 Corona

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) haben Anforderungen an die medizinische Rehabilitation bei Post-COVID-Syndrom von der Anamnese bis zur Therapie in einem gemeinsamen Eckpunktepapier festgehalten. Mit Hilfe des Eckpunktepapiers wollen DRV und DGUV die Versorgung von Erkrankten verbessern, bei denen mehrere Organsysteme betroffen sind und isoliert auf ein Fachgebiet ausgerichtete Reha-Konzepte nicht ausreichen.

Nach einer Erkrankung an COVID-19 können Beschwerden wie Erschöpfung, Müdigkeit, mangelnde Belastbarkeit und Konzentrationsprobleme auftreten. Eine Reha sollte immer dann eingeleitet werden, wenn Beeinträchtigungen nach einer Corona-Infektion nicht nur vorübergehend sind, sondern drohen, das Leben und die berufliche Tätigkeit dauerhaft einzuschränken. „Wir haben daher schon früh in der Pandemie Programme gestartet, um den Betroffenen zu helfen, aber auch, um mehr über die Krankheit und Behandlungsmöglichkeiten zu erfahren“, sagt die Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der DGUV, Dr. Edlyn Höller. Ein Beispiel seien der Post-COVID-Check und die Post-COVID-Reha, die über die BG Kliniken Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung angeboten würden. „Allein aus diesen Programmen liegen Erfahrungen mit über 100.000 Fällen vor, die in unser Eckpunktepapier eingeflossen sind.“

Ziel der Eckpunkte: DRV und DGUV wollen Reha-Einrichtungen dabei unterstützen, entsprechende Angebote für ihre Versicherten zu gestalten. Betroffene und ihre Ärztinnen und Ärzte finden darin Orientierung für die Auswahl geeigneter Angebote. Da bislang keine ursächliche Behandlung zur Verfügung stehe, beschränkten sich die Eckpunkte auf die symptomatische Behandlung, so Höller. „Gerade deshalb ist uns wichtig zu betonen: Mit der richtigen Reha kann es gelingen, sich besser zu fühlen, Beschwerden zu lindern und Kraft zu gewinnen, damit man wieder arbeiten und Freude am Leben haben kann.“ Das zeigten inzwischen auch verschiedene Untersuchungen.

Die Eckpunkte zur medizinischen Rehabilitation bei Post-COVID-Syndrom beschreiben Anforderungen, die von der Anamnese und Eingangsuntersuchungen bis zur Therapie reichen. Ein Hauptproblem der Betroffenen ist dabei die Beeinträchtigung ihrer körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit, die so genannte Fatigue. In vielen Fällen ist das Beschwerdebild komplex und nicht nur auf ein Organsystem beschränkt. „Aus unserer Sicht ist daher Interdisziplinarität für eine erfolgreiche Behandlung besonders wichtig,“ sagt die für Rehabilitation zuständige Direktorin der DRV, Brigitte Gross.

Die speziellen Anforderungen an die medizinische Rehabilitation bei Post-COVID beinhaltet neben einer sehr intensiven interdisziplinären Behandlungsstrategie unter Umständen auch eine längere Behandlungsdauer: Eine Analyse aus dem Jahr 2021 zeigt, dass in den somatischen Abteilungen rund 50 Prozent der Betroffenen über die reguläre Bewilligungsdauer hinaus in den Einrichtungen verbleiben.

Prof. Dr. Anke Steinmetz, DGUV-Stiftungsprofessorin an der Universität Greifswald und Mitverfasserin des Eckpunktepapiers betont: „Für den Erfolg einer stationären Reha ist zudem wichtig, dass sie jeweils an die Bedarfe und Möglichkeiten der einzelnen Betroffenen angepasst ist. Belastungen müssen im richtigen Tempo gesteigert werden.“ Das „Pacing“, also die Beachtung der individuellen Belastungsgrenzen einer Patientin oder eines Patienten, helfe, Rückschläge zu vermeiden und Therapieerfolge zu sichern.

Reha neu denken

Dass gängige Reha-Konzepte für einen Teil der Betroffenen ungeeignet sind, bestätigen auch Ergebnisse einer von Januar bis Februar 2023 von Long COVID Deutschland (LCD) durchgeführten Online-Befragung. Um herauszufinden, wie sich stationäre Rehabilitationsmaßnahmen auf den Gesundheits- und Allgemeinzustand von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit Long COVID bzw. Post-COVID-Syndrom (PCS) auswirken, wurden 1191 Betroffene befragt. Die Ergebnisse sind nicht statistisch repräsentativ, zeigen jedoch, dass für einige PCS-Betroffene bereits die Erfüllung von Mindestanforderungen an Rehabilitationsmaßnahmen zu einer Überlastung und Verschlimmerung führen kann. Eine zuverlässige Prüfung auf Post-Exertional Malaise (PEM), die Verschlimmerung der Symptome schon nach geringer körperlicher, geistiger oder emotionaler Anstrengung, und Reha-Fähigkeit vor bzw. zu Beginn der Rehabilitation sei daher notwendig, um die Sicherheit für Betroffene zu gewährleisten, so die Verantwortlichen der Befragung. „Gängige, fachspezifische Reha-Konzepte scheinen nur bedingt geeignet, um der Symptomatik und der Heterogenität des Krankheitsbildes gerecht zu werden. Ziele und Inhalte sollten individuell angepasst werden und Maßnahmen zu Pacing und Krankheitsbewältigung im Vordergrund stehen.“

Zum Eckpunktepapier zur medizinischen Reha bei Post-COVID-Syndrom auf der Website der DRV

Zu den Ergebnissen der LCD-Befragung als Preprint

(Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Long Covid Deutschland)


Stichwörter:

Corona (SARS-CoV-2), Medizinische Rehabilitation


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